Workshop „Haltung zeigen“ 15.10.2024 HMT Leipzig
Die strukturellen Probleme mit sexualisierter Gewalt und anderen Diskriminierungsformen in der Musikbranche waren vielen Akteur*innen schon offensichtlich, bevor die Vorwürfe um die Band Rammstein bekannt wurden. Doch warum sind die meisten dazu so schweigsam? Warum beziehen kaum Menschen aus der Branche eine Position? Es gibt Kritik, dass die Branche solche Zustände duldet, wegschaut und zu wenig Haltung zeigt. Das Ländernetzwerk von Music Women* Germany Sachsen lädt daher zu dem Workshop „Haltung zeigen“ am Dienstag, 15.10.2024 an der Hochschule für Musik und Theater in Leipzig. Gemeinsam mit den Workshopteilnehmer*innen wollen die Macherinnen* einen Blick auf Studien und Konzepte werfen, die dabei helfen können, eine Haltung zu entwickeln, sie mit Fakten zu unterfüttern und in Diskussionen standzuhalten. Außerdem möchten die Beteiligten Möglichkeiten sammeln, die es jetzt schon gibt, um sich zu engagieren. Der Workshop ist kostenfrei und richtet sich an alle, die Musik lieben und sich eine vielfältige, gerechtere und sicherere Musiklandschaft in Deutschland wünschen: All genders, genres and professions are welcome! Bitte meldet euch bis 12.10. per Mail an.
Veranstaltungsort: Hochschule für Musik und Theater, Dittrichring 21, 04109 Leipzig
Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. legt Politik ein „Rezeptbuch“ für eine gelingende soziokulturelle Arbeit vor
Mit einem Wahlprogramm ist es wie mit einem guten Kuchen: Je besser das Rezept, desto geschmackvoller das Ergebnis. In Sachsen wählen die Bürger*innen 2024 einen neuen Landtag, Verschiebungen in den Mehrheitsverhältnissen sind wahrscheinlich und nicht jede Partei steht für eine stabile und kreative Kulturpolitik. Damit für die Soziokultur nicht nur die Krümel bleiben, hat der Landesverband Soziokultur Sachsen e.V. der Politik ein Rezeptbuch für eine gelingende soziokulturelle Arbeit vorgelegt. Vier Thesen stehen im Kern der Broschüre: These 1: Bildungskonzepte ohne kulturelle Bildung zu entwickeln ist so zielführend, wie eine Eierschecke ohne Eier zu backen. These 2: Der Kuchen wird nicht mehr, wenn man die Stücke kleiner schneidet. These 3: Selbst der größte Kuchen schmeckt nicht, wenn die Stücke ungerecht verteilt werden. These 4: Es geht nicht um ein Stück vom Kuchen, es geht um die ganze Bäckerei. Was sich dahinter verbirgt, könnt ihr in der Broschüre nachlesen, die hier zum Abruf bereitsteht.
Neuer Jazzpreis für Sachsens Musiker*innen: Jutta Hipp Preis
Um für wachsende Aufmerksamkeit und überregionale Sichtbarkeit für Sachsens vielfältige Szene zu sorgen, vergibt der Jazzverband Sachsen e.V. im Jahr 2023 erstmals den „Jutta Hipp Preis“ für herausragendes Wirken in den Kategorien Komposition und Improvisation (jeweils mit 3.500 €) sowie einen (undotierten) Ehrenpreis. Die deutsche Jazzpianistin Jutta Hipp war eine der wenigen Musikerinnen, die sich bereits in den 50er-Jahren in den USA durchsetzen konnte. Zu Beginn konnte sie sich als Shooting Star und „Europe’s First Lady of Jazz“ im westlichen Nachkriegsdeutschland etablieren, danach startete sie eine Karriere in der New Yorker Jazzszene, spielte mit den Jazzgrößen ihrer Zeit und kam schließlich bei der renommierten Plattenfirma Blue Note Records unter Vertrag (als erste weiße und deutsche Jazzpianistin).
Bereits etablierte Musiker*innen, deren Wirken mit Sachsen verbunden ist, können sich bis 15. März 2023 für einen Preis bewerben. Die Preisverleihung und Preisträgerkonzerte finden am 15. Juni im Dresdner Jazzclub Tonne statt.
Wettbewerb für Popularmusik in Sachsen 2021
Sachsen sucht frische Ideen aus der Musikwirtschaft! Konzepte für Album-Kooperationen, Tourneen durch Sachsen oder für internationale Projekte und crossmediale Vermarktungsformate sowie neue Ideen für die Popkultur in Sachsen sollen ausgezeichnet werden. Bewerbt Euch bis 15. Dezember 2021 in einer der fünf Kategorien und gewinnt Preisgelder in einer Höhe von bis zu 12.000 Euro.
