Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)
Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr
Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.
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Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.
Neustart Kultur ohne Frauen*
„Redet nicht, bucht Frauen“ heißt ein Gastbeitrag der Schweizer Musikerin Sophie Hunger im Spiegel, der kritisiert, dass die Kultur zwar nach der Pandemie neu startet, aber leider weitgehend ohne Frauen*. Und sie fragt zu Recht: „warum knüpft die Initiative Musik ihren Geldfluss nicht an Bedingungen? Will Olaf Scholz nur stolz auf seine 2,5 Milliarden »Neustart Kultur« sein oder auch darauf, worin man sie investiert?“ Auch uns beschleicht der Eindruck, dass bei sehr vielen Konzerten, die in den nächsten Wochen mit öffentlichen Geldern gefördert werden, doch wieder hauptsächlich Männer auf der Bühne stehen und die Pfründe unter den üblichen – männlichen – Verdächtigen aufgeteilt werden. (Foto: Ausschnitt Line-Up Rock am Ring 2022)
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„Kultursommer Frankfurt Rhein-Main“ startet im Juli

#artistathome: Acht Ohren Trio veranstaltet Demo mit Musik
Im Rahmen des Projekts „Und was kommt jetzt…“ (gefördert vom Bundesprogram „Demokratie leben“) und des Kulturkoffers Hessen hat das Acht Ohren Trio am 01.05.2021 eine Demo mit Musik in Eisenbach veranstaltet. Das Motto: Kultur erhalten, Grundrechte wahren, Vielfalt und Verantwortung leben. Mit diesem Projekt öffnet die Initiatorin Anka Hirsch nun schon zum 5. Mal in Folge die Türen, den Hof, die Bühne und den Park in Eisenbach, für Aktionen, Performances, Konzerte, Theater – inklusiv, interaktiv, interkulturell. Die Demo war ein gelungener Auftakt, weitere werden folgen.
Kulturverbände fordern Zulassung von Open-Air-Veranstaltungen
Der Bundesrat hat heute dem Bundesinfektionsschutzgesetz stattgegeben, sodass es in Kürze in Kraft treten kann. Der Deutsche Kulturrat, die Deutsche Orchestervereinigung und viele weitere Musikverbände bemängeln, dass bei einer Inzidenz von mehr als 100 grundsätzlich keine Open-Air-Kulturveranstaltungen, selbst unter strengsten Hygienevorgaben, durchgeführt werden dürften. „Die Menschen in unserem Land fiebern auf die Open-Air-Saison hin, um endlich wieder, natürlich in geringem Umfang und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen, Kultur live zu erleben. Wir appellieren an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die Türe zur Kultur nicht vollständig zu zuwerfen. Gerade weil wir gemeinsam das Virus bekämpfen wollen, braucht es ein Mindestmaß an Kulturangeboten. Ohne Kultur verliert man die Hoffnung,“ so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann. Auch der Kulturrat NRW fordert, beim Verbot von Open Air-Veranstaltungen zu differenzieren und Aufführungen ohne Publikum mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept (Streaming), Aufführungen unter freiem Himmel mit genehmigtem Abstands- und Hygienekonzept und Aufführungen als Modellprojekte zum Testen von Öffnungsstrategien ausdrücklich davon auszunehmen. Streaming und Open-Air-Veranstaltungen erforderten nur ein Minimum physischer Kontakte, hielten aber Teile des Kulturlebens in einer Zeit aufrecht, in dem die fortgesetzte Isolation vieler Bürger*innen immer gravierendere Auswirkungen in der psychischen und sozialen Situation unserer Gesellschaft zeitige. Auch drohe der Gesellschaft eine Kulturferne durch das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen ohne kulturelle Bildung. In dem neu entworfenen § 28b sollten bezüglich der Bildungseinrichtungen auch die außerschulischen Einrichtungen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung mit Schulen und Hochschulen behandelt werden.
Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Über 1.000 kleine & mittlere Festivals und Open Airs fordern eine Perspektive
Während in Norwegen, den Niederlanden, Österreich oder Belgien bereits Ausfalltöpfe von der Politik bereitgestellt, Pilotprojekte und öffentlich finanzierte Studien zur aktuellen Situation der Kulturbranche durgeführt wurden, warten Veranstaltende hierzulande vergeblich auf klare Ansagen. In Mecklenburg-Vorpommern ging man bereits den ersten Schritt und führte auch dort einen Fonds ein, der allerdings nur einigen ausgewählten Veranstaltungen Sicherheit bietet. Zwar wurden bereits viele Gespräche auf Landes- und Bundesebene geführt, Konzepte erstellt und diskutiert, die Zeit für eine Entscheidung für eine Festivalausgabe in diesem Jahr drängt aber bereits. Auf dem Festival-Magazin Höme zeigt eine Festivalkarte, dass der Großteil der deutschen Open Air Veranstaltungen trotzdem immer noch versuchen, an der Durchführung festzuhalten. Viele Veranstaltende arbeiten seit mehr als einem Jahr an Lösungen, die sie bereitwillig immer wieder an neue Gegebenheiten und Inzidenzen anpassen. Über 1.000 kleine und mittlere Festivals und Open Airs in Deutschland fordern jetzt eine Perspektive. Und weil die Zeit drängt, haben sich Verbände und Festivals zusammengeschlossen, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Mit der Kampagne “1000x Festivalkultur ermöglichen” wollen sie zeigen, dass Open Airs einen integralen Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft ausmachen.
RadKulTour in Bielefeld 20.06.2021
Am 20. Juni verwandelt sich die rund 25 Kilometer lange Radroute „Das grüne Netz“ von 14 bis 18 Uhr in die wahrscheinlich längste Kulturbühne Bielefelds. Entlang der beliebten Radler-Freizeitstrecke treten an bis zu 100 Orten lokale Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Sparten auf –und zwar ganz ohne Strom. Mit dem neuartigen Veranstaltungsformat setzt das Kulturamt ein starkes Zeichen für die Vielfalt der heimischen Kulturszene und für ein wachsendes Umweltbewusstsein. An bis zu 100 Plätzen präsentieren sich lokale Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Musik, Theater, Bildende Kunst, Tanz oder Literatur unter freiem Himmel. Einige Passagen sind auf für Rollstuhlfahrer*innen geeignet“. Alle Aufführungen und Präsentationen im Rahmen der RadKulTour sind für die Besucher*innen kostenlos.
F.I.M. bespielt am 19.08.2020 die „Unorte“ Frankfurts
Das Forum Improvisierter Musik (F.I.M.) Frankfurt veranstaltete 2019 bereits eine erste improvisatorische Raumbespielung im Bereich Altstadt-Römer-Main. In diesem Jahr möchte das F.I.M. dieses erfolgreiche Format weiterführen und veranstaltet am 19.08.2020 von 18.30-21 Uhr seine Raumbespielung # 2 an „Unorten“ in der Innenstadt Frankfurt. Mit dem vom F.I.M. entwickelten Format „Raumbespielung“ wird die Improvisation in Interaktion mit Ort – Raum – Architektur gesetzt. 11 Musiker*innen und 2 Tänzer*innen widmen sich improvisatorisch 11 sog. „Unorten“ in der Innenstadt (innerhalb des Anlagenrings), also Orten, die eine schlechte Aufenthaltsqualität haben und einer Aufwertung bedürfen. Den Anfang macht Savas Bayrak (Saxophon) im Theatertunnel, an der Fußgängerbrücke über der Osteinfahrt, der sich nach einem Kurzauftritt improvisierend zum nächsten Unort bewegt, wo schon Ulrike Schwarz (Saxophon) am Kaiserplatz wartet. Nach einer gemeinsamen Kurzimprovisation machen sich beide auf zum nächsten Unort und zum/zur nächsten Künstler*in; Isabell Bodenseh (Flöte) wartet an der Staufenmauer, Uschi Wentzell (Saxophon) in der Töngesgasse u.a. Nach und nach entsteht so eine Karawane durch die Frankfurter Innenstadt (die Strecke könnt ihr hier einsehen).