Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen unterstützt Veranstalter*innen in der Kultur in Form einer Wirtschaftlichkeitshilfe oder einer Ausfallabsicherung. Neu ist nun, dass auch Verschiebungen möglich sind. In allen Fällen, in denen der Sonderfonds die Kosten einer Komplett-Absage anteilig tragen würde, übernimmt der Sonderfonds alternativ anteilig die Kosten der Verschiebung einer Veranstaltung. Die Ausfallabsicherung erstattet 90 Prozent der tatsächlich entstandenen externen Kosten (z. B. Ausfallhonorare, nicht stornierbare Saalmieten), die durch eine Verschiebung entstehen. Das Programm wurde bis 31.12.2022 verlängert!
Hamburg fördert schutzsuchende Künstler*innen
Zum 1. April 2022 schreibt die Behörde für Kultur und Medien Hamburg (BKM) das Residenz-Programm INTRO in einer erweiterten Variante aus. Mit dem Programm soll schutzsuchenden Künstler*innen ermöglicht werden, an Hamburger Kultureinrichtungen weiter künstlerisch tätig zu sein und eigene Projekte umzusetzen. Auf Initiative der Rudolf Augstein Stiftung, Claussen-Simon-Stiftung, ZEIT-Stiftung und Hamburgischen Kulturstiftung wurde außerdem der Hilfsfonds ART CONNECTS ins Leben gerufen, um Projekte von Hamburger Kultureinrichtungen und schutzsuchenden Künstler*innen fördern. Für beide Programme stehen zunächst jeweils 150.000 Euro zur Verfügung. Die Ausschreibungen und Kontaktmöglichkeiten für Künstler*innen sind hier zu finden.
Ukraine: Deutscher Kulturrat bündelt Informationen zu Hilfsangeboten aus dem Kulturbereich
Der Deutsche Kulturrat stellt auf seiner Website gebündelte Informationen aus dem Kultur- und Medienbereich zum Krieg in der Ukraine zusammen. Sie soll über aktuelle Maßnahmen aus dem Kulturbereich informieren, Spendenaufrufe und Unterstützungsmaßnahmen bekannt machen u.ä. Staatliche wie auch zivilgesellschaftliche Förderer aus allen kulturellen Bereichen werden dabei in den Blick genommen. Der Deutsche Kulturrat ruft Kulturverbände und Kulturorganisationen, die ihrerseits Hilfe und Unterstützung anbieten, auf, dies mitzuteilen, damit die Informationen möglichst schnell und unkompliziert vielen Menschen zugänglich gemacht werden. Meldet eure Informationen unter ed.tarrutluk@tsop.
Neustarthilfe 2022 – Jetzt beantragen
Seit gestern können solo-selbständige Kulturschaffende die Neustarthilfe 2022 beantragen. Sie gilt für die Monate Januar bis März 2022. Die maximale Förderung beträgt 4.500 Euro. Voraussetzung ist, dass coronabedingte Umsatzausfälle zu verzeichnen sind. Die Neustarthilfe wird als Vorschuss in monatlichen Raten von 1.500 Euro gezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an die Betroffenen, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren. Wie bisher können neben Solo-Selbständigen (mit oder ohne Personengesellschaften) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
RockCity kämpft gegen Rückforderungswahnsinn
RockCity e.V. hat kürzlich eine Blitzumfrage unter Akteur_innen der Hamburger Musikkultur und -wirtschaft durchgeführt, nachdem einige Künster*innen von Rückforderungen von Coronahilfen seitens der IFB berichteten. Diese Umfrage hat ergeben: Künstler*innen und Musikschaffende sind nicht in beruflicher Sicherheit! Der Verein sieht hier die Ergebnisse einer unverantwortlichen Förderpolitik am Werk, die in Unkenntnis ihrer Märkte entscheidet. „Erst Berufsverbot, dann unausgegorene Hilfen, dann erste Gehversuche der Artists, dann Auflagen, Auflagen, Auflagen, Bürokratiewahnsinn, Drohgebärden der IFB, Anhörungen, Rückforderungen, die den Betrug schon apriori formulieren, Kriminalisierungen am Telefon, Beleidigungen bei Nachfragen, Unterstellungen und gleichzeitig schon zugestellte postalische Androhungen von Pfändungen!“
Die Teilnehmenden der Umfrage beschreiben den Weg in den persönlichen Bankrott, der Spiegel einer gesamten Branche ist. Denn Angaben bei den Antragstellungen wurden offenbar kaum überprüft, ein Förderanspruch ausgesprochen, der dann aber die Prüfung nicht besteht. Insbesondere diejenigen, die versucht haben, irgendwie im Geschäft zu bleiben und wieder hier und da dazu zu verdienen, müssen in die persönliche Insolvenz gehen. Diese meist geringen Einnahmen begründen nämlich teilweise, dass der “Liquiditätsengpass” aus Sicht der IFB gar nicht mehr vorhanden ist.
