Internationaler Koproduktionsfonds des Goethe-Instituts
Das Goethe-Institut will mit einem neu aufgelegten Koproduktionsfonds neue kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch anregen, um die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen zu unterstützen und um neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit zu erproben. Zielgruppe sind professionell arbeitende Künstler*innen bzw. Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2018.
Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert Kulturprojekte zum Thema „Heimat(en)“
Das Motto des rheinland-pfälzischen Kultursommers im Jahr 2019 wird „Heimat(en)“ lauten. Das gab Kulturminister Konrad Wolf in Mainz bekannt. „Inzwischen wird wieder über Heimat gesprochen, geschrieben und gestritten. Höchste Zeit, dass wir die Kulturszene des Landes fragen, was ihr zu Heimat einfällt. Was sagt uns das noch: Heimat(en)?„, so Minister Wolf.
„Heimat, aus der Perspektive von Kunst und Kultur betrachtet, hat viele Aspekte und Facetten und bedeutet für Menschen heute zum Teil anderes, als für Menschen früher. Um hier verschiedene Blickwinkel auszuleuchten, mehr Freiheit zu geben und Raum für Kreativität zu ermöglichen, wollen wir den Begriff in den Plural setzen„, so Kultursommer- Geschäftsführer Jürgen Hardeck.
Förderanträge für Kulturprojekte im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2019 können von Juni bis Ende Oktober 2018 an die Kultursommer-Geschäftsstelle in Mainz gerichtet werden. Die Antragsunterlagen zum Kultursommer 2019 werden im Juni 2018 hier zur Verfügung gestellt.
kulturMut belohnt mutige Crowdfunding-Projekte
Pill Mayer Stiftung schreibt Förderpreis für interkulturellen Dialog aus
Die Pill Mayer Stiftung schreibt wieder einen Förderpreis für interkulturellen Dialog aus. Damit zeichnet sie ein beispielhaftes interkulturelles Kulturprojekt für Kinder und Jugendliche aus. Die mit 1000.-€ dotierte Prämierung richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturengagierte. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und AusstellungsmacherInnen. Innovative Ideen oder bereits bewährte Konzepte können eingereicht werden. Der Einsendeschluss der Bewerbungen per E-Mail mit Projektskizze ist der 1. Mai 2018.
Brandenburg startet Ausschreibung des Landesförderprogramms Kulturelle Bildung
Das Kulturministerium fördert auch 2018 wieder Vorhaben und Projekte in der Kulturellen Bildung. Für das Förderprogramm stehen 200.000.- € zur Verfügung; ab sofort können Anträge gestellt werden. Das Förderprogramm Kulturelle Bildung des Landes Brandenburg richtet sich gleichermaßen an Kitas, Grundschulen, Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine, Verbände sowie Künstlerinnen und Künstler. Die Projekte sollen dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung eröffnen. Anträge können bis zum 5. Januar 2018 direkt an die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg gerichtet werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit, bis 15. Juni 2018 einen Antrag für die zweite Förderrunde 2018 einzureichen.
Im laufenden Jahr werden insgesamt 37 lokale Projekte sowie 4 landesweite Modellprojekte mit insgesamt ebenfalls 200.000.-€ gefördert. Vertreten sind die Genres Theater, bildende Kunst, Musik, Literatur, Medien, Film, Museumspädagogik, Baukultur, Archäologie, Zirkus und Fotografie.
