Koalition Freie Szene in Frankfurt lädt zur Jahresversammlung ein 17.04.2024

Am Mittwoch, den 17. April 2024 lädt die Koalition der Freien Szene in Frankfurt alle freiberuflich arbeitenden Künstler*innen und Kulturschaffenden (alle Sparten!) zur Jahresversammlung ein. Auch in diesem Jahr wird das Plenum im Rahmen des Lichter Filmfestes 2024 stattfinden. Die letzten Jahre waren für freie Kulturschaffende äußerst schwierig, gerade aufgrund der verschiedenen Krisen war und bleibt freiberufliches Arbeiten in der Kultur prekär. Die Koalition der freien Szene arbeitet seit einigen Jahren daran, die Bedingungen für die freie Szene durch regelmäßige Lobbyarbeit zu verbessern. Auf der Tagesordnung stehen neben u.a. die aktualisierten Forderungen an die Politik für den Doppelhaushalt 24/25, der Kulturentwicklungsplan, der Offene Brief der Koalition zum Tourismusbeitrag sowie die Wahl der Sprecher*innen. Außerdem gibt es Gelegenheit zum Kennenlernen und Vernetzen. Kommt gern schon um 18:30 Uhr, da zeigt das Lichter Filmfestival die Premiere eines Dokumentarfilms über das Nordpark-Festival von Otmar Hitzelberger. Nach dem Plenum gegen 22 Uhr wird erstmalig der Film „Schleimkeim“ präsentiert, eine Dokumentation über die einzige Punk-Band der DDR, die auch im Westen erfolgreich war. Oder verweilt anschließend bei einem Drink an der Bar mit DJ-Musik und kommt ins Gespräch!

Zeit: Mittwoch, 17.4.2024 | 19:30 Uhr | Ort: Ex-Massif Central, Eschersheimer Landstraße 28, 60322 Frankfurt

27.03.2024

Hamburg fördert schutzsuchende Künstler*innen

Zum 1. April 2022 schreibt die Behörde für Kultur und Medien Hamburg (BKM) das Residenz-Programm INTRO in einer erweiterten Variante aus. Mit dem Programm soll schutzsuchenden Künstler*innen ermöglicht werden, an Hamburger Kultureinrichtungen weiter künstlerisch tätig zu sein und eigene Projekte umzusetzen. Auf Initiative der Rudolf Augstein Stiftung, Claussen-Simon-Stiftung, ZEIT-Stiftung und Hamburgischen Kulturstiftung wurde außerdem der Hilfsfonds ART CONNECTS ins Leben gerufen, um Projekte von Hamburger Kultureinrichtungen und schutzsuchenden Künstler*innen fördern. Für beide Programme stehen zunächst jeweils 150.000 Euro zur Verfügung.  Die Ausschreibungen und Kontaktmöglichkeiten für Künstler*innen sind hier zu finden.

31.03.2022

Künstlerstipendien NRW

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten Anträge für die dritte Runde des Stipendienprogramms „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Die Stipendien von 6.000 Euro werden für die Dauer von sechs Monaten (Januar bis Juni 2022) vergeben. Antragsteller*innen, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022. Künstler*innen, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.

16.03.2022

NRW legt Stipendienprogramm III zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen auf

Nach den ersten beiden Stipendienprogrammen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW (MKW) nunmehr ein Stipendienprogramm III zur Unterstützung von freischaffenden Künstler*innen in der Corona-Pandemie im Umfang von 90 Mio. Euro auf den Weg gebracht. Es soll den Zeitraum von Januar bis Juni 2022 abdecken und bei einem Unterstützungsbedarf von 1.000 Euro pro Person und Monat einen Empfängerkreis von bis zu 15.000 Personen erreichen. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab März ausschließlich online möglich sein. Mit dem Programm sollen die Nachteile, die Künstler*innen durch die Corona-Pandemie erleiden, ausgeglichen werden und ihnen soll eine Perspektive zur Fortsetzung ihrer Projektarbeiten bzw. zur Konzeption neuer Vorhaben eröffnet werden. Weitere Informationen können über die Internetseite des MKW abgerufen werden.

