Mobilitätsförderung i-portunus fördert auch digitale Formate

Das Pilotprogramm i-portunus geht 2020 in die zweite Runde. Im Auftrag der EU-Kommission testet das Konsortium unter Leitung des Goethe-Instituts erneut die Förderung individueller Künstler*innenmobilität. Von Dezember 2020 bis Februar 2021 wird es drei Einreichfristen geben. Gefördert werden (soweit möglich) die physische Mobilität, aber auch digitale oder hybride Formate. Die Ausschreibungen richten sich an Künstler*innen und Kulturschaffende aus den Bereichen Musik, Literaturübersetzungen, Architektur und Kulturerbe. Der Aufruf in der Sparte Musik richtet sich an Komponist*innen, Musiker*innen und Sänger*innen, insbesondere aus den Bereichen klassische Musik, Jazz und traditionelle Musikgenres, unabhängig von ihrer formalen Qualifikation oder ihrem Erfahrungslevel. Im Rahmen des Programms werden Mittel für internationale Reisen zur Verfügung gestellt. Angesprochen sind jeweils Einzelpersonen oder Gruppen von bis zu fünf Personen. Wenn die Bedingungen es erlauben, wird i-Portunus Künstler*innen zwischen Juni/Juli und November 2021 für einen Zeitraum zwischen 7-60 Tagen mit einem Höchstbetrag von 3.000 Euro für Auslandsreisen (Transport- und Unterkunftskosten) unterstützen. Die Reisedauer muss dabei mindestens 7 und kann längstens 60 Tage betragen. Eine Aufteilung des Gesamtreisezeitraums auf mehrere kürzere Reisen ist möglich. Gefördert werden Reisen und Auslandsaufenthalte, die den Aufbau einer internationalen Zusammenarbeit oder die Mitwirkung an einem produktionsorientierten Residenzstipendium bzw. an einem Projekt der beruflichen Weiterentwicklung im Aufnahmeland zum Ziel haben. Antragsschluss: 28.02.2021 (18.00 Uhr)

15.12.2020

Fonds des Goethe-Instituts bietet Reisekostenförderung

Mit dem Fonds des Goethe-Instituts werden Musikprojekte von professionellen, in Deutschland arbeitenden Ensembles oder Musiker*innen unterstützt. Es handelt sich hierbei um eine Teilfinanzierung von Projekten durch Reisekostenzuschüsse. Auch die Bezuschussung von Kurzreisen und Reisen in westliche Nachbarländer wird gefördert. Zudem erleichtert das Goethe-Institut im Jahr 2021 die Antragstellung. Anträge sollten sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Kurzfristige Anfragen sind gegebenenfalls nach telefonischer Rücksprache mit dem Bereich Musik möglich.

04.12.2020

Hilfs- und Förderprogramme der Initiative Musik: Neue Antragsrunde

Das Corona-Hilfsprogramm für Musiker*innen der Initiative Musik geht in die zweite Runde. Weiterhin sammelt die Initiative Spenden, die Musiker*innen, die mindestens 5 ausgefallene Konzerte nachweisen können, mit 1.000 Euro unterstützen sollen. Anträge können von Freitag, den 24. Juli 2020, um 10 Uhr bis Montag, 27. Juli 2020 um 19:59 Uhr bei der Initiative Musik gestellt werden. Über die Vergabe entscheidet eine dreiköpfige Jury. Auch die Tourförderung der Initiative Musik wird wieder aufgelegt. Sie unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt  eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

14.07.2020

Initiative Musik fördert Kurztouren im Ausland

Noch gibt es die Reisebeschränkungen durch den Corona-Virus und an Konzerttouren ins Ausland ist nicht zu denken. Für die Zeit danach solltet ihr euch allerdings die Kurztourförderung im Hinterstübchen merken: diese unterstützt Musiker*innen und Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es Künstler*innen damit den Markteintritt auf einem fremden Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren. Für maximal fünf Auftritte, Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder in TV- und Hörfunksendungen kann ein finanzieller Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten gewährt werden. Der Fokus der Förderung liegt dabei auf absatzstarken Zielmärkten wie die USA, Japan, Australien, Großbritannien, Skandinavien, Frankreich, Korea, China, Kanada oder Brasilien. Der Antrag auf Kurztourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt bei uns eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch (Initiative Musik, Friedrichstr. 122, 10117 Berlin).

