Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen. Unter anderem fordert der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diese Forderung möchte der Verband nun gemeinsam mit Pro Musik umsetzen.
Bund will Künstler*innen besser vergüten
Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB kündigte bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21.09.2023 an, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstler*innen mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstler*innen. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund wird in der Zukunft die Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler besser honorieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen die Einführung von Basishonoraren im kommenden Jahr zugesagt hat.“
Jazzkonferenz „Jazz Now! 2022“ 03.-04.11.2022
Ob Diskurse, Impulse und Vernetzung: Für Jazzinteressierte und Jazzschaffende bietet die Jazz Now! 2022 ein reichhaltiges Programm, das die hochaktuellen Themen der deutschen Jazzszene im Kontext von gesellschaftlichen und kulturpolitischen Entwicklungen anspricht. Die Panels behandeln Themen wie faire Vergütung, Geschlechtergerechtigkeit und Jazzvermittlung für Kinder. Der Höhepunkt der Jazz Now! 2022 ist die Vorstellung der Ergebnisse der brandaktuellen Jazzstudie 2022 am 4. November. Die großangelegte Studie untersuchte u.a. die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen in Deutschland. Die Panels werden als Livestream und digital zugänglich gemacht. Vielfältige Themen und wertvolle Impulse bieten vier offene Workshops zu Improvisation in der allgemeinen Musikpädagogik, Sozialer Absicherung und Altersversorge, transkulturellen Perspektiven und Improvisation und Selbstmanagement als Musiker*in (die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldung bis 1. November). In den World Cafés sind die Teilnehmer*innen eingeladen, sich in einen Austausch zu zentralen Themen der berufspolitischen Verbandsarbeit einzubringen. Zudem bietet die Jazz Now! 2022 die Möglichkeit zur Vernetzung, informellem Austausch und schließlich: Jazzmusik bei den Konzerten des Jazzfest München 2022 mit Olga Dudkova, Mel Canady’s Chessboard, Karolina Strassmayer & Drori Mondlak (CD-Release) u.a. Die Jazz Now! 2022 richtet sich an Jazzprofis, -studierende, -amateur*innen und -liebhaber*innen. Sie findet am Donnerstag, 3. November 2022 (11–17 Uhr) und Freitag, 4. November 2022 (12:30–18 Uhr) im Sudetendeutschen Haus, Hochstraße 8, 81669 München, statt.
Musikalische Aktion #GoodPlayFairPay für höhere Honorare 09.09.2022
Am 9.9. findet um 9 Uhr in Mainz und Wiesbaden (und insgesamt 16 Landeshauptstädten) eine Aktion der Deutschen Orchestervereinigung für höhere Honorare statt. „Unser Verband engagiert sich seit langem im Rahmen der Kampagne #GoodPlayFairPay für faire Honorare für freischaffende Berufsmusiker*innen. Die Pandemie hat noch einmal überdeutlich gezeigt, wie dringend der Handlungsbedarf ist. In diesem Jahr haben wir nach dem viel beachteten Flashmob Ende April auf dem Rathausplatz in Münster mit 120 Mitwirkenden für September einen weiteren Meilenstein geplant (…) Damit fordern wir die Kulturminister*innen zur Schaffung verbindlicher Honorarmindeststandards bei öffentlich geförderten Projekten auf“, schreibt die Deutsche Orchestervereinigung in ihrer Ankündigung. Vor allen 16 Kulturministerien bzw. Senatsverwaltungen treten bundesweit zur selben Zeit am 9.9. um 9 Uhr Ensembles aus freischaffenden und festangestellten Berufsmusiker*innen auf. Gemeinsam und solidarisch fordern sie mit der extra für die Kampagne #GoodPlayFairPay entstandenen Fassung des Bach-Chorals Himmelschreiende Sünde aus der Markus-Passion einen gerechten Lohn für die hochqualifizierte musikalische Tätigkeit von Freischaffenden. Im Anschluss an die Musikaktion übergeben Aktive den Kulturminister*innen einen offenen Brief mit den DOV-Forderungen. Geht hin und nehmt teil (gerne mit Instrument)!
Good News vom VUT: GVL übernimmt weitere Radiosender in die Vergütung
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) wird zukünftig weitere Sender mit sogenanntem „ausgewiesenem Nischenrepertoire“ auswerten und somit Künstler*innen und ihre wirtschaftlichen Partner für den Einsatz ihrer Musik in diesen Medien vergüten. Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hatte sich in den Gremien der Verwertungsgesellschaft für eine Erweiterung der ausgewerteten Sender eingesetzt, da diese Nischenrepertoire und kulturell wertvolle Produktionen senden. Somit kommen Deutschlandfunk Nova und egoFM zusätzlich zu den bereits unter diesen Kriterien ausgewerteten Sendern FluxFM, ByteFM und sunshine live hinzu.
