Berlin vergibt Mittel zur Förderung künstlerischer Projekte

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen. Gefördert werden insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten sowie Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen. Aufgrund der aktuellen Situation (Covid-19) werden auch digitale Präsentationsformate anerkannt (z.B. Streaming). Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2021. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Juni 2021 um 18.00 Uhr.

14.04.2021

#artistathome: Anka Hirsch präsentiert ihre Projekte

Mit einer kleinen Sonntags-Konzertreihe will die Musikerin und Theaterschaffende Anka Hirsch ihre Musik und ihre Projekte auch in diesen Zeiten zu Gehör bringen. Der kürzlich veröffentlichte Teil IV zeigt einen Ausschnitt aus ihrem Programm „Unter 12 Sternen – Musik von Europas Straßen und Plätzen“, das sie mit dem Acht Ohren Trio und Uta Nawrath als Gast eingespielt hat. Es ist ihre Version eines traditionellen Liedes, das in der italienischen Region Grecia Salentina, besonders in Zollino, an Ostern zelebriert wird: „I Passiuna Tu Christu“.
Was sie zum Thema Kultur im Ländlichen Raum zu sagen hat und welche Projekte sie dort anbietet, erfahrt ihr in einem Vortrag mit Musik, den sie im Rahmen der VREITAGSKULTUR – einer Initiative von TRAVOGELSBERG, am 19.03.2021 im „Büro für Kulturelle Einmischung“ in Schlitz gehalten hat.

29.03.2021

#artistathome: Ornella Mikwasa – FÉMINA

Ornella Mikwasa hat sich großes vorgenommen: Mit einem Konzeptalbum will sie auf Gewalt an Frauen und Mädchen aufmerksam machen und mit ihrer Musik dagegen angehen. Weltweit ist jede dritte Frau von genderbasierter Gewalt betroffen. Die Sängerin aus Dortmund sagt über ihr Projekt: „Meine Mission ist, Frauen auf der ganzen Welt zu befähigen, selbstbewusst zu sein und sich von nichts aufhalten zu lassen. Ich stamme aus der Demokratischen Republik Kongo. Meine Mutter stammt aus der Region Süd Kivu, Bukavu. Die Zahl der Opfern von gender-basierter Gewalt liegt weltweit im Ostkongo am höchsten. Dort werden jeden Tag Babys, kleine Mädchen, junge Frauen und auch ältere Frauen in brutalster Form Opfer von Gewalt. Auch dort wird darüber geschwiegen, was passiert. Das möchte ich ändern.“ Zur Zeit sucht Mikwasa nach Unterstützer*innen und Sponsor*innen zur Realisierung des Projekts.
18.03.2021

BR Klassik sucht den „mit Abstand“ besten Chor Bayerns

Der BR will wissen, was sich die Sänger*innen alles Tolles haben einfallen lassen, um gemeinsam durch diese Zeit zu kommen. Kleine Ideen und ganz große Projekte. Die Bewerbungsphase endet am 22. Februar. Im Anschluss trifft die Jury eine Vorauswahl und stellt die jeweils 10 besten Videos in diesen drei Kategorien zur Abstimmung: mit Abstand bestes Musikvideo, mit Abstand bestes Live-Konzert und mit Abstand bestes Digitalprojekt. Abgestimmt wird im März in einer Online-Umfrage, jede Woche in einer anderen Kategorie.

04.02.2021

#artistathome: Sara Decker – Invisible Loss

Von Januar bis Juni 2021 startet Sara Decker das Projekt „Invisible loss“,  ein durch den Musikfonds gefördertes sozial- musikalisches Projekt. Es geht darum, dem Thema „Sternenkinder“ und „unerfüllter Kinderwunsch“ Sichtbarkeit zu verleihen und es zu enttabuisieren. Der soziale Diskurs findet in einer Facebook-Gruppe, auf Instagram und auf ihrer Webseite statt. Sie arbeitet auch an einem Podcast und Blog zu dem Thema. Der musikalische Teil des Projekts besteht aus drei Songs, die den Trauerprozess beschreiben. Der Erste Song „I Didn’t See It Coming“ wird am 16. März released.

 

04.02.2021

Interaktive Konzerte gegen soziale Isolation

Die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) hat in Kooperation mit dem Hospital zum Heiligen Geist das Projekt „Interaktive Konzerte gegen soziale Isolation“ ins Leben gerufen. Seit April 2020 spielen Studierende und AbsolventInnen der HfMT Hamburg interaktive Live-Konzerte für Menschen im Hospital zum Heiligen Geist mit einem anschließenden Videocall, bei dem die BewohnerInnen sich mit den Musizierenden austauschen können. Die Vision der HfMT ist es, dass möglichst viele Orchester, Opernhäuser, Musikhochschulen, Musizierende und Chöre in Deutschland interaktive Konzerte, für eine Partnerinstitution spielen und somit unseren älteren Mitmenschen in Altersheimen, Hospitalen o.ä. in Zeiten der Isolation, den Alltag verschönern und Nähe schaffen. Eine Rückschau von 2020 seht ihr hier. Wenn auch Ihr Interesse habt, meldet euch per Mail bei Frau Brunmayr (HfMT).

