Geschäftsführer*in BFDK (m/w/d) gesucht (Berlin)

Die Freien Darstellenden Künste in Deutschland sind eine starke ästhetische Kraft, die Gesellschaft befragt, reflektiert und inspiriert. Künstlerisch vielschichtig, spartenübergreifend wirksam und lokal, überregional und international vernetzt, tragen sie zur ständigen Erneuerung der Kunst und zur Stärkung demokratischer Strukturen in einer vielfältigen und offenen Gesellschaft bei. Für die Leitung der Geschäfte des BFDK wird jetzt ein*e Geschäftsführer*in gesucht. Bewerbungsfrist: 08. September 2025

28.07.2025

Ökologische Standards für die Soziokultur veröffentlicht

Der Bundesverband Soziokultur hat am 2. Juli 2025 Ökologische Standards veröffentlicht, die spartenübergreifenden soziokulturellen Einrichtungen als Orientierungsrahmen und Praxishilfe für ressourcenschonendes Handeln dienen, aber auch für andere Kultureinrichtungen relevant sein dürften. Der Bundesverband Soziokultur hat sie im Rahmen des vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Projekts „Ökologische Mindeststandards für die Soziokultur“ entwickelt und gemeinsam mit zwölf soziokulturellen Einrichtungen erprobt. Die Standards machen bestehendes Engagement sichtbar, erleichtern die Umsetzung in der Praxis und unterstützen die strategische Verankerung.

Die Ökologischen Standards stehen über ein digitales Selbsteinschätzungstool zur Verfügung. Es umfasst fünf Module – darunter Programm Indoor, Programm Outdoor und Gastronomie – sowie drei Anforderungsstufen: von grundlegenden Mindeststandards bis hin zu anspruchsvollen Maßnahmen. So können Einrichtungen entsprechend ihrer Möglichkeiten und Rahmenbedingungen Schritt für Schritt vorangehen, ohne sich zu überfordern. Die im Standard zusammengestellten Maßnahmen berücksichtigen die Besonderheiten der Soziokultur: Die Programmmodule orientieren sich an typischen Angebotsformaten der Soziokultur – etwa Festival, Bühne und Konzert, drinnen wie draußen. Gleichzeitig integriert der Standard sämtliche Anforderungen aus anderen Kulturbereichen und erfüllt nahezu vollständig die Vorgaben des Blauen Engels für Veranstaltungen.

28.07.2025

Grenzüberschreitender Kulturfonds Oberrheinkonferenz

Der grenzüberschreitende Kulturfonds der Oberrheinkonferenz stärkt die Vernetzung und Zusammenarbeit von Kulturakteur*in­nen am Oberrhein. Unterstützt werden Netz­werk- und Branchentreffen sowie kulturelle Veranstal­tungen, die mit Kooperationspartner*innen aus den Nachbarländern realisiert werden und ein grenzüberschreitendes Publikum an­sprechen. Förderfähig sind Projekte von profes­sionellen Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen, die aus mindestens zwei der be­teiligten Teilregionen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz kommen und einen Bezug zum Oberrhein aufweisen. Die Förderung ist auf maximal 5.000 € pro Projekt begrenzt. Über die Förderung von Anträgen entscheidet der Expertenausschuss Kulturfonds, der mit Vertretern aller finanzierenden Partner des Fördertopfs besetzt ist. Die Gruppe entscheidet zwei Mal im Jahr über die Mittelvergabe. Nächster (und letzter) Termin 2025: 16. September 2025

28.07.2025

Neues Förderprogramm für ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt künftig mit dem neuen Förderprogramm „Ehrenamtliche Kulturelle Kleinprojekte“ kleinere Kunst- und Kulturvorhaben von ehrenamtlich getragenen Kulturvereinen. Gefördert werden kleinere Kunst- und Kulturprojekte, die in rheinland-pfälzischen Gemeinden durchgeführt werden – von Theateraufführungen, Konzerten und Lesungen über Ausstellungen und künstlerische Workshops bis hin zu vielfältigen Kulturprogrammen. Es können Förderungen in Höhe von 500 Euro bis zu 2.000 Euro beantragt werden, dabei sollten die Gesamtkosten eines Projektes 10.000 Euro nicht übersteigen. Ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Kosten ist in Form von Eigenmitteln/Eigenleistungen zu erbringen. Förderfähig sind beispielsweise Honorare für Künstler*innen, Reise- und Transportkosten, Sachausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungstechnik, Requisiten sowie Herstellung von Kostümen. Pro Jahr und Verein kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, insofern noch keine anderweitige Förderung aus Landesmitteln im gleichen Kalenderjahr erfolgt.