17.02.2022

Schleswig-Holstein Musikfestival sucht Künstlerbetreuung

Das Schleswig-Holstein Musik Festival bietet jedes Jahr mehrere Saisonstellen im Bereich Künstlerbetreuung / Projektkoordination an. Bedingt durch die weite Streuung der Spielorte über Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Dänemark ist es notwendig, unseren Künstler*innen bei der Orientierung innerhalb des gesamten Festivalablaufes behilflich zu sein, ihnen Hilfestellung in verschiedensten Situationen zu geben sowie sie sicher zu allen Spielstätten zu bringen. Weiterhin ist die Mitarbeit bei der Vorplanung
 und der Organisation der Veranstaltungen unerlässlich. Für die Zeit vom 09. Juni bis 2. September 2022 bietet das Festival die Möglichkeit, eine Saisontätigkeit im Bereich Künstlerbetreuung und Projektkoordination zu absolvieren. Die Stelle umfasst projektbezogene Tätigkeiten u.a. in folgenden Bereichen: Korrespondenz mit Künstler*innen und ihren Agenturen, Überprüfung und Weiterführung aller Vorbereitungen (u.a. Hotel- und Reisedisposition,
Fahrzeugeinsatz), Erstellung, Pflege und Weitergabe von Ablaufplänen, Bearbeitung und Überprüfung von Bühnenanweisungen, allgemeine Büroarbeiten, Begleitung der Künstler*innen während des Aufenthalts beim Festival, Betreuung aller Proben und Konzerte, koordinatorische Tätigkeiten vor Ort, Fahrservice. Die Arbeitszeiten sind an sechs Tagen der Woche in unregelmäßigem Dienst. Der Arbeitsplatz ist Lübeck. Die
 Unterkunft in Lübeck sollte eigenständig organisiert werden.
 Ausführliche Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 01. März 2022 per E-Mail in einer PDF-Datei an: ed.fm1751424673hs@tr1751424673egiet1751424673s1751424673.

17.01.2022

Koalition der Freien Szene: Honorarempfehlungen für Frankfurt

Die Koalition der Freien Szene Frankfurt setzt sich spartenübergreifend für die Interessen freier Künstler*innen ein. Der Arbeitskreis Freie Musikszene hat nun Honorar-Flyer für Unterrichts- und Konzerthonorare ausgearbeitet. Diese sollen Musiker*innen dafür sensibilisieren, die eigene Arbeit wertzuschätzen und auf ein tatsächlich auskömmliches Einkommen hinzuarbeiten. Gleichzeitig wollen sie so auch die Öffentlichkeit über die Arbeitsleistung von Musiker*innen informieren. Die Empfehlungen orientieren sich am TVÖD für festangestellte Musikschullehrkräfte und den bisher aufgestellten Honorarstandards von Ver.di, der DOV und den Empfehlungen des DTKVs Baden-Württemberg. Sie beziehen die Lebenshaltungskosten und Altersvorsorge mit ein, berücksichtigen die tatsächlich aufgewendeten Stunden der beruflichen Arbeit und setzen sich mit Fragen der Armutsschwelle auseinander. Bisher erzielen Musiker*innen in der Regel Einkommen, die unter den Lebenshaltungskosten in Frankfurt liegen. Das hat auch geringe Alterseinkünfte und damit eine langfristig prekäre Lebenssituation zur Folge. Auch die Vertragsbedingungen bei Konzerten sind oft nicht fair, so wird zum Beispiel oft kein Ausfallhonorar gezahlt. Auch solche Zusatzkosten sind in die Flyer eingearbeitet.

Die Koalition weist darauf hin, dass Berufsmusiker*innen eine lange Ausbildung und Professionalisierung mitbringen, sich während der gesamten Karriere durch tägliches Üben weiterbilden, das eigene Instrument (Anschaffungskosten meist im fünf- bis sechsstelligen Bereich) kostenlos zur Verfügung stellen, für dessen Versicherung und Unterhaltskosten selbst aufkommen und für dessen Pflege nicht vergütete Zeit aufwenden. Zudem werden sie im Fall von krankheitsbedingtem Ausfall nicht vergütet und sind bei Berufskrankheiten gänzlich sich selbst überlassen. In jedem nichtkünstlerischen Beruf werden entsprechende Faktoren selbstverständlich in die Honorarsätze einberechnet. Zwar können die angestrebten Honorarempfehlungen wahrscheinlich nicht von heute auf morgen erreicht werden, aber das Problem muss sichtbar gemacht und angegangen werden.

29.10.2021

Initiative Musik: Neue Runde der Künstler*innenförderung

In der aktuellen 54. Förderrunde bietet die Initiative Musik wieder besondere Konditionen an, um Musikschaffenden in der anhaltend schwierigen Lage verstärkt zu unterstützen. Mit ihrer Künstler*innenförderung richtet sie sich an Solokünstler*innen, Bands und Autor*innen, insbesondere Nachwuchskünstler*innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing, Tour sowie Proben für Studioproduktion und Konzerte. Die Anträge können ab sofort über das Antragsportal online gestellt werden. Abgabeschluss ist der 14.07.2021, 23:59 Uhr. Der frühestmögliche Projektbeginn kann zum Tag der Antragsabgabe beantragt werden. Die Projektlaufzeit beträgt maximal 12 Monate, das spätmöglichste Projektende ist der 31. August 2022. Die Förderentscheidung wird voraussichtlich Mitte September bekannt begeben, abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.

29.06.2021

Internationale Kulturbörse Freiburg vergibt Kurzauftritte

Die 34. Internationale Kulturbörse Freiburg findet vom 23. – 26. Januar 2022 live auf der Messe Freiburg statt. Aktuell können Künstler*innen, Gruppen und Ensembles ihre Bewerbungen für einen Kurzauftritt bei der kommenden IKF einreichen: In den Bereichen Darstellende Kunst und Musik sind Bewerbungen bis zum 9. Juli 2021 möglich, für den Bereich Straßentheater ist am 15. September 2021 Bewerbungsschluss. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. 

09.06.2021

GEMA ruft zu Nominierungen für den 13. Deutschen Musikautorenpreis auf

Mit dem 13. Deutschen Musikautorenpreis ehrt die GEMA im kommenden Jahr in elf Preiskategorien Musikautorinnen und Musikautoren für ihre herausragenden Kompositionen und Textdichtungen.

  • Komposition Audiovisuelle Medien (Sparte U)
  • Komposition Hip-Hop (Sparte U)
  • Komposition Jazz/Crossover (Sparte U)
  • Komposition Kammermusik (Sparte E)
  • Komposition Musiktheater (Sparte E)
  • Text Rock/Pop (Sparte U)
  • Text Schlager (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte U)
  • Nachwuchspreis (Sparte E)
  • Lebenswerk (Sparte E)
  • Erfolgreichstes Werk

Bis zum 2. Juni 2021 können alle rund 80.000 Mitglieder der GEMA Nominierungsvorschläge über das Online-Formular einreichen. Autor*innen werden von Autor*innen geehrt: Eine siebenköpfige Fachjury wählt aus den eingereichten Vorschlägen die Nominierten und Preisträger für den 13. Deutschen Musikautorenpreis. Die Jury wird jährlich von der Akademie Deutscher Musikautoren ernannt. Die Preisträgerin oder der Preisträger in der Kategorie „Erfolgreichstes Werk“ wird nicht von der Jury, sondern durch die GfK Entertainment ermittelt.

27.04.2021

Aktuelle Förderung: NRW und Niedersachsen

 Landesregierung NRW schreibt erneut 15.000 Künstlerstipendien aus

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung NRW stellen. Sie erhalten im Erfolgsfall 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021. Infos.

 Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen geht in die vierte Runde

Vom Amateurtheater über das Kulturzentrum bis zum ehrenamtlich organisierten Museum – das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt in diesem Jahr bereits zum vierten Mal kleine Kultureinrichtungen mit einem Investitionsprogramm, für das insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Investitionsprogramm richtet sich an Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Das Programm besteht aus zwei Förderlinien: Anträge mit einer Fördersumme von 1000 Euro bis 25.000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 75.000 Euro können bis zum 30. Juni 2021 direkt beim MWK beantragt werden. Infos

13.04.2021

Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

Hessen

LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet

Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos

„Ins Freie!“

Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos

Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands

Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos

Baden-Württemberg

„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien

Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. 

Sachsen-Anhalt

Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde

Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos

12.04.2021

Baden-Württemberg vergibt Corona-Stipendien für Künstler*innen

Ab heute, 31. März 2021, können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Der Nachweis einer hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden mehrere offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten.

31.03.2021