Deutsche Jazzunion schließt sich Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an

Als einer der ersten Verbände hat die Deutschen Jazzunion bereits 2014 eine Mindestgagenempfehlung herausgegeben, die sich bisher an den durchschnittlich gezahlten Gagen orientiert hat. Nun geht die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland einen wichtigen Schritt und schließt sich in einer Pressemitteilung der gemeinsamen Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an. Für selbstständige Musiker*innen soll für die Jahre 2025/2026 bei zu mind. 50 Prozent durch den Bund geförderten Projekten ein Tagessatz von mind. 300 Euro (sowohl für Proben- als auch Konzerttage) gezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine politische Kompromissgröße, die gleichzeitig ein wichtiges Signal im Prozess der Etablierung fairer Honorare sendet, sich aber an der politischen und wirtschaftlichen Realität orientiert, wie die beteiligten Verbände klar herausstellen. Unter Mitwirkung vieler Verbände, die sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats in der AG Faire Vergütung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, wurde unter Einbezug rechnerischer Größen wie unsichtbarer Arbeit, Betriebskosten und durchschnittlicher Anzahl der Arbeitstage eigentlich ein Tagessatz einer auskömmlichen Untergrenze von 622 Euro errechnet. Wie Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, in der Pressemitteilung dazu betont, muss es weiterhin eine Forderung an die Politik sein, die Fördertöpfe für Musik zu erhöhen, damit ein Wegbrechen wichtiger Strukturen verhindert wird.
 

11.03.2025

Musikverbände fordern mehr Fairness und Transparenz im Musikstreaming

Ein Zusammenschluss von mehreren Verbänden und Initiativen, die Musikschaffende vertreten, begrüßt die Ankündigung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth, sich für mehr Fairness und Transparenz im Musikstreaming einzusetzen: „Die in der Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom 11.02.2025 zitierten Zahlen aus der kürzlich veröffentlichten und von der BKM geförderten Musikstreaming-Studie bestätigen unsere langjährigen Erfahrungen: Wenn 75 % der Streaming-Umsätze auf nur 0,1 % der Künstler*innen entfallen und gleichzeitig 68 % der Musikschaffenden weniger als 1 Euro Umsatz generieren, zeigt dies die massive Schieflage im aktuellen System. Die von Roth vorgeschlagenen Maßnahmen gehen in die richtige Richtung; insbesondere die Forderungen nach mehr Transparenz bei Algorithmen und Abrechnungen sowie die Prüfung alternativer Vergütungsmodelle wie eine nutzerzentrierte Abrechnung. Allerdings braucht es jetzt schnelle und konkrete Umsetzungsschritte. Die angekündigte Unterstützung für Independent Künstler*innen und Newcomer*innen ist wichtig, kann aber nur ein erster Schritt sein. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sie unter Einbezug der Verbände, die Musikschaffende vertreten, die vorgeschlagenen Maßnahmen umsetzt“. Außerdem unterstützen die Verbände ausdrücklich die Initiative des EU-Parlaments zur Regulierung des Streamingmarktes vom 17.01.2024, die gerechte Bezahlung für Künstler*innen und faire Algorithmen fordert. Die Zeit für grundlegende Reformen in Europa sei überreif, damit Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auch im digitalen Zeitalter leben könnten.

24.02.2025

Kommende Bundestageswahl 2025: Forderungen der LiveKomm & PRO MUSIK

Im Vorfeld der Bundestagswahl im Februar hat der Bundesverband LiveKomm Wahlprüfsteine entwickelt und diese in Kernforderungen veröffentlicht.

Fünf Kernforderungen:

  1. Anerkennung des kulturellen Bezugs von Clubs & Livemusikspielstätten innerhalb der BauNVO
  2. Umsteuern beim Bundesimmissionsschutzgesetz & Schallschutzprogramm verstetigen
  3. Verstetigung und Ausbau der Musikclub- und Festivalförderungen auf Bundesebene
  4. Politische Unterstützung bei der Einrichtung des Live Music Fund
  5. „Arbeit auf Abruf“ branchenkonform gestalten

Die ausführlichen Erläuterungen der Forderungen findet ihr hier.