28.07.2025

Kultursommer Rheinland-Pfalz 2026: Die Goldenen Zwanziger

Seit 1992 fördert, unterstützt und bewirbt der Kultursommer Rheinland-Pfalz Kulturprojekte aller Kunstsparten, die zwischen Mai und Oktober in Rheinland-Pfalz stattfinden. Der Kultursommer bringt ein attraktives Kulturangebot nicht nur in die Städte, sondern auch in den ländlichen Raum und an außergewöhnliche Spielorte. Er berät und vernetzt die Freie Kulturszene sowie kommunale Veranstalterinnen und Veranstalter und schafft Raum für Begegnungen. Jedes Jahr wird ein neues Kultursommer-Motto ausgeschrieben, das Impulse für eine lebendige Kulturszene in Rheinland-Pfalz setzt. 2026 ist das Motto „Die Goldenen Zwanziger“, das die Jahre zwischen 1924 und der Weltwirtschaftskrise 1929 in Deutschland meint, in der auch in vielen Künsten nach neuen Ausdrucksformen gesucht wurde. In der Musik wurde z.B. mit neuen Tonsprachen experimentiert und es war die große Zeit der Varietés und Cabarets und der Schlager der Comedian Harmonists. Auch die Gleichberechtigung der Frauen und die queere Emanzipation kam in den 20er Jahren ein großes Stück voran – bis die Nationalsozialisten diese Bewegungen zerstörten. „Was blieb von damals? Was sind die wichtigsten Entwicklungen in Kunst und Kultur heute?“, fragen die Organisator*innen jetzt in ihrem aktuellen Aufruf. Veranstaltende, die ein Projekt von 01.05.-31.10.2026 planen, können ab sofort und bis 31.10.2025 auf dem Antragsportal Anträge für Kulturprojekte stellen. Bei neuen Projekten mit einem Zuschussbedarf über 5.000 € wird gebeten, den Antrag bereits bis zum 30.09.2025 zu stellen. Die Projekte müssen nicht zwingend mit dem Motto zu tun haben.

28.07.2025

Helga! Festival Award (Einreichfrist: 31.08.2025)

Der Helga! Festival Award geht in diesem Jahr in die 12. Runde und die heißesten, kreativsten, lustigsten und blumigsten Festivals der Nation haben wieder die Chance, in fünf knackigen Kategorien geehrt zu werden. Bis 31.08.2025 habt ihr die Möglichkeit, Festivals zu nominieren, die ihr für besonders beeindruckend haltet. Die Festivals müssen zwischen dem 01.09.2024 und dem 31.08.2025 stattfinden bzw. stattgefunden haben. Die Kategorien highlighten Themen wie Teilhabe, Nachhaltigkeit, Haltung und Booking.

28.07.2025

Weiterbildung „Club of Change“ geht in die nächste Runde

Wie lässt sich ein Hitzeschutzplan auf dem Festivalgelände umsetzen? Wie gelingt Touring nachhaltig – und dabei kosteneffizient? Wie werden Fans zu Mitstreiter*innen für mehr Nachhaltigkeit? Was braucht es für mehr Barrierefreiheit bei Sportevents? Und wie können Messestände zirkulär gedacht und gebaut werden? Antworten auf diese und mehr Fragen – praxisnah und umsetzbar – gibt es in dem nächsten Durchgang der digitalen Weiterbildung „Club of Change“ von The Changency. Am Ende erhaltet ihr 6-wöchigen Weiterbildung erhaltet ihr ein Zertifikat zur/zum Nachhaltigkeitsmanager*in für Veranstaltungen und Kultur. Dieses Mal mit spannenden neuen Inhalten, inspirierenden Expert*innen und ganz besonderen Fördermöglichkeiten sowie einem Frühbucher*innenrabatt! Soloselbstständige haben die Möglichkeit, sich die Weiterbildung über das KOMPASS-Programm bis zu 90 % fördern zu lassen. Alle Infos findest du hier. Für Unternehmen, Vereine, NGOs & Studierende: Bei Anmeldung bis zum 1. August 2025 spart ihr 10%!

Neuer Termin: 30. September – 6. November 2025 | dienstags & donnerstags | 15:00 – 18:30 Uhr | Online

23.07.2025

EUCREA baut mit ARTplus Service für gleichberechtigte Teilhabe an künstlerischer Ausbildung aus

