Kultursommer Rheinland-Pfalz fördert Kulturprojekte zum Thema „Heimat(en)“
Das Motto des rheinland-pfälzischen Kultursommers im Jahr 2019 wird „Heimat(en)“ lauten. Das gab Kulturminister Konrad Wolf in Mainz bekannt. „Inzwischen wird wieder über Heimat gesprochen, geschrieben und gestritten. Höchste Zeit, dass wir die Kulturszene des Landes fragen, was ihr zu Heimat einfällt. Was sagt uns das noch: Heimat(en)?„, so Minister Wolf.
„Heimat, aus der Perspektive von Kunst und Kultur betrachtet, hat viele Aspekte und Facetten und bedeutet für Menschen heute zum Teil anderes, als für Menschen früher. Um hier verschiedene Blickwinkel auszuleuchten, mehr Freiheit zu geben und Raum für Kreativität zu ermöglichen, wollen wir den Begriff in den Plural setzen„, so Kultursommer- Geschäftsführer Jürgen Hardeck.
Förderanträge für Kulturprojekte im Zeitraum 1. Mai bis 31. Oktober 2019 können von Juni bis Ende Oktober 2018 an die Kultursommer-Geschäftsstelle in Mainz gerichtet werden. Die Antragsunterlagen zum Kultursommer 2019 werden im Juni 2018 hier zur Verfügung gestellt.
Berliner Senat startet Sonderausschreibung für Festivals, Reihen und Veranstaltungen 2018/2019
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden. Mit den Mitteln sollen überwiegend AkteurInnen und TrägerInnen der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden. Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre (2018 und 2019) gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Ende Februar 2018. Bewerbungsfrist: 07. Dezember 2017 um 18 Uhr
APPLAUS-Förderung vergibt 86 Auszeichnungen an Clubs und VeranstalterInnen
Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt die Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters ClubbetreiberInnen und VeranstalterInnen für ihre herausragenden Livemusikprogramme. In den drei Hauptkategorien werden 86 Auszeichnungen vergeben. Die Preisträger erhalten von der Initiative Musik Fördergelder in einer Gesamthöhe von 1,8 Millionen Euro. Damit ist APPLAUS erneut der höchstdotierte Bundesmusikpreis. Ausgezeichnet werden Clubbetreiber und Veranstalter für ihre Programme aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Mit dabei sind z.B. der Jazzkeller Frankfurt und der Schlachthof Wiesbaden in der Kategorie I, sie veranstalten ein kulturell herausragendes Programm mit mindestens 104 Konzerten im Jahr und erhalten dafür eine Förderung von 40.000€. In der Kategorie der Clubs, die mindestens 52 Konzerte im Jahr veranstalten, wurden die Brotfabrik Frankfurt, der Hafen 2 in Offenbach, u.a. mit dem mit 20.000€ dotierten Preis ausgezeichnet.
Noch Plätze frei bei Seminaren „KREATIVES EUROPA fördert Kultur. Wir erklären wie!“
Im Oktober veranstaltet der Creative Europe Desk KULTUR in Bonn und Berlin inhaltsgleiche, eintägige Seminare mit Trainingsworkshop. Die Seminare bieten eine Einführung in das komplexe Thema EU-Kulturförderung und dessen Zielsetzung. Inhaltlich wird es vor allem um das Teilprogramm KULTUR in KREATIVES EUROPA gehen, das darauf ausgerichtet ist, im europäischen Kontext zusammen zu arbeiten, dabei die Professionalisierung der Kulturschaffenden und deren Mobilität zu unterstützen sowie neue Publikumsschichten zu erschließen. Grenzüberschreitende, möglichst innovative Kooperationsprojekte bilden das Kernstück des Teilprogramms KULTUR und stehen dementsprechend hinsichtlich Zielen, Förderkriterien und Antragsverfahren im Fokus der Seminare. Neben Hinweisen auf weitere Förderquellen gibt es nützliche Tipps aus der fast 20jährigen Beratungspraxis der Nationalen Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU. Noch sind Plätze frei bei folgenden Workshops:
10. Oktober in Bonn: Information und Anmeldung
17. Oktober in Berlin: Information und Anmeldung
18. Oktober in Berlin: Information und Anmeldung
Niedersachsen fördert kleine Kultureinrichtungen, die den Nachwuchs unterstützen
Ein neues Investitionsprogramm der LAG Rock e.V. soll insbesondere die kleinen Kultureinrichtungen unterstützen, die den Schwerpunkt auf Nachwuchsförderung im Bereich Popularmusik legen. Die Investitionen und baulichen Maßnahmen sollen die Kultureinrichtungen in die Lage versetzen, Popularmusik in allen Facetten zu fördern.
