Studie zu Auswirkungen von „KI und Musik“

Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist die größte technologische Veränderung für die Kreativbranche seit über 30 Jahren. Das Einsatzspektrum für KI in der Musik ist breit gefächert, von der Erstellung kompletter Musikstücke zur Bearbeitung und Nachbearbeitung von Musik zu ihrem Einsatz in Marketing, Promotion und Vertrieb. Die Nutzung von KI könnte in den nächsten Jahren für einen Umbruch in der Musik sorgen, der die Branche viel Geld kostet. Zu diesem Schluss kam eine Studie von Goldmedia im Auftrag der GEMA und dem französischen Pendant Sacem, die auf 16 Expert*innen-Interviews und einer Online-Befragung von Mitgliedern der beiden  Verwertungsgesellschaften fußt. In konkreten Zahlen bedeutet das: 2,7 Milliarden Euro könnten der Industrie in Deutsch­land und Frank­reich flöten gehen. Denn Urheber*innen und Kreativschaffende werden bislang nicht an bereits vorhandenen Umsätzen beteiligt, obwohl urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für generative KI-Modelle verwendet werden. Bis jetzt gibt es kein Vergütungssystem, welches die von KI generierte Einkommenslücke für Urheber*innen in der Musik deckt. Die überwältigende Mehrheit der befragten Musikurheber*innen und Kreativschaffenden in Deutschland und Frankreich fordert denn auch Transparenz sowie eine angemessene Vergütung. Außerdem fordern 90% der Befragten, um Erlaubnis gefragt werden, wenn ihre Werke im Zusammenhang mit generativer KI in der Musik genutzt werden.

25.03.2024

Gerichtsurteil: GEMA darf keine Tantiemen an Musikverlage ausschütten

Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der Gema gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.

Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die Gema rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag. Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der Gema-Einnahmen.

Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die Gema sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.

Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die Gema nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die Gema vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. (dpa)

14.11.2016

Neues Video erklärt die Funktionen der GVL

Wofür gibt es eine Verwertungsgesellschaft wie die GVL? Für wen nimmt sie welche Rechte wahr? Und wie profitieren ausübende KünstlerInnen, Hersteller, VeranstalterInnen und VideoclipproduzentInnen von der GVL? Ein neues Erklärvideo liefert schnell und verständlich Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Mit einem neuen animierten Format bringt die GVL ab sofort in nur wenigen Minuten Licht in die komplexe Thematik der Verwertungsgesellschaft. „Bei der Erstellung des Erklärvideos haben wir uns an den Fragen orientiert, die wir im Tagesgeschäft von Interessierten und Berechtigten immer wieder gestellt bekommen: Zum Beispiel, inwieweit sich die GVL von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) unterscheidet“, so Guido Evers und Tilo Gerlach, Geschäftsführer der GVL. Auch auf weitere Fragen, etwa wie man einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließt und wonach sich die Höhe der Vergütungen eines Berechtigten richtet, gibt das Video kurze und präzise Antworten. Hier geht es zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=iSXhcym7UQY

30.08.2016

Crowdfunding-Aktion der GEMA-Alternative C3S erfolgreich – in Kürze könnt Ihr Mitglied werden!

Am 30.09.2013 beendete die Cultural Commons Collecting Society (C3S) ihre Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung des Starts der vor wenigen Tagen gegründeten Genossenschaft, die eine Alternative zur GEMA darstellen soll. Innerhalb von nur 78 Tagen wurden in einer der erfolgreichsten Crowdfunding-Aktionen Deutschlands von 1.822 Unterstützern 118.922 € zusammengetragen. Am 14. Juli hatte die C3S die Aktion mit dem Ziel gestartet, eine möglichst große Mitgliederschaft und die Finanzierung des technischen Aufbaus zu gewinnen. Am 1. August wurde das erste Crowdfunding-Ziel von 50.000 € erreicht – und nach nur 18 Tagen die Auszahlung der Summe bereits gesichert. 200.000 € war das zweite erklärte Ziel, um die Festanstellung von Personal und die erforderliche Finanzierung zu ermöglichen. 200.000 € finanzielle Eigenmittel hätten gleichzeitig die Bewilligung von weiteren Fördergeldern des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 200.000 € bewirkt. Wie bei der Pressekonferenz am 27.09.2013 bekannt gegeben, hält das Land NRW das Angebot der Förderung unter gleichen Bedingungen jedoch noch bis 31.12.2013 aufrecht. Nach derzeitiger Kalkulation beläuft sich die gesamte von Unterstützern der C3S zur Verfügung gestellte Summe auf 118.922 € aus dem Crowdfunding zzgl. 31.150 € Startkapital, nach Abzug der Gebühren für die Crowdfunding-Plattform Startnext und die zur Verfügung gestellten “Dankeschöns” rechnet die C3S mit einem Kapital von 130.000 €. Die C3S wird so nach offizieller Eintragung voraussichtlich mit ca. 2.000 gezeichneten Anteilen und 700 Mitgliedern starten können. Zur Finanzierungslücke meint Wolfgang Senges, ebenfalls Geschäftsführer und zuständig für die Geschäftsentwicklung: “Jetzt, nachdem wir von NRW das Signal zur ‘Verlängerung’ erhalten haben, habe ich nicht den geringsten Zweifel, dass die C3S bis Jahresende die fehlenden 70.000 € erhält. (…) Bereits während des Oktobers wird man direkt über die Homepage Mitglied werden können. 2014 startet die C3S mit 400.000 € in die Realisierung.”

01.10.2013

C3S möchte faire Alternative zur GEMA gründen: jetzt unterstützen!

