Baden-Württemberg startet Förderung „FreiRäume“ & „Zukunftsmusik“
Das erfolgreiche Förderprogramm „FreiRäume“ des Kunstministeriums zur Unterstützung neuer Kultur- und Begegnungsorte in kleinen Gemeinden in Baden-Württemberg geht in eine zweite Runde: Ab jetzt können Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen Förderanträge für Kooperationsprojekte einreichen. Das Programm verfolgt das Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Menschen durch Kunst und Kultur zusammenzubringen. „Leer stehende Gebäude in ländlichen Gemeinden sollen durch künstlerische Projekte wiederbelebt werden, bestehende Räume durch neue Angebote geöffnet und zu ‚Dritten Orten‘ weiterentwickelt werden. Im Vordergrund steht dabei immer die Zusammenarbeit verschiedener Akteure vor Ort,“ sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski dazu. Das Programm richtet sich in einer gesonderten Förderlinie auch an Chöre, Ensembles und Orchester, die unter dem Titel „Zukunftsmusik“ musikalische Aufführungen an außergewöhnlichen Orten umsetzen können. Hier wird die Zusammenarbeit von professionellen Musiker*innen und Vereinigungen aus dem Bereich der Amateurmusik unterstützt. Die Bewerbung um eine Förderung ist bis zum 14. Oktober hier möglich. Die einzelnen Projekte werden mit Fördersummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von mindestens sechs Monaten bezuschusst. Mitte August und Ende September werden digitale Förderberatungen angeboten, zu denen Interessierte herzlich eingeladen sind.
Baden-Württemberg schreibt Exportförderung aus
Im Haushaltsjahr 2021 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Fördermittel für eine Auftrittsförderung von Jazzmusiker*innen außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) zur Verfügung. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten im Zeitraum zwischen dem 01.09.2021 – 31.03.2022 gefördert werden. Bewerben können sich Ensembles, einzelne Bandmitglieder sowie Solist*innen über das Onlineformular. Bewerbungsschluss: 15. Juli 2021.
Baden-Württemberg unterstützt Jazzclubs bei der Digitalisierung von Live-Konzerten
Viele Musik-Clubs in Baden-Württemberg sind während der Pandemie durch Bundes-Programme in der Optimierung ihrer technischen und digitalen Infrastrukturen gefördert worden. Das Land Baden-Württemberg möchte genau hier ansetzen und nun die Jazzclubs im Land bei der Produktion von hochwertigen Videoproduktionen oder Streamingkonzerten unterstützen.
Der Jazzverband Baden-Württemberg betreut das Sonderprogramm im Auftrag des Ministeriums. Die Anträge können bis zum 31. Januar 2022 über dieses Online-Formular gestellt werden. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Nähere Informationen gibt der Jazzverband Baden-Württemberg.
Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Baden-Württemberg vergibt Corona-Stipendien für Künstler*innen
Ab heute, 31. März 2021, können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Der Nachweis einer hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden mehrere offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten.
Netzwerken im digitalen Club of Heroines* Baden-Württemberg 01.04.2021
Der Club of Heroines* ist eine Networking-Reihe des bundesweiten Netzwerkes Music Women* Germany. Als Weiterführung der lokalen Veranstaltungen der letzten Jahre sollen sie Orte für aktive Vernetzung und Austausch sein sowie für Weiterbildung, Präsentation und Qualifikation sorgen – und das digital, bundesweit und für alle Geschlechter. Hier könnt ihr euch für die Veranstaltung anmelden.
Kleinkunstpreis Baden-Württemberg erneut ausgeschrieben
Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künstler*innen aus Baden-Württemberg noch bis zum 31. März 2021 bewerben. Die Bewerber*innen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Die Preise aus dem Jahr 2020 werden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenfalls an diesem Tag verliehen; ausgezeichnet wurde u.a. Magdalena Ganter.
