Stadt Frankfurt startet Corona-Aktionsplan und ruft zur Teilnahme auf
Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung vergibt 100.000 Euro für Kulturprojekte mit jungen Menschen
Bereits zum 15. Mal bekommen musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen die Chance auf eine Förderung durch die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung. Ab sofort können sich Projekte aus ganz Deutschland für die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ bewerben. Die Initiative sucht nach Projekten, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dabei sind insbesondere die Verantwortlichen in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden eingeladen, sich mit ihren Ideen zu bewerben. Genauso können einzelne Akteur*innen mit gemeinnützigen Projektpartner*innen ihre Vorschläge einreichen. Ebenfalls sehr willkommen sind Initiativen, die sich in der kulturellen Arbeit mit Geflüchteten einsetzen. Vor dem Hintergrund der Corona-Erfahrungen ermuntert die Stiftung auch Projekt-Initiator*innen zu einer Bewerbung, die den Zugang zu Musik und den Künsten über digitale Formate ermöglichen. Die Projekte sollen zeigen, wie bereichernd kulturelle Vielfalt wirkt und wie sich Sprachbarrieren durch musikalische und künstlerische Aktivitäten überwinden lassen. Je besser das nach Einschätzung der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung gelingt, desto höher sind die Chancen auf eine Förderung. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein. Interessierte können sich bis zum 15. Oktober 2022 per Onlineformular auf der Internetseite der LMKMS bewerben.
Neues Förderprogramm für Musiker*innen mit Behinderung
Die Initiative Musik startet ein neues Hilfsprogramm für Musiker*innen mit Behinderung. Antragsberechtigt sind professionelle und semiprofessionelle in Deutschland lebende Musiker*innen mit Behinderung. Je Musiker*in können bis zu 1.000 Euro, je Band bis zu 2.000 Euro vergeben werden. Aktuell stehen mehr als 100.000 Euro zur Verfügung. Anträge können vom 20. Juli bis 31. August 2022 gestellt werden. Partner sind dzb lesen, GVL und Handiclapped. Ermöglicht wird das Programm durch Spenden. Unter folgender Bankverbindung werden weiterhin Spenden gesammelt: Initiative Musik gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, DE04 2008 0000 0383 9539 15, BIC: DRESDEFF200, Verwendungszweck: Hilfsprogramm.
Rudolf Augstein Stiftung fördert grenzüberschreitende Kulturprojekte
Experimentierfreude und Wagemut leiten die Arbeit der Rudolf Augstein Stiftung im künstlerischen Bereich. Um die Stimme von Künstler*innen in der Gesellschaft zu stärken, unterstützt sie zeitgenössische Projekte aller Sparten. Ein besondere Fokus liegt dabei auf Vorhaben, die Grenzen überschreiten. Das meint einerseits Projekte, die Grenzen zwischen einzelnen künstlerischen Gattungen oder zwischen der Kunst und anderen Disziplinen überwinden. Andererseits werden auch Initiativen unterstützt, die das Verhältnis von Publikum und Kunst neu befragen oder künstlerische Akteur*innen vernetzen und in Austausch bringen. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelkünstler*innen als auch gemeinnützige Organisationen, etablierte Kulturschaffende und Nachwuchstalente. Mit der Fleetstreet Residenz wird zudem gezielt ein Förderprogramm für Künstlergruppen aufgelegt. Gefördert werden zeitgenössische Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten mit bis zu 10.000 Euro für Einzelprojekte. Zentrales Auswahlkriterium ist hierbei die künstlerische Qualität. Der künstlerische Nachwuchs wird ebenso unterstützt wie bereits etablierte Akteur*innen. Bewerbungsschluss: 01.08.2022
Europa fördert Kultur: Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Auch wenn der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) es auf den ersten Blick nicht vermuten lässt: hier gibt es Fördermöglichkeiten für Kulturprojekte. Denn besonders durch kulturelle Projekte können Menschen verschiedener Kulturen zusammenkommen, sich austauschen und von den Lebensgeschichten der anderen lernen. Der AMIF zielt dabei neben der wirtschaftlichen Integration besonders auf die frühe soziale Integration von Nicht-EU-Bürger*innen ab und fördert Projekte, die Akzeptanz und Solidarität in der aufnehmenden Gesellschaft fördern und den Austausch von Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen fördern. Gleichzeitig können kulturelle Projekte in diesem Bereich zu einer Sensibilisierung für die spezifischen Lebenswelten und Herausforderungen von Menschen mit Fluchtgeschichte beitragen und die Solidarität in der Gesellschaft stärken. Gefördert werden auch neue Lernformate und neue Strategien für interkulturelle Trainingsprogramme und Schulungen. Beispiele für so geförderte Projekte sind z.B. International Music Education (IME) oder (De-)Construct Gender. Die spezifischen Förderkriterien variieren danach, wie die nationalen Programme durch die Mitgliedstaaten ausgestaltet werden.
Bewerbungsstart für den Musikstadtfonds 2023
Die Behörde für Kultur und Medien fördert über den Musikstadtfonds Projekte der Freien Musikszene in Hamburg mit 600.000 Euro. Interessierte können sich mit ihren Projekten ab sofort für eine Förderung bewerben. Mit dem Programm werden genreübergreifend Projekte der freien Musikszene gefördert, um die Vielfalt und Qualität in der Hamburger Musiklandschaft zu stärken. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder seit sieben Jahren einmal im Kalenderjahr jeweils für den Förderzeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Interessierte können sich ab sofort hier online unter dem Stichwort Musikstadtfonds bewerben.
9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben
Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.
