Portal „Touring Artists“ informiert über Mobilitäts- und Reiseförderung
Über das Portal Touring Artists können sich Künstlern*innen, Kreative und Kulturschaffende zum Thema Mobilitäts- und Reiseförderung informieren (in deutscher, englischer und türkischer Sprache). Es richtet sich an Künstler*innen, die temporär in Deutschland arbeiten, sowie an Deutsche und in Deutschland Lebende, die zeitweise im Ausland tätig werden. Ein Service von Touring Artists ist die umfassende Förderdatenbank, auf der Interessierte zurzeit rund 250 Programme öffentlicher Träger, Stiftungen, Vereine, Unternehmen etc. nach Fördermöglichkeiten durchsuchen können.
Internationaler Koproduktionsfond des Goethe-Instituts
Gefördert werden Koproduktionen von Künstler*innen in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland. Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein beidseitiges Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion vorliegt. Einreichfrist: 15. Oktober 2018
Tourförderung & Slot für Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg: jetzt bewerben!
Das Land Baden-Württemberg gibt Jazzmusiker*innen und -Ensembles die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Diese Auftrittsförderung soll baden-württembergischen Jazzmusiker*innen die Chance bieten, sich vor nationalem und internationalem Publikum außerhalb des Landes zu präsentieren und als Musikbotschafter für die Jazzszene Baden-Württembergs zu werben. Förderfähig sind Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung pro Musiker*in ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg bis hin zu 800.-€ für Konzerte im Ausland. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.
Außerdem veranstaltet das Land Baden-Württemberg am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der Baden-Württemberg Clubnight im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker*innen mindestens zur Hälfte aus Musiker*innen bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen.
Entsprechende Anträge zu den beiden Ausschreibungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Nähere Infos zu den Ausschreibungen findet Ihr hier.
Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen
Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.
Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018
Berlin schreibt Tourneeförderung für Berliner Jazzmusiker*innen aus
Stipendien für Berliner JazzmusikerInnen: Tourförderung im Inland (2. Hlbj. 2017)
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2017 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2018 dauern. Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen. Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €. Die Antragsfrist endet am 25. April 2017 um 18.00 Uhr.
Land Baden-Württemberg schreibt Jazz-Förderung aus
Die Jazzförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geht in eine neue Runde. Gefördert werden die Konzertauftritte professioneller baden-württembergischer JazzmusikerInnen im Land, bundesweit und international.
Darüber hinaus werden Jazzfestivals in Baden-Württemberg unterstützt. Die Mittel dienen zur Unterstützung der baden-württembergischen Jazzszene innerhalb des Landes. In einer zweiten Förderlinie geht es auch darum, JazzmusikerInnen die Möglichkeit zu geben, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die Anträge sind an den Jazzverband Baden-Württemberg zu richten, der die Förderung im Auftrag des Landes abwickelt. Die finanzielle Unterstützung steht SolistInnen ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2017 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Die Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg beinhaltet einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2017 stattfinden. Anträge sind bis zum 15. Januar 2017 an den Jazzverband zu stellen.
Durch die Förderung von Jazzfestivals soll insbesondere der Auftritt von professionellen JazzmusikerInnen auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Die Landesförderung wird auf eine Höhe von bis zu 8.000 Euro begrenzt. Anträge können bis zum 15. Januar an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen und die Antragsformulare sind unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.
(Quelle: http://www.miz.org)
Förderungen von Musikprojekten durch das Goethe Institut
Das Goethe-Institut vermittelt ein aktuelles Bild vom vielfältigen Musikleben in Deutschland und initiiert einen Austausch zwischen Künstlerinnen und Künstlern im In- und Ausland. Sowohl im Profi- als auch im Laien- und Nachwuchsbereich finden jährlich zahlreiche Musikprojekte wie Tourneen, Konzerte, Meisterkurse, Workshops oder Symposien statt. Dabei wird die gesamte Genre-Palette des deutschen Musiklebens abgedeckt – von Alter Musik und Klassik über Jazz, Rock und Pop, Elektronika bis hin zu Klangkunst und Neuer Musik.
Im Profibereich umfasst die musikalische Auslandsarbeit des Goethe-Instituts die Konzeption und Durchführung von Tourneen, Konzerten, Meisterkursen, Workshops und Symposien. Jährlich finden rund 1.000 Musikprojekte statt, die alle musikalischen Stilrichtungen abdecken. Ein großer Teil der Programme entsteht durch das Zusammenspiel der Goethe-Institute im Ausland mit örtlichen Partnern wie Festivals, Konzerthäusern oder Clubs – unterstützt durch die Expertise des Fachbereichs Musik in der Zentrale des Goethe-Instituts. Andere Musikprojekte haben ihren Ausgangspunkt im Dialog des Fachbereichs mit renommierten Kooperationspartnern im Inland.
BerufsmusikerInnen mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland, die sich für eine Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut interessieren, können beim Fachbereich in der Zentrale Informationsmaterial einreichen. Das Institut fördert selbst organisierte Auslandstourneen und längere Arbeitsaufenthalte im Ausland. Auch Gastspiele von professionellen MusikerInnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern in Deutschland können gefördert werden. Auch Auslandsprojekte und Begegnungsprojekte von Nachwuchs- und Laienensembles können eine Förderung beantragen.
Weitere Infos: https://www.goethe.de
Berlin schreibt Jazzförderung 2016 aus
Für das Jahr 2016 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst die Projekt- und Tourneeförderung sowie die Vergabe von Stipendien (einschließlich Stipendien für Audio- und Videoproduktionen).
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den MusikerInnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen. Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse vergeben.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten MusikerInnen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Stipendien können für alle genannten Vorhaben in Höhe von 2.000.- €, 4.000.- €, 6.000.- € oder 8.000.- € beantragt werden.
Alle fristgerecht eingehenden Anträge (Bewerbungsfrist: 16.02.2016) werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt.
(Quelle: www.miz.org)