Paritätisches Bildungswerk fördert Kulturprojekte mit geflüchteten jungen Frauen
Das Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V. kann bis zum 1.10.2018 Kulturmaßnahmen mit geflüchteten Frauen im Alter von 18-26 Jahre mit insgesamt 700.000 € fördern. Es handelt sich um eine 100% Förderung, die im Auftrag des Bundesbildungsministeriums im Programm „Kultur macht stark“ vergeben wird. Wieso das Bildungswerk sich den Frauen widmet, begründet die Projektleiterin Indre Bogdan so: „Frauen haben besonders unter den Kriegs- und Fluchtlasten und der ihnen zugeschriebenen Geschlechterrolle gelitten. Mit unserem „Frauen iD“ Projekt möchten wir geflüchtete Frauen ins öffentliche Bewusstsein rücken. Die Bildungsprojekte in einem geschlechtshomogenen Rahmen, ermöglichen den Frauen sich künstlerisch auszudrücken und sich mit anderen Frauen auszutauschen. Die sinnstiftende Auseinandersetzung ermöglicht den Frauen somit wieder neue Perspektiven, die sie für sich entdecken können“.
Unter dem Titel „Frauen iD“ können regionale Bündnisse für Bildung, die aus mindestens 3 Partnerorganisationen bestehen, Anträge stellen. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen „in Deutschland“ („iD“) durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Die Angebote richten sich an geschlechtshomogenen Gruppen mit mindestens acht teilnehmenden Frauen im Umfang von 20 bis zu 160 Unterrichtstunden und sollen von weiblichen Fachkräften aus Kunst und Pädagogik geleitet werden. Ehrenamtliche Mentorinnen sollen in den Angeboten Vorbild-, Austausch- oder Helferfunktionen übernehmen und die teilnehmenden Frauen darin unterstützen, ihre Fluchtsituation oder Rollenbilder künstlerisch zu reflektieren und persönliche Perspektiven in der Aufnahmegesellschaft zu entwickeln. Abschluss der Projekte soll eine öffentliche Präsentation der gemeinschaftlich geschaffenen Werke sein.
Die Bündnisse können sich z.B. aus Betreuungsorganisationen vor Ort, Familienzentren, Jugendämtern, Jugendbildungswerken sowie lokalen Kooperationen der bürgerschaftlichen Flüchtlingshilfe oder auch MigrantInnenselbstorganisationen, Mehrgenerationenhäusern, Nachbarschaftszentren und Organisationen, zusammen setzen, die Frauen fördern.
Ansprechpartnerin ist Indre Bogdan; hier geht es zum Antrag: https://foerderung.buendnisse-fuer-bildung.de/massnahmebeschreibung/119/
Deutscher Integrationspreis der Hertie-Stiftung – Bewerbungen sind bis zum 27.11.2017 möglich
Ob eine gute Idee oder ein bereits laufendes Projekt – mit dem Deutschen Integrationspreis fördert, finanziert und prämiert die Gemeinnützige Hertie-Stiftung vielversprechende Integrationsprojekte. Noch bis zum 27. November 2017 können Vereine, Sozialunternehmen, gemeinnützige Organisationen und private Initiativen ihre Bewerbung für den Deutschen Integrationspreis 2018 einreichen. Besonders gesucht: Innovative Ideen, bei denen sich Menschen mit eigener Flucht- oder Migrationserfahrung aktiv engagieren. Im Fokus des Deutschen Integrationspreises 2018 steht ein Ziel: zusammen mit Geflüchteten den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die demokratische Beteiligung von Menschen mit Fluchterfahrung fördern. Der Deutsche Integrationspreis besteht aus zwei Stufen: der Crowdfunding-Phase und der späteren Auszeichnung mit dem Preis. Alle teilnehmenden Projekte starten in einem Crowdfunding-Contest auf der digitalen Plattform Startnext. Dort stellen sie ihre Ideen vor, geben Einblicke in ihre Arbeit und werben für Unterstützer. Die Hertie-Stiftung unterstützt die Projekte bei der Vorbereitung darauf durch Workshops, Qualifizierungs- und Netzwerkangebote.
Die 25 Projekte, die in der Fundingphase die meisten Unterstützer erreichen, erhalten eine Stiftungsförderung von bis zu 15.000 Euro pro Projekt. Alle Projekte, die ihr Fundingziel erreichen, gehen in die Umsetzung. Nach sechs Monaten prüft eine Jury die Erfolge und die besten erhalten den Deutschen Integrationspreis, der nochmals mit insgesamt 100.000 Euro dotiert ist. Der Deutsche Integrationspreis 2018 wird vom Stifterverband der deutschen Wissenschaft e.V. im Rahmen der Initiative „Integration durch Bildung“ gefördert.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Daher gilt: schnell bewerben unter http://deutscher-integrationspreis.de/projekte!