Mit dem Wettbewerb gibt KREATIVES SACHSEN der Musikkultur in Sachsen Rückenwind, unterstützt junge Künstler*innen auf dem Weg zu einer professionellen Laufbahn und prämiert beispielhafte Konzepte für eine starke Popularmusik und Popkultur in Sachsen.
Initiative Aufstehen für die Kunst kritisiert Coronamaßnahmen in Bayern und Sachsen
In Bayern und Sachsen, die aktuell so starke Inzidenzen haben wie nie zuvor, sind neue Coronamaßnahmen in Kraft getreten, die Kulturveranstaltungen stark einschränken. In Bayern wird die Saalbelegung pauschal auf 25% begrenzt, in Sachsen bleiben die Vorhänge gleich ganz geschlossen. AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST weißt auf die bekannten und aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Risikoabwägung von Theaterbesuchen hin: Sowohl die Konzertstudie der Universität Halle, die Studie der Bayerischen Staatsoper/TU München zum Opernbetrieb, die Konzerthausstudie in Dortmund, ebenso diejenige im Konzertsaal des NDR, wie auch alle internationalen Studien (z. B. des Institut Pasteur) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen das Risiko von Virusübertragungen – selbst unter den Bedingungen der Delta-Variante –im Publikum nahezu auszuschließen ist. Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, existieren nach wie vor nicht. Vor allem die Entscheidung des Freistaates Sachsen ist aus Sicht der Initiative unverständlich: Erneut gibt es einen kompletten Lockdown für alle Kultureinrichtungen, gleichzeitig werden Gastronomie und der nicht lebensnotwendige Einzelhandel offen gehalten. Erst kürzlich haben die bundesweiten Auswertungen der Luca-App ergeben, daß alle Kultureinrichtungen zusammengenommen lediglich für 0,9 % der App-Warnungen den Ausschlag gaben, hingegen waren es bei den Restaurants knapp 11%. Auch in Sachsen war die Kultur zehn Monate länger untersagt als die Religion und sieben Monate länger als der Einzelhandel, selbst der Probenbetrieb war monatelang eingestellt. Dabei gilt natürlich auch hier: Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz auf der gleichen Stufe wie die Religionsfreiheit garantiert und sie hat eine viel stärkere grundrechtliche Verankerung als der nicht lebensnotwendige Einzelhandel oder etwa die Gastronomie. Zudem ist im neuen, von Sachsen gerade erst mitbeschlossenen Infektionsschutzgesetz, eine Komplettschließung der Kultur ausgeschlossen. In der vorherigen Version, auf welcher die jetzt beschlossenen Schließungen noch beruhen, war eine besondere Begründungspflicht im Kulturbereich vorgesehen, um der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Diese seien aber hier nicht im Ansatz erfüllt.
LKJ Sachsen sucht Geschäftsführung
Die Landesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ) Sachsen e.V. ist der Dach- und Fachverband der Kinder- und Jugendkulturarbeit in Sachsen und führt in dieser Funktion landesweite Projekte, Fortbildung, Beratung und Lobbyarbeit durch. Sie ist Träger für die Jugendfreiwilligendienste Kultur und Bildung (FSJ und BFD) und Entsendestelle für das Europäische Sozialkorps. Die LKJ Sachsen e.V. hat derzeit 12 Mitarbeiterinnen und wird durch eine*n Freiwillige*n im BFD unterstützt. Sie schreibt zum 19. Juli 2021 die Stelle der Geschäftsführung neu und unbefristet in Vollzeit (40 Stunden) aus. Bewerbungsschluss ist der 22. März 2021. Die Gespräche finden am 29. März statt.
Sachsen bekommt Jazzverband
Am 14. August 2020 wurde in Dresden der Jazzverband Sachsen e.V. gegründet. Zwölf Musiker*innen und Kulturschaffende haben sich an der Gründung beteiligt, und in der dreimonatigen Vorbereitungsphase über 50 Akteure aus ganz Sachsen für die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitsgruppen gewonnen. Der neu gegründete Verein möchte die Interessen der sächsischen Jazzszene bündeln und gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung vertreten. Außerdem sollen Beratung, Förderung, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Kompetenzbündelung angeboten werden. Ein erster wichtiger Schritt wird der Aufbau einer gemeinsamen Onlinepräsenz sein.
Sachsen startet Ideenwettbewerb für Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen
Der Wettbewerb »Denkzeit Event« sucht nach innovativen Vorhaben oder Konzepten für Event-Formate unter Corona-Bedingungen. Die besten Ideen, die aus der Krise heraus geboren werden, werden mit einem Preisgeld zwischen 1.000 und 50.000 Euro ausgezeichnet. Das Preisgeld soll die Umsetzung der eingebrachten Idee unterstützten. Durchgeführt wird der Wettbewerb durch den Landestourismusverband Sachsen e.V. in Kooperation mit dem Projekt KREATIVES SACHSEN. Der Wettbewerb richtet sich an Event- und Kommunikationsagenturen, Messe- und Kongressveranstalter, Veranstalter von Märkten und Festen, Betreibern von Veranstaltungsorten, Festival- und Konzertveranstalter sowie privatwirtschaftliche Theater. Teilnahmeberechtigt sind Selbstständige, Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und kommunale Betriebe, die Veranstaltungen und Events umsetzen bzw. Träger von Veranstaltungen und Events sind. Einsendeschluss ist der 21. 08. 2020, 23.59 Uhr. Die Einreichung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular. Die eingereichten Beiträge werden von einer Jury gesichtet und ausgewertet, die Preisträger werden voraussichtlich am 17. September 2020 bekanntgegeben.
