Klangspektrum BW: Honorare & Preise für Musiker*innen
Mitte August ist „Klangspektrum BW“ als Corona-Hilfspaket der „Baden-Württemberg Stiftung“ mit der „Eva Mayr-Stihl Stiftung“ für den Kulturbetrieb in Baden-Württemberg ausgerufen worden. Musiker*innen, die im Corona-Sommer 2020 einen Video-Clip eingereicht haben, bekommen ein Honorar in Höhe von je 1.500 Euro – dringend nötig für alle, denen die Auftrittsmöglichkeiten weggebrochen sind. In der Kategorie „Jazz“ ist unter anderem Bê Ignacio (Foto), in „Cultural Diversity, Weltmusik & Experimentelles“ Alexandra Lehmler, das Early Folk Duo u.a., in Populäre Musikstile Dorle Ferber ausgewählt worden. Alle eingereichten Videos können hier angeschaut werden. Sieben Musiker*innen und Acts aus den insgesamt fünf Genre-Kategorien bekamen dann auch noch Hauptpreise mit je 3.000 Euro Preisgeld, in „Jazz“ gewann JULES, in Pop Ultramaryn, ansonsten gingen die Frauen* leider leer aus.
Baden-Württemberg eröffnet Beratungsstelle zu Corona-Hilfen für Kreative
Um Künstler*innen und Kreative in Baden-Württemberg im neuen Lockdown zu unterstützen, hat die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg eine Corona-Hotline ins Leben gerufen, die gestern gestartet ist. Dort erhalten Künstler*innen und Kultur- und Kreativschaffende eine erste Beratung zu den bestehenden Corona-Hilfen. Unter der Hotline bantworten von Montag bis Freitag von 10-12 Uhr und von 14-16 Uhr Expert*innen eure Fragen. Zu erreichen ist die Hotline unter der Festnetz-Nummer 0711 90715413. Daneben bietet die MFG Baden-Württemberg auf ihrer Website einen Überblick mit Informationen zur Unterstützung für Kultur- und Kreativschaffende während der Corona-Krise sowie branchenrelevante News. Eine weiterführende Beratung für mittelfristige Anliegen und zu unternehmerischen Fragen erhalten Kreativschaffende über die kostenlosen Orientierungsberatungen der MFG. Die einstündige Beratung findet per Zoom oder Telefon statt. Eine Anmeldung ist hierfür erforderlich.
Buggles Award sucht Musikvideos aus Baden-Württemberg
SONGS aus Baden-Württemberg: Nachwuchswettbewerb
Wer in BW in die Schule geht oder ein Jugendzentrum besucht hat jetzt die Chance, seine*ihre Songs auf die große Bühne zu bringen. SONGS, der Songwriting-Wettbewerb der Popakademie Baden-Württemberg in Kooperation mit der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg feiert seinen fünften Geburtstag. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert – Sei dabei und bewirb dich mit deinem Song bis 23. Oktober 2020. Es darf nur ein SONG eingereicht werden und dieser darf noch nicht über ein Label/Plattenfirma kommerziell veröffentlicht sein. Also: Cover-Versionen dürfen nicht eingereicht werden. Zu gewinnen gibt es Coachings für die Teilnehmer*innen und Sachmittelpreise für ihre Schule oder ihr Jugendzentrum.
Klangspektrum Baden-Württemberg
Die Baden-Württemberg Stiftung hat in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 Musiker*innen aus verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Damit setzen sie ein Zeichen unabhängig vom „Masterplan Kultur“ der Landesregierung, um die Musikszene zu unterstützen. Es soll eine breite Dokumentation der musikalischen Vielfalt und des Ideenreichtums in Baden-Württembergs entstehen. Dieses Werk kann die Öffentlichkeit ab Herbst 2020 auf der Website des Klangspektrums BW erleben. Außerdem werden alle eingereichten Arbeiten in einem großen Video-Clip auf der Webseite des SWR veröffentlicht. Die Kunstschaffenden erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar von 1.500 Euro. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik/Jazz/Populäre Musikstile/Cultural Diversity/Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000 Euro.
Klangspektrum BW sucht Beiträge von Musiker*innen aus Baden-Württemberg
Viele Musiker*innen leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 baden-württembergische Musiker*innen aus den verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Es richtet sich an soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Hochschulabschluss einer Musikhochschule/eines Musikkonservatoriums, Immatrikulation an einer Musikhochschule/einem Musikkonservatorium, Umsatzsteuerbefreiung für Künstler oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der Union deutscher Jazzmusiker (UdJ) oder einem anderen vergleichbaren Musikverband. Die ersten 1.000 Musiker*innen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500.-€. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity sowie Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000.-€. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind. Alle eingesandten Videos sind ab Herbst hier zu sehen, der SWR begleitet das Klangspektrum BW in seinen Programmen und Online-Angeboten.
