Gemeinsames Statement von VUT & PRO MUSIK zum voraussichtlichen Spotify-Vergütungsmodell

Spotify hat für 2024 Änderungen in der Abrechnung von Streaming-Einnahmen angekündigt: der Streaming-Dienst will nur noch dann für das Streaming eines Tracks Geld an die Rechteinhaber*innen überweisen, wenn der Song innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Mal gestreamt wurde. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) und PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. wäre diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks ein schlechtes Signal an die Musikbranche, schreiben sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 15.11.2023. Von der Änderung wären zwei Drittel der Tracks auf Spotify betroffen, weil sie diesen Schwellenwert nicht erreichten, künftig gingen die betroffenen Künstler*innen demnach komplett leer aus. Dass die so nicht mehr ausgezahlten Gelder auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1.000 Mal gestreamt wurden, bedeute eine wirtschaftliche Umverteilung in Millionenhöhe.

„Man könnte argumentieren, dass es für 1.000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Betrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten“, erläutert Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender von PRO MUSIK.

„Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint“, ergänzt Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT. Beide Verbände lehnen die oben genannte Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells ab. Weiterhin fordern sie den Marktführer dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und auch mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.

27.11.2023