Kleinprojekteförderung der Stadt Leipzig (Antrag ab 23.02. möglich)
Kleine Idee, wenig Budget, große Wirkung? Ab 23. Februar 2026 könnt ihr wieder die Kleinprojekteförderung bei der Stadt Leipzig beantragen. Gefördert werden nichtkommerzielle Kunst- & Kulturprojekte mit bis zu 2.000 € Gesamtbudget – egal ob Workshop, Konzert, Ausstellung, Performance, partizipatives Kleinprojekt oder Stadtteilaktion. Tipp: Lasst euch vorher beraten – das lohnt sich (Kontakt)! Achtung: es gilt „First come, first serve!“
Förderprogramm KUNSTVOLL des Kulturfonds Frankfurt RheinMain
Jetzt bewerben! KUNSTVOLL, das Förderprogramm für Kulturelle Bildung des Kulturfonds Frankfurt RheinMain, geht erfolgreich in die 14. Runde! Tandems, bestehend aus Schulen ab Sekundarstufe I und Kunstschaffenden aller Sparten, sind eingeladen sich mit ihrem künstlerischen Konzept auf eine Förderung durch KUNSTVOLL zu bewerben. Anträge können bis 18.03.2026 über das Antragsportal eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt noch vor den Sommerferien, sodass die Projekte pünktlich zum kommenden Schuljahr 2026/27 starten können. Der Kulturfonds begleitet gerne durch den Antragsprozess.
Wiederaufnahmeförderung für die Freie Szene in Berlin
Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gibt bekannt, dass sich Berliner Künstler*innen sowie Freie Berliner Gruppen bis zum 17. Februar 2026 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstler*innen damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen, die im 2. Halbjahr 2026 (frühester Wiederaufnahmestart ab Juli 2026) realisiert werden, beantragt werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.
Schleswig-Holstein schreibt Projektförderung für Transformationen in der Kulturszene aus
Das Kulturministerium ruft zur Einreichung von Projektanträgen für die Förderung von Transformationen in der Kulturszene Schleswig-Holsteins auf. Damit unterstützt das Land Kultureinrichtungen sowie Kulturakteur*innen, die Veränderungsprozesse angehen, kreative Antworten auf aktuelle Herausforderungen entwickeln und kulturelle Angebote für alle ermöglichen wollen. Mit Blick auf die kulturelle Vielfalt in Schleswig-Holstein und die unterschiedlichen regionalen Bedürfnisse werden Projekte gefördert, die innovative Ideen, neue Konzepte und tragfähige Kooperationen entwickeln, um Kulturangebote zukunftsfähig aufzustellen. „Transformation“ umfasst dabei unter anderem strukturelle Weiterentwicklung, inklusive Zugänge zur Kultur, ökologische Nachhaltigkeit, neue Formen der Publikumsbeteiligung sowie die Vernetzung und Stärkung kultureller Teilhabe in ländlichen Räumen. Auch Mittel, die im Rahmen der Veränderungsprozesse nachweislich zur Ermöglichung von mehr Teilhabe eingesetzt werden – etwa für Gebärdensprachdolmetschende, Leitsysteme oder Kinderbetreuung – gelten ausdrücklich als förderfähig. Die Projekte sollten sich an den Kulturpolitischen Leitlinien orientieren. Projektanträge können bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Die Projektlaufzeit reicht bis zum 31. Dezember 2026. In begründeten Fällen kann sie auch mehrjährig sein.
Projektförderung der Hamburgischen Kulturstiftung (Anträge bis 15.02.)
Noch bis 15.02.2026 sind neue Förderanträge für freischaffende Nachwuchskünstler*innen und für Kinder- und Jugendkulturprojekte der Freien Szene möglich. Die Förderung umfasst unter anderem Projekte im Musiktheater oder in der Musik. Dein Projekt sollte in Hamburg erarbeitet werden und stattfinden.
Kulturentwicklungsplan (KEP) in Frankfurt vorgestellt
Der Kulturentwicklungsplan (KEP) wurde in den Jahren 2021 bis 2025 in einem umfassenden partizipativen Prozess unter breiter Mitwirkung der Frankfurter Kultureinrichtungen und von freien Kulturschaffenden sowie Fachleuten aus angrenzenden Disziplinen und der interessierten Öffentlichkeit erarbeitet, um das Kulturangebot in Frankfurt am Main zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Stadt Frankfurt hatte sich zu Beginn drei Themenschwerpunkte gesetzt: Kulturelle Teilhabe, Digitalisierung und die Freie Kulturszene. Im Rahmen eines strukturierten Verfahrens wurden aktuelle Herausforderungen diskutiert, Lösungsansätze entwickelt und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Ergebnisse einschließlich der entwickelten Handlungsempfehlungen wurden dokumentiert und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung übergeben. Nach dem Beschluss der Maßnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung kann die Phase der Umsetzung beginnen. Gestern wurde er in einer Abendveranstaltung mit Livestream vorgestellt, die ihr hier nachschauen könnt. Der Kulturentwicklungsplan enthält viele gute Lösungen für eine Stärkung der Freien Kulturszene, von Dialogformaten, der Gründung eines Kulturbeirats, einen Kulturempfang, einen Ausbau der Open Air Kultur, die Gewinnung neuer Veranstaltungs-, Probe- und Verwaltungsräume zur (Mit-)
Nutzung durch die freie Kulturszene, eine neue Digitale Kulturplattform der Stadt Frankfurt, eine Weiterent-
wicklung der Projektförderung u.v.m.