Rock City fragt: „Wer kommt im “Nachhall des Verlustes” für die sozialen und kulturellen Kosten auf? Wo ist die gesellschaftliche Öffentlichkeit, die diesen Diskurs führt? Wo sind die Werkzeuge, die dieses fragile Gebilde reparieren? Wie kann der Härtefallfonds für uns passend gemacht werden? Welche neuen Instrumente brauchen wir? Ihr? Sie?“ Daneben bemüht sich der Verein, Lösungen für die Betroffenen zu schaffen und ist im Kontakt mit Ansprechpartner*innen aus der Politik.
RockCity erhebt Daten zu Coronahilfe-Rückforderungen
Die Corona-Soforthilfe-Rückforderungswelle des Bundes überrollt viele Musiker_innen in Hamburg. Per Post, Telefon und Gesprächen werden RockCity zahlreiche Fälle zugetragen. Um hier helfen zu können und gegenüber Verantwortlichen zu argumentieren, erheben sie nun Zahlen und Fakten. Füllt diese kleine Umfrage aus, wenn ihr betroffen seid. Schickt sie weiter an eure Kolleg_innen. RockCity nimmt Antworten bis Montag, den 18.10.2021, um 14h entgegen. Ob kurz & knapp oder ausführlich, ist dabei ganz euch überlassen!
Davon unabhängig gilt: Legt bitte fristgerecht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch ein!
Tour D’amour – Musiker*innen für Geflüchtete
Die Kulturbranche liegt seit dem Beginn der Corona-Pandemie brach. Viele Nightliner, Vans und Reisebusse stehen auf den Höfen und warten auf ihren Einsatz. Eine Initiative von Clubs und Kulturschaffenden wollte diese Ressourcen für etwas nützliches verwenden und hat die Tour D’Amour ins Leben gerufen, die Hilfe zu den Geflüchteten bringen soll, die seit langem unter unmenschlichen Bedingungen an den EU-Außengrenzen festsitzen.
Am Samstag den 27. März 2021 nahmen 6 Clubs in Deutschland in enger Abstimmung mit den Bedarfslisten der NGOs vor Ort einen ganzen Tag lang Sachspenden entgegen. Die Tour D’Amour brachte dann Wasser, Verpflegung, Hygieneartikel und andere dringend benötigte Güter gesammelt an die Initiative »GrenzenloseHilfe.de«, einem Zusammenschluss zahlreicher Organisationen. So wurde sichergestellt, dass die Waren dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Im ersten Tourblock sind für die Notleidenden an den EU-Außengrenzen knapp 1300 Kartons auf 90 Paletten als Sachspenden und 47.985,18 € als Geldspenden zusammengekommen. Die Aktion nimmt weiterhin Geldspenden entgegen.
Brandenburg kofinanziert Corona-Bundesmittel für die Kultur
Brandenburgs Kulturministeriumstellt das Land 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundeskulturhilfen zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden. Das Land will alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt.
Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden.
DOV startet Stipendienprogramm #MusikerZukunft
Die Deutsche Orchester-Stiftung startete am 20. April 2021 Auszahlungen ihres Stipendienprogramms für freischaffende Musiker*innen. Das Programm #MusikerZukunft ist der zweite Teil der Spendenkampagne #MusikerNothilfe, die am 16. März 2020 – parallel zum ersten Corona Lockdown – begann. In 13 Monaten kamen über 5,1 Millionen Euro Spenden zusammen. Rund 2 Mio. Euro davon wurden bis Februar 2021 als Nothilfen für über 3500 notbedürftige Freischaffende aller musikalischen Stilrichtungen ausgezahlt. Auf das jetzt anlaufende Stipendienprogramm hatten sich erneut über 2500 freischaffende Musikerinnen und Musiker beworben. Mit den derzeit vorhandenen Mitteln können 1400 Stipendien finanziert werden. Die Arbeitsstipendien werden in Höhe von 2000 Euro für neue künstlerische Projekte gewährt und sollen neue Perspektiven ermöglichen. Die Anträge werden in chronologischer Reihenfolge geprüft und berücksichtigt. 1100 Anträge, die derzeit nicht berücksichtigt werden können, befinden sich auf einer Warteliste, die je nach Höhe der noch eingehenden Spendenmittel abgearbeitet werden wird. Um alle Antragsteller unterstützen zu können, würden bis zu 2 Mio. Euro weitere Spenden benötigt.
