Förderprogramm Soforthilfe Kultur III läuft in Schleswig-Holstein an
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. „Wir sind immer noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind Kultureinrichtungen von den Einschränkungen stark betroffen. Sie können laufende Ausgaben nicht durch Veranstaltungseinnahmen decken und brauchen daher Unterstützung, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe Kultur III“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (19. April) in Kiel. Insgesamt rund 13,5 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, überregional wirkende Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, kulturelle Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen, die nicht in Trägerschaft einer Kommune sind; kulturelle Vereine mit maximal einer / einem geringfügig Beschäftigten, die nur regional wirken (in begrenztem Umfang) und Einrichtungen, die institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein erhalten oder in den Jahren 2016-2021 Fördermittel aus der Kulturabteilung erhalten haben. Antragsschluss für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 ist der 31. Juli 2021. Ein weiterer Bewilligungszeitraum ist für Juli bis Dezember 2021 geplant, der Antragsschluss dafür ist dann am 31. Januar 2022.
Landesregierung NRW fördert junge Kunstformen im Ruhrgebiet ab 2022
Virtual Reality, zeitgenössische Akrobatik, Breakdance oder Techno-Sounds – mit dem bis 2030 angelegten Dekadenprojekt „Metropole der Künste Ruhr“ fördert die Landesregierung unter dem Dach der Ruhr-Konferenz umfassend junge künstlerische Ausdrucksformen im Ruhrgebiet und setzt so frische Impulse im dichten Kulturangebot der Metropole Ruhr. Ziel ist die Etablierung eines Ökosystems neuer, internationaler Künste, das künftig das kulturelle Profil der Region auf besondere Weise prägen und die nationale wie internationale Sichtbarkeit stärken soll. Im Zentrum des Vorhabens steht das neue Förderfeld „Neue Künste Ruhr“, dass sich in vier Programmlinien unterteilt. Diese sind:
1. die digitalen Künste, die auf meist interaktive Weise sowohl neue ästhetische Erlebnisse ermöglichen, als auch die Effekte der Digitalisierung auf alle Lebensbereiche in den Fokus nehmen,
2. die Urban Arts, die verschiedene Strömungen der Subkultur wie Hip Hop, Street Art, Breakdance und Poetry Slam mit zeitgenössischem Tanz, Bildender Kunst und Musik verbinden,
3. der zeitgenössische Zirkus, der Elemente der Artistik mit zeitgenössischem Tanz, moderner und klassischer Musik, Theater und Medienkunst verknüpft, sowie
4. die Clubszene der elektronischen Musik, die Lichtkunst, Sound-Art und zeitgenössischen Tanz kombiniert und auf besondere Weise für urbane Kulturorte einer Metropole steht.
Mit der Förderung der Neuen Künste sollen zukunftsweisende Kunstformen fest im Ruhrgebiet verankert und Künstler*innen an die Region gebunden werden. Dabei sollen Projektvorhaben, Stipendien für Künstler*innen – sowohl in Verbindung mit Kulturinstitutionen als auch mit Wirtschaftsunternehmen – sowie Veranstaltungsformate gefördert werden, die Aufrufe starten voraussichtlich im Sommer 2021. Flankiert werden soll das Förderfeld von strukturellen Ankerprojekten, darunter neue Ausbildungs- und Produktionszentren etwa im Bereich Artistik oder Urban Arts sowie große Veranstaltungen, wie das digitale Kunstfestival „The New Now“, das erstmals im Sommer dieses Jahres auf Zeche Zollverein stattfinden wird. Langfristig sollen außerdem neue Aus- und Fortbildungsangebote für den Bereich der Neuen Künste entstehen, um Künstler*innen in diesem Feld weiter zu professionalisieren. So sollen etwa gemeinsam mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Akademien in der Region weitere Studiengänge für die Neuen Künste entwickelt werden.
