Open Call: The Power of the Arts

Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative The Power of the Arts geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000.- €. The Power of the Arts richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018.

22.05.2018

Stadt Hamburg schreibt Musikstadtfonds 2019 aus

Hamburgs vielfältige und kreative Freie Musikszene ist eine wichtige Facette der lebendigen Kultur der Stadt. Um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken, hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen. Hinzu kommen Mittel in Höhe von 100.000 Euro aus der vorherigen E-Musik- und Jazz-Förderung, die vorher jedes Jahr vergeben wurden, so dass insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2019 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2018 bewerben.

Mit dem Musikstadtfonds wird die Freie Musikszene genreübergreifend bei Konzeptionen und Projekten unterstützt, die sich durch einen professionellen künstlerischen Standard und hohe programmatische Qualität auszeichnen. Die Künstler*innen erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Jeder Antragsteller darf für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer Jury. Interessierte können sich (unter dem Stichwort Musikstadtfonds) ab sofort online hier bewerben.

25.04.2018

Initiative The Power of the Arts geht in die zweite Runde

Die von der Philip Morris GmbH gegründete Initiative „The Power of the Arts“ geht in diesem Jahr in die zweite Runde. Ausgezeichnet werden vier Projekte mit jeweils 50.000 Euro. Der Wettbewerb richtet sich an gemeinnützige Initiativen und Institutionen, die  sich für eine offene Gesellschaft einsetzen und die Fragen nach sozialer Anerkennung, Inklusion, Integration und Chancengleichheit in den Vordergrund stellen. Bewerben können sich Projekte, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Die Sparten des letzten Jahres – Musik, Kunst, Theater und Tanz – werden um die Bereiche Literatur, Film und Design erweitert. „Die Vielzahl an Bewerbungen im letzten Jahr hat gezeigt, wie viele Initiativen an unserer pluralistischen Gesellschaft mitwirken wollen. Um diese neuen Narrative zu stärken und damit ein „neues Wir“ zu fördern, haben wir uns entschlossen, die Ausschreibung breiter aufzustellen,“ so Elfriede Buben, Leiterin Corporate Social Responsibility Philip Morris GmbH. Eine unabhängige Jury, bestehend aus  Expert*innen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft wählt die Projekte aus.

2017 wurden aus 150 Bewerbungen die Hochschulinitiative *foundationClass (Berlin), das Bandprojekt Banda Internationale (Dresden), das Jugendkulturprojekt label m (Saarbrücken) und die inklusive Performance Company Un-Label (Köln) ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2018. (Quelle)

25.04.2018

Reisezuschüsse für herausragende Auslandsprojekte Berliner Künstler*innen

Die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt Zuschüsse für Reise- und Transportkosten, die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstler*innen bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützigen Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele. Die Bewerber*innen leben und arbeiten in Berlin, Künstler*innen außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt. Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.

Einreichfrist für Projekte in 2018: 2. Mai 2018
Einreichfrist für Projekte in 2018/19: 1. November 2018

25.04.2018

Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts

Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Zielgruppe sind professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2018.

22.04.2018

Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert Kulturprojekte zum Thema „Heimat(en)“

Das Motto des rheinland-pfälzischen Kultursommers im Jahr 2019 wird „Heimat(en)“ lauten. Das gab Kulturminister Konrad Wolf in Mainz bekannt. „Inzwischen wird wieder über Heimat gesprochen, geschrieben und gestritten. Höchste Zeit, dass wir die Kulturszene des Landes fragen, was ihr zu Heimat einfällt. Was sagt uns das noch: Heimat(en)?„, so Minister Wolf.
Heimat, aus der Perspektive von Kunst und Kultur betrachtet, hat viele Aspekte und Facetten und bedeutet für Menschen heute zum Teil anderes, als für Menschen früher. Um hier verschiedene Blickwinkel auszuleuchten, mehr Freiheit zu geben und Raum für Kreativität zu ermöglichen, wollen wir den Begriff in den Plural setzen„, so Kultursommer- Geschäftsführer Jürgen Hardeck.
Förderanträge für Kulturprojekte im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2019 können von Juni bis Ende Oktober 2018 an die Kultursommer-Geschäftsstelle in Mainz gerichtet werden. Die Antragsunterlagen zum Kultursommer 2019 werden im Juni 2018 hier zur Verfügung gestellt.

