Ansteckungsgefahr in Flug- und Konzertbetrieb – Deutscher Musikrat fordert Koordinierung der Studien
Der Deutsche Musikrat wundert sich ebenso wie wir in unserem letzten Festivalersatzreport über die Diskrepanzen zwischen den strengen Abstandesregelungen für Kulturveranstaltungen und den laxen Regelungen in Flugzeugen, die inzwischen wieder voll besetzt fliegen dürfen. Der Deutsche Musikrat fordert darum das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) dazu auf, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung, Flugzeuge wieder vollbesetzt starten zu lassen, ist wirtschaftlich begründet. Der Flugbetrieb lohnt sich nur mit voll besetzten Reihen, ebenso wie der Kulturbetrieb, der ein erheblicher Wirtschaftsfaktor in Deutschland ist. Was für Flugzeug und Bahn gilt, müsse auch für Konzertsäle gelten, so der Generalsekretär des Musikrats. Falls die Luftfahrtindustrie in ihrer Annahme Recht hat, dass aufgrund der guten Belüftung durch Hochleistungspartikelfilter Fliegen unkritisch sei, könnte dies auch eine gute Nachricht für Veranstaltungsräume mit geräuschminimierter Klimaanlage sein bzw. es könnte gezielt in solche investiert werden. Doch hierfür werden verlässliche Erkenntnisse benötigt, wie sie das DLR in einem Forschungsprojekt gerade untersucht.
Deutscher Musikrat setzt sich in einem Offenen Brief für Soloselbständige ein
In einem offenen Brief hat sich der Deutsche Musikrat am 20.04.2020 an den Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, gewandt und auf dringende Nachsteuerungsbedarfe in Bezug auf die aktuellen Hilfsmaßnahmen für Soloselbständige hingewiesen. In dem Brief von Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates, und Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, heißt es: „Wer als Soloselbstständiger seine Lebensgrundlage auf seiner persönlichen Arbeits- und Leistungsfähigkeit aufgebaut hat, steht jetzt oftmals schlicht vor der Existenzfrage. Denn diejenigen, die nicht kapitalintensiv arbeiten und daher wenig Betriebskosten vorweisen können, erhalten aufgrund der aktuellen Vergaberegelung derzeit keine Soforthilfen vom Bund. Kredite und Stundungen helfen Soloselbständigen auch nicht weiter, da diese in der Regel ihre Leistungen nicht nachholen und damit ihre Einnahmeausfälle nicht kompensieren können. Der übergangslose Weg andererseits vom steuerzahlenden Kleinstunternehmer zum ALG II-Empfänger ist für die systemrelevante Arbeit der Kulturschaffenden kritikwürdig. So führen die aktuellen Regelungen zu doppelter Bürokratie und Systemverdruss.
Um die Existenzbedrohung Kulturschaffender und die langfristige Zerstörung der bildungskulturellen Infrastruktur in unserem Land zu vermeiden, bitten wir Sie gleichermaßen herzlich wie nachdrücklich, den einstimmig verabschiedeten Vorschlag der Wirtschaftsministerkonferenz der Länder vom 07. April 2020, Soloselbständigen der Kulturbranche eine Pauschale von „bis zu 1.000 Euro je Monat (für max. drei Monate)“ zu zahlen, zu übernehmen.“
Die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder hatte in einem Schreiben vom 08. April 2020 die aktuelle, ungerechte Verteilung der Hilfsgelder in Bezug auf die Soloselbständigen thematisiert. In dem Brief wird eine zeitlich befristete Pauschalzahlung vorgeschlagen, durch die Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von freiberuflichen Kreativen ein Stück weit ausgeglichen werden.
50. Förderrunde Künstler*innen- und Infrastrukturförderung: Abgabeschluss 28.04.20
Die Künstler*innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler*innen und Bands, die in Deutschland leben. Gefördert wird eine breites Genrespektrum: neben Rock, Pop, Jazz und Hip-Hop auch Metal, experimentelle und elektronische Musik. Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich.