Koalition Freie Szene Frankfurt lädt zur Veranstaltungsreihe „Kunst und Kommune“
„Kunst und Kommune – Wie geht gute Künstler*innen-Förderung?“ heißt eine dreitägige Online-Veranstaltungsreihe der Koalition der freien Szene Frankfurt am Main, die mit einem Blick auf Best-Practice-Modelle aus anderen Städten gute und konkrete Strategien für die Kulturförderung der Stadt Frankfurt erstellen möchte. Allen Gesprächspartner*innen ist gemein, dass sie in einer Zusammenarbeit mit Akteur*innen von Stadt, Land, Politik und Berufsverbänden erreicht haben, dass Arbeit von Künstler*innen fairer bezahlt wird. Hintergrund der Diskussion bildet der künftige Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt a. M., bei dem die Verbesserung der Situation der Freien Szene ganz oben auf der Liste steht. Die Koalition der Freien Szene setzt sich seit einigen Jahren für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen freischaffender Künstler*innen ein. Sie hatte in zweijähriger Arbeit die Bedarfe der einzelnen Kunstsparten im Austausch mit Akteur*innen der Kunstszene ermittelt, erste Verbesserungsvorschläge erarbeitet und ihren Bericht vor gut einem Jahr der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig übergeben. Die Ergebnisse dieses Berichtes fließen mit in die Entwicklung des Kulturentwicklungsplans ein. Die Ergebnisse der Recherchen der Koalition Freie Szene wurden 2021 öffentlich in einem Forderungskatalog vorgestellt. Dieser Forderungskatalog bildet die Argumentationsgrundlage, um die Arbeitssituation Freier Künstler*innen für die kommenden Jahre zu verbessern.
Der erste Talk war bereits im April, der 2. Talk ist am Mi 25.5. 2022 von 19-20:30 Uhr mit Herr Wladimir Olenburg, BBK Kassel und Lisa Bergmann, Bündnis für gerechte Kunst- und Kulturarbeit BW (angefragt). Der 3. Talk folgt am 06.07. von 19-20:30 Uhr mit Dr. Ruth Heftrig, GF BBK Halle und Joachim Sauter, Verdi Stuttgart.
Neustart Kultur 2 fördert Livemusik & überregionale Festivals (Antragsbeginn: 02.05.22)
Am 2. Mai 2022 startet die zweite Antragsphase für das Programm zum „Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals“. Veranstalter*innen und Festivalmacher*innen können in 15 Kategorien bis zu 800.000 Euro beantragen. Das Teilprogramm von NEUSTART KULTUR 2 fördert gezielt Livemusikkulturprojekte und ermöglicht damit das kulturelle Arbeiten auch unter den erschwerten Bedingungen in Folge der Pandemie. Der hohe Förderbedarf zeigte sich nicht zuletzt anhand der hohen Zahl an Antragsstellungen in der ersten Förderrunde. Die über 800 gestellten Anträge werden aktuell geprüft, erste Zusagen konnten bereits versandt werden. Projektbezogene Investitionen in technisches Equipment sind auch förderfähig, sie dürfen jedoch nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen. Komplementärförderungen mit anderen Förderprogrammen des Bundes sind möglich.
Neben dem Programm für Veranstalter*innen und Festivals wurde das Programm für Musikclubs für 2022 bereits neu aufgelegt. Auch hier können aktuell Anträge gestellt werden. Antragsstart: 2. Mai 2022, 10 Uhr
Um sich vorab über das Förderprogramm informieren zu können, könnt ihr an kostenlosen Infocalls teilnehmen. Die nächsten Infocalls finden statt am 04.05.2022 von 15:00 – 16:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme) und am 12.05.2022 von 11:00 – 12:30 Uhr (Zoom-Link zur Teilnahme). Es wird keine Anmeldung benötigt, einfach mit dem Browser oder der Zoom App einwählen.
„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg
Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.
ver.di: Mindesthonorare gehören in die Kulturförderrichtlinien der Länder
In einer Pressemitteilung verlangte die Gewerkschaft ver.di die verbindliche Verankerung von Mindesthonoraren in den Kulturförderrichtlinien der Länder. Diese Forderung richtete die Gewerkschaft an die am 9. März tagende Kulturministerkonferenz. „Wo keine Tarifverträge wirken, müssen Mindestgagen gelten, die nach den verschiedenartigen Arbeitsrealitäten von Kulturschaffenden ausgestaltet werden“, erklärte Christoph Schmitz, für Kultur zuständiges ver.di-Bundesvorstandsmitglied. Ein allgemeiner Satz wie beim gesetzlichen Mindestlohn funktioniere im Bereich der Kultur und kulturellen Bildung allerdings nicht, dazu brauche es branchenspezifische Mindesthonorare in Anlehnung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die sich an der tatsächlich geleisteten Arbeit, also auch Proben und Vorbereitungszeit – von Kulturschaffenden orientierten. Die nachhaltige Verbesserung der Situation im Kulturbereich sei überfällig. Durch die pandemiebedingten Schließungen der letzten zwei Jahre seien Arbeits- und somit Einkommensmöglichkeiten weggebrochen. Selbstständige Kulturschaffende seien in den ersten Hilfsprogrammen komplett durch das Raster gefallen.
MusicAIRE bietet Zuschüsse für Projekte zur Erholung des Kultursektors
Der Musikbereich gehört zu den Kultursektoren, die mit am stärksten von der COVID-19-Pandemie betroffen wurden. Das Projekt MusicAIRE, das im Rahmen der Initiative Music Moves Europe von der EU-Kommission gefördert wird, möchte Musikorganisationen unterstützen und bietet ihnen kleine Zuschüsse für Projekte an, die sich auf die grüne, digitale oder gerechte und widerstandsfähige Erholung des Musiksektors konzentrieren. MusicAIRE wird umgesetzt vom European Music Council (EMC) und INOVA+. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. März 2022, 13:00 Uhr MEZ.