Neue Förderrunde des Kulturfonds Bayern 2026

Noch bis 1. Oktober 2025 können sich nichtstaatliche Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen mit geeigneten Projekten für eine Förderung aus dem Kulturfonds Bayern bewerben. „Ich lade alle Künstlerinnen und Künstler herzlich ein: Nutzen Sie die Chance, bringen Sie Ihre innovativen Projekte auf die Bühne und gestalten Sie die Kulturlandschaft im ganzen Freistaat mit! Jeder Antrag ist ein Bekenntnis zur lebendigen Vielfalt unserer Gesellschaft – und genau diese kulturelle Vielfalt wollen wir stärken und sichtbar machen“, betonte Kunstminister Markus Blume zum Start der neuen Antragsrunde. „Mit dem Kulturfonds öffnen wir Türen, damit künstlerische Visionen nicht in Schubladen verschwinden, sondern auf die Bühnen, in die Ateliers und in die Köpfe der Menschen gelangen. Der Kulturfonds ist unser starkes Signal: Bayern investiert in künstlerische Ideen, Kreativität und kulturelle Vielfalt“. In der aktuellen Förderrunde 2025 wurden 131 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 4,5 Millionen Euro unterstützt. Gefördert wurden dabei neben Investitionsmaßnahmen an nichtstaatlichen Kultureinrichtungen zahlreiche Vorhaben aus den unterschiedlichsten Bereichen – von Musik- und Theaterprojekten über Bildende Kunst und Literatur bis hin zu interdisziplinären Formaten. Der Kulturfonds fördert Projekte in Bayern; Vorhaben in München und Nürnberg sind aber grundsätzlich ausgeschlossen.

19.09.2025

Bundesstiftung LiveKultur stellt neuen Solidaritätsfonds vor: Live Music Fund Germany

Die Bundesstiftung LiveKultur kündigt beim diesjährigen Reeperbahn Festival den Start des Live Music Fund Germany zum 01.01.2026 an – eine neue, solidarische Brancheninitiative zur Förderung der Livemusikkultur in Deutschland. Die Vorstellung erfolgt im Rahmen eines Panels beim zentralen Branchentreffen Reeperbahnfestival, das dieses Jahr unter dem Motto „Imagine Togetherness“ steht. Um das vielfältige Livekultur-Angebot zu bewahren, das Newcomer*innen den Weg nach oben ermöglicht, möchte die Bundesstiftung einen Fonds auflegen, der sich aus drei geplanten Einnahmequellen speist: 1) aus freiwilligen Spenden beim Ticketkauf, 2) Micro-Funding durch Ticketing-Anbieter und Spielstätten und 3) solidarischen Abgaben der Branche, in dem Veranstalter*innen und Spielstätten feste Anteile als freiwilligen Ticket-Override abführen. Die Einnahmen des Fonds werden gezielt in drei zentrale Säulen der kulturellen Infrastruktur reinvestiert: 1) in die Nachwuchs- und Clubförderung: Zuschüsse für kleine Spielstätten, Nachwuchskünstler*innen auf Erst-Tourneen und innovative Formate sowie Festivalförderung, 2) Fehlauslastungsausgleich für mittlere Konzerte: Veranstaltende mittlerer Kapazität (bis 2.000 Personen) können bei defizitären Konzerten pauschale Zuschüsse („Auslastungsversicherung”) beantragen und 3) Strukturelle Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeit, Inklusion und Ausbildung: Unterstützung für ökologische und soziale Initiativen, Barrierefreiheit, Fachkräfteentwicklung und Diversität. 

19.09.2025

Innovationsfonds Kunst für gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW

Der Innovationsfonds Kunst – Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW fördert innovative Kunst- und Kulturprojekte in Baden-Württemberg, 2025 mit Fokus auf Demokratie und Kooperation mit regionalen Akteur*innen. Die Fördersumme beträgt 10.000–30.000 €, der Eigenanteil muss mind. 20 % betragen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen in BW (z. B. Theater, Museen, Clubs, Orchester, Festivals, Kunstvereine, Literatur- und Medienprojekte), gegründet vor 1.1.2022. Die Antragstellung von Kommunen, Privatpersonen oder nicht zugeordnete Einrichtungen ist nicht zulässig.
Bewerbungsfrist: 4.9.2025