Förderprogramm IMPULS unterstützt Amateurmusik in ländlichen Räumen
Mit dem neuen Förderprogramm IMPULS stellt Kulturstaatsministerin Monika Grütters 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Förderung soll den Laien-Ensembles – nach Monaten des Stillstands – neue Impulse geben und als Motivationshilfe zu einem kraftvollen Neustart beitragen. IMPULS ist ein Baustein des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR der Bundesregierung. Das neue Förderprogramm richtet sich ausdrücklich an aktive Amateurmusikensembles aus Kommunen mit höchstens 20.000 Einwohner*innen. Mit IMPULS werden kooperative Projekte gefördert, die unterschiedliche Akteur*innen vor Ort zusammenbringen und so Vernetzung und Wissenstransfer ermöglichen. Neben der möglichst schnellen Befähigung zur Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit verfolgt das Programm auch das Ziel, die Ensembles strukturell zu stärken und bei den Transformationsprozessen zu unterstützen, die sich durch die Pandemie noch beschleunigt haben. Dazu gehören z.B. neue, kreative Proben- und Konzertformate, mediale Sichtbarkeit, Maßnahmen zur (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern oder Förderung von Digitalität. Anträge können von 1.-31. Mai 2021 eingereicht werden. Die Ensembles können sich um Fördersummen von 2.500 bis 15.000 Euro bewerben; einen Eigenanteil von 10% der Antragssumme müssen sie allerdings selbst tragen, z. B. durch ehrenamtliche Arbeit. Die geförderten Projekte werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 realisiert.
Hessen legt neues Förderprogramm „Ins Freie!“ auf
Die Pandemie lässt kaum Voraussagen für den Kulturbetrieb in Innenräumen zu, etwa in Theatern, Kinos und Konzertsälen. Freilichtveranstaltungen dagegen können im Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Mit dem von der Hessischen Landesregierung aufgelegten Programm „Ins Freie!“ sollen daher der Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Veranstaltungsformate sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt werden. Damit bekommen Künstler*innen Auftrittsmöglichkeiten, technisches Personal und Dienstleister erhalten Aufträge, und das Publikum bekommt endlich wieder kulturelle Angebote. „Ins Freie!“ hat drei Programmlinien: Förderlinie A richtet sich an geübte Veranstalter*innen mit größeren Projekten. Sie können bis zu 500.000 € beantragen (die aber natürlich nicht ausgeschöpft werden müssen). Damit können zu gleichen Teilen Kosten für die Infrastruktur (Bühnenelemente, Mietkosten, technisches Personal u.ä.) und für künstlerische Programme (Gagen, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit u.ä.) unterstützt werden. Ein wichtiges Element der Programme sollten dabei Auftritte hessischer Künstler*innen sein. Weil der Aufwand für Einrichtung und Bewerbung solcher Projekte groß ist, wird ausdrücklich die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen ermutigt. Ein Antrag muss sich dabei nicht zwangsläufig auf einen festen Standort beziehen, sondern kann auch „wandern“ oder an mehreren Orten stattfinden. Ein so verstandenes Gesamtprojekt soll dabei eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Die Förderlinie B unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter*innen mit Summen bis zu 40.000 €. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteur*innen zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Die dritte Programmlinie betrifft Open Air-Kinos. Die Anträge können ab 06.04.2021 gestellt werden.
Amateo Award 2021: Kulturprojekte mit Vorbildcharakter gesucht
Amateo, das Europäische Netzwerk für Kulturteilhabe, schreibt den diesjährigen Amateo Award aus. Gesucht werden partizipatorische Kulturprojekte von Amateurgruppen aus ganz Europa, die mit ihren kreativen Projekten auch andere dazu inspirieren, Neues auszuprobieren. Bewerbungsschluss: 31.05.2021.
Tik Tok setzt Förderprogramm „CreatorsForDiversity“ auf
Das Videoportal Tik Tok hat #CreatorsForDiversity ins Leben gerufen, um Kulturinstitutionen in ihrer Antwort auf die COVID-19-Pandemie zu unterstützen. Mit #CreatorsForDiversity sollen neue Orte der Begegnung und interaktive Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit dem Thema Diversität und Kultur geschaffen werden. Mit dem Programm werden 50 Kulturinstitutionen mit jeweils mit bis zu 100.000 Euro gefördert und beim Einstieg in die digitale Kommunikation und dem Erreichen neuer Zielgruppen unterstüttt. Bewerbungsschluss: 11.04.2021.