Mit der Infrastrukturförderung werden Projekte unterstützt, die günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Künstler*innen schaffen. Neben dem Aufbau neuer Infrastrukturen für die Popularmusik in Deutschland fördert die Initiative Musik auch auf den Export ausgerichtete Projekte bei wichtigen Festivals und Konferenzen in Deutschland. Bei Showcase-Formaten können Newcomer*innen und ihre Partner*innen so Kontakte zu Fachgästen aus dem Ausland wie Festivalveranstalter*innen oder Labelbetreiber*innen aufbauen, um stärker in den dortigen Musikmärkten Fuß zu fassen.
Der Abgabeschluss für die nächste, 50. Förderrunde der Künstler*innen- und Infrastrukturförderung ist am 28.04.2020 um 18 Uhr. Die Projekte müssen im Zeitraum vom 22. Juni 2020 bis 21. Juni 2021 stattfinden.
Fachtagung „Musikunterricht in der Grundschule“ – Jetzt anmelden
Am 11. März werden die Ergebnisse der von Deutschem Musikrat, Konferenz der Landesmusikräte und Bertelsmann-Stiftung gemeinsam initiierten Studie „Musikunterricht in der Grundschule – Aktuelle Situation und Perspektive“ veröffentlicht. Am 26. März von 10:00 bis 17:00 veranstalten die drei Partner in Zusammenarbeit mit Deutschlandradio Kultur im Funkhaus Berlin eine Fachtagung. Im Mittelpunkt stehen die Studienergebnisse und die daraus abzuleitenden Handlungsempfehlungen. Eine verbindliche Anmeldung ist ab sofort möglich.
Popcamp 2020: jetzt bewerben
Am 01.12. hat die Nominierungsphase für das Förderprogramm PopCamp des Deutschen Musikrats begonnen und ihr habt die Chance, euch von uns aufstellen zu lassen! Die von verschiedenen Vereinen, Organisationen und Medien vorgeschlagenen Bands oder Solomusiker*innen werden von einer Jury gesichtet und 8 von ihnen werden zum Live-Audit eingeladen. Beim Live-Audit präsentieren sich die Bands live auf der Bühne und im Gespräch mit der Jury. Fünf werden schließlich ausgewählt, um in gemeinsamen Arbeitsphasen ein Coaching bekommen. Sie werden von einem Dozent*innenteam aus den Segmenten Creative/Business begleitet, die sie auf dem Weg in die Professionalität unterstützen. Gesucht werden Künstler*innen, „die dabei sind, den Schritt in die Professionalität zu vollziehen und diesen unbedingt und zielstrebig verfolgen. Die Band soll bereits über ein ausgeprägtes Profil verfügen, ausschlaggebend sind Kriterien wie Originalität, Innovation, Qualität und Engagement. Dazu gehört auch, dass die Band / Künstler*in sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet hat und über ein entsprechendes Umfeld und Netzwerk verfügt“. Die vorgeschlagene Band muss an folgenden Terminen teilnehmen können: am Live-Audit (08.–09.05.20) sowie an der ersten (29.08.–04.09.20) und zweiten Arbeitsphase (15.–20.11.20). Am 20.11.20 findet das Abschlusskonzert in Berlin / Pfefferberg Haus 13, präsentiert von Deutschlandfunk, statt. Für den Fall, dass die Band als eine von fünf PopCamp Bands 2020 ausgewählt wird, verpflichtet sich diese zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 500.- € je Band. Weitere Kosten fallen nicht an: Reisekosten werden erstattet, Unterkunft, Verpflegung etc. werden gestellt.
Wenn ihr euch von uns vorschlagen lassen wollt, schickt uns eine Mail mit euren Infos.
15. PopCamp 2019: jetzt bewerben!
Die Nominierungsphase für das nächste PopCamp – ein Bandförderprogramm des Deutschen Musikrats – läuft noch bis 15.02.2019 und ihr habt die Chance, euch von uns aufstellen zu lassen! Die von verschiedenen Einrichtungen, Organisationen und Medien vorgeschlagenen Bands oder Solomusiker*innen werden von einer Jury im März 2019 gesichtet, 8 von ihnen werden zum Live-Audit eingeladen. Beim Live-Audit präsentieren sich die Bands live auf der Bühne und im Gespräch mit der Jury. Fünf werden schließlich ausgewählt, die als 15. PopCamp-Jahrgang in gemeinsamen Arbeitsphasen ein Coaching bekommen. Sie werden von einem Dozent*innenteam aus den Segmenten Creative/Business begleitet, die sie auf dem Weg in die Professionalität unterstützen. Gesucht werden Künstler*innen, „die dabei sind, den Schritt in die Professionalität zu vollziehen und diesen unbedingt und zielstrebig verfolgen. Die Band soll bereits über ein ausgeprägtes Profil verfügen – auch „Kantiges“ hat eine gute Chance. Ausschlaggebend sind Kriterien wie Originalität, Innovation, Qualität und Engagement. Dazu gehört auch, dass die Band / Künstler*in sich (regional) bereits einen Namen erarbeitet hat und über ein entsprechendes Umfeld und Netzwerk verfügt“.
