Initiative Musik startet neues Förderprogramm für Liveclubs

Mit dem neuen Förderprogramm „Technische Erneuerungs- und Sanierungsbedarfe in Livemusikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. Ihre Förderprogramme für KünstlerInnen und Liveclubs haben das Ziel, eine lebendige wie vielfältige Musikszene zu unterstützen, indem sie die Voraussetzungen für künstlerische Kreativität nachhaltig stärkt. Das Programm wird gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert, die bereits beim Digitalisierungsprogramm im letzten Jahr als Kooperationspartner mitwirkte. Es fördert gezielt Clubs von unterschiedlicher Größe, Programmaktivität und musikalischer Ausrichtung. Antragsberechtigt sind Musikspielstätten aus dem ganzen Bundesgebiet, denn gerade bei kleineren bis mittleren Livemusikspielstätten reichen die laufenden Einnahmen nicht aus, um den Investitionsbedarf im Bereich der Bühnen-, Aufführungs- sowie Sound- und Backlinetechnik abzudecken. Es dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in Livemusikclubs in Deutschland, die wichtige Kulturorte sind.

Beim Digitalisierungprogramm konnten wir mehr als 200 Clubs im gesamten Bundesgebiet bei der erstmaligen Umrüstung auf digitale Technik unterstützen. Die Auswertung des Programms hat aber auch gezeigt, dass die Bedarfe nach technischer Umrüstung bei weitem noch nicht abgedeckt sind“, erläutert Karsten Schölermann, 1. Vorsitzender der LiveKomm. „Das neue Programm kann damit die Lücken schließen, die wir im letzten Jahr identifiziert haben. Die zahlreichen Anfragen in unserer Geschäftsstelle zeigen, wie wichtig es ist, diesen Bereich zu fördern. Wir sind bereit und freuen uns auf viele Anträge.“

Antragsberechtigt sind ClubbetreiberInnen (natürliche und juristische Personen) und VeranstalterInnen, die als gemeinnützige Vereine Konzerte durchführen. Das Förderprogramm dient der Verbesserung der akustischen und visuellen Aufführungssituation. Neben Elementen der direkten Bühnentechnik, wie Traversen oder Schallschutzelementen werden auch Mapping und Streaming-Systeme kofinanziert die vor allem in Clubs eingesetzt werden, die sich auf elektronische Musik spezialisiert haben. Dazu können Förderanträge auch für den Bereich der Backline-Technik gestellt werden. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Regionalquote bestimmt, wie viele Gelder pro Bundesland zur Verfügung stehen.

Antragsschluss: 2. Mai 2017 um 18 Uhr

24.04.2017