01.02.2021

#artistathome: Kijoka Junica auf Künstlerinnen-Spurensuche

Die Corona-Pandemie hat zu einem Shutdown des öffentlichen Lebens geführt. Unter dem Motto „Kunst kennt keinen Shutdown“ hat die Hamburgische Kulturstiftung gemeinsam mit weiteren Hamburger Stiftungen einen Hilfsfonds ins Leben gerufen, um Spenden für die Unterstützung freier Künstler*innen in Hamburg zu sammeln. Einer der geförderten Projekte stammt von Kijoka Junica, die sich mit ihrem Projekt *mehrsterne* beworben hatte. Mit der Kamerafrau Lucja Romanowska geht sie auf Spurensuche von Künstlerinnen und ihrer Netzwerke und porträtiert in ihrem sehenswerten Kurzfilm die Jazzsängerin Dr. Julie Silvera. Sie erzählt über ihren Werdegang, der sie von den USA nach Hamburg geführt hat, wie sie die Corona-Pandemie erlebt hat und warum sie „Europa“ als einen guten Ort für schwarze Künstler*innen empfindet. Es sind noch ein weiteres Portrait und ein Kurzfilm im Rahmen des Projekts geplant (Infos).

07.12.2020

Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

14.10.2020

„Künste im interkulturellen Dialog“ in NRW

Mit dem Programm „Künste im interkulturellen Dialog“ fördert das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte, die die prägende kulturelle Vielfalt des Landes sichtbar und erlebbar machen und den interkulturellen Dialog zwischen den hier lebenden Menschen unterschiedlicher Herkunft unterstützen. Für die Förderung können sich ab sofort alle nordrhein-westfälischen kommunalen und freien Kulturinstitutionen, Kulturträger sowie Künstler*innen bewerben. Gefördert werden Projekte, die im Ansatz auf Nachhaltigkeit angelegt sind, interkulturelle Strukturen intensivieren und mit unterschiedlichen Begegnungsformen experimentieren. Einsendeschluss für die Bewerbungen bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung ist der 15.10.2020. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Fachjury.

25.08.2020

Hessen vergibt Projektstipendien

In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.

21.07.2020

Sachsen-Anhalt startet Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“

Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können seit dem 20. Juli Anträge für das Stipendienprogramm „Kultur ans Netz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) stellen. Mit dem Programm gewährt ihnen das Land für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Das Programm soll neue Impulse für Kulturaktivitäten im Land setzen. Die Anträge können bis zum 31. 08.2020 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Es richtet sich an Künstler*innen, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind und im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt sowie eine Mitgliedschaft in der Künstler- und Sozialkasse (KSK). Sollte keine Mitgliedschaft in der KSK bestehen, so ist alternativ ein Nachweis einer freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt durch geeignete Unterlagen zu erbringen. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt u.a. ein Kurzkonzept, aus dem das künstlerische Vorhaben hervorgeht. Eine Auswahl der künstlerischen Arbeit, die im Rahmen des Stipendienprogramms entsteht, wird gegen Ende des Jahres auf der Website der Landesregierung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

21.07.2020

Goethe-Institut schreibt virtuelle Partner-Residenzen im Bereich Musik aus

Mit virtuellen Partner-Residenzen reagiert das Goethe-Institut auf die veränderten Arbeitsbedingungen in der Musikszene, um den internationalen Austausch und die künstlerische Zusammenarbeit im Bereich Musik aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dabei können beispielsweise gemeinsame Recherchen durchgeführt, Kompositionen erarbeitet, Konzept- und Projektentwicklungen, Vorproduktionen oder innovative digitale Projekte konzipiert werden. Auch andere bzw. interdisziplinäre Formate mit Musikfokus sind denkbar. Im Mittelpunkt steht das partnerschaftliche Arbeiten. Der Ausschreibungszeitraum erstreckt sich ab sofort bis zum 31.12.2020 (mit der Option auf Verlängerung, abhängig vom Verlauf der Pandemie). Die Ausschreibung richtet sich an Solo-Künstler*innen und kleine Ensembles aus Deutschland und dem Ausland. Professionell arbeitende Künstler*innen und Ensembles mit nachweislicher Erfahrung in der jeweiligen Musikszene, die ein Projekt mit Dauer zwischen zwei und vier Wochen planen, das bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden soll, können sich bewerben. Vergebebn werden Stipendien Höhe von 1.200 Euro pro Ensemble/Partner. Bewerbungen für ein Stipendium können ab sofort, aber mindestens vier Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Anträge können ausschließlich per E-Mail gestellt werden.

18.05.2020