Bedingungen: Die vorgeschlagene Band muss komplett am Live-Audit in Celle (03.05. – 04.05.19) sowie an der ersten (07.09. – 13.09.19) Arbeitsphase in Bad Fredeburg und zweiten Arbeitsphase in Wolfenbüttel (03.11. – 09.11.19) teilnehmen können. Für den Fall, dass die Band als eine von fünf PopCamp Teilnehmer*innen 2019 ausgewählt wird, verpflichtet sich diese zu einem Eigenbeitrag in Höhe von 500.-€ je Band. Weitere Kosten fallen nicht an: Reisekosten werden erstattet; Unterkunft, Verpflegung etc. wird gestellt. Das Abschlusskonzert findet am 08.11.19 in Berlin statt.
Solltet ihr daran interessiert sein, dass wir euch nominieren, bewerbt euch bis 01.02.2019 mit Info und Audio- bzw. Videolink per Mail.
Julia Hülsmann, Anette von Eichel und Christina Fuchs neu im Beirat Jazz
Eine Nachricht vom Jazzinstitut Darmstadt auf facebook, die wir hier gerne veröffentlichen: „Der Deutsche Musikrat hat am 12.07. die Neubesetzung seiner Fachausschüsse und Projektbeiräte bekannt gegeben. Während den Sparten Pop und Neue Musik eine quasi geschlechterparitätische Besetzung gelingt, sind im neuen Beirat Jazz lediglich drei der 12 Mitglieder Frauen. Die Beiräte beraten den Musikrat in grundsätzlichen Fragen und sollen deren Projekte etwa den Wettbewerb „Jugend jazzt“ und das BuJazzO mitgestalten. Wir gratulieren Julia Hülsmann, Anette von Eichel und Christina Fuchs zu ihrer neuen Aufgabe.“
Teilnehmende Bands des 14. PopCamp-Jahrgangs stehen fest
Am vergangenen Wochenende hat in der CD-Kaserne in Celle das PopCamp Live-Audit 2018 stattgefunden. Hier stellten sich die acht Bands vor, die im März von einem Jury-team in Berlin ausgewählt wurden. Beim Live-Audit präsentierten sich die Bands in einem 20-Minuten-Auftritt auf der Bühne und gingen dann für 30 Minuten ins Gespräch mit der Jury. Nun stehen fünf Bands als Teilnehmer des 14. PopCamp-Jahrgangs fest. Das künstlerische Spektrum reicht von Pop und Alternative/Independent über
Techno/Electronic bis hin zu World/Ethno Pop. Dabei ist z.B. das Electronic Sound-Collective HAIÓN aus Osnabrück, außerdem nimmt die Mannheimer Band MADANII (Foto re: Leif Blumensammler) am Förderprogramm teil, die jüngst in der Newcomer-Hotlist des Musikexpress genannt wurde. Im Dialog mit den Musiker*innen stellt das PopCamp-Team jetzt ein Dozententeam zusammen, welches in zwei je einwöchigen Arbeitsphasen im September und November mit den Bands an den nächsten Karriereschritten arbeitet. Im Anschluss an die zweite Arbeitsphase wird am 16. November 2018 das große gemeinsame Konzert im Pfefferberg Haus 13 in Berlin präsentiert.
PopCamp ist ein Projekt des Deutschen Musikrates und wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gefördert.
