Rockbuster 2017 sucht junge MusikerInnen & Bands aus Rheinland-Pfalz
Die Bewerbungsphase für den 23. Durchgang von ROCKBUSTER, dem Förderwettbewerb des Landes Rheinland-Pfalz für Rock- und Popbands, ist gestartet. Bis zum 31.03.2017 haben Bands und Singer/SongwriterInnen die Gelegenheit, sich zu bewerben und in das Förderprogramm der LAG ROCK & POP aufgenommen zu werden. Die GewinnerInnen erhalten eine nachhaltige und bedarfsgerechte Förderung im Wert von rund 20.000 Euro durch z.B. Clubgigs/ Festivalauftritte, Coachings, professionelle CD- und Videoproduktionen und vieles mehr. Teilnehmen dürfen die Bands, deren MusikerInnen zu mindestens 50% in Rheinland-Pfalz wohnen. Dabei darf der Altersdurchschnitt der Band 30 Jahre nicht überschreiten und im Rahmen des Wettbewerbs dürfen nur eigene Songs gespielt werden.
Termine für das Jahr 2017 sind:
– 05.05. Vorrunde Ludwigshafen, dasHaus
– 12.05. Vorrunde Trier, TuFa
– 26.05. Vorrunde Koblenz, Lahneck Live Festival Lahnstein
– 04.06. Vorrunde Mainz, Open Ohr Festival
– 14.10. Finale Koblenz, Festung Ehrenbreitstein
Mehr unter www.rockbuster.de.
Land Baden-Württemberg schreibt Jazz-Förderung aus
Die Jazzförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst geht in eine neue Runde. Gefördert werden die Konzertauftritte professioneller baden-württembergischer JazzmusikerInnen im Land, bundesweit und international.
Darüber hinaus werden Jazzfestivals in Baden-Württemberg unterstützt. Die Mittel dienen zur Unterstützung der baden-württembergischen Jazzszene innerhalb des Landes. In einer zweiten Förderlinie geht es auch darum, JazzmusikerInnen die Möglichkeit zu geben, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die Anträge sind an den Jazzverband Baden-Württemberg zu richten, der die Förderung im Auftrag des Landes abwickelt. Die finanzielle Unterstützung steht SolistInnen ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2017 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Die Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg beinhaltet einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2017 stattfinden. Anträge sind bis zum 15. Januar 2017 an den Jazzverband zu stellen.
Durch die Förderung von Jazzfestivals soll insbesondere der Auftritt von professionellen JazzmusikerInnen auf Jazzfestivals in Baden-Württemberg gefördert werden. Die Landesförderung wird auf eine Höhe von bis zu 8.000 Euro begrenzt. Anträge können bis zum 15. Januar an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.
Die Fördervoraussetzungen im Einzelnen und die Antragsformulare sind unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen abrufbar.
(Quelle: http://www.miz.org)
Land Brandenburg fördert Integrationsprojekte mit kulturellem Hintergrund
Das Land Brandenburg setzt bei der Integration weiterhin auf Kultur. Das 2016 gestartete Kultur-Förderprogramm zur Integration von Flüchtlingen wird auch im Jahr 2017 in Höhe von 300.000 Euro fortgeführt. Gemeinnützig tätige Kulturinstitutionen und Vereine sowie Kommunen können noch bis zum 16. Januar 2017 ihre Anträge einreichen. Kulturministerin Martina Münch betont, dass das Kultur-Förderprogramm in diesem Jahr ein großer Erfolg gewesen sei.
„Mehr als 40 kreative, aktionsreiche und integrative Kulturprojekte von Musik, Theater und Tanz über Fotografie und Malerei bis zu Handwerk haben das gesellschaftliche