Förderaktion: #1BarriereWeniger
Mit der Förderaktion #1BarriereWeniger unterstützt die Aktion Mensch Initiativen für mehr Barrierefreiheit. Unternehmen und öffentliche Institutionen können zusammen mit einem gemeinnützigen Projekt-Partner der Aktion Mensch bis zu 5.000 Euro für ein gemeinsames Projekt beantragen. Gefördert werden Anschaffungen, bauliche Maßnahmen und andere Aktivitäten zum Abbau von baulichen, technischen oder digitalen bzw. medialen Barrieren sowie zur Barrierefreiheit von Veranstaltungen. Förder- und Durchführungszeitraum: Anträge können vom 01.03.2021 bis 28.02.2023 gestellt werden. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 12 Monaten umzusetzen.
Europawoche 2021
Die jährliche Europawoche ist eine Gemeinschaftsaktion der deutschen Länder mit dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und der Bundesregierung und findet immer rund um den Europatag am 09. Mai statt. Auch in diesem Jahr können wieder Ideen in Form von Workshops, Seminaren, Jugendbegegnungen, Bildungs- und Kulturveranstaltungen und vielem mehr eingereicht und zum Teil auch finanziell unterstützt werden. Besonders begrüßt werden digitale Formate. Bewerbungsschluss: 15. April 2021.
Bundestag stockt NEUSTART KULTUR um weitere Mrd. Euro auf
Am 03.03.2021 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Aufstockung des Kulturprogramms NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro beraten und befürwortet. Insgesamt besteht das Förderprogramm aus 60 Einzelprogrammen, zusätzlich sollen weitere Programme, die bestehende Förderlücken schließen sollen, aufgelegt werden. Die Vergabe der Mittel wird auch in der Zukunft über die Kulturverbände, die Kulturfonds und die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder fortgeführt. Sie hätten seit Juni letzten Jahres unter Beweis gestellt, dass Programme aufgelegt werden, die den Bedarfen des Kulturbereiches entsprechen, schreibt der Deutsche Kulturrat in einer Pressemitteilung. Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Jetzt, wo es ein Öffnungsszenario gibt, wird NEUSTART KULTUR umso wichtiger, damit weitere Produktionen erdacht, vorbereitet und so bald wie möglich durchgeführt werden. Das Öffnungsszenario und die Aufstockung von NEUSTART KULTUR sind Hoffnungssignale für den von der Corona-Pandemie sehr stark gebeutelten Kulturbereich.“
Stuttgarter Kulturamt vergibt Stipendien
Jetzt bewerben beim Förderprogramm Kulturzeiter*in
Die Crowdfunding-Initiative Kulturzeiter*in unterstützt schnell und unbürokratisch Kulturschaffende aus Frankfurt und – neu: aus der Rhein-Main-Region – während der Corona Krise. Ab sofort können sich Soloselbstständige aus dem Kunst- und Kulturbereich, die in finanzielle Not geraten sind, wieder für eine Förderung über einen Einmalbetrag in Höhe von 500.-€ (nochmalige Bewerbung im Folgemonat ist möglich) bewerben. Bevorzugt sollen Künstler*innen gefördert werden, die durch andere Raster fallen und keine anderen Möglichkeiten haben. Hier geht es zum Bewerbungsformular.
Fonds des Goethe-Instituts bietet Reisekostenförderung
Mit dem Fonds des Goethe-Instituts werden Musikprojekte von professionellen, in Deutschland arbeitenden Ensembles oder Musiker*innen unterstützt. Es handelt sich hierbei um eine Teilfinanzierung von Projekten durch Reisekostenzuschüsse. Auch die Bezuschussung von Kurzreisen und Reisen in westliche Nachbarländer wird gefördert. Zudem erleichtert das Goethe-Institut im Jahr 2021 die Antragstellung. Anträge sollten sechs Wochen vor Projektbeginn vorliegen. Kurzfristige Anfragen sind gegebenenfalls nach telefonischer Rücksprache mit dem Bereich Musik möglich.