(Quelle: miz.org)
Hessen’s Landesprogramm WIR fördert wieder Integrationsprojekte
Die hessische Förderung von Projekten zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Zugewanderte wird auch im kommenden Jahr weitergeführt. „Wir als Land investieren erheblich in die Integration und unterstützen und entlasten so auch die Kommunen. Die 2017 eingeführten Neuerungen im „WIR“-Programm stellen den Städten, Gemeinden und Landkreisen vielfältige Integrationsangebote zur Verfügung, damit sie noch passgenauer reagieren können“, so Kai Klose, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Integration und Antidiskriminierung. Bis zum 31. Dezember 2017 können noch Fördermittel für das Jahr 2018 beantragen werden.
Auch 2018 ist die Förderung neuer innovativer Modellprojekte weiterhin ein Schwerpunkt. Sie können bis zu drei Jahre gefördert werden und richten sich an unterschiedliche Zielgruppen, auch an die sog. Aufnahmegesellschaft. Ziel der Projekte soll es sein, die Integrationsbedingungen für zugewanderte Menschen zu verbessern und sie in ihrem Integrationsprozess zu unterstützen. In 2017 wurden erstmals insbesondere Migrantenorganisationen, die eine besondere Kompetenz in der Zusammenarbeit und der Begleitung von Zugewanderten haben, finanziell gefördert. Dies wird auch im nächsten Jahr ein wichtiger Schwerpunkt hessischer Integrationsförderung bleiben.
Interessierte wenden sich bei inhaltlichen Rückfragen zum Landesprogramm WIR an: Frau Wiebke Schindel, Tel.: 0611 – 817 3316, Mail: ed.ne1767391903sseh.1767391903msh@l1767391903ednih1767391903cs.ek1767391903beiw1767391903.
Initiative Musik bewilligt 51 Projekte von Pop bis Jazz
Die Initiative Musik sagt finanzielle Unterstützung für 45 Künstler*- und 6 Infrastrukturprojekte zu. Unter den Auserwählten sind die Band Holler My Dear und Lea W. Frey. Das Förder- und Musikexportbüro der Bundesregierung und Musikwirtschaft engagiert sich seit 2008 für eine lebendige und vielfältige Rock-, Pop- und Jazzmusikszene in Deutschland. Im Rahmen der aktuellen Runde gehen Fördergelder von mehr als einer halben Million Euro an insgesamt 51 Projekte aus 8 Bundesländern.
Förderungen für Netzwerke zwischen Kulturschaffenden und Geflüchteten in Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) fördert 21 Projekte zur kulturellen Integration Geflüchteter mit mehr als 300.000 Euro. Unterstützt werden Initiativen aus dem ganzen Land, deren Ziel es ist, die Vielfalt, Vernetzung und den kulturellen Austausch voranzutreiben. „Kunst und Kultur sind hervorragend geeignet, Brücken in unsere Gesellschaft zu bauen. Die geförderten Projekte vernetzen Menschen mit Fluchterfahrung mit Kulturschaffenden in Niedersachsen und ermöglichen möglichst vielen Menschen unterschiedlichster Herkunft gesellschaftliche Teilhabe durch den Zugang zu Kunst und Kultur„, sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. Das MWK unterstützt die von Einzelpersonen, Vereinen und Initiativen eingereichten Vorhaben mit einem Zuschuss von 5.000 Euro bis zu 27.000 Euro. Die Gesamtfördersumme der zweiten Vergabetranche in 2017 beträgt rund 305.810 Euro.