Vergütungen durch die GVL werden auf Grundlage der Nutzung von Musik im Rundfunk berechnet. Jedoch werden nur bestimmte Sender ausgewertet und je nach Anteils- und Kulturfaktor bewertet. So wertet die GVL momentan z. B. nur Sender aus, deren Erlöse für das jeweilige Verteilungsjahr mindestens 200.000 Euro betragen haben. Laut GVL-Satzung können weitere Sender einbezogen werden, wenn diese eine besondere kulturelle Bedeutung haben. So konnten seit 2020 berechtigte Künstler*innen und Labels weitere Sender vorschlagen, die bisher nicht von der GVL ausgewertet werden.
Verankerung fairer Vergütung in Förderrichtlinien in Vorbereitung
Die Kultur-Minister*innenkonferenz (Kultur-MK) hat die dringend notwendigen Verbesserungen der Einkommenssituation und der sozialen Absicherung selbstständiger Künstler*innen in den Fokus ihrer Arbeit gestellt. Erste Ergebnisse der von der Ministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen eingesetzten „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ wurden in der Sitzung am 9. März 2022 diskutiert; die abschließenden Empfehlungen werden für den Herbst erwartet. Die 19 Mitgliedsverbände der Allianz der Freien Künste (AFK) befürworten die Verankerung von Mindeststandards zur Vergütung in öffentlichen Förderprogrammen, wie es in einer Presse-Mitteilung vom 17.03.2022 heißt. Sie bietet außerdem an, ihre langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung branchenspezifischer Honorar- und Gagenempfehlungen einzubringen. „Mit diesem dringend notwendigen Schritt muss eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Fördereinrichtungen und -töpfe einhergehen, so dass eine faire Vergütung künstlerischer Leistungen auch tatsächlich realisiert werden kann und die Anzahl geförderter Projekte nicht einbricht“. Denn wenn Livespielstätten nicht stärker gefördert werden, können sie auch keine höheren Gagen zahlen.
VUT bestürzt über Entwurf zur Reform des Urheberrechts in Deutschland
Die Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG, kurz „DSM-Richtlinie“ genannt, verfolgt das Ziel, das Urheberrecht der Europäischen Union an die Erfordernisse der digitalen Gesellschaft anzupassen. Die Mitgliedsstaaten haben bis zum 7. Juni 2021 Zeit, die beschlossene Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
„Mit Blick auf den kürzlich im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland sind Verbände und Institutionen von Rechteinhabern verschiedener Branchen* bestürzt“, schrieb jetzt der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) in seiner Pressemitteilung vom 03.02.2021. Ihre in den vergangenen Wochen und Monaten vielfach vorgetragenen praxisbezogenen und rechtlichen Kritikpunkte am Text des BMJV seien – in der Essenz – nicht berücksichtigt worden. Der Entwurf schaffe ohne Not für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt, stärke globale Online-Plattformen und schwäche die Rechtsposition von Kreativen und ihren Partnern: „Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren“. Außerdem gefährde der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schaffe durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. Der VUT fordert deshalb eine dringende Nachbesserung, um eine drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.
Magazin des Kultur Management Network hat „Honorar“ zum Thema
Kann man verhandeln lernen? Was ist meine Arbeit wert? Wie berechne ich als Selbständige*r einen vernünftigen Stundensatz? Das und vieles mehr diskutiert die August-Ausgabe des Magazins von Kultur Management Network mit dem Schwerpunkt „Honorar“. Darin plädiert das Online-Medium für mehr Wertschätzung der geleisteten Arbeit von freiberuflichen Kulturschaffenden, mit dem Schwerpunkt auf Kulturwissenschaftler*innen & Start-Ups. Denn nach wie vor werden im Kulturbetrieb zu geringe Honorare bezahlt, was eine fehlende soziale Absicherung nach sich zieht.
„Die geleistete Arbeit von Freischaffenden im Kulturbetrieb ist schlicht mehr wert, als ein Pauschalhonorar, das zudem keine abrechenbaren Mehrstunden, zusätzliche Ausgaben oder Umsatzsteuer berücksichtigt“, so Geschäftsführer Dirk Schütz. Hierfür bedarf es vonseiten der Kultureinrichtungen mehr unternehmerisches Denken, um den Kulturbetrieb mit fairen Arbeitsbedingungen in die Zukunft zu bringen. „Aber auch die Freischaffenden selbst müssen hierbei künftig selbstbewusster für den Wert ihrer Arbeit eintreten, um ihr Honorar entsprechend zu verhandeln“, so Schütz weiter.
- 1
- 2