„Jedem Kind seine Kunst“ sucht KünstlerInnen/MusikerInnen aus Rheinland-Pfalz
Das Förderprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ startet mit neuen Projekten in die neunte Runde. Mit zahlreichen Projekten – von Bildender Kunst über Tanz, von Literatur bis Musik – können sich landesweit 70 Künstlerinnen und Künstler in Schulen, Kitas und vielen weiteren Einrichtungen einbringen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Kunst und Kultur heranzuführen. Zeitgleich zum Start der neuen Projektrunde werden rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler aufgerufen, sich mit ihren Projektideen für eine Beteiligung im ersten Halbjahr 2018 zu bewerben. Einsendeschluss für den Künstler-Fragebogen ist der 08.09.2017.
Projektförderung für Interkulturelle Projekte startet in Berlin
Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass für die Projektförderung im Bereich Interkulturelle Projekte ab sofort Zuschüsse für das Förderjahr 2018 beantragt werden können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gefördert werden künstlerische Projekte von in Berlin lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund, die sich mit interkulturellen Themen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert werden. Über die Vergabe der Zuschüsse berät ein unabhängiges Gremium und gibt entsprechende Empfehlungen an das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied.
Die Projekte müssen 2018 stattfinden und in Berlin öffentlich präsentiert werden. Nähere Informationen sind unter der Telefonnummer (030) 90228 759 zu erhalten. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht in diesem Jahr wieder eine Online-Bewerbung; der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ aufgerufen werden.
Künstlerinnen und Künstler, die den Antrag ausnahmsweise per Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Berliner Kulturverwaltung beim Pförtner abholen. Die Kulturverwaltung empfiehlt den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch, die neue Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.
Bewerbungsschluss: 04. Oktober 2017
Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten
80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1767392212-gnut1767392212fitsr1767392212utluk1767392212@kcor1767392212brewh1767392212cs1767392212 möglich.
Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“
Die bundesweite „Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) sucht ab sofort zum zehnten Mal vorbildliche Musikprojekte. Bewerben können sich Projekt-InitiatorInnen, die durch Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dazugehören können z.B. Verantwortliche in Vereinen, Jugendorganisationen, Kindergärten, Schulen sowie Stiftungen – aber auch die Bewerbungen einzelner Initiativen und Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind sehr willkommen. Wichtig ist, dass mit dem musikalischen Projekt gezeigt wird, wie kulturelle Vielfalt gelebt und sprachliche Hürden durch Musik überwunden werden können. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen in allen Phasen des Vorhabens aktiv beteiligt werden. Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung möchte die LMKMS insbesondere auch Initiativen für eine Bewerbung begeistern, die sich dafür einsetzen, durch Musik Geflüchtete zu integrieren. Bewerbungsschluss: 10. September 2017.
Förderfonds Kultur & Alter fördert Projekte mit RentnerInnen in NRW
Der neue Förderschwerpunkt für das Jahr 2018 lautet: „Kultur für Männer nach der Berufsphase“. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über den Haushalt werden künstlerisch-kulturelle Projekte bevorzugt gefördert, die nachhaltige Formate entwickeln. Ein Förderschwerpunkt ist die stärkere Kulturteilhabe älterer Menschen im ländlichen Raum und die Entwicklung inklusiver Projektkonzepte. Bewerben können sich ab sofort nordrhein-westfälische Kulturschaffende, kommunale und freie Kulturinstitutionen sowie Einrichtungen der sozialen Altenarbeit, die in Zusammenarbeit mit einer Künstlerin oder einem Künstler bzw. einer Kultureinrichtung ein Projekt mit älteren Menschen umsetzen. Die Projekte müssen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 05.10.2017.
Musikstadtfonds Hamburg fördert Freie Musikszene
Mit der Eröffnung der Elbphilharmonie hat die Musikstadt Hamburg weltweit Aufmerksamkeit erlangt. Der Erfolg der Musikstadt Hamburg fußt dabei ganz maßgeblich auch auf einer vielfältigen und lebendigen Freien Musikszene. Daher hatten Senat und Bürgerschaft 2016 im Rahmen der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie beschlossen, mit dem Musikstadtfonds zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro für Musikprojekte bereit zu stellen, um die Vielfalt des Hamburger Musiklebens genreübergreifend zu stärken. Diese zusätzlichen Mittel wurden um die Mittel ergänzt, die die Kulturbehörde zuvor jährlich als E-Musik- und Jazz-Förderung separat vergeben hatte, sodass nun insgesamt 600.000 Euro zur Verfügung stehen. Für den Musikstadtfonds 2018 können sich Interessierte mit ihren Projekten bis zum 15. Juni 2017 bewerben. Achtung: die Förderrichtlinie wurde aktualisiert: Neu ist unter anderem, dass die beantragte Zuwendung eine Mindesthöhe von 5.000 Euro haben muss.
LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.
(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)
Künstlerstipendien für Villa Aurora ausgeschrieben
Die heutige Künstlerresidenz Villa Aurora ist das ehemaligen Exildomizil des deutsch-jüdischen Schriftstellers Lion Feuchtwanger in Los Angeles. Jährlich vergibt die Villa Aurora bis zu zwölf Stipendien für KünstlerInnen in den Sparten Bildende Kunst, Performance-Art, Komposition, Film und Literatur für einen dreimonatigen Aufenthalt in der Villa. Das Stipendium in Los Angeles dient der Arbeit an einem künstlerischen Projekt. In den inzwischen mehr als 20 Jahren ihres Bestehens ermöglichte die Villa Aurora mehr als 300 KünstlerInnen Projekte in Los Angeles umzusetzen.
Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2018 ist der 30. April 2017. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Bedingungen und die Bewerbungsunterlagen gibt es auf www.villa-aurora.org/de/stipendien.html.
„Kulturkoffer“ stellt Landesfördermittel für Jugend-Kulturprojekte bereit (bis 04.05. bewerben)
Noch bis zum 4. Mai 2017 können sich Hessens Kulturakteure erneut um Landesfördermittel aus dem „Kulturkoffer“ bewerben. Gesucht werden sowohl bereits etablierte als auch neue Angebote der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche vor allem im Alter von 10 bis 16 Jahren. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Projektpartner die Angebote gemeinsam planen und durchführen. Der „Kulturkoffer“ fördert Modelle und Konzepte aller künstlerischen Sparten und Formate, die einen interdisziplinären, interkulturellen, inklusiven oder intergenerativen Ansatz verfolgen. Sie sollen jungen Menschen einen Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen, die damit bisher wenig Kontakt hatten. Die Angebote müssen zwischen August und Dezember 2017 stattfinden. Aus allen eingereichten Anträgen wählt eine unabhängige Jury Projekte zur Förderung aus, die das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst bewilligt. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. koordiniert das Modellprojekt und ist für das Ausschreibungsverfahren zuständig.
„Wir wollen vor allem die Angebote für Kinder und Jugendliche abseits der Ballungsräume, in strukturschwachen Regionen und auf dem Land ausbauen. Ich freue mich auf spannende Bewerbungen für Projekte, die dazu beitragen, unsere kulturelle Bildungslandschaft weiterzuentwickeln“, so Kunst- und Kulturminister Boris Rhein.
Land Niedersachsen fördert Musikveranstaltungen mit 455.000 Euro
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur fördert in diesem Jahr mit 455.000 Euro musikalische Veranstaltungen. Hiervon profitieren insgesamt 36 Musikprojekte in Niedersachsen, darunter das Morgenland Festival Osnabrück, das Masala Weltbeat Festival, der Venner Folk Frühling und Creole. „Die bewilligten Projekte spiegeln die große künstlerische Vielfalt des Musiklebens in Niedersachsen wider“, sagt die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić. „Mit der Förderung werden die Veranstaltungen für neue Zielgruppen geöffnet und sie leisten einen aktiven Beitrag zur kulturellen Teilhabe in unserem Land.“ Die geförderten Projekte umfassen Konzerte, Festivals, Seminare und Wettbewerbe aus den Bereichen klassische Musik, Neue Musik, Jazz, Weltmusik sowie Rock und Pop. Die ausgewählten Projekte zeichnen sich durch Konzepte zur Musikvermittlung aus, mit denen neue Publikumsgruppen sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewonnen werden. Ausschlaggebend für die Auswahl war die Empfehlung der Musikkommission, die aus ehrenamtlichen Akteurinnen und Akteuren der niedersächsischen Musikszene besteht.
Anträge auf Projektförderung im Bereich Musik für 2018 können bis zum 15. Oktober 2017 online unter https://www.kulturfoerderung.niedersachsen.de/musik eingereicht werden.
Förderprogramm KIC – Kultur im Club fördert künstlerische Projekte in Clubs
Ihr stellt gerade ein kulturelles Projekt auf die Beine? Es soll in einem Stuttgarter Club stattfinden? Dann könnt Ihr Euch im Rahmen des Förderprogramms KIC – Kultur im Club auf eine Förderung über 3.000 EUR für Künstlergagen und sonstige direkt mit der Veranstaltung verbundene Kosten bewerben. Das Kulturamt der Stadt Stuttgart stellt für künstlerinitiierte Projekte, die in Clubs stattfinden, in den kommenden zwei Jahren jeweils 30.000 EUR zur Verfügung. Antragsberechtigt sind KünstlerInnen (EinzelkünstlerInnen, Gruppen, Initiative, Vereine etc.) mit Wohnsitz in der Region Stuttgart. Über die Anträge entscheidet eine fünfköpfige Jury. Gefragt ist dabei ein kreativer Veranstaltungscharakter, der modellhaft für die Region steht. Unterschiedliche Kunst- und Kultursparten werden zu neuen Formaten verbunden. Kulturformate aus dem Bereich der Hochkultur werden in moderner Form in Musikclubs transferiert oder Elemente der Nischenmusik wiederbelebt und/oder mit Elementen anderer Kunstsparten verbunden. Anträge für Projekte im Zeitraum Juli bis Dezember 2017 können bis zum bis 31. März 2017 gestellt werden.
Weitere Infos: www.stuttgart.de/clubfoerderung
Förderpreis InTakt 2017
Seit 2004 verleiht die miriam-stiftung jährlich den Förderpreis InTakt. Ausgezeichnet werden einerseits inklusive Musikgruppen und zum anderen MusikpädagogInnen für die Entwicklung beispielgebender inklusiver musikalischer Arbeit, die sich gut in vergleichbare Kontexte übertragen lassen. Im Jahr 2017 wird der Förderpreis zum Thema CHOR INKLUSIV ausgeschrieben. Um den Förderpreis können sich Chöre und Vokalensembles bewerben, die Inklusion und kulturelle Teilhabe am Musikleben aller als ihren Auftrag verstehen und modellhaft umsetzen. Der Förderpreis InTakt 2017 ist mit 5.000.- € dotiert. Bewerbungsschluss ist der 17. März 2017.