20.02.2018

kulturMut belohnt mutige Crowdfunding-Projekte

Die 5. Runde von kulturMut hat begonnen: die Initiative hat 31 spannende Kulturprojekte aus dem RheinMain-Gebiet ausgewählt und Ihr könnt jetzt mit Eurer Unterstützung entscheiden, welche Projekte eine zusätzliche Förderung bekommen. Insgesamt werden bis zu 250.000.-€ von der Aventis Foundation und dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain vergeben. Die Projekte kommen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Theater, Tanz, Ausstellung, Fotografie, Graphic Novel und Film. Mit dabei ist z.B. das Projekt Bridges, das für seine Musik-Sessions für Musiker*innen mit und ohne Flucht- und Migrationshintergrund wirbt; das Orchestra Esquinas, das sein zweites Studioalbum in der Klangkantine in Darmstadt aufnehmen und damit eine weitere Facette des Tango Argentino zeigen möchte; die Rheingauer Symphoniker, die einen Wettbewerb für Filmmusik ausrichten wollen, um junge KomponistInnen zu fördern, u.v.m.
Der Contest beginnt am 01.02.2018 und endet am 28.02.2018. Die Aventis Foundation und der Kulturfonds Frankfurt RheinMain zeichnen am Ende der Contestphase jene Projekte aus, die beim Crowdfunding am erfolgreichsten waren, ihr Fundingziel mit Hilfe der Crowd aber nicht ganz erreicht haben. Die Projekte erhalten den noch fehlenden Betrag als Preisgeld. Dies geschieht in der Rangfolge der Projekte, bis der Fördertopf aufgebraucht ist. Die Zahl der UnterstützerInnen entscheidet, es ist also nicht nötig, große Beträge zu spenden.
05.02.2018

Pill Mayer Stiftung schreibt Förderpreis für interkulturellen Dialog aus

Die Pill Mayer Stiftung schreibt wieder einen Förderpreis für interkulturellen Dialog aus. Damit zeichnet sie ein beispielhaftes interkulturelles Kulturprojekt für Kinder und Jugendliche aus. Die mit 1000.-€ dotierte Prämierung richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturengagierte. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und AusstellungsmacherInnen. Innovative Ideen oder bereits bewährte Konzepte können eingereicht werden. Der Einsendeschluss der Bewerbungen per E-Mail mit Projektskizze ist der 1. Mai 2018.

22.01.2018

Brandenburg startet Ausschreibung des Landesförderprogramms Kulturelle Bildung

Das Kulturministerium fördert auch 2018 wieder Vorhaben und Projekte in der Kulturellen Bildung. Für das Förderprogramm stehen 200.000.- € zur Verfügung; ab sofort können Anträge gestellt werden. Das Förderprogramm Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg richtet sich gleichermaßen an Kitas, Grundschulen, Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände sowie Künstlerinnen und Künstler. Die Projekte sollen dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung eröffnen. Anträge können bis zum 5. Januar 2018 direkt an die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg gerichtet werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, bis 15. Juni 2018 einen Antrag für die zweite Förderrunde 2018 einzureichen.

Im laufenden Jahr werden insgesamt 37 lokale Projekte sowie 4 landesweite Modellprojekte mit insgesamt ebenfalls 200.000.-€ gefördert. Vertreten sind die Genres Theater, bildende Kunst, Musik, Literatur, Medien, Film, Museumspädagogik, Baukultur, Archäologie, Zirkus und Fotografie.

21.11.2017

Paritätisches Bildungswerk fördert Kulturprojekte mit geflüchteten jungen Frauen

Das Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. kann bis zum 1.10.2018 Kulturmaßnahmen mit geflüchteten Frauen im Alter von 18-26 Jahre mit insgesamt 700.000 € fördern. Es handelt sich um eine 100% Förderung, die im Auftrag des Bundesbildungsministeriums im Programm „Kultur macht stark“ vergeben wird. Wieso das Bildungswerk sich den Frauen widmet, begründet die Projektleiterin Indre Bogdan so: „Frauen haben besonders unter den Kriegs- und Fluchtlasten und der ihnen zugeschriebenen Geschlechterrolle gelitten. Mit unserem „Frauen iD“ Projekt möchten wir geflüchtete Frauen ins öffentliche Bewusstsein rücken. Die Bildungsprojekte in einem geschlechtshomogenen Rahmen, ermöglichen den Frauen sich künstlerisch auszudrücken und sich mit anderen Frauen auszutauschen. Die sinnstiftende Auseinandersetzung ermöglicht den Frauen somit wieder neue Perspektiven, die sie für sich entdecken können“.