Auch der Bundesverband PRO MUSIK hat politische Forderungen für eine zukunftsfähige Kultur- und Kreativwirtschaft aufgestellt. Die Kernforderungen:

  1. Stärkung der Künstlersozialkasse
  2. Angebote zur Professionalisierung freier Musikschaffender erhalten und stärken 
  3. Steuerpaket für eine starke künstlerische Selbstständigkeit
  4. Studie zur Einkommenssituation freier Musikschaffender
  5. Erhöhung der Kulturetats zur Sicherung von Honoraruntergrenzen
  6. Angemessene Vergütung im Musikstreaming und für KI-Nutzung
13.01.2025

Befragung zum Thema Vergütung im Musikstreamingmarkt

Die GEMA startet eine neue Studie zur Vergütung im Musikstreamingmarkt. Ziel der von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien geförderten Studie ist eine unabhängige, wissenschaftliche Prüfung bestehender und alternativer Vergütungsmodelle. In der Befragung, die vom Forschungsnetzwerk Digitale Kultur durchgeführt wird, geht es um deine Perspektive als Musikschaffende*r auf den Musikstreamingmarkt. Die Befragung kann jederzeit pausiert und später fortgesetzt werden. Alle Daten werden anonym erhoben, aggregiert ausgewertet und können deiner Person nicht zugeordnet werden.

Eine Studie der GEMA hatte bereits 2022 festgestellt, dass es ein gravierendes Ungleichgewicht bei der Einnahmenverteilung gibt: „Vor allem die Musikurheberinnen und -urheber stehen am Anfang der Wertschöpfungskette, aber am Ende der Einnahmenverteilung. Dies entspricht nicht den Prinzipien einer sozialen Marktwirtschaft, die Leistung belohnt und immer einen fairen Ausgleich zwischen allen Marktteilnehmenden anstrebt“, hatte GEMA Vorstandsvorsitzender Harald Heker erklärt. Auch die im Rahmen der Studie befragten GEMA Mitglieder sahen ein Ungleichgewicht bei der Erlösverteilung: 89 Prozent gaben an, dass sie die Vergütung der Musikschaffenden aus dem Musikstreaming als nicht angemessen sehen.

22.07.2024

Filmtipp: „Dirty Little Secrets“ taucht ins Haifischbecken Musikindustrie

Deals, Intrigen und viel Geld: davon, dass die Musikindustrie ein Haifischbecken ist, können viele Musiker*innen ein Lied singen. Ein Rechercheteam des Bayrischen Rundfunks hat sich jetzt in die Untiefen der Musikwelt begeben und blickt in der dreiteiligen Dokureihe „Dirty Little Secrets“ hinter die Kulissen der glitzernden Musikwelt, schaut sich das Monopol von Eventim und des Streaming-Giganten Spotify genauer an. Es geht um schmutzige Deals und einflussreiche Investoren. Außerdem kommen Musiker*innen wie Balbina zu Wort, die sich für eine faire Verteilung von Streaming-Gewinnen einsetzt. Denn nach wie vor verdienen vor allem die Superstars beim Streaming, denn der Verteilungsschlüssel besagt: je häufiger etwas gehört wird, umso mehr wird es wert. Dabei geht es nicht nur darum, von wie vielen Leuten man gehört wird, sondern auch wie oft. Das Rechercheteam entdeckt findige schwedische Musiker, die Musikprofile von angeblichen Musiker*innen aus Sehnsuchtsorten faken und so auf Massen von Spotify-Playlists landen. Das Team zeigt auch auf, wie der Ticketanbieter Eventim doppelt und dreifach absahnt – nicht nur bei Ticketverkäufen bei Konzerten & Großereignissen wie Fußball-Meisterschaften, sondern auch, in dem er Bookingagenturen und Konzerthallen aufkauft und sich damit nach und nach eine marktherrschende Stellung geschaffen hat. Unfassbar!

28.03.2024

Studie zu Auswirkungen von „KI und Musik“

Generative Künstliche Intelligenz (KI) ist die größte technologische Veränderung für die Kreativbranche seit über 30 Jahren. Das Einsatzspektrum für KI in der Musik ist breit gefächert, von der Erstellung kompletter Musikstücke zur Bearbeitung und Nachbearbeitung von Musik zu ihrem Einsatz in Marketing, Promotion und Vertrieb. Die Nutzung von KI könnte in den nächsten Jahren für einen Umbruch in der Musik sorgen, der die Branche viel Geld kostet. Zu diesem Schluss kam eine Studie von Goldmedia im Auftrag der GEMA und dem französischen Pendant Sacem, die auf 16 Expert*innen-Interviews und einer Online-Befragung von Mitgliedern der beiden  Verwertungsgesellschaften fußt. In konkreten Zahlen bedeutet das: 2,7 Milliarden Euro könnten der Industrie in Deutsch­land und Frank­reich flöten gehen. Denn Urheber*innen und Kreativschaffende werden bislang nicht an bereits vorhandenen Umsätzen beteiligt, obwohl urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten für generative KI-Modelle verwendet werden. Bis jetzt gibt es kein Vergütungssystem, welches die von KI generierte Einkommenslücke für Urheber*innen in der Musik deckt. Die überwältigende Mehrheit der befragten Musikurheber*innen und Kreativschaffenden in Deutschland und Frankreich fordert denn auch Transparenz sowie eine angemessene Vergütung. Außerdem fordern 90% der Befragten, um Erlaubnis gefragt werden, wenn ihre Werke im Zusammenhang mit generativer KI in der Musik genutzt werden.