Zuwendungsfähig sind natürliche Personen und rechtsfähige Personen des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutiger musikalischer Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören und eine Niederlassung in Niedersachsen haben. Mit der beantragten Maßnahme muss mindestens eines der folgenden Ziele verfolgt werden:
– Erhöhung der Angebotsvielfalt,
– Erweiterung, Verbesserung der Workshop- und Seminararbeit
– Steigerung der künstlerisch-technischen Möglichkeiten
– Erhöhung der Servicequalität für Besucherinnen und Besucher
– Verbesserung der organisatorischen Abläufe
– Erhöhung der Anzahl der Aktivitäten, der Nutzer/Besucher und der Kooperationspartner und/oder
– Entwicklung von neuen Vermittlungsformaten.
Gefördert werden investive Projekte kleiner Kultureinrichtungen mit einer Zuschusshöhe von 2.500,00 Euro bis zu 10.000,00 Euro pro Projekt. Anträge werden bis 01.09.2017 in dreifacher Ausfertigung per Post erbeten an die
LAG Rock in Niedersachsen, Edu Wahlmann, Emil-Meyer-Straße 28, 30167 Hannover
Infos & Kontakt: Tel. 0511 – 35 16 08, ed.kc1756613370orgal1756613370@nnam1756613370lhaw1756613370, http://www.lagrock.de/node/757
„Jedem Kind seine Kunst“ sucht KünstlerInnen/MusikerInnen aus Rheinland-Pfalz
Das Förderprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ startet mit neuen Projekten in die neunte Runde. Mit zahlreichen Projekten – von Bildender Kunst über Tanz, von Literatur bis Musik – können sich landesweit 70 Künstlerinnen und Künstler in Schulen, Kitas und vielen weiteren Einrichtungen einbringen, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene an Kunst und Kultur heranzuführen. Zeitgleich zum Start der neuen Projektrunde werden rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler aufgerufen, sich mit ihren Projektideen für eine Beteiligung im ersten Halbjahr 2018 zu bewerben. Einsendeschluss für den Künstler-Fragebogen ist der 08.09.2017.
Projektförderung für Interkulturelle Projekte startet in Berlin
Die Berliner Kulturverwaltung weist darauf hin, dass für die Projektförderung im Bereich Interkulturelle Projekte ab sofort Zuschüsse für das Förderjahr 2018 beantragt werden können. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Gefördert werden künstlerische Projekte von in Berlin lebenden Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund, die sich mit interkulturellen Themen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert werden. Über die Vergabe der Zuschüsse berät ein unabhängiges Gremium und gibt entsprechende Empfehlungen an das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied.
Die Projekte müssen 2018 stattfinden und in Berlin öffentlich präsentiert werden. Nähere Informationen sind unter der Telefonnummer (030) 90228 759 zu erhalten. Die Kulturverwaltung des Berliner Senats ermöglicht in diesem Jahr wieder eine Online-Bewerbung; der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/antragscenter/ aufgerufen werden.
Künstlerinnen und Künstler, die den Antrag ausnahmsweise per Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Berliner Kulturverwaltung beim Pförtner abholen. Die Kulturverwaltung empfiehlt den Bewerberinnen und Bewerbern jedoch, die neue Möglichkeit der Online-Bewerbung zu nutzen.
Bewerbungsschluss: 04. Oktober 2017
„Kultur macht STARK“ fördert kulturelle Projekte mit geflüchteten Frauen
Das Paritätische Bildungswerk Bundesverband kann bis zum 31.12.2017 über das BMBF Programm „Kultur macht STARK“ Kulturmaßnahmen mit geflüchteten Frauen bis 26 Jahre bis zu 100 % und mit insgesamt 600.000 Euro fördern. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst.