Weiteres Hilfspaket für Kultur und Tourismus in Sachsen
Sachsen stellt zusätzlich 67,8 Millionen Euro bereit, um den besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Einrichtungen und Akteuren in Kultur und Tourismus zu unterstützen. Konkret sind mehrere Einzelmaßnahmen geplant. Den größten Baustein bildet ein umfassendes Paket für freie Kultureinrichtungen, die bislang zu wenig oder gar nicht auf Hilfsprogramme zugreifen konnten. Allein 30 Millionen Euro sind unter anderem für freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine vorgesehen. Der Zuschuss beträgt bis 10.000 Euro, in begründeten Einzelfällen können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden. Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen erhält sieben Millionen Euro. Damit wird unter anderem das Stipendienprogramm »Denkzeit« aufgestockt. Dieses Förderstipendium richtet sich vor allem an freie Künstler, die von den anderen Hilfsprogrammen nicht partizipieren konnten. Pro Antrag werden bis zu 2.000 Euro ausgereicht. Sachsen ist Vorreiter bei dieser Art der Unterstützung. Neu ist, dass mit dem Programm »Denkzeit Event« auch die Veranstaltungsbranche in den Blick genommen wird. Dafür sind zwei Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden sollen Konzepte und Maßnahmen zur Umsetzung für Veranstaltungsformate in Zeiten von Corona.
Sachsen legt Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen für freiberufliche Musikpädagog*innen und Musikschulen auf
Sachsens Kulturministerium unterstützt die freien Musikschulen mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt. Der Sächsische Musikrat begrüßt die Finanzhilfen des Freistaates Sachsen für nicht-kommunale Musikschulen sowie für freie und private Anbieter von Musikunterricht. Das Programm ist eine Wertschätzung gegenüber den vielen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen in Sachsen. Die Musikschulen erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Programm gilt innerhalb des Zeitraumes, in dem die Allgemeinverfügung den Musikschulunterricht auch zu Teilen nicht ermöglicht. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass sich die Musikschulen nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und bereits durch das SMWK im Rahmen der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung gefördert werden. Freie oder private Anbieter von außerschulischem Musikunterricht aus Sachsen, die professionell und selbstständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend durch ihre Freiberuflichkeit verdienen und durch die Absage von außerschulischem Musikunterricht aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen Einnahmeausfälle nachweisen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60 % der nach-gewiesenen Einnahmeausfälle beantragen. Die maximale Unterstützung beträgt 750 EUR je Woche. Das Hilfsprogramm wird den Zeitraum Mitte März bis zum Ende des Schuljahres abdecken. Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können ab sofort beim Sächsischen Musikrat gestellt werden. Die Beantragung ist ab sofort online möglich.
LKJ Sachsen-Anhalt sucht Geschäftsführung & Sachbearbeiter*in
Die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt sucht ab dem 1. August 2020 eine neue Geschäftsführung in Vollzeit mit 40 Wochenstunden. Der Arbeitsort ist Magdeburg. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2020. Die Landesvereinigung kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Sachbearbeiter*in für den Bereich Verwaltung mit dem Schwerpunkt Freiwilligendienste. Der Stellenumfang beträgt 40 Wochenstunden. Die Stelle ist bis 31. August 2021 befristet, eine Verlängerung wird angestrebt. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2020.
Neues Programm „Denkzeit“ unterstützt sächsische Künstler*innen
Unter dem Titel »Denkzeit« können sächsische Künstlerinnen und Künstler seit dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragen. Das Programm soll sie darin ermutigen, auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer künstlerischen Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt. Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung für die Dauer von zwei Monaten gewährt. Es sollen sächsische Künstler*innen aus den Sparten Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film von der Förderung profitieren. Beantragt werden können die Stipendien ausschließlich über ein Online-Formular auf der Webseite der Kulturstiftung. Ein einfaches Antragsverfahren wird dafür sorgen, dass die Mittel zügig an die Antragsteller*innen ausgereicht werden können. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen. Eine kurze Skizzierung des Vorhabens ist ausreichend. Weitere Details zur Antragsstellung finden sich hier. Fragen zum Programm beantworten die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung unter ed.sf1729053395dk@ti1729053395ezkne1729053395d1729053395 sowie der Telefonnummer 0351-88480-33.
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