Bund bringt Hilfsprogramm für Orchester und Ensembles auf den Weg

Der Bund stellt ab sofort bis zu 5,4 Millionen Euro Soforthilfe für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Programm ziele darauf ab, künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters am Mittwoch. Antragsteller können bis zu 200 000 Euro erhalten. Ein Schwerpunkt liege auf der Förderung von Präsentations- und Vermittlungsformaten, die in Reaktion auf die Pandemie entwickelt werden. Das Hilfsprogramm läuft bis Ende 2020 und richtet sich an professionelle, nicht überwiegend öffentlich finanzierte Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland. Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm „Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland“. Sie würden nun für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Grütters kündigte außerdem an, dass die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen Künstlerinnen und Künstlern in der Corona-Krise Ausfallhonorare zahlen. Für abgesagte Veranstaltungen sollen sie bis zu 60 Prozent der Gage erhalten, sofern der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin den Angaben zufolge mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe werde verhandelt. Der Kulturrat hatte einen Notfallfonds von 500 Millionen Euro gefordert.

30.04.2020

Petition #saveEUculture fordert Politik zu wirksamen Maßnahmen auf – GVL schließt sich an

Die Corona-Pandemie führt bei den Kreativschaffenden Europas zu einmaligen Herausforderungen und existenziellen Sorgen. Um den Kreativen in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen, hat sich AEPO-ARTIS, die Dachorganisation der europäischen Verwertungsgesellschaften für ausübende Künstler, der Kampagne „SaveEUculture“ angeschlossen. Ziel der Kampagne ist es, kurz- und mittelfristige Hilfen für die europäische Kultur- und Kreativbranche sicherzustellen und so langfristig eine vielfältige Kulturlandschaft auch nach der Covid-19-Pandemie sicherzustellen. Auch die GVL hat sich der Kampagne angeschlossen und ruft ihre Berechtigten dazu auf, die dazugehörige Petition zu zeichne. In einem offenen Brief fordert die Aktion sowohl kurzfristige, unbürokratische Maßnahmen wie finanzielle Hilfen, Sicherstellung des Zugangs zu Sozialleistungen für Kulturschaffende unter besonderer Berücksichtigung von Freiberuflern, Selbstständigen und anderen in atypischen Beschäftigungsformen, Entschädigung für den Wegfall von Einkommen etc.; als auch ein Konjunkturpaket nach Ende der Krise, um die langfristigen Auswirkungen auf die Kultur- und Kreativbranche zu bewältigen.

21.04.2020

Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell

Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“

14.04.2020

Corona-Hilfen der Künstlerhilfe Frankfurt

Die Künstlerhilfe Frankfurt e. V. hat zwei neue Hilfsprogramme aufgelegt:

Soforthilfe für nutzlose Aufwendungen: Wenn Ihr zur Vorbereitung oder im Hinblick auf die Teilnahme an Ausstellungen oder Veranstaltungen bereits Kosten aufgewandt habt, die sich nun als verloren, bzw. nutzlos erweisen, will dieses Programm schnell und unbürokratisch helfen mit einem einmaligen Kostenzuschuss bis zu einer Höhe von 500 €. Bewerbungsformular zum Download

Arbeitsstipendien: Der Verein wirbt außerdem zurzeit um Spenden, um einen Sonderetat für Arbeitsstipendien bereitstellen zu können. Hierüber will die Künstlerhilfe Euch finanziell unterstützen, damit Ihr die Zeit während der Krise und dem Shutdown dafür nutzen könnt, an neuen Projekten zu arbeiten. Voraussetzung zur Erlangung dieser Stipendien ist eine kurze Beschreibung der Arbeiten, Projekte oder Kunstwerke, an denen ihr aktuell arbeitet und für welche Dauer Ihr mit diesen Maßnahmen befasst sein werdet. Die Stipendien betragen 500 € pro Monat und werden max. für eine Dauer von drei Monaten gewährt. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt über ein Kuratorium. Bewerbungsformular zum Download

14.04.2020

Durchblick-Tool zu Conora-Hilfen

Das Durchblick-Tool für Selbstständige und Keinunternehmer hilft euch dabei, die für euch passenden Anträge zu finden und unterstützt euch beim richtigen Ausfüllen der benötigten Anträge und Formulare.

14.04.2020

Stadt Köln stellt Soforthilfen bereit

Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt. Bereits bewilligt Förderungen werden nicht zurückgefordert, wenn Veranstaltungen und Projekte wegen der Pandemie abgesagt werden müssen. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.

