Bayern fördert über 70 kulturelle Projekte

Bayernweit erhalten 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Das gab Kunstminister Markus Blume kürzlich in München bekannt: „Wir bringen Kultur zu den Menschen: Mit dem Kulturfonds fördern wir das kreative Potenzial in allen Landesteilen. Ich freue mich, dass wir so mit 734.300 Euro dem kulturellen Leben in den Regionen zusätzliche Impulse geben können“. Die in dieser Runde bewilligten Fördermittel aus dem Kulturfonds bewegen sich in einem Rahmen bis maximal 25.000 Euro und unterstützen u.a. das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg. Weitere Anträge mit einer höheren Fördersumme werden im April auf Vorschlag von Kunstminister Blume durch den Ministerrat mit Billigung des Haushaltsausschusses beschlossen. Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2023 mit bis zu 25.000 Euro geförderten Projekte findet ihr hier.

27.03.2023

kep-ffm: Umfrage-Ergebnisse, Workshops & Sprechstunde

Das Kulturangebot in Frankfurt am Main zu stärken und weiterzuentwickeln – das ist das Ziel der Kultur­entwicklungsplanung. In der kommenden Woche widmen sich die kep.workshops #4 und #5 dem wichtigen Thema der Öffnung der Kultureinrichtungen. Am Dienstag, 28. März, geht es dabei um das Personal und die Organisationsstruktur, am Donnerstag, 30. März, stehen das Programm und das Publikum im Fokus. Die Anmeldung zu den Workshops ist weiterhin möglich, es gibt noch wenige Restplätze. Zum Start der „kep.workshops“ wurde in der vergangenen Woche außerdem der Auswertungsbericht der Online-Umfrage unter den Frankfurter Kulturschaffenden aus der Erhebungsphase veröffentlicht. Er gibt einen guten Überblick über die Herausforderungen, die von den Befragten angegeben wurden wie z.B. die gerechte Verteilung der Kulturförderung, die mangelnde Förderung der Freien Szene, der Mangel an Proberäumen und Auftrittsorten, das hochpreisige und nicht-inklusive Kulturangebot, um nur einige zu nennen, aber auch Ideen, Wünsche und Vorschläge, wie sich die Kulturlandschaft entwickeln könnte.

Kulturakteur*innen, die sich für die Kulturentwicklungsplanung interessieren, können sich auch zur neuen digitalen Sprechstunde kep.dialog anmelden. Sie startet am 20. April und bietet 1,5-stündige Online-Meetings mit dem externen Prozessbegleiter Dr. Patrick S. Föhl sowie Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Kulturentwicklungsplanung für Rückfragen zum Prozess und für den allgemeinen Austausch (Anmeldung).

24.03.2023

2. Antragsrunde des Musikfonds & Sonderprogramm ländliche Regionen

Mit dem Musikfonds unterstützt der Bund herausragende Musikprojekte aller Sparten mit bis zu 50.000 Euro. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziellkreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Er fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie u.a. Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; AudioInstallationen und Klangkunst. Antragsfrist: 31.05.2023

Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus. Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nicht-kommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds. Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase (20.03. bis 02.04.2023) ist eine Projektskizze einzureichen. In der zweiten Antragsphase (29.04. bis 07.05.2023) wird – nach Aufforderung durch die für das Sonderprogramm berufene Jury – ein zweiter, detaillierter Antrag eingereicht.

15.03.2023

Kulturfonds Energie unterstützt Kultureinrichtungen

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten – aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt. Insgesamt steht für den Förderzeitraum 01.01.2023 bis 30.04.2024 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Wer ist antragsberechtigt?

  • Zu den Kulturorten zählen: inländische, öffentliche und private Kultureinrichtungen inklusive Clubs und Musikspielstätten, deren Kulturprogramm nachweislich mindestens 80% der möglichen Auslastung ausmacht. Zu den Kulturorten zählen auch soziokulturelle Einrichtungen sowie Orte kultureller Bildung, die nicht an eine Hochschule angeschlossen sind.
  • Kulturveranstaltende können Anträge für ihre Veranstaltungen stellen, wenn sie für diese Tickets verkaufen und die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, die keine Kulturorte sind (d.h. Kulturveranstaltungen weniger als 80% ausmachen), stattfinden.

Festivals werden in dem Programm derzeit noch nicht berücksichtigt. Anträge für die erste Tranche (1. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens am 30. Juni 2023 eingereicht werden. Weitere Infos könnt ihr der Aufzeichung einer Online-Infosession hier entnehmen.

