Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg 2025
Im Haushaltsjahr 2025 stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg erneut Mittel für eine Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg zur Verfügung. Durch die Zuwendungen soll die Jazzszene in Baden-Württemberg und insbesondere der Auftritt von professionellen Jazzmusiker*innen aus Baden-Württemberg auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalter*inneneinzelner Jazzfestivals in Baden-Württemberg. Neu ist in diesem Jahr die Unterscheidung zwischen großen und kleinen Festivals. Große Festivals (40.000 Euro Gesamtbudget und mehr) können max. 7.500 Euro, kleine Festivals (bis 40.000 Euro Gesamtbudget) max. 4.500 Euro beantragen. Antragsfrist: 25.02.2025
Popbüro schreibt Pop-Stipendium aus (ab 14.10.)
Das Popbüro Region Stuttgart hat wieder Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 5.000 Euro ausgeschrieben! Mit den Popstipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung (in analogen, digitalen oder auch Video-Formaten)
gedacht sind, gefördert werden. Auch die Produktion eines Musikvideos kann gefördert werden. Die Ausschreibung richtet sich vorwiegend an noch nicht etablierte Künstler*innen im Bereich der Popmusik. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz sowie ihren Arbeitsschwerpunkt in der Region Stuttgart haben (mehr dazu hier). Neben den neun Stipendien gibt es vier lobende Erwähnungen, die mit 2.000 Euro dotiert sind. Die Teilnahmebedingungen findet ihr hier. Bewerbungsschluss: 15.12.2024
The Creative Länd Challenge sucht Kreative aus Baden-Württemberg
Jazzförderung in Baden-Württemberg fördert Konzerte, Clubs & Festivals
Auch im Jahr 2024 unterstützt das Land Baden-Württemberg seine Jazzszene mit fast 360.000 Euro. Damit möchte das Bundesland Jazzmusiker*innen, Clubs und Festivals im Land fördern, aber auch bundesweit, insofern Jazzkünstler*innen aus Baden-Württemberg beteiligt sind.
Künstler*innen sowie Ensembles können sich für die Exportförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Sie unterstützt Konzertauftritte baden-württembergischer Jazzmusiker*innen, die außerhalb von Baden-Württemberg (national und international) im Projektzeitraum von 01.03.2024 – 31.08.2024 stattfinden. Es können Reise- und Aufenthaltskosten von Tourneen und Einzelkonzerten gefördert werden (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Bei der Clubförderung können Clubs aus Baden-Württemberg Fördermittel zur Aufstockung der Gagen beantragen (Bewerbungsschluss: 21.01.2024).
Eine Jazzfestivalförderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro können Veranstalter*innen beantragen, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Der Förderzeitraum läuft von 01. März 2024 – 31. Dezember 2024 (Bewerbungsschluss: 31.01.2024). Die Abwicklung der Förderprogramme übernimmt der Jazzverband Baden-Württemberg.
BUGGLES Award – Landesmusikvideopreis
Gemeinsam mit dem Stuttgarter Filmwinter – Festival for Expanded Media vergibt das Popbüro Stuttgart bereits zum vierten Mal den landesweiten Musikvideowettbewerb für innovative, experimentierfreudige und unkonventionelle Arbeiten. Eingereicht werden dürfen Musikvideos aus Baden-Württemberg. Der in Höhe von 1000 Euro dotierte „Buggles Award – Landesmusikvideopreis“ wird an Regisseur*innen von einer unabhängigen Jury in Rahmen des Stuttgarter Filmwinter – Festival for expanded Media vergeben. Zudem wird ein mit 500 € dotierter Publikumspreis verliehen, der sich durch ein Online-Voting entscheidet. Die Bewerbung ist bis 3. Oktober 2023 möglich.
Programm „Zusammenbringen!“ fördert 14 Baden-Württemberger Kulturbetriebe
Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe (ZfKT) unterstützt Projekte zur Kulturellen Teilhabe in ganz Baden-Württemberg mit dem neuen Förderprogramm „Zusammenbringen!“. Es unterstützt Kultureinrichtungen dabei, sich im Rahmen von Fachtreffen miteinander zu vernetzen, zu beraten und weiterzubilden, um kulturelle Teilhabe für alle Menschen in Baden-Württemberg zu teilen und weiterzuentwickeln. Die Kultureinrichtungen arbeiten dabei spartenübergreifend zusammen, etwa ein Museum mit einem Theater, oder eine Hochschule mit einem Orchester. Die Einrichtungen gehen bei der Programmgestaltung der Fachtreffen von der Expertise aus, die sie selbst im Umgang mit bestimmten Aspekten von Kultureller Teilhabe bereits erworben haben. „Die Kulturszene muss sich austauschen, die Player sollten voneinander lernen und Best Practice vergleichen, denn gemeinsam sind die Herausforderungen besser zu bewältigen“, sagt Kunststaatssekretär Arne Braun. „Das neue Programm des Zentrums für Kulturelle Teilhabe stellt das in den Mittelpunkt, denn es bringt Können und Wissen aus den unterschiedlichen Bereichen zusammen. Genau diesen Austausch brauchen wir.“ Eine Fachjury wählte sieben Vorhaben zur Förderung aus, die Fördersumme beträgt insgesamt rund 235.000 Euro.