Ergänzend bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Das städtische Soforthilfeprogramm richtet sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.

Informationen zu den Maßnahmen in der Kulturförderung sind auf der Corona-Seite des Kulturamtes Köln zu finden.

30.03.2020

Umfrageergebnisse: Landesmusikrat Niedersachsen berichtet über Auswirkungen der Coronakrise

An der kurzfristigen Umfrage des Landesmusikrats Niedersachsen beteiligten sich 339 Teilnehmer*innen. 
89,9 % der Teilnehmer*innen arbeiten nach eigenen Auskünften als Solo-Selbstständige. 68,5 % der Befragten sogar ausschließlich.

98 % aller Umfrageteilnehmer*innen haben bereits Veranstaltungsabsagen und Ausfälle durch die Maßnahmen zur Eingrenzung des Coronavirus hinnehmen müssen. Im Durchschnitt sind allen Teilnehmer*innen (bisher) 29 Veranstaltungen und/oder Stunden abgesagt worden. Die Befragten erwarten insgesamt (unter den momentan beschlossenen Voraussetzungen und Perspektiven) somit einen Verdienstausfall von knapp 6 Mio. €. Ausschließlich als Solo-Selbständig tätige sind hierbei mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mio. € vertreten.

Hierbei gaben knapp zwei Drittel der Befragten an, als Alleinverdiener oder gemeinsam mit einem doppelverdienenden Partner in ihrem Haushalt von der aktuellen Krise betroffen zu sein, woraus sich eine existenzielle Bedrohung ergibt.

Hierbei ist für die Teilnehmer*innen der Wegfall von weiteren Engagements und Einnahmen in der nahen Zukunft an vielen Stellen noch nicht einmal bezifferbar. Die Künstler*innen werden aufgrund der aktuellen Situation weniger Anfragen für die nächsten Monate erwarten. Der Verlust wird somit sicherlich bis ins kommende Jahr spürbar sein. Der Landesmusikrat arbeitet aktuell an Strategien, mit dieser Lage umzugehen, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Von ihnen fordert er besonders, die bis jetzt schon zugesagten öffentlichen Mittel und Maßnahmen von Bund, Land und Kommunen schnell und weitgehend unbürokratisch an die Bedürftigen zu verteilen bzw. umzusetzen, um existenzbedrohende Auswirkungen der Krise zu verhindern.

Die Landeshilfe in Niedersachsen für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach dem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden. Zuschüsse können für das erste Programm bei der NBank beantragt werden, die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen. 

Mit einer ständig aktualisierten Informations- und Hilfesammlung, sowie einer Telefonsprechstunde bietet Musikland Niedersachsen bereits Hilfen für Freischaffende Musiker*innen, Veranstalter*innen, Künstler*innen, Techniker*innen oder auch Dozent*innen an.

30.03.2020

GEMA beschließt Nothilfe-Programm für Musikurheber und Kulanzregelungen für Veranstalter

Vorstand und Aufsichtsrat der GEMA haben ein bis zu 40 Mio. Euro starkes Nothilfe-Programm für die Mitglieder der GEMA beschlossen. Für Kunden greifen bei Ausfällen aufgrund der Corona-Pandemie flexible Kulanzregelungen. Die für den 12. bis 14. Mai geplante Mitgliederversammlung wird auf den 29. September bis 1. Oktober 2020 verschoben. Die Verleihung des Fred Jay Preises findet damit ebenfalls am 29. September 2020 statt.

Die GEMA wird in einem zweistufigen Programm finanzielle Hilfen in einer Gesamthöhe von rund 40 Mio. Euro bereitstellen. Der „Schutzschirm LIVE“ richtet sich vorrangig an Komponisten und Textdichter, die zugleich als Performer auftreten und aufgrund flächendeckender Veranstaltungsabsagen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der „Corona-Hilfsfonds“ stellt finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle im Rahmen der sozialen und kulturellen Förderung bereit. Detaillierte Informationen zum Nothilfe-Programm (Berechtigte, Antragstellung, Auszahlung, etc.) wird die GEMA im Laufe der kommenden Woche veröffentlichen.

Die drastischen Einschränkungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie – so notwendig und sinnvoll sie für die Gesellschaft sind – haben verheerende Auswirkungen auf die Musik- und Kulturbranche. Soweit es der GEMA im Rahmen ihres treuhänderischen Auftrags möglich ist, wird sie ihre Kunden bei der Lizenzierung von Musikveranstaltungen pragmatisch und flexibel unterstützen. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um die in vielen Fällen existenzgefährdenden Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern.