Vielfalt stärkt Kultur, Kunst kann dazu beitragen, gesellschaftliche Prozesse zu verändern und zu verbessern. Unter diesem Motto arbeitet der Verband EUCREA an dem Ziel, Künstler*innen mit Behinderung, chronischer Erkrankung, Neurodivergenz und Gehörlosigkeit im Kulturbetrieb sichtbarer zu machen und teilhaben zu lassen. Denn Kunst und Kultur haben Wirkungsmacht: Künstler*innen und ihre Werke sind öffentlich sichtbar, sie prägen ästhetische Maßstäbe, gesellschaftliche Diskurse und kollektive Bilder. Ob auf der Bühne, im Film oder in der Galerie. Inklusion im Kulturbereich beginnt aber bereits bei der Teilhabe an Ausbildung. Wer an einer Kunst-, Musik- oder Schauspielschule eine Ausbildung absolviert, wird im späteren Leben weit höhere Chancen haben, am künstlerischen Diskurs teilzunehmen, in der Kunstwelt in Erscheinung zu treten und den persönlichen Lebensunterhalt hierüber zu erwirtschaften. Ein Studium zu absolvieren bedeutet auch, Kontakte aufzubauen und Referenzen zu erwerben, die eine berufliche Tätigkeit wahrscheinlicher werden lassen. Um dies zu erreichen, richtet der 1989 gegründete Verband sein Angebot neu aus. Mit seinem neuen Serviceangebot berät und begleitet EUCREA nicht nur Kulturschaffende mit Behinderungen, sondern auch künstlerische Ausbildungsinstitutionen – insbesondere Hochschulen – bei der Entwicklung inklusiver Studien- und Lehrangebote. In enger Zusammenarbeit mit Häusern aus den Bereichen Musik, bildender und darstellender Kunst werden neue Wege für die Aufnahme, Begleitung und Förderung von Studierenden mit Behinderung geschaffen. EUCREA bietet dabei individuelle Beratung zur Umsetzung und Finanzierung, unterstützt beim Aufbau von Assistenzstrukturen, vermittelt Studieninteressierte und begleitet die Hochschulen im Umsetzungsprozess. Studierende werden während ihrer Ausbildung kontinuierlich betreut und beraten. In Anschluss sollen Möglichkeiten für sie gefunden werden, im Kreativsektor beruflich tätig zu werden. Kulturbetriebe und Kreativwirtschaft können sich hinsichtlich der Einstellung von Kreativen mit Behinderung bei EUCREA beraten lassen. Mehr dazu hier.

23.07.2025

Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Hamburger Musiker*innen

Die Café Royal Kulturstiftung fördert künstlerische Projekte von Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Für Projekte wie z.B. Veranstaltungen (Theater, Performance, Konzert, Festival, etc.) oder Musikproduktionen können bis zu 6.000 € Förderung beantragt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. 

23.07.2025

Reisekostenförderung des Goethe Instituts fördert Touren im Ausland

Das Goethe Institut fördert Musikprojekte von hoher künstlerischer Qualität im Ausland mit Reisekostenzuschüssen. Gefördert werden professionelle Musiker*innen und Ensembles in nahezu allen Genres, die in Deutschland arbeiten und ein Musikprojekt im Ausland planen, das mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfasst. Von der Förderung ausgeschlossen sind künstlerischer Nachwuchs, musikpädagogische Projekte, Reisen mit kommerziellem oder touristischem Charakter, Freundschafts- und Begegnungstreffen, Benefizveranstaltungen, Schul- bzw. Hochschulprojekte, Reisen zu Kongressen, Symposien, Wettbewerben und Entwicklungshilfeprojekte. Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen. 

23.07.2025

105 VIERTEL: Konzertförderung für Hamburger Bands

Ihr seid eine Band aus Hamburg und möchtet ein professionelles Konzert vor größerem Publikum spielen? Dann könnt ihr im Grüner Jäger (max. 120 Fans), Hebebühne (max. 180 Fans) und Nochtspeicher (max. 300 Fans) die Gelegenheit dazu erhalten – gefördert von 105 VIERTEL. Die gemeinnützige 105 VIERTEL KULTUR gGmbH wurde 2019 zur Förderung von Kunst und Kultur in Hamburg gegründet. Bis zu zweimal pro Monat organisiert das Team gemeinsam mit jungen Talenten und aufstrebenden Bands ein Konzert auf der Bühne ihrer Wahl, um sich auszuprobieren, ihre Fans anzusprechen und vor allem Erfahrungen zu sammeln. Als Förderer übernimmt die Gesellschaft für euch nicht nur die offizielle Veranstalterrolle, sondern auch die Venue Kosten i.H.v. 420 € (Brutto), die GEMA, die Künstlersozialkasse (KSK) und alle anfallenden Steuern. Die Ticketeinnahmen gehen abzüglich der Steuern und Kosten für Tontechnik zu 100% an euch. Für eine Förderung müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

– Hauptwohnsitz (des Mainacts) ist Hamburg
– Keine Vertretung durch eine Agentur/ ein Management
– mindestens 500 Follower*innen bei Instagram

23.07.2025

Hamburger Labelförderung (Antragsfrist: 15.08.2025)

Bis zum 15.08.2025 können bei der Behörde für Kultur und Medien wieder Anträge der Labelförderung gestellt werden. Bei der Hamburger Labelförderung können im Kontext von konkreten Musikveröffentlichungen der eigentliche Produktionsprozess und der Bereich Marketing/Promotion gefördert werden. Die Förderung richtet sich an sogenannte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg und erfolgt in Form eines Zuschusses, der zwischen 2.000 und 10.000 Euro betragen kann und als Anteilsfinanzierung einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent voraussetzt.

23.07.2025