25.03.2024

Klare Kante zeigen & Spotify kündigen

Music Women* Germany zieht aus den unfairen Veränderungen beim Vergütungsmodell von Spotify Konsequenzen und wechselt zum Anbieter Tidal. Das bedeutet, dass ihr die Friday Flinta* Release Playlist sowie die ehemalige #diversifyyourspotify – nun #diversifyyourmusictase – Playlist auf Tidal findet. Balbina zeigt euch in verschiedenen Tutorials, wie ihr eure Playlists behalten und zu anderen Streaming-Diensten wechseln könnt und stellt in ihrem Linktree weitere Infos bereit. Eine Petition des Pro Musik Verbands findet ihr hier.

11.03.2024

VUT sieht nicht gerechtfertigte Umverteilung bei Spotify-Neuregelung

Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen am Vergütungssystem für Musik und insbesondere der neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle. Diese sieht vor, dass Künstler*innen nur noch für Tracks vergütet werden, die in 12 Monaten mindestens 1.000 Streams und/oder von mindestens 50 „unique users“ gestreamt wurden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, hat sich der VUT nun in einer ausführlichen Stellungnahme erneut zu Wort gemeldet und die Argumentation von Spotify unter die Lupe genommen. Er bemängelt, dass diese Praxis Künstler*innen mit wenigen Streams benachteilige, obwohl sie zur Angebotsvielfalt beitrügen. Vor allem Newcomer*innen würden dadurch demotiviert. Auch die Hörer*innen unterstützen mit ihren Beiträgen ausschließlich viel gestreamte Künstler*innen, auch, wenn sie ausschließlich Nischenrepertoire und wenig gestreamte Newcomer*innen hörten. Die Lösung, um Abogebühren, Künstler*innen und die entsprechenden Vergütungen logisch zu verknüpfen, sei ein nutzungsbasiertes Abrechnungsmodell, schreibt der VUT. Auch sei die Gefahr groß, dass viele Künstler*innen ihre Tracks überhaupt nicht mehr auf Spotify anbieten und so am Ende nur noch die bekanntesten und immer gleichen Tracks in Dauerschleife laufen. Spotify würde zu dem Format, das die Plattform eigentlich ablösen wollte: zum Radio.

06.02.2024

Faire Bezahlung für Orchesteraushilfen? Die „Aushilfenampel“ informiert…

unisono, der Berufsverband und die Gewerkschaft der professionellen Musiker*innen in Deutschland, hat eine „Aushilfenampel“ veröffentlicht. Damit werden die an Orchesteraushilfen gezahlten Honorare, für die es bislang keine Tarifregelungen gibt, transparent gemacht. Die derzeit tatsächlich in Berufsorchestern an Aushilfskräfte gezahlten Honorare werden wie bei einer Ampel mit grün, gelb oder rot gekennzeichnet. Eine grüne Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar den aktuellen unisono-Empfehlungen entspricht. Eine rote Kennzeichnung bedeutet, dass das Honorar weit unterhalb der Empfehlungen liegt, eine gelbe, dass das Honorar noch nicht ganz den Empfehlungen entspricht. unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens sagt: „Die Tariflöhne in Berufsensembles sind in den vergangenen zwanzig Jahren um ca. 40 Prozent gestiegen. Demgegenüber sind die daraus abgeleiteten Honorare von Aushilfen in Berufsorchestern und -chören in diesem Zeitraum vielerorts nicht angemessen angepasst worden. Insbesondere bei freischaffenden Aushilfen und Studierenden wird von Arbeitgebern die Marktmacht ausgenutzt und Dumping betrieben. Es bedarf einer ehrlichen Diskussion hierüber und einer Anpassung der Aushilfenhonorare. Mit der Aushilfenampel stellen wir Transparenz her, fordern die Orchesterträger auf, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen und Aushilfen fair zu vergüten.“

29.01.2024

Gemeinsames Statement von VUT & PRO MUSIK zum voraussichtlichen Spotify-Vergütungsmodell

Spotify hat für 2024 Änderungen in der Abrechnung von Streaming-Einnahmen angekündigt: der Streaming-Dienst will nur noch dann für das Streaming eines Tracks Geld an die Rechteinhaber*innen überweisen, wenn der Song innerhalb eines Jahres mehr als 1.000 Mal gestreamt wurde. Für den Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) und PRO MUSIK – Verband freier Musikschaffender e.V. wäre diese Umverteilung auf Kosten wenig gestreamter Tracks ein schlechtes Signal an die Musikbranche, schreiben sie in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 15.11.2023. Von der Änderung wären zwei Drittel der Tracks auf Spotify betroffen, weil sie diesen Schwellenwert nicht erreichten, künftig gingen die betroffenen Künstler*innen demnach komplett leer aus. Dass die so nicht mehr ausgezahlten Gelder auf die Tracks verteilt werden, die mehr als 1.000 Mal gestreamt wurden, bedeute eine wirtschaftliche Umverteilung in Millionenhöhe.