Thüringen legt Corona-Hilfen für Kultur neu auf
Der Freistaat Thüringen unterstützt ab sofort Kulturfestivals, unabhängig von ihrer Rechtsform sowie weiterhin gemeinnützige Träger im Bereich der Soziokultur und freien Theater, die wegen der Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind. Die Hilfen werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die bisherige Richtlinie wurde um zwei wesentliche Punkte ergänzt: Zum einen werden neben gemeinnützigen Trägern im Bereich der Soziokultur und freien Theater alle Träger im Bereich der Kulturfestivals unabhängig von ihrer Rechtsform, die ihren Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen haben, von der ab jetzt geltenden Richtlinie erfasst. Somit können auch kommunale und kommerzielle Festivals mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden. Zum anderen wird die Billigkeitsleistung zunächst für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30. Juni 2021 gewährt. Damit können Antragsberechtigte, denen eine Beantragung für die letzten drei Monate nicht möglich war, rückwirkend Hilfen beantragen und so auch später erkennbar gewordene Defizite ausgleichen. Die Anträge auf Gewährung sind ab sofort bis zum 31. März 2021 für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis 31.03.2021 sowie mit Antragstellung zum 15.06.2021 für den Zeitraum vom 01.04. bis 30.06.2021 unter Verwendung der vorgegebenen Formularebei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) schriftlich einzureichen, über deren Bewilligung die Thüringer Aufbaubank entscheidet. Weitere Hinweise zu den Anforderungen und das Antragsformular sind auf der Webseite der LAG Soziokultur unter www.soziokultur-thueringen.de zu finden. Die Antragsteller müssen nicht Mitglied bei der LAG Soziokultur sein.
Carl Bechstein Stiftung vergibt zehn Stipendien an junge Pianist*innen
Junge Pianist*innen sind von der Coronapandemie besonders betroffen. Gerade Solist*innen verdienen ihren Lebensunterhalt vor allem durchs Konzertieren, was im letzten Jahr und bis heute fast nicht möglich gewesen ist. Aus diesem Grund hat die Carl Bechstein Stiftung entschieden, 2021 zehn Jahres-Stipendien zu vergeben, die monatlich mit 1. 000 € dotiert sind. Das Stipendium richtet sich an berufseinsteigende Pianist*innen in pandemiebedingten finanziellen Notlagen. Sie sollten unter dreißig Jahre alt sein, einen abgeschlossenen Masterabschluss im Fach Klavier vorweisen und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Deutschland oder Österreich haben bzw. deutsche oder österreichische Staatsbürger sein. Sie werden aufgefordert, in einem persönlichen Bewerbungsschreiben ihre aktuelle Situation zu schildern und Einblick in ihre Künstlerische Tätigkeit zu geben. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2021.
Musikverbände gründen Kompetenznetzwerk Amateurmusik
Ein neu gegründetes Kompetenznetzwerk aus 15 mitwirkenden Musikverbänden unterstützt die Amateurmusik beim musikalischen Neustart. Dafür erhält es Mittel aus NEUSTART KULTUR. Es soll die ehrenamtlichen Strukturen im Amateurmusikbereich bei der Beratung zu Corona-spezifischen Fragen unterstützen. Die Mitarbeitenden bieten Rechtsberatung an, unterstützen bei der Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten, erstellen Informationsmaterial zu Finanzierungshilfen, Auflagen und Bestimmungen und geben Inspiration zu kreativen Lösungen in Pandemiezeiten. Darüber hinaus schärft das Netzwerk in Politik und Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Nöte von Amateurorchestern und -chören sowie für die Aufgabe, durch differenzierte und vom wissenschaftlichen Forschungsstand geleitete Corona-Maßnahmen im Bereich des Vereinsmusizierens einen wichtigen Teil unseres kulturellen Erbes und sozialen Lebens zu erhalten. Die gesammelten Informationen, Erkenntnisse und Good-Practice-Beispiele aus dem Netzwerk werden voraussichtlich ab Ende Februar über die die neue, BMCO-eigene Wissensplattform www.frag-amu.de der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Fragen können bereits jetzt an folgenden Kontakt gerichtet werden: ed.uma-garf@ofni
Zusätzlich wird es im Rahmen von NEUSTART AMATEURMUSIK eine finanzielle Förderung von NEUSTART-Projekten geben, mit denen Amateurorchester- und -chöre ihre musikalische Arbeit und ihren Probenbetrieb wiederbeleben sowie Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erproben können. Ziel der Projekte ist, dass diese ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken und Perspektiven für einen Neustart der Amateurmusik bieten.