22.02.2023

15 Spielstätten des Jazz und der Popmusik in NRW ausgezeichnet

Mit der Spielstättenprogrammprämie zeichnet das Ministerium für Kultur und Wissenschaft gemeinsam mit dem Landesmusikrat NRW seit dem Jahr 2009 kleine und mittlere Foren für Jazz und Popmusik aus, die in Form ihrer Live-Programme Musikerinnen und Musikern regelmäßige Auftrittsmöglichkeiten bieten. Auch im vergangenen Jahr war es für Spielstätten aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen eine große Herausforderung, Konzertprogramme zu organisieren. Eine Fachjury u.a. mit der Bassistin Ulla Oster hat für die Spielzeit 2022/23 insgesamt 15 Spielstätten ausgewählt. Eine Prämie in Höhe von 15.000 € erhalten das Loft 2nd Floor (Köln), die Klangbücke (Aachen) und das Loch (Wuppertal). Je 10.000 € erhalten Bandfabrik – Kultur am Rand e.V. (Wuppertal), ZAKK (Düsseldorf), Black Box im Cuba (Münster), Bunker Ulmenwall (Bielefeld), Goldkante (Bochum) und das Domicil (Dortmund). 5.000 € gehen jeweils an In Situ Arts Society (Bonn), Jazz Initiative Dinslaken, Jazzkeller Krefeld, Jazzschmiede Düsseldorf, King Georg (Köln) sowie an den Ort (Wuppertal).

26.01.2023

Allianz Foundation: Förderprogramm

Mit dem Förderprogramm der Allianz Foundation werden Projekte von Initiativen mit zivilgesellschaftlichem, ökologischem, kulturellem und künstlerischem Hintergrund unterstützt, die damit einen systematischen Wandel und eine Transformation anstoßen. Anträge können bis zum 15.02. eines Jahres für Projekte, die frühestens am 01.08. desselben Jahres beginnen, eingereicht werden.

25.01.2023

Kulturpreis LORE 2023 ausgelobt

Auch in 2023 wird die LORE, der Welterbepreis für Kunst und Kultur, ausgelobt und vergeben. Kunst- und Kulturschaffende (Einzelpersonen oder Personengruppen), die sich im Vorjahr für die Region Welterbe Oberes Mittelrheintal durch ein besonderes Projekt in herausragender Weise kulturell und/oder künstlerisch verdient gemacht oder durch ihre innovativen Aktivitäten das kulturelle Angebot bereichert haben, werden durch diese Auslobung gesucht. Kulturelle und/oder künstlerische Kooperationsprojekte, die in Zusammenarbeit von mehreren Kulturschaffenden, Künstler*innen, Vereinen und/oder anderen Institutionen geplant und durchgeführt wurden, gelten als besonders auszeichnungsfähig. Es können künstlerische oder kulturelle Projekte, Veranstaltungen und Werke für die LORE vorgeschlagen werden, die im Vorjahr 2022 umgesetzt wurden. Vorschläge für Nominierungen können bis zum 28.02.2023 durch Dritte eingereicht werden, d.h. von Personen oder Institutionen, die nicht bei der Konzeption oder Umsetzung unmittelbar beteiligt waren. Selbstständige Bewerbungen durch Kunst- und Kulturschaffende sind nicht vorgesehen.

25.01.2023

Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung fördert 18 Musikprojekte für junge Menschen

Mit ihrer Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ hat die Stiftung auch in diesem Jahr deutschlandweit nach vorbildlichen Projekten zur Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe junger Menschen gesucht. Die 18 ausgewählten Initiativen reichen von kreativen Begegnungen im Stadtteil über eigene Kompositionen zur Umweltwahrnehmung und -erforschung bis hin zu einer musikalisch untermalten Ausstellung durch Kita-Kinder mit und ohne Behinderung. Die Musik als verbindende Kraft nutzen, um das Miteinander junger Menschen über kulturelle und sprachliche Grenzen hinweg zu fördern – diesem Auftrag hat sich die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung verschrieben. Mit der Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“ unterstützt die von Liz Mohn gegründete Stiftung nun bereits zum 15. Mal Projekte für Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland aus den Bereichen Musik, Tanz, Theater, Kunst und Literatur. In diesem Jahr fiel die Wahl auf 18 Initiativen, die eine finanzielle Unterstützung von jeweils bis zu 7.500 Euro erhalten. Insgesamt beläuft sich die Fördersumme auf 101.175 Euro. Die Kultur- und Musikprojekte werden von Vereinen, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie sozialen Trägern organisiert.