„Man könnte argumentieren, dass es für 1.000 Streams insgesamt keine fünf Euro gibt. Dabei bleibt aber außer Acht, dass es Künstler*innen gibt, bei denen gleich mehrere Songs in ihrem Katalog nicht diese Schwelle erreichen. Diesen Artists fehlt dann insgesamt dennoch ein nennenswerter Betrag pro Jahr. Abgesehen davon hat es nichts mit Wertschätzung oder Respekt zu tun, eine künstlerische Leistung schlicht nicht mehr zu vergüten“, erläutert Christopher Annen, Vorstandsvorsitzender von PRO MUSIK.

„Sollte Spotify diese Pläne tatsächlich so umsetzen wollen, wäre das schockierend. Seit wann darf der Lizenznehmende entscheiden, ob er die vertraglich vereinbarte Bezahlung leisten will oder nicht? Zudem gibt es ein gesetzliches Recht auf angemessene Vergütung für jede wirtschaftliche Musiknutzung. Wenn Spotify diese nun vorenthalten will, ist das für uns nicht hinnehmbar. Das gilt umso mehr, da Spotify die betroffenen Tracks weiter anbieten will und der Schwellenwert willkürlich gewählt zu sein scheint“, ergänzt Dr. Birte Wiemann, Vorstandsvorsitzende des VUT. Beide Verbände lehnen die oben genannte Veränderung des Spotify-Vergütungsmodells ab. Weiterhin fordern sie den Marktführer dazu auf, ausnahmslos nutzungsbasiert zu vergüten und auch mit Künstler*innen und Independent-Vertreter*innen der Branche über Neuerungen in der Vergütungsstruktur ins Gespräch zu kommen.

27.11.2023

Bund will Künstler*innen besser vergüten

Kulturstaatsministerin Claudia Roth MdB kündigte bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Kulturrats am 21.09.2023 an, dass die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen ab dem kommenden Jahr für Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstler*innen mindestens Honorare in Höhe einer Honoraruntergrenze zahlen müssen. Der Deutsche Kulturrat fordert schon seit Jahren eine deutlich höhere Entlohnung der freiberuflich arbeitenden Künstler*innen. In einigen Bundesländern (NRW, Brandenburg, Bremen und Sachsen) sind die sogenannten Basishonorare bereits in Vorbereitung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund wird in der Zukunft die Leistungen von freiberuflich arbeitenden Künstlerinnen und Künstler besser honorieren. Das ist ein sehr wichtiges Signal, denn bislang liegt ihr Durchschnittseinkommen unter 20.000 Euro brutto im Jahr. Die Zeiten, in der die schwierige wirtschaftlichen Lage der selbstständigen Kulturschaffenden nur bedauert wurde, geht glücklicherweise zu Ende. Jetzt werden tatsächlich Verbesserungen auf den Weg gebracht. Die Basishonorare oder Honoraruntergrenzen für freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sind ein besonders wichtiger Baustein zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Künstlerinnen und Künstlern. Wir freuen uns, dass Kulturstaatsministerin Claudia Roth für die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen die Einführung von Basishonoraren im kommenden Jahr zugesagt hat.“

25.09.2023

VUT lädt Pro Musik zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln im Streaming ein

Der Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen (VUT) hat PRO MUSIK, den Verband freier Musikschaffender, eingeladen, in die Verhandlung über gemeinsame Vergütungsregeln im Audiostreaming einzutreten. Ziel dessen ist es, zwischen Musiker*innen und Labels angemessene und zeitgemäße Regeln über die Vergütung von Leistungsschutzrechten aufzustellen. Unter anderem fordert der Verband, die Umstellung auf ein faireres und transparenteres nutzerbasiertes Abrechnungsmodell – zugunsten von Künstler*innen und Hörer*innen. In einer vergangenes Jahr veröffentlichten Stellungnahme zielen die Vorschläge des Verbandes auf eine transparentere und optimierte Streaming-Ökonomie und fordern unter anderem, Künstler*innen eine faire zeitgemäße digitale Lizenzgebühr zu bezahlen. Diese Forderung möchte der Verband nun gemeinsam mit Pro Musik umsetzen.

17.04.2023