31.03.2020

Tournee-Fonds für Hamburger Bands: bis 31.03.20 Antrag stellen!

Du hast Gigs im In- oder Ausland, die einen Tourbus erfordern, aber er kostet zu viel? Du hast ein Konzert im Ausland, aber die Kosten für Transfer, Hotel oder Visum sind einfach nicht tragbar? Beim Tournee-Fonds von RockCity Hamburg gibt’s Support in bar! Über den Fonds unterstützt RockCity deine Touraktivitäten ganz konkret finanziell. Du erhältst einen Teil der Kosten für Busanmietungen im Inland sowie Fahrt- und Übernachtungskosten bei Gigs im Ausland einfach zurück. Das Geld wird vier Mal im Jahr ausgezahlt. Deshalb müssen die Anträge jeweils zum Quartalsende gestellt werden. Noch bis 31.03.2020 könnt ihr euren Tournee-Fonds-Antrag einreichen, der sich auf Kosten für den Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2019 bezieht.

04.12.2019

Goethe-Institut fördert Musiker*innen aus Entwicklungsländern

Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpret*innen, Musiker*innen und Komponist*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfrist für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, ist der 15. November 2019. Musiker*innen, die auf Einladung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland für einen Arbeitsaufenthalt von 2-6 Wochen anreisen wollen, können sich um die Förderung bewerben. Der Antrag kann sowohl von Künstler*innen aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden.

24.10.2019

Reisekostenzuschüsse für Finnland-Touren

TelepArt bietet einen Reisekostenzuschuss für Künstler*innen und Gruppen der Performing Arts, die zwischen Finnland und ausgewählten europäischen Ländern (u.a. Deutschland) und Japan reisen. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

15.05.2019

Portal „Touring Artists“ informiert über Mobilitäts- und Reiseförderung

Über das Portal Touring Artists können sich Künstlern*innen, Kreative und Kulturschaffende zum Thema Mobilitäts- und Reiseförderung informieren (in deutscher, englischer und türkischer Sprache). Es richtet sich an Künstler*innen, die temporär in Deutschland arbeiten, sowie an Deutsche und in Deutschland Lebende, die zeitweise im Ausland tätig werden. Ein Service von Touring Artists ist die umfassende Förderdatenbank, auf der Interessierte zurzeit rund 250 Programme öffentlicher Träger, Stiftungen, Vereine, Unternehmen etc. nach Fördermöglichkeiten durchsuchen können.

23.01.2019

Internationaler Koproduktionsfond des Goethe-Instituts

Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland. Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein beidseitiges Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion vorliegt. Einreichfrist: 15. Oktober 2018

25.09.2018

Tourförderung & Slot für Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg: jetzt bewerben!

Das Land Baden-Württemberg gibt Jazzmusiker*innen und -Ensembles die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Diese Auftrittsförderung soll baden-württembergischen Jazzmusiker*innen die Chance bieten, sich vor nationalem und internationalem Publikum außerhalb des Landes zu präsentieren und als Musikbotschafter für die Jazzszene Baden-Württembergs zu werben. Förderfähig sind Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung pro Musiker*in ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg bis hin zu 800.-€ für Konzerte im Ausland. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.

Außerdem veranstaltet das Land Baden-Württemberg am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der Baden-Württemberg Clubnight im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker*innen mindestens zur Hälfte aus Musiker*innen bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen.

Entsprechende Anträge zu den beiden Ausschreibungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Nähere Infos zu den Ausschreibungen findet Ihr hier.

26.06.2018

Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.

Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018

25.04.2018

Berlin schreibt Tourneeförderung für Berliner Jazzmusiker*innen aus

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musiker aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2018 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2019 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80.- € pro beteiligter Musikerin/beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500.- €. Die Antragsfrist endet am 25. April 2018 um 18 Uhr.
30.03.2018