Unter dem Titel „Frauen iD“ können regionale Bündnisse für Bildung, die aus mindestens 3 Partnerorganisationen bestehen, Anträge stellen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen „in Deutschland“ („iD“) durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Die Angebote richten sich an geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtstunden und sollen von weiblichen Fachkräften aus Kunst und Pädagogik geleitet werden. Ehrenamtliche Mentorinnen sollen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen übernehmen und die teilnehmenden Frauen darin unterstützen, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte soll eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke sein.
Die Bündnisse können sich z.B. aus Betreuungsorganisationen vor Ort, Familienzentren, Jugendämtern, Jugendbildungswerken sowie lokalen Kooperationen der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe oder auch MigrantInnenselbstorganisationen, Mehrgenerationenhäusern, Nachbarschaftszentren und Organisationen, zusammen setzen, die Frauen fördern.

Ansprechpartnerin ist Indre Bogdan; hier geht es zum Antrag: https://foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de/massnahmebeschreibung/119/

21.11.2017

Deutscher Integrationspreis der Hertie-Stiftung – Bewerbungen sind bis zum 27.11.2017 möglich

Ob eine gute Idee oder ein bereits laufendes Projekt – mit dem Deutschen Integrationspreis fördert, finanziert und prämiert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung vielversprechende Integrationsprojekte. Noch bis zum 27. November 2017 können Vereine, Sozialunternehmen, gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Bewerbung für den Deutschen Integrationspreis 2018 einreichen. Besonders gesucht: Innovative Ideen, bei denen sich Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung aktiv engagieren. Im Fokus des Deutschen Integrationspreises 2018 steht ein Ziel: zusammen mit Geflüchteten den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die demokratische Beteiligung von Menschen mit Fluchterfahrung fördern. Der Deutsche Integrationspreis besteht aus zwei Stufen: der Crowdfunding-Phase und der späteren Auszeichnung mit dem Preis. Alle teilnehmenden Projekte starten in einem Crowdfunding-Contest auf der digitalen Plattform Startnext. Dort stellen sie ihre Ideen vor, geben Einblicke in ihre Arbeit und werben für Unterstützer. Die Hertie-Stiftung unterstützt die Projekte bei der Vorbereitung darauf durch Workshops, Qualifizierungs- und Netzwerkangebote.

Die 25 Projekte, die in der Fundingphase die meisten Unterstützer erreichen, erhalten eine Stiftungsförderung von bis zu 15.000 Euro pro Projekt. Alle Projekte, die ihr Fundingziel erreichen, gehen in die Umsetzung. Nach sechs Monaten prüft eine Jury die Erfolge und die besten erhalten den Deutschen Integrationspreis, der nochmals mit insgesamt 100.000 Euro dotiert ist. Der Deutsche Integrationspreis 2018 wird vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft e.V. im Rahmen der Initiative „Integration durch Bildung“ gefördert.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher gilt: schnell bewerben unter http://deutscher-integrationspreis.de/projekte!

(Quelle: miz.org)

21.11.2017

Hessen’s Landesprogramm WIR fördert wieder Integrationsprojekte

Die hessische Förderung von Projekten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Zugewanderte wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. „Wir als Land investieren erheblich in die Integration und unterstützen und entlasten so auch die Kommunen. Die 2017 eingeführten Neuerungen im „WIR“-Programm stellen den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung, damit sie noch passgenauer reagieren können“, so Kai Klose, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung. Bis zum 31. Dezember 2017 können noch Fördermittel für das Jahr 2018 beantragen werden.
Auch 2018 ist die Förderung neuer innovativer Modellprojekte weiterhin ein Schwerpunkt. Sie können bis zu drei Jahre gefördert werden und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, auch an die sog. Aufnahmegesellschaft. Ziel der Projekte soll es sein, die Integrationsbedingungen für zugewanderte Menschen zu verbessern und sie in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen. In 2017 wurden erstmals insbesondere Migrantenorganisationen, die eine besondere Kompetenz in der Zusammenarbeit und der Begleitung von Zugewanderten haben, finanziell gefördert. Dies wird auch im nächsten Jahr ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsförderung bleiben.

Interessierte wenden sich bei inhaltlichen Rückfragen zum Landesprogramm WIR an: Frau Wiebke Schindel, Tel.: 0611 – 817 3316, Mail: ed.ne1771300171sseh.1771300171msh@l1771300171ednih1771300171cs.ek1771300171beiw1771300171.

10.11.2017