Baden-Württemberg startet Beteiligungsprozess POPLÄND
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat am 11. Mai 2023 den landesweiten, auf ein Jahr angelegten Strategieprozess „POPLÄND“ begonnen. Der jetzt startende Dialog mit Künstler*innen soll neue Ideen und Strategien der Popförderung entwickeln, dessen Impulse, Beiträge und Diskussionsergebnisse die Grundlage für die zukünftigen Leitlinien der Kulturförderung bilden. Mit dem Dialogprojekt setzt das Kunstministerium ein wichtiges kulturpolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages um: die Kulturpolitik des Landes stärker der populären Kultur zu öffnen und zur besseren Vernetzung der Akteur*innen beizutragen. In rund einem Jahr werden Musiker*innen, Popszene, Kulturpolitik, Kulturverwaltung und Kulturinstitutionen, Veranstalter*innen und Kulturfördernde in Arbeits- und Beteiligungsformaten die Entwicklung, Bedarfe und Förderleitlinien in dieser Sparte diskutieren und bewerten. Neben Musik betrifft das auch die Bereiche Club-Kultur, Spoken Word oder Film.
Impulsprogramm „Kultur nach Corona“ fördert 49 Musikprojekte
Mit dem Förderprogramm „Perspektive Pop“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg die Live-Musik-Szene im Land. Weitere rund zwei Millionen Euro an Coronahilfen gehen in der zweiten Runde an 49 spannende Projekte von Musikschaffenden und Veranstalter*innen, um den Akteur*innen der Live-Musikszene Mut zu machen, neue künstlerische Impulse zu wagen und Live-Musik sowohl in den ländlich geprägten, als auch in den städtischen Raum zu bringen. Eine der Geförderten ist Diana Ezerex (Foto: mom) aus Karlsruhe, die sich mit ihrem „Identity Project“ kreativ mit Fragen der Identität, Zugehörigkeit und Diaspora von Menschen mit afrikanischer Herkunft auseinandersetzt. Yolanda Diefenbach aus Mannheim wird ihr Debütalbum und Live-Session-Videos produzieren und ihre elektro-akustische Popmusik auf Streaming-Plattformen im Internet veröffentlichen. ALVA und listentojules werden ebenfalls ins Studio gehen, Sandie Wollasch ihr Konzeptalbum „Women’s Choice“ verwirklichen. Um Sichtbarkeit von Mutterschaft und künstlerischem Schaffen geht es beim Studioprojekt von Kerstin Wahl. Die Alte Feuerwache Mannheim plant eine offene Ausschreibung: „From Mannheim to Planet Ears“ soll im Januar 2023 Kunstschaffende und Kollektive aus Baden-Württemberg zu gemeinsamen Arbeit mit Künstler*innen aus dem Ausland anregen. Die Ergebnisse dieses Austauschs werden bei freiem oder geringem Eintritt während des internationalen Plattformtreffens „Planet Ears – rethink international music!“ im September 2023 in Mannheim präsentiert. Die vollständige Liste der Geförderten findet ihr hier.
Stipendien für Künstler*innen aus Baden-Württemberg zu vergeben
Ab sofort können sich Künstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Musik (Jazz, Klassik, Komposition und Neue Musikformen, auch während des Studiums möglich), Darstellende Kunst und Literatur für ein Stipendium 2023 der Kunststiftung Baden-Württemberg bewerben. Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis zu 12.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der Tag der Bewerbungsfrist. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden, dann kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Die Bewerber*innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin / des Bewerbers berücksichtigt. Bewerbungsschluss: 15.10.2022
Green Culture Index sucht Musikspielstätten in Baden-Württemberg
In einem Kooperationsprojekt zwischen der Initiative Musik, dem Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit und weiteren regionalen Partnerorganisationen werden ab August 2022 12 Musikspielstätten in Baden-Württemberg dabei unterstützt, erstmals Klimabilanzen für ihren Betrieb zu erstellen. Das Pilotprojekt soll die Datenlage über klimawirksame Aktivitäten von Musikspielstätten verbessern, Maßnahmen zu deren Reduktion definieren und die Grundlage für verbesserte Rahmenbedingungen legen. Ziel ist die Schaffung von Kapazitäten, Kompetenzen und Strukturen zur Etablierung von „Green Culture“ als das neue Normal. Es werden noch interessierte Musikspielstätten aus Baden-Württemberg gesucht; wer Interesse hat, schreibe eine Mail.
Baden-Württemberg schreibt Innovationsfonds Kunst mit Förderschwerpunkten Klimawandel und Ukraine aus
Der Innovationsfonds Kunst wird in Baden-Württembergs auch im Jahr 2022 ausgeschrieben. Bis 22. Juli können sich Kulturschaffende im Land mit innovativen Projekten bewerben. In diesem Jahr liegt neben der Förderung innovativer Projekte ohne thematische Zuordnung ein besonderer Schwerpunkt auf der Unterstützung von Projekten mit ukrainischen Künstler*innen und der Auseinandersetzung mit dem Klimawandel. Gefördert werden künstlerische Veranstaltungen und Vorhaben aller Sparten, die zusammen mit geflüchteten Kunst- und Kulturschaffenden aus der Ukraine durchgeführt werden oder die zum Ziel haben, die Kulturszene in der Ukraine zu stärken sowie Kulturprojekte, die sich mit dem Klimawandel und seinen Folgen auseinandersetzen oder sogar Lösungsansätze aufzeigen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury.
„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg
Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.