19.08.2025

Instrumentenfonds: kostenlose Leihgabe an RockCity Mitglieder aus Hamburg

Du brauchst ein neues Instrument, um endlich loszulegen, weiterzukommen oder dein nächstes Projekt zu starten? Dann bewirb dich bis 29. August 2025 für den neuen Instrumentenfonds von RockCity Hamburg e.V. und der Haspa Musik Stiftung! Ob Stage-Piano, Multi-Oud, Schlagzeug oder Vibraphon – gemeinsam mit der Haspa Musik Stiftung vergibt RockCity hochwertige Instrumente als kostenlose Leihgabe an RockCity Mitglieder. Im Fördertopf sind satte 30.000 Euro! Ausschlaggebend für die Vergabe der Förderungen ist eine eigene Mitgliedschaft bei RockCity, dass die Instrumente hochwertig sind (ab 1.000 Euro Anschaffungskosten), einen hohen Nutzungsumfang haben und auf dem weiteren Karriereweg der Bewerber*innen im Kontext populärer Musik plausibel und langfristig einsetzbar sind. Unter Angabe von Wunschinstrument und Projekt können sich Musikschaffende mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt in Hamburg eigenständig bewerben. Ausgewählte Bewerber*innen erhalten ihr Wunschinstrument als Leihgabe für 3 Jahre und darüber hinaus! 

02.07.2025

2. Förderrunde des RockCity LIVE FONDS ist gestartet

Hol dir deine Reisekosten zurück – bei RockCity e.V. bekommen Hamburger Musiker*innen finanzielle Unterstützung für ihre Live-Gigs! Mit dem LIVE FONDS gibt es unter anderem bis zu 70 % der Kosten für nachhaltiges Touren mit dem Zug, Car-Sharing, Fahrzeuganmietungen im Inland oder Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland von RockCity zurück. Schau jetzt nach, welcher LIVE FONDS am besten zu dir passt – International Touring Fonds, Road Trip Fonds oder Green Touring Fonds?

09.05.2025

Projektförderung in Hamburg: Musikstadtfonds

Zu der musikalischen Tradition Hamburgs gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen, stellen Senat und Bürgerschaft jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles aus Klassik, Neue/Aktuelle Musik, Pop, und Jazz die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.04.2025

26.03.2025

„Fonds Auf Augenhöhe“ unterstützt Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie

Konzepte, die bis zum 15. jeden Monats vollständig eingereicht werden, werden in der Jurysitzung des darauffolgenden Monats beim „Fonds Auf Augenhöhe“ entschieden. Der von der Software AG – Stiftung aufgelegte und von der GLS Treuhand betriebene Fonds versteht sich als partnerschaftliche Unterstützungsplattform. Er wird vom Bündnis der Bürgerstiftungen Deutschlands im Bundesverband Deutscher Stiftungen sowie einem Expertenbeirat inhaltlich und aktiv begleitet. Darüber hinaus ist er ausdrücklich offen für Kooperationen mit weiteren Stiftungen und Organisationen sowie engagierten Menschen. Fonds auf Augenhöhe unterstützt gemeinsam mit House of Resources Projekte, die Begegnungsformate für Menschen mit und ohne Fluchtbiografie umsetzen wollen. Die maximal zu beantragende Summe sind 5.000 Euro. Zehn Prozent der Gesamtkosten sind eine Verwaltungskostenpauschale, die im House of Resources verbleibt. Der Fonds steht für Vielfalt, Respekt und Miteinander. Daher werden den Antragsteller*innen genug Raum geboten bei ihrer Gestaltung des Engagements. Dies kann z.B. Beratung und Begleitung in verschiedenen sozialen Bereichen, unterschiedliche Formen der Selbstorganisation und des Empowerments oder auch Garten, Kunst und Kulturaktionen oder Feste und weitere Begegnungsformate umfassen. Dabei soll der Dialog im Vordergrund stehen. Anträge sind fortlaufend möglich.

07.02.2025

Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur unterstützt Kulturinstitutionen

Ab sofort können sich Kultureinrichtungen um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben. Unterstützt wird der Fonds von der Kulturstiftung der Länder, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, dem Ministerium für Kunst und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz mit insgesamt 135.000 Euro. Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und so deren Resilienz nachhaltig zu stärken. Bewegliches und unbewegliches Kulturgut einer Gesellschaft ist grundsätzlich denselben Gefahren ausgesetzt, die auch andere gesellschaftliche Bereiche existentiell bedrohen. Dazu zählen bewaffnete Konflikte ebenso wie Extremwetterereignisse, Havarien, Schädlinge, Hochwasser, Brände oder Vandalismus.

07.10.2024

RockCity e.V. bietet Tourförderung für Hamburger Musiker*innen an

Musiker*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsmittelpunkt Hamburg können sich bei RockCity aus diversen Tour Fonds Tourförderung sichern: der Green Touring Fonds fördert Touren mit dem ÖPNV & ÖPFV bis zu 70%. Konzertreisen ins Ausland werden mit dem International Touring Fonds, mit dem Road Trip Fonds die Anmietung von Tourbussen bezuschusst. Bewerbungsschluss: 30.06.2024

02.05.2024

Investitionsfonds Soziokultur fördert Einrichtungen & Projekte in Brandenburg

Neben dem Innovationsfonds vergibt der ImPuls Brandenburg e.V. jährlich auch für Investitionen Mittel für Einrichtungen und Projekte aus dem Praxisfeld Soziokultur. Das Fördervolumen des „Investitionsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 50.000 €.
Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden, in dem Sachkosten übernommen bzw. bezuschusst werden, wie sie z.B. bei der Anschaffung von Technik und Ausstattung für soziokulturelle Veranstaltungen, Maßnahmen zur Modernisierung/Sanierung der Einrichtung, die unmittelbar zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots beitragen, Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate oder Maßnahmen zum Ausbau einer eigenen IT-Infrastruktur anfallen. Von der Antragsstellung ausgeschlossen sind Förderungen von Baumaßnahmen, der Immobilienerwerb sowie Einrichtungsgegenstände zur Küchenausstattung, Matratzen u.ä. Förderfähig sind grundsätzlich Sachkosten. Antragsberechtigt sind juristische Personen – freie Träger*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können, sowie öffentliche Träger*innen – , die im Land Brandenburg ansässig sind und nachweislich aktiv mit ihren Projekten die soziokulturelle Landschaft Brandenburgs prägen. Abweichend davon sind, als Ausnahme, auch Antragsteller*innen förderberechtigt, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt bei grundsätzlich maximal 10.000 €. Antragsfrist: 31.05.2024
25.03.2024

Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg

Der ImPuls Brandenburg e.V.vergibt jährlich Mittel zur Förderung von zeitlich befristeten Projekten aus dem Praxisfeld Soziokultur, die im Land Brandenburg realisiert werden. Das Fördervolumen des „Innovationsfonds Soziokultur“ für das Jahr 2024 beträgt 40.000 €. Mit den Mitteln sollen Akteur*innen und Träger*innen der soziokulturellen Szene im Land Brandenburg gefördert werden. Der Themenschwerpunkt 2024 heißt „Soziokultur erobert Räume“: „Krisen, Verwerfungen, Konflikte – es wird seit Jahren von den großen gesellschaftlichen Spaltungen gesprochen. Und wir merken es tatsächlich, sobald wir aus den sogenannten „Blasen“ rauskommen. Diese Blasen können unseren analogen Räumen sein, aber immer mehr müssen wir dabei auch von den digitalen Blasen sprechen, in denen sich die jüngeren Generationen bewegen. (…) Die Notwendigkeit des Dialogs um eine gemeinsame Lösung zu finden, wird deshalb immer deutlicher. Soziokultur kann ein Teil der Lösung sein und Antworten liefern. Sie spricht unterschiedliche Menschen an, fördert die Begegnungen auf Augenhöhe, fördert aktive Beteiligung und Teilnahme von Bürger*innen, fördert Respekt, Pluralismus und Offenheit. Mit künstlerischen Mitteln“, heißt es in der Programmbeschreibung. Gefördert werden Projekte, die sich mit dem Miteinander, im gemeinsamen Alltag und gemeinsamen Räumen, mithilfe von künstlerischen Mitteln und Formaten, auseinandersetzen und die multifunktionelle Nutzung dieser Räume anregen. Förderwürdig sind grundsätzlich Honorar- und Sachkosten. Förderberechtigt sind nur die Antragsteller*innen, die ihre Gemeinnützigkeit nachweisen können und ihren Sitz im Land Brandenburg haben oder solche, bei denen der Projektschwerpunkt in Brandenburg liegt. Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 und 20.000 €, der Durchführungszeitraum endet spätestens zum 31. Dezember 2024. Einreichfrist: 01.05.2024*
25.03.2024

Projektfonds Popularmusik unterstützt Projekte in Brandenburg

Das rockt: Mit insgesamt 50.000 Euro aus dem Projektfonds Popularmusik unterstützt das Kulturministerium erneut popularmusikalische Projekte, Veranstaltungen und Präsentationen. Bis zum 4. März 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Die Höhe beträgt pro Antrag maximal 10.000 Euro; der Projektschwerpunkt muss im Land Brandenburg liegen. Der Fokus liegt in diesem Jahr auf Formaten, die Brandenburger Musiktalente unterstützen und auf die Bühne bringen. Das können zum Beispiel neue Konzertreihen für Newcomer*innen sein, die Integration von Nachwuchsbühnen in bestehende Veranstaltungen oder Vernetzungs- und Weiterbildungsangebote für aufstrebende Popularmusiker und -musikerinnen. Anträge für den Projektfonds Popularmusik dürfen juristische Personen des privaten Rechts stellen, die künstlerisch oder kuratorisch arbeiten und der Gemeinnützigkeit unterliegen.

01.02.2024