„Jugend komponiert“ Baden-Württemberg 2020
Alle Jugendlichen in Baden-Württemberg, die Interesse haben am Noten schreiben, am Experimentieren mit Klängen und die wissen möchten, was neu ist in der Musik sind eingeladen, sich für die Teilnahme an „Jugend komponiert“ 2020 des Landesmusikrats Baden-Württemberg zu bewerben. Auf dem Programm stehen Eure eigenen Kompositionen, Grundlagen des Komponierens, musikalische Gäste, Improvisationen, Diskussionen, Proben eigener Werke mit einem Profiensemble, ein öffentliches Abschlusskonzert und vieles mehr. Aus den Einsendungen werden ca. 10–15 Bewerber*innen ausgewählt, denen der Landesmusikrat Baden-Württemberg als Förderpreis die kostenlose Teilnahme an „Jugend komponiert“ ermöglicht.
Lockerungen für Veranstaltungen in Berlin und Baden-Württemberg
Ständig gibt es neue Verordnungen, so dass auch einschlägige Listen zu den Regeln in verschiedenen Bundesländern nicht immer aktuell sind. Am sichersten ist daher immer die Information über die offiziellen Webseiten der einzelnen Bundesländer bzw. deren großer Kulturverbände. Aktuell gibt es mancherorts. wieder Erleichterungen für Veranstalter zu verzeichnen: Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen, dass seit dem 02. Juni 2020 Veranstaltungen für Publikum bis zu 150 Personen durchgeführt werden dürfen. Open Air können es 200 Personen sein. Ab dem 30. Juni 2020 wird das für Veranstaltungen in Räumen bis zu 300 Personen möglich sein. Open Air können ab 16. Juni bis zu 500 Personen und ab 30. Juni bis zu 1000 Personen teilnehmen. Es gelten die einschlägigen Hygieneregeln. Insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen muss gewährleistet werden. Öffentliche Veranstaltungen in überwiegend öffentlich geförderten Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen allerdings nicht stattfinden. Die Perspektive für diese Häuser ist die neue Spielzeit. In Baden-Württemberg sind seit dem 1. Juni Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können.
Masterplan Kultur in Baden-Württemberg
Baden-Württembergs Kunstministerin Theresia Bauer hat Ende vergangener Woche den „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt rund 45 Millionen Euro, ist aber noch nicht abschließend: es soll weitere Aktualisierungen, Konkretisierungen und Ergänzungen abhängig von der jeweiligen Situation geben. Das Kunstministerium hat die sukzessive Öffnung des Kulturlebens unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln bereits eingeleitet. Ab sofort darf auch der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Derzeit wird geprüft, ob das erfolgreiche Soforthilfeprogramm verlängert werden kann. Außerdem hat das Ministerium beantragt, ein zweiteiliges Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes aufzulegen. Mit einem Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro sollen wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur unterstützt werden. Mit einem Impulsprogramm ´Kunst trotz Abstand`, ausgestattet mit rund 7 Millionen Euro, werden kulturelle Veranstaltungen gefördert, die auch unter den aktuellen Beschränkungen und unter Einhaltung von Auflagen umgesetzt werden können. Kultureinrichtungen, Vereine der Breitenkultur und Kinos sollten dabei eng mit freischaffenden Künstler*innen zusammenarbeiten; gefördert würden vor allem die Künstlerhonorare. Den gesamten „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ findet ihr hier.
Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell
Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“
Stellenangebot: Projektkoordinator*in in Stuttgart
Zum 01. April 2020 ist bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart eine Stelle als Projektkoordinator*in (50% Stelle) als Elternzeitvertretung für die Beratungsstelle „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ zu besetzen.
Die Beratungsstelle ist Ansprechpartner für Interessierte, Programmpartner und Bündnisse im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2018-2022) und die Umsetzung in Baden-Württemberg.
Zu den Aufgaben gehören:
· Leitung und Organisation der Beratungsstelle
· Konzeption und Realisation verschiedener Veranstaltungen zum Programm in BW
· Beratung von Interessierten und Antragsstellern und der Bündnisse vor Ort
· Öffentlichkeitsarbeit
· Dokumentation
· Vertretung die LKJ im überregionalen Austausch im Rahmen des Programms.
Die Stelle bietet ein interessantes und vielfältiges Aufgabenfeld mit Gestaltungsspielraum in einem engagierten Team und eine Bezahlung in Anlehnung an den TVL 12. Die Stelle ist auf die Dauer der Elternzeit befristet. Arbeitsort ist Stuttgart. Die LKJ ist bestrebt ihr Personal vielfältig und inklusiv zu entwickeln. Bewerbungen von Personen mit einem entsprechenden persönlichen und/oder fachlichen Hintergrund sind besonders willkommen.
Bewerbungsfrist ist der 27. Januar 2020.
Nachfragen zu Inhalten der Stelle: Geschäftsführerin Susanne Rehm: 0711 95 80 28 10 oder ed.wb1773737984jkl@m1773737984her1773737984.
Bewerbung per Mail an: ed.wb1773737984jkl@r1773737984elleu1773737984mleah1773737984cim1773737984
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Noch mehr Infos dazu auf der Bandpool-Webseite.