Klangspektrum BW: Honorare & Preise für Musiker*innen
Mitte August ist „Klangspektrum BW“ als Corona-Hilfspaket der „Baden-Württemberg Stiftung“ mit der „Eva Mayr-Stihl Stiftung“ für den Kulturbetrieb in Baden-Württemberg ausgerufen worden. Musiker*innen, die im Corona-Sommer 2020 einen Video-Clip eingereicht haben, bekommen ein Honorar in Höhe von je 1.500 Euro – dringend nötig für alle, denen die Auftrittsmöglichkeiten weggebrochen sind. In der Kategorie „Jazz“ ist unter anderem Bê Ignacio (Foto), in „Cultural Diversity, Weltmusik & Experimentelles“ Alexandra Lehmler, das Early Folk Duo u.a., in Populäre Musikstile Dorle Ferber ausgewählt worden. Alle eingereichten Videos können hier angeschaut werden. Sieben Musiker*innen und Acts aus den insgesamt fünf Genre-Kategorien bekamen dann auch noch Hauptpreise mit je 3.000 Euro Preisgeld, in „Jazz“ gewann JULES, in Pop Ultramaryn, ansonsten gingen die Frauen* leider leer aus.
Baden-Württemberg eröffnet Beratungsstelle zu Corona-Hilfen für Kreative
Um Künstler*innen und Kreative in Baden-Württemberg im neuen Lockdown zu unterstützen, hat die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg eine Corona-Hotline ins Leben gerufen, die gestern gestartet ist. Dort erhalten Künstler*innen und Kultur- und Kreativschaffende eine erste Beratung zu den bestehenden Corona-Hilfen. Unter der Hotline bantworten von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr Expert*innen eure Fragen. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715413. Daneben bietet die MFG Baden-Württemberg auf ihrer Website einen Überblick mit Informationen zur Unterstützung für Kultur- und Kreativschaffende während der Corona-Krise sowie branchenrelevante News. Eine weiterführende Beratung für mittelfristige Anliegen und zu unternehmerischen Fragen erhalten Kreativschaffende über die kostenlosen Orientierungsberatungen der MFG. Die einstündige Beratung findet per Zoom oder Telefon statt. Eine Anmeldung ist hierfür erforderlich.
Buggles Award sucht Musikvideos aus Baden-Württemberg
SONGS aus Baden-Württemberg: Nachwuchswettbewerb
Wer in BW in die Schule geht oder ein Jugendzentrum besucht hat jetzt die Chance, seine*ihre Songs auf die große Bühne zu bringen. SONGS, der Songwriting-Wettbewerb der Popakademie Baden-Württemberg in Kooperation mit der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg feiert seinen fünften Geburtstag. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert – Sei dabei und bewirb dich mit deinem Song bis 23. Oktober 2020. Es darf nur ein SONG eingereicht werden und dieser darf noch nicht über ein Label/Plattenfirma kommerziell veröffentlicht sein. Also: Cover-Versionen dürfen nicht eingereicht werden. Zu gewinnen gibt es Coachings für die Teilnehmer*innen und Sachmittelpreise für ihre Schule oder ihr Jugendzentrum.
Klangspektrum Baden-Württemberg
Die Baden-Württemberg Stiftung hat in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 Musiker*innen aus verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Damit setzen sie ein Zeichen unabhängig vom „Masterplan Kultur“ der Landesregierung, um die Musikszene zu unterstützen. Es soll eine breite Dokumentation der musikalischen Vielfalt und des Ideenreichtums in Baden-Württembergs entstehen. Dieses Werk kann die Öffentlichkeit ab Herbst 2020 auf der Website des Klangspektrums BW erleben. Außerdem werden alle eingereichten Arbeiten in einem großen Video-Clip auf der Webseite des SWR veröffentlicht. Die Kunstschaffenden erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar von 1.500 Euro. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik/Jazz/Populäre Musikstile/Cultural Diversity/Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro.