Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände sind mit großer Sorge in das neue Jahr gestartet. Noch immer gebe es keine wirksamen Hilfen für soloselbstständige Künstler*innen in der Coronakrise – mit zum Teil irreversiblen Folgen für das kulturelle Leben in Deutschland. Die für Januar 2021 angekündigte Neustarthilfe für Soloselbstständige kann immer noch nicht beantragt werden! Zudem wird für die Mehrheit der soloselbstständigen Künstler*innen der in Aussicht gestellte pauschale Betriebskostenzuschuss aufgrund ihrer verhältnismäßig niedrigen Jahresumsätze deutlich unter 500 Euro pro Monat liegen. Bei den November- und Dezemberhilfen ist eine Vielzahl der freischaffenden Künstler*innen von der Antragstellung ausgeschlossen: Sie zählen bestenfalls zu den „indirekt Betroffenen“. Unter denjenigen, die diese Hilfen dennoch in Anspruch nehmen konnten, besteht die große Sorge, Gelder zurückzahlen zu müssen: Permanent werden die Rechtsgrundlagen und FAQ zu den Corona-Hilfen geändert – zum Teil mit dramatischen Folgen für die Antragstellenden. Die Allianz der Freien Künste macht sich seit Beginn der Pandemie für einen fiktiven Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige stark. Im Sinne eines erweiterten Betriebskostenzuschusses würde er auch soloselbstständigen Kunstschaffenden wirksam helfen. Unterstützt wird diese Forderung von den Fachminister*innen der Länder, dem Kulturausschuss des Bundesrates, dem Deutschen Kulturrat, allen Fachverbänden der Kulturbranchen und nicht zuletzt auch von der Kulturstaatsministerin.
Interaktive Konzerte gegen soziale Isolation
Die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) hat in Kooperation mit dem Hospital zum Heiligen Geist das Projekt „Interaktive Konzerte gegen soziale Isolation“ ins Leben gerufen. Seit April 2020 spielen Studierende und AbsolventInnen der HfMT Hamburg interaktive Live-Konzerte für Menschen im Hospital zum Heiligen Geist mit einem anschließenden Videocall, bei dem die BewohnerInnen sich mit den Musizierenden austauschen können. Die Vision der HfMT ist es, dass möglichst viele Orchester, Opernhäuser, Musikhochschulen, Musizierende und Chöre in Deutschland interaktive Konzerte, für eine Partnerinstitution spielen und somit unseren älteren Mitmenschen in Altersheimen, Hospitalen o.ä. in Zeiten der Isolation, den Alltag verschönern und Nähe schaffen. Eine Rückschau von 2020 seht ihr hier. Wenn auch Ihr Interesse habt, meldet euch per Mail bei Frau Brunmayr (HfMT).
Initiative Musik setzt Hilfsprogramm fort (Antragsfrist: 03.02.!)
Viele Musiker*innen und Partnerunternehmen sind durch die Corona-Pandemie auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Aktuelle Hilfsmaßnahmen fallen derweil abhängig vom Bundesland sehr unterschiedlich aus. Mit dem Hilfsprogramm für Musiker*innen will die Initiative Musik möglichst unbürokratisch und schnell helfen. Für die dritte Runde des Hilfsprogramms stehen aktuell 419.000 Euro bereit. Im Mittelpunkt stehen in Deutschland lebende professionelle Musiker*innen in finanzieller Notlage – aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal, experimentelle und elektronische Musik. Können im Zeitraum vom 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 mindestens 5 ausgefallene, öffentliche Auftritte nachgewiesen werden, kann ein Zuschuss in Höhe von 1.000.-€ pro Solokünstler*in/Tourmusiker*in gewährt werden. Bei einem Künstler*innenensemble (Band) gilt diese Summe pro Kopf, der Zuschuss ist jedoch abhängig vom Spendenaufkommen auf 3.000.-€ pro Band gedeckelt. Dem im Antrag angegebenen Mitglied der Crew (Tournee oder vor Ort) kann zusätzlich ein Zuschuss von 1.000.-€ gewährt werden. Das Antragsverfahren läuft noch bis 3. Februar 2021, 17.59 Uhr! Hier geht es zum Antragsformular.