12.12.2022

Musikboard Berlin fördert Festivals & Nachwuchsprojekte

Mit dem Programm Festivalförderung sollen Berliner Popmusik-Festivals gefördert und ihnen eine Planungsperspektive gegeben werden. Insbesondere Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren, stehen im Fokus. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.

Mit dem Programm Karrieresprungbrett Berlin sollen Projekte und Plattformen gefördert werden, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik, von Musiker:innen bis Musikwirtschaft, bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen (zum Beispiel durch Konzertreihen, Workshop-Programme, interdisziplinäre Formate).

Mit dem Programm Pop im Kiez sollen Projekte gefördert werden, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Das Programm greift die gegenwärtige Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin thematisch auf. Es soll szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb einer Nachbarschaft Berlins nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen.

Bewerbungsschluss für alle Programme: 01.11.2022

28.09.2022

Musikfonds fördert hochambitionierte, nichtkommerzielle Musik

Ziel des 2016 gegründeten Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs. Er umfasst Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sind. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateur*innen in geförderten Projekten aber nicht aus. Anträge mit einer Antragssumme bis zu max. 2.000 € können ab sofort abhängig vom geplanten Projektbeginn immer ca. einen Monat vor den folgenden Antragsfristen gestellt werden: für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 01. Dezember 2022 bis 31. Januar 2023 ist der Bewerbungsschluss: 31.10.2022.

28.09.2022

Künstler*innenförderung Initiative Musik (nächste Abgabe: 12.10.2022)

Das Programm zur Förderung der Popularmusik in Deutschland geht in seine 59. Runde! Wieder können sich Musiker*innen und Autor*innen mit einem/einer Partner*in der Musikbranche (Musikverlag, Label, Agentur, Producer*in, Veranstalter*in o.ä.) für eine Förderung bewerben. Gefördert werden Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten, Audio- und audiovisuelle Aufnahmen, die Herstellung von Ton- und Bildtonträgern, Digitalisierung, Promotion- und Marketingmaßnahmen, Konzertauftritte, die Teilnahme an internationalen Musikwettbewerben oder Musikmessen/Showcases u.a. Abgabeschluss: 12.10.2022, 12 Uhr, Projektlaufzeit: 12.12.2022 – 15.12.2023. Wer bei der letzten Runde ausgewählt wurde, seht ihr hier.

27.09.2022

Best Practice Talk zur Freien Musikszene – 19.10.2022 Online

Die Koalition der Freien Szene lädt am 19.10.2022 ab 19:30 Uhr zum Best Practice Talk der Freien Musikszene ein. Es sind Gäste eingeladen, über ihre Erfahrungen und Lösungen für die Arbeit der Freien Musikszene in ihren Städten zu berichten: Till Kniola, Fachreferent für Popkultur & Filmkultur aus Köln und Corina Gertz, Sprecherin im Rat der Künste Düsseldorf. Um die Freie Szene der Stadt Frankfurt voranzubringen und bestehende und neue Fördermittel so effektiv wie möglich einzusetzen, braucht es gute und konkrete Strategien, die mit der Freien Szene gemeinsam entwickelt werden und genau an ihre Bedürfnisse angepasst sind. Der künftige Kulturentwicklungsplan der Stadt Frankfurt/M setzt die Verbesserung der Situation der Freien Szene ganz oben auf die Liste. Aber wie sieht eine gute Kulturförderung der Freien Musikszene überhaupt aus? Welche Lösungen hat man in anderen Städten gefunden?

Die Koalition der Freien Szene Frankfurt/M setzt sich seit ihrer Gründung für bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen der freischaffenden Kulturschaffenden ein. In zweijähriger Arbeit hat sie die Bedarfe der einzelnen Kultursparten im Austausch mit den lokalen Akteur*innen ermittelt und ihre Verbesserungsvorschläge in einem Forderungskatalog zusammengefasst, der Anfang 2021 der Kulturdezernentin Dr. Ina Hartwig übergeben wurde. Dieser Forderungskatalog fließt in den Kulturentwicklungsplan ebenso ein wie die kep-Onlineumfragen dieses Jahres.

20.09.2022