Zu den unterstützten Projekten zählt auch das Vorhaben die Initiative boat people projekt aus Göttingen. Sie setzt unter dem Titel „BOAT PEOPLE SONG PROJEKT“ eine interkulturelle Musiktheaterproduktion um, die gemeinsam von professionellen Künstlerinnen und Künstlern mit und ohne Fluchterfahrungen sowie Nachwuchstalenten produziert wird. Das umfangreiche Netzwerk der Initiative konnte beispielsweise geflüchtete syrische Künstlerinnen und Künstler für das Song Projekt gewinnen. Die Räume der Initiative befinden sich inmitten einer Unterkunft für Geflüchtete und beziehen auch von dort Menschen jeden Alters in ihre Arbeit ein.
Weitere Projektmittel für Förderungen in 2018 können bis 30. November 2017 beantragt werden.
Landesmusikrat NRW schreibt Fördermittel für Musikprojekte mit geflüchteten Menschen aus
Nordrhein-Westfalen ist in verstärktem Maße Aufnahmeland von geflüchteten Menschen geworden. Zur erfolgreichen Integration in die Gesellschaft des Landes ist auch eine kontinuierliche kulturell ausgerichtete Arbeit mit den Flüchtlingen erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt Kulturprojekte aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft und schreibt die Förderung von Projekten von LaienmusikerInnen aus, die mit Flüchtlingen musikalisch arbeiten. Die zur Förderung beantragten Projekte können bis Ende 2018 dauern. Ziel ist es, Flüchtlinge durch die Projekte in das nordrhein-westfälische Kulturleben zu begleiten, Ensemble-Bildungen zu unterstützen, Sprachförderung durch Musik zu ermöglichen und Plattformen der individuellen Artikulationen zu schaffen.
Gefördert werden Projekte, die in einem Zeitraum zwischen 01.01.2018 und 31.12.2018 stattfinden. Gefördert wird mittels einer Festbetragsförderung. Ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten ist wünschenswert. Dieser kann auch in Form von bürgerschaftlichem Engagement in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten erbracht werden. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2017.
Weitere Infos zur Förderung: Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-13, ed.wr1767391903n-rml1767391903@hcoh1767391903.s1767391903, http://www.lmr-nrw.de/foerderung
Erste Förderrunde des Musikfonds fördert Lizzy Scharnofske, Lucia Cadotsch u.a.
Der neue Musikfonds fördert in seiner ersten Förderrunde 86 Projekte aus allen Bereichen der zeitgenössischen Musik mit insgesamt rund 900.000 Euro. Der Musikfonds war im Herbst 2016 auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters gegründet worden und wird jährlich mit 1,1 Millionen Euro aus deren Haushalt finanziert. Das Kuratorium des Musikfonds hatte als Jury in der ersten Förderrunde an insgesamt vier Tagen im Juni und August über 459 Anträge mit einem Gesamtantragsvolumen von ca. 10,5 Millionen Euro zu entscheiden, die bis zum Antragsschluss Ende April eingegangen waren. Der Musikfonds fördert Vorhaben und Projekte mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro. Die Liste der geförderten Projekte ist auf der Website des Musikfonds unter http://files.cargocollective.com/763098/Liste-Fo-rderungen-fu-r-Webseite_FR-01_2017.pdf veröffentlicht. Unter anderem können sich Lizzy Scharnofske für eine Musikperformance, Lucia Cadotsch für eine CD-Produktion und Bettina Wackernagel für ihr „Heroines of Sound“-Festival über eine Förderung freuen. Konzertreihen wie die Lausch-Visite in Montabaur oder Frameless in München werden ebenfalls gefördert, auch die Konzertreihe Zündeln, bei der regionale KünstlerInnen die Chance erhalten, einen oder mehrere KünstlerInnen aus aller Welt nach Mannheim zu laden um ein gemeinsames Projekt zu erarbeiten, bekommt eine Förderung. Die Antragsfrist für die nächste Förderrunde des Musikfonds endet am 30.09.2017, Anträge für die zweite Förderrunde können ab dem 01.09.17 online gestellt werden.