Stuttgarter Kulturamt vergibt Stipendien
TV-Tipp: Isabelle Bodenseh @ „Aktuell“ SWR 03.02.2021
Das SWR Fernsehen kommt am Mittwoch, 03.02.2021 zur Flötistin Isabelle Bodenseh nach Hause, um einen kleinen Film über ihre JAZZ À LA FLUTE academy zu drehen. Der Beitrag wird dann in der Sendung SWR „Aktuell“ Rheinland-Pfalz um 19.30 Uhr gezeigt, in dem es um das Musiker*innendasein in der Coronazeit geht und darum, was die Branche so daraus gemacht hat.
Thüringen schreibt neue Sonderstipendien für Künstler*innen aus
Mit dem Thüringer Landeshaushalt wurde auch ein Sonderstipendienprogramm für Künstler*innen beschlossen. Es betrifft die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film/Video sowie Literatur. Gefördert werden allgemeine Arbeitsvorhaben mit einem Betrag von 4.000 Euro. Das Verfahren wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen betreut. Das Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler*innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Ausgelobt werden 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro. Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige künstlerische Arbeit, Online-Konzerte, Komponieren, Einstudierung von Werken/Repertoirepflege, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Online-Kurse, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc. Die Stipendien können bis 25.02.2021 bei der Thüringer Kulturstiftung ausschließlich über ein Online-Formular, abrufbar unter www.kulturstiftung-thueringen.de, beantragt werden. Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Pandemiegerechter Club100 startet in Bremen mit Livestreams

NRW Spielstättenprogrammprämien an 13 Clubs vergeben
Jährlich vergeben das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW und der Landesmusikrat NRW ihre „Spielstättenprogrammprämien“ für herausragende Programme von Clubs des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Dieses Jahr hat man erstmals insgesamt 140.000 Euro dafür bereitgestellt und 13 Clubs mit Prämien zwischen 5.000 und 25.000 Euro ausgezeichnet. Die Jury, unter anderem mit der Klarinettistin Annette Maye und der Saxofonistin Christina Fuchs besetzt, hat sich für folgende Clubs entschieden: Das Loft erhält die Höchstprämie in Höhe von 25.000 Euro, 20.000 Euro gehen an den Bunker Ulmenwall (Bielefeld) und das Loch (Wuppertal). 15.000 Euro erhalten die Black Box (Münster) und das domicil (Dortmund), eine Prämie in Höhe von 10.000 Euro gilt der Jazzschmiede (Düsseldorf). Kleinere Prämien erhalten jeweils das Gdanska (Oberhausen), die Jazz Initiative (Dinslaken), In Situ Art Society (Bonn), der „Ort“ (Wuppertal), die GZM Klangbrücke (Aachen), der Jazzkeller (Krefeld) und der Steinbruch (Duisburg). Mit den Prämien soll der Einsatz der Spielstätten während der Corona-Pandemie gewürdigt und die Clubs darin bestärkt werden, ihr Konzertangebot auch in den aktuell schwierigen Zeiten aufrechtzuerhalten.
Aerosolstudie im Konzerthaus Dortmund lässt hoffen
Im Auftrag des Konzerthaus Dortmund haben das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut am Standort Goslar und die Messtechnik-Firma ParteQ die räumliche Ausbreitung von Aerosolen und CO2 in einem Konzertsaal experimentell untersucht. Dazu wurde ein Dummy in den Saal des Konzerthauses Dortmund gesetzt und die ausgeatmeten Aerosole in verschiedenen Situationen gemessen. Das Ergebnis überrascht und lässt hoffen. Zum Beispiel wurde festgestellt, dass eine Besetzung des Konzerthauses mit vielen Personen den Luftaustausch nach oben nicht stört, sondern im Gegenteil sogar durch zusätzliche thermische Effekte fördert. In einem Saal dieser Größe (er fasst bis zu 1500 Gäste), mit zentraler Lüftungsanlage und Tragen eines Mund-Nasenschutzes könne die Gefahr der Übertragung von Infektionen durch Aerosolübertragung nahezu ausgeschlossen werden. Theoretisch wäre sogar eine Vollbesetzung im Saal denkbar, unter Einbezug der Zuwege und Foyers wird jedoch eine Saalbelegung im Schachbrettmuster und damit 50 % der Saalkapazität empfohlen.
„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Politik wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen benötigt“, sagt der Intendant des Konzerthaus Dortmund, Raphael von Hoensbroech. „Mit unserer Studie wollen wir dazu beitragen, dass die Konzerthäuser und Theater bei Öffnung wieder hinreichend Publikum zulassen können.“ Nordrhein-Westfalens Kultur- und Wirtschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen begrüßt die Studie ebenfalls und informiert: „Mit Blick auf die große Relevanz der Belüftung hat die Landesregierung eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter anderem mit Vertreterinnen und Vertretern von Kultureinrichtungen eingesetzt, die auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen derzeit eine differenzierte Öffnungsstrategie erarbeitet. Teil dessen ist eine breit angelegte Analyse der Wirksamkeit von Belüftungssystemen in nordrhein-westfälischen Kultureinrichtungen, deren Durchführung Ende letzten Jahres begonnen hat.“ An Häusern, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, könnten durch das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut zusätzliche Studien mit relativ wenig Aufwand durchgeführt werden. Video
#artistathome: Annemaríe Reynis mit feministischem Video & Livestream
Ihre letzte Single „Drunk By The Piano“ (25.11.2020) wurde nicht an einem zufällig gewählten Datum veröffentlicht: Es war der internationale Tag gegen Gewalt an Frauen*. Auf ihrer EP „Her Own Home“ (VÖ: 27.11.2020) setzt sich Annemaríe Reynis vor allem mit Problematiken wie Victim Blaming und Female Empowerment auseinander. Gerade in Pandemiezeiten, wo viele Menschen viel Zeit zuhause verbringen (müssen), ist die häusliche Gewalt ein Thema, das akuter wird. Aufgrund ihrer Arbeit in einem Frauenverein in Dresden ist Annemarie mit der Thematik sehr vertraut und ensprechend engagiert, ausgerechnet jetzt lauter zu werden. Am 29.01.2021 gibt sie mit ihrer Band ein Livestream-Konzert aus den Virtuose Vibes Studios (Tickets), das über dringeblieben.de gestreamt wird.
Eurosonic 2021 entdeckt deutsche Talente
Mit dem Ziel, Musiker*innen und Festivals bei der Internationalisierung zu unterstützen, wirkt die Initiative Musik als die offizielle deutsche Vertretung beim European Talent Exchange Programme, kurz ETEP, mit. Über das EU-Programm eröffnen sich für alle auftretenden Musiker*innen beim Eurosonic in Groningen neue Perspektiven. Vom 13. bis 16. Januar 2021 haben 12 Künstler*innen aus Deutschland beim Eurosonic Groeningen die Chance, sich einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren und dort für weitere Auftritte bei ETEP-Festivals in ganz Europa entdeckt zu werden. Das Festival findet dieses Jahr ausschließlich digital statt, ihr könnt also die Auftritte im Livestream verfolgen. Mit dabei sind unter anderem Ava Vegas (13. Januar, 20:15h, Channel: ESNS 01), Discovery Zone (13. Januar, 20:15h, Channel: ESNS 03), May The Muse (13. Januar, 21:40h, Channel: ESNS 04), ÄTNA (14. Januar, 20:10h, Channel: ESNS 04), Sofia Portanet(14. Januar, 20:35h, Channel: ESNS 02), Arya Zappa (15. Januar, 20:00h, Channel: ESNS 03).
Förderungen des Bayrischen Musikrats
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.
Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.