Hamburger Fonds FREIRÄUME! fördert Kulturprojekte mit Geflüchteten
80 Anträge sind zur ersten Antragsfrist des Fonds FREIRÄUME! für kulturelle Projekte mit Geflüchteten bei der Hamburgischen Kulturstiftung eingegangen. 29 davon wählte die Jury zur Förderung in Gesamthöhe von insgesamt 200.000 Euro aus. Noch bis Ende des Monats sind Bewerbungen für die zweite Runde des Fonds »FREIRÄUME!« möglich, für die weitere 200.000 Euro zur Verfügung stehen. 2016 hatte ein Bündnis aus Hamburger Stiftungen, Unternehmern und Bürgern den Fonds FREIRÄUME! initiiert, um die Partizipation und Integration von Geflüchteten durch künstlerische und kulturpädagogische Aktivitäten in Hamburger Stadtteilen zu fördern. 2017 wird das Engagement weitergeführt und nach einem Beschluss der Bürgerschaft durch die Freie und Hansestadt Hamburg mit 200.000 Euro aus dem Hamburger Integrationsfonds ergänzt. Somit stehen in diesem Jahr 400.000 Euro für kulturelle Projekte mit Geflüchteten zur Verfügung. Das Spektrum der ausgewählten Projekte reicht von Hiphop-Kursen über Mal- und Handarbeitswerkstätten bis zu Musik-, Theater- und Zirkusworkshops und spiegelt die Vielfalt der Hamburger Stadtteilkultur wider. Die Neuauflage des Fonds FREIRÄUME! ermöglicht sowohl die Initiierung von neuen Vorhaben als auch die Weiterentwicklung von bereits bewährten Programmen.
Bewerbungen für die zweite Förderrunde sind noch bis zum 31. Mai 2017 ausschließlich digital an ed.hh1756613370-gnut1756613370fitsr1756613370utluk1756613370@kcor1756613370brewh1756613370cs1756613370 möglich.
Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik“
Die bundesweite „Ideeninitiative „Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ der Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung (LMKMS) sucht ab sofort zum zehnten Mal vorbildliche Musikprojekte. Bewerben können sich Projekt-InitiatorInnen, die durch Musik das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dazugehören können z.B. Verantwortliche in Vereinen, Jugendorganisationen, Kindergärten, Schulen sowie Stiftungen – aber auch die Bewerbungen einzelner Initiativen und Akteure mit gemeinnützigen Projektpartnern sind sehr willkommen. Wichtig ist, dass mit dem musikalischen Projekt gezeigt wird, wie kulturelle Vielfalt gelebt und sprachliche Hürden durch Musik überwunden werden können. Außerdem sollten die Kinder und Jugendlichen in allen Phasen des Vorhabens aktiv beteiligt werden. Aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderung möchte die LMKMS insbesondere auch Initiativen für eine Bewerbung begeistern, die sich dafür einsetzen, durch Musik Geflüchtete zu integrieren. Bewerbungsschluss: 10. September 2017.
360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft
Migration hat das Leben in deutschen Städten geprägt und wird dies auch in Zukunft tun. Kultureinrichtungen sind wichtige Zentren der Vermittlung ihrer kulturellen Vielfalt. Indem sie verstärkt migrantische Perspektiven einbeziehen, schaffen sie neue Räume für kulturelle Teilhabe und stärken auch ihre eigene gesellschaftliche Anziehungskraft. Das neue Programm 360° – Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft der Kulturstiftung des Bundes will es Kulturinstitutionen aller Sparten ermöglichen, die interkulturelle Öffnung und Diversifizierung ihres Hauses in den Bereichen Programmangebot, Publikum und Personal auf den Weg zu bringen. Der Fonds stellt für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren Mittel für eine Personalstelle – den Agenten oder die Agentin – sowie zusätzlich Projektmittel zur Verfügung, um diesen Veränderungsprozess zu konzipieren und umzusetzen. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen aller Sparten in öffentlicher Trägerschaft und Kulturinstitutionen, bei denen die jeweilige Kommune, das Land oder der Bund regelmäßig finanziell am Betrieb oder Unterhalt beteiligt sind. Gefördert werden Vorhaben, die auf die interkulturelle Öffnung der gesamten Institution – thematisch und personell – abzielen; Anträge, die ausschließlich die Vermittlung betreffen, können nicht gefördert werden. Antragsschluss in der ersten Förderrunde ist der 30. Juni 2017.
LandKULTUR fördert innovative Teilhabeprojekte auf dem Land
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung „LandKULTUR“ modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die im bundesweiten Maßstab Modellcharakter haben. Die Vorhaben sollten sich thematisch an der Definition von „Kultur im engeren Sinne“ der Bundeszentrale für politische Bildung orientieren. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Hervorbringungen bezeichnet: Bildende Kunst, Literatur, die darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), Musik, die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt 100.000 Euro. Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst kann eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 eingereicht werden.
(Quelle: Newsletter Kulturbüro Rheinland-Pfalz)