Die bevorstehenden Ausschüttungen zum 1. April und 1. Juni sind gesichert. Die GEMA hat bereits vor Wochen einen internen Stab gebildet, um das Kerngeschäft auch aus dem Home Office aufrecht zu erhalten und die anstehenden Ausschüttungstermine für die Mitglieder sicherzustellen. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass die Hauptverteilung für das Geschäftsjahr 2019 in den Sparten U/UD, E/ED, M und BM in zwei Teilen zum 1. Juni und 1. November 2020 erfolgt. Dabei werden ausnahmsweise auch Veranstaltungen berücksichtigt, die im Vorjahr stattgefunden haben, aber erst im Jahr 2020 lizenziert wurden. Die Reklamationsfrist beginnt in der Folge für diese Sparten am 1. November 2020. Dann erst sollten Reklamationen der Verteilung für das Geschäftsjahr 2019 eingereicht werden. Auch diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für die betroffenen Mitglieder abzufedern.

Zum Gesundheitsschutz aller Mitarbeitenden gelten seit dem 16. März weitgehend Home Office-Regelungen. Anfragen von Mitgliedern und Kunden sollten daher bis auf weiteres direkt über das Onlineportal oder per E-Mail an die GEMA gerichtet werden.

23.03.2020

LiveKomm ruft zu Solidarität mit der deutschen Clublandschaft auf

Die LiveMusikKommission e.V. (kurz: LiveKomm) hat am Freitag, den 13. März 2020 den LiveKomm Krisenstab Corona gegründet. In ihm engagieren sich derzeit Clubbetreiber*innen und Netzwerkakteure aus Hamburg, Berlin, Bremen, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen freiwillig zusammen, um die deutsche Club- und Festivallandschaft zu stützen und zu retten. So veröffentlichte der Krisenstab zum einen erste Handlungsempfehlungen  zur Vermeidung der Clubinsolvenz und verschickte sie an die knapp 600 Mitglieder. Zum anderen wurde eine Blitzumfrage initiiert, an der innerhalb von zwei Tagen mehr als 250 Clubbetreiber*innen teilnahmen. Die Ergebnisse geben einen ersten Eindruck der Auswirkungen der Krise auf den Clubbereich. Schon letzte Woche, also noch vor den bundesweiten Schließungen, belief sich der prognostizierte Schaden auf über 1,7 Millionen Euro. Ein Update der Umfrage ist für die nächsten Wochen geplant.

Aktuell starten bundesweit zahlreiche Club-Netzwerke mit Spenden- und Crowdfunding-Aktionen, um kurzfristig Hilfsmittel für die gefährdeten Musikspielstätten zu sammeln. Auch der LiveKomm Krisenstab entwickelt zusammen mit der Clubcommission Berlin und dem ClubKombinat Hamburg eine Kampagne, die neben der Unterstützung der Clubkultur auch für eine gesamtgesellschaftliche Solidarität aufruft. So sollen 8% der Spenden an gemeinnützige Aktionen verteilt werden. Informationen hierzu werden zeitnah veröffentlicht.

Für folgende Aktionen bittet der Bundesverband schon jetzt um Unterstützung durch die Öffentlichkeit:

Hinzu kommen zahlreiche Soli-Aktionen der Clubs selbst oder seitens von Unterstützer*innen.

Clubbetreiber*innen können sich aktuell unter dem Corona-Ticker oder unter gro.m1756666783mokev1756666783il@an1756666783aoroc1756666783 informieren.

21.03.2020

Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen trifft auf Resonanz

Der bundesweite Spendenaufruf der Deutschen Orchester-Stiftung vom 16. März 2020 zugunsten freischaffender Berufsmusiker*innen hat nach nur vier Tagen bereits weit über 100.000.-€ erbracht. 131.553,99 € war der Stand des Spendenkontos gestern früh.

Da schon über 1300 Hilfsanträge Betroffener vorliegen, soll in den nächsten Tagen das Spendenziel von 250.000.-€ erreicht werden. Die Stiftung will mit dem Nothilfefonds den Freischaffenden helfen, die durch Absagen aller Konzerte und Veranstaltungen in Existenznot geraten sind. Mit der Nothilfe soll Betroffenen kurzfristig und unbürokratisch eine erste finanzielle Überbrückung ausgezahlt werden, bis dann staatliche Hilfen fließen.

21.03.2020