Die Initiative der Cultural Commons Collecting Society (C3S) möchte eine faire und flexible Alternative zur GEMA gründen und wirbt deshalb auf der Crowdfunding Plattform Startnext um Unterstützung. Die C3S will mit Kreativen und Musikliebenden gemeinsam MusikerInnen zu einem besseren Auskommen verhelfen – ohne Drohgebärden. Die IntiatorInnen möchten eine Europäische Genossenschaft gründen, die jeder/m MusikerIn volles Stimmrecht bietet; nicht nur Spitzenverdienern wie in der GEMA. Um als Verwertungsgesellschaft zugelassen zu werden, müssen u.a. zwei Anforderungen erfüllt werden:

– Die C3S muss Mitglieder gewinnen: mit einem oder mehreren Genossenschaftsanteilen werdet Ihr Teilhaber der C3S – ob als MusikerIn, die/der die C3S nutzt; oder als Förderer/in, der/die die C3S unterstützt und beraten kann. Mit ca. 3.000 Mitgliedern und vor allem wirtschaftlich relevantem Repertoire sind die Anforderungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) voraussichtlich erfüllbar.

– Die C3S muss die Voraussetzungen erbringen, um Abrechnungen und Verwaltung abwickeln zu können. Dazu benötigen sie finanzielle Mittel, um Entwickler anzustellen. Einen großen Teil könnt Ihr durch das Crowdfunding einbringen. Gleichzeitig können Anträge auf Fördermittel gestellt werden – die sind aber nur dann erfolgreich, wenn man bereits andere Mittel vorweisen kann: eben durch das Crowdfunding.

Hier könnt Ihr die MacherInnen unterstützen: http://www.startnext.de/c3s.

05.09.2013

GEMA mit Tarifreform gescheitert – Schiedsstelle sieht Verstoß gegen Urheber- und Kartellrecht

Die urheberrechtliche Schiedsstelle erteilt der ursprünglich für 2013 geplanten GEMA-Tarifreform nun eine klare Absage und macht in ihrer Entscheidung deutlich, dass dringender, gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, wie es in einer Pressemitteilung des Dehoga (Deutschen Hotel- und Gaststättenverband) heißt. Die Tarifreform stelle „einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar“, da Nutzungsart, Nutzungsintensität und Nutzungsumfang bei der Tarifgestaltung nicht berücksichtigt und keine sachgerechte Differenzierung vorgenommen wurden. Damit sah die Schiedsstelle in der Tarifreform einen Verstoß gegen urheber- und kartellrechtliche Vorschriften. Die von der GEMA geforderten Tariferhöhungen bezeichnete die Schiedsstelle als „nicht angemessen“ und „überhöht“. Die GEMA hatte Anfang 2012 eine umfassende Tarifreform angekündigt, nach der aus elf bestehenden Tarifen nur noch zwei neue Tarife übrig bleiben sollten. Hiernach drohten vielen tausend Musikveranstaltern deutliche, zum Teil existenzgefährdende Erhöhungen, z.B. Discotheken durchschnittlich 500 Prozent, Musikkneipen sogar bis zu 2.000 Prozent. Auch diesen „Mondtarifen“ hat die Schiedsstelle eine klare Absage erteilt. Allerdings sieht die Entscheidung der Schiedsstelle selbst Erhöhungen vor, die die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wiederum für nicht nachvollziehbar und unangemessen hält: „So sehr wir uns über die Beibehaltung der bisherigen Strukturen, über sieben völlig unangetastete Tarife und über Entlastungen kleiner Veranstaltungen freuen, sind wir doch sehr verwundert über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken“, erklärt Ernst Fischer, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Musikveranstalter. Die vorgeschlagenen Erhöhungen beträfen vor allem hochpreisige Veranstaltungen in großen Räumen ab 1000 qm und Musikkneipen ab einem Eintrittsgeld von über 3.-€ und Discos ab 6.-€, zuzüglich möglicher „Eintrittsgeldzuschläge“.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter wird jetzt den Einigungsvorschlag der Schiedsstelle sehr sorgfältig analysieren und prüfen, ob der weitere Rechtsweg zum OLG München und zum Bundesgerichtshof beschritten werden sollte. Ausschlaggebend werden hierbei sicherlich auch die in Kürze beginnenden Tarifverhandlungen mit der GEMA sein, in denen im Lichte der Schiedsstellenentscheidung eine gemeinsame vertragliche Lösung für die Zeit ab dem 1. Januar 2014 gesucht wird. Die mit der GEMA für das Jahr 2013 getroffene Übergangsregelung bleibt weiterhin bestehen.

23.04.2013

GEMA zieht vors Patentamt gegen Google

„Dieses Video ist in Ihrem Land nicht verfügbar“ erfahren Musikfans, wenn sie sich auf YouTube einen bestimmten Videoclip anschauen wollen, dieser aber wegen des Streits mit der Verwertungsgesellschaft GEMA hierzulande gesperrt ist. Dieser Hinweis soll nun nach dem Willen der GEMA verschwinden, andernfalls werde sie Unterlassungsklage einreichen. «Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere», erklärte sie. Da sie die Verhandlungen mit YouTube über eine angemessene Vergütung an die per GEMA vertretenen MusikerInnen für gescheitert erklärt hat, zieht sie nun vor das Deutsche Patent- und Markenamt, um dort eine von ihr geforderte Mindestvergütung von 0,375 Cent pro Abruf neutral prüfen zu lassen. Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst und verlangt deshalb einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Mehr dazu unter: http://www.fr-online.de/digital/youtube-gegen-gema–gema-mahnt-google-ab,1472406,21434248.html

13.01.2013