Der KEP kann hier heruntergeladen werden.
3. Ausschreibung des Amateurmusikfonds (bis 2.2.2026)
Bis zum 2. Februar 2026 können sich Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine für den dritten Amateurmusikfonds bewerben. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Gefördert werden Projekte, durch die ein Verein oder Verband neue Wege geht, sich neu aufstellt, sich für die Zukunft wappnet oder besondere künstlerische Projekte auf die Bühne bringt. Schwerpunkte sind dabei Nachwuchsgewinnung und -förderung, Ensemble- und Verbandsentwicklung, Ensemble-Neugründung sowie genreübergreifende Kooperationen und kreative Projekte. Insgesamt stehen 4,6 Millionen Euro bereit – von 2.500 bis 40.000 Euro, je nach Reichweite des Projekts. Projektlaufzeit: 1. Juni 2026 – 30. September 2027
Franz-Bobzien-Preis 2026
Creative Innovation Lab
Die Förderung Creative Innovation Lab soll Kulturschaffende und Kreative dazu anregen, innovative digitale Lösungen mit potenziell positiven langfristigen Auswirkungen auf mehrere Kultur- und Kreativbranchen zu entwickeln und zu testen. Es soll die Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. Tools, Modelle und Methoden) erleichtert werden, die auf den audiovisuellen Sektor und zusätzlich auf mindestens eine der folgenden drei Sparten der Kultur- und Kreativwirtschaft anwendbar sind: Musik, Buch, Museen.
Das Projekt muss nicht unbedingt unmittelbar auf den audiovisuellen Sektor zugeschnitten sein, sondern kann auch als Modell dienen, wenn es leicht in die audiovisuelle Branche übertragen werden kann. Projekte müssen mindestens eines der folgenden Themen abdecken:
- Virtuelle Welten als Umgebung für die Promotion europäischer Inhalte und Erschließung neuen Publikums
- Innovative digitale Lösungen für Produktion, Finanzierung, Vertrieb oder Promotion unter Nutzung neuester Technologien
- Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der audiovisuellen Branche und der Kultur und Kreativwirtschaft
Deadline: 23.04.2026, 17:00 MEZ
Culture Compass for Europe verabschiedet
Der neue Rahmen konzentriert sich auf vier Handlungsfelder:1. Europäische Werte und kulturelle Rechte stärken
Die Kommission bekräftigt ihr Engagement für künstlerische Freiheit und kulturelle sowie sprachliche Vielfalt. Geplant ist unter anderem ein neuer EU-Preis für die Darstellenden Künste.
2. Künstler*innen und Kulturschaffende unterstützen
Eine EU-Künstlercharta soll künftig Leitlinien für faire Arbeitsbedingungen setzen. Zudem sollen grenzüberschreitende Mobilität und Arbeitsprozesse weiter vereinfacht werden.
3. Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz fördern
Digitale Technologien und KI sollen im Kultursektor gezielt genutzt werden. Auch der Zugang junger Menschen zum europäischen Kulturerbe soll erleichtert werden, etwa durch einen freiwilligen Rahmen zur Anerkennung nationaler Kulturpässe.
4. Internationale Kulturbeziehungen ausbauen
Europa möchte seine Rolle als globaler Akteur in Kultur und Kreativität weiter stärken, auf Basis europäischer Werte und gegenseitigen Verständnisses.
Der Culture Compass for Europe soll zudem als strategischer Bezugspunkt im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2028–2034) dienen. Geplant sind unter anderem ein regelmäßiger Bericht zum Stand der Kultur in der EU sowie der Aufbau eines EU-Kultur-Daten-Hubs zur Unterstützung evidenzbasierter Kulturpolitik.
Live Music Fonds für Stuttgarter Veranstalter*innen (Info-Webinar 10.12.)
Macht euch bereit für den Live Music Fonds! Die neue Antragsrunde hat begonnen: Bis zum 13. Februar 2026 können Stuttgarter Clubs, Spielstätten und Veranstalter*innen in popkulturellen Bereichen über das neue Antragsportal ihre Anträge für das Förderprogramm einreichen. Welche Veranstaltungen förderfähig sind, erfahrt ihr hier. Ihr habt Fragen? Am 10. Dezember findet ein Webinar via Zoom zum Antragsprozedere statt. Eine formlose Anmeldung per Mail reicht aus, den Link zum Room-Raum wird euch zugesandt. Hier wird der Fonds im Kurzvideo erklärt.
Popbüro Stuttgart vergibt Pop-Stipendien
Kein Geld für Produktionskosten? Wie wär’ mit einem Pop-Stipendium? Bei den Pop-Stipendien bewerbt ihr euch mit konkreten Produktionsvorhaben wie Alben, EPs, Musikvideos, aber auch Releasepläne & Co. Eine Fachjury sichtet alle Bewerbungen und vergibt pro Stipendium jeweils 5.000 Euro an Musikschaffende aus Stuttgart und der Region. Außerdem sind lobende Erwähnungen in Höhe von 2.000 Euro möglich; wie viele Stipendien und Erwähnungen genau vergeben werden, ist natürlich noch unter Vorbehalt und abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln. Bewerbungsschluss: 15. Dezember 2025 (20 Uhr)

