VUT sieht nicht gerechtfertigte Umverteilung bei Spotify-Neuregelung

Noch im ausgehenden Jahr 2023 übten Künstler*innen, Labels, Aggregatoren, Branchenverbände und nicht zuletzt Abonnent*innen scharfe Kritik an den von Spotify angekündigten Änderungen am Vergütungssystem für Musik und insbesondere der neu eingeführten 1.000-Stream-Schwelle. Diese sieht vor, dass Künstler*innen nur noch für Tracks vergütet werden, die in 12 Monaten mindestens 1.000 Streams und/oder von mindestens 50 „unique users“ gestreamt wurden. Als Interessenvertretung der kleinen und mittleren Unternehmer*innen der deutschen Musikwirtschaft, zu denen neben selbstvermarktenden Künstler*innen, Labels, Verlage, Vertriebe und Produzent*innen gehören, hat sich der VUT nun in einer ausführlichen Stellungnahme erneut zu Wort gemeldet und die Argumentation von Spotify unter die Lupe genommen. Er bemängelt, dass diese Praxis Künstler*innen mit wenigen Streams benachteilige, obwohl sie zur Angebotsvielfalt beitrügen. Vor allem Newcomer*innen würden dadurch demotiviert. Auch die Hörer*innen unterstützen mit ihren Beiträgen ausschließlich viel gestreamte Künstler*innen, auch, wenn sie ausschließlich Nischenrepertoire und wenig gestreamte Newcomer*innen hörten. Die Lösung, um Abogebühren, Künstler*innen und die entsprechenden Vergütungen logisch zu verknüpfen, sei ein nutzungsbasiertes Abrechnungsmodell, schreibt der VUT. Auch sei die Gefahr groß, dass viele Künstler*innen ihre Tracks überhaupt nicht mehr auf Spotify anbieten und so am Ende nur noch die bekanntesten und immer gleichen Tracks in Dauerschleife laufen. Spotify würde zu dem Format, das die Plattform eigentlich ablösen wollte: zum Radio.

06.02.2024