6. Bundeswettbewerb „musik gewinnt! – Musikalisches Leben in Schulen“ ausgeschrieben
Gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat, der Strecker-Stiftung, dem Kulturradio WDR 3 und der STIFTUNG HÖREN führt der Bundesverband Musikunterricht, Mitglied im Deutschen Musikrat, in diesem Jahr zum sechsten Mal den Bundeswettbewerb „musik gewinnt! – Musikalisches Leben in Schulen“ durch. Der Wettbewerb richtet sich an Schulen aller Schularten und -stufen, die in ihrer ganzen Breite durch musikalische Initiativen oder ideenreiche Projekte bestimmt sind. Ziel ist es, zum einen das musikalische Leben dieser Schulen der Öffentlichkeit vorzustellen, zum anderen Modelle auszuzeichnen, die andere Schulen motivieren und zu ähnlichen Aktionen anregen können.
Es werden bis zu sechs Hauptpreise in Höhe von jeweils 2.000.-€ ausgelobt. Bis zu zehn weitere BewerberInnen erhalten jeweils einen Förderpreis in Höhe von 300.-€. Die Preisverleihung findet im Herbst 2018 im Rahmen einer WDR 3-Veranstaltung im großen Sendesaal des Westdeutschen Rundfunks in Köln statt. Bewerbungsschluss: 30. Juni 2018
Deutscher Musikrat fordert mehr sozialversicherungspflichtige Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen
Der Deutsche Musikrat fordert eine Quote von 80 Prozent sozialversicherungspflichtiger Festanstellungen an öffentlichen Musikschulen: Dies entschied, im Hinblick auf eine konzept- und qualitätsorientierte Musikschularbeit, das Präsidium des Deutschen Musikrates auf Empfehlung des Bundesfachausschusses Bildung in seiner letzten Sitzung. Der Beschluss steht in Verbindung zu der „Stuttgarter Erklärung“ vom 18.5.2017 des Verbandes deutscher Musikschulen, Mitglied des Deutschen Musikrates, die in der letzten Bundesversammlung verabschiedet wurde. Immer mehr weisungsunabhängige Beschäftigungsverhältnisse auf Honorarbasis schränken die Qualität und Kontinuität der Musikschularbeit zur Zeit ein.
Die soziale Situation der freiberuflichen Musikpädagogen wird der Deutsche Musikrat gerade im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen und Honorierung bei privaten Trägern aufmerksam begleiten.
Ingold und Pulsar Tales für Teilnahme am PopCamp 2017 ausgewählt
Am letzten Wochenende hat das PopCamp Live-Audit stattgefunden und die Jury hat fünf Bands zur Teilnahme am PopCamp 2017 ausgewählt, darunter auch zwei Bands mit weiblicher Beteiligung: das TripPop-/Electronicatrio INGOLD (Mannheim) und die vierköpfige Pop-/Fusionband PULSAR TALES aus Köln. Congratulations!
Initiative Musik startet neues Förderprogramm für Liveclubs
Mit dem neuen Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. Ihre Förderprogramme für KünstlerInnen und Liveclubs haben das Ziel, eine lebendige wie vielfältige Musikszene zu unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für künstlerische Kreativität nachhaltig stärkt. Das Programm wird gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert, die bereits beim Digitalisierungsprogramm im letzten Jahr als Kooperationspartner mitwirkte. Es fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Antragsberechtigt sind Musikspielstätten aus dem ganzen Bundesgebiet, denn gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um den Investitionsbedarf im Bereich der Bühnen-, Aufführungs- sowie Sound- und Backlinetechnik abzudecken. Es dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland, die wichtige Kulturorte sind.
„Beim Digitalisierungprogramm konnten wir mehr als 200 Clubs im gesamten Bundesgebiet bei der erstmaligen Umrüstung auf digitale Technik unterstützen. Die Auswertung des Programms hat aber auch gezeigt, dass die Bedarfe nach technischer Umrüstung bei weitem noch nicht abgedeckt sind“, erläutert Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm. „Das neue Programm kann damit die Lücken schließen, die wir im letzten Jahr identifiziert haben. Die zahlreichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle zeigen, wie wichtig es ist, diesen Bereich zu fördern. Wir sind bereit und freuen uns auf viele Anträge.“
Antragsberechtigt sind ClubbetreiberInnen (natürliche und juristische Personen) und VeranstalterInnen, die als gemeinnützige Vereine Konzerte durchführen. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen werden auch Mapping und Streaming-Systeme kofinanziert die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen.
Antragsschluss: 2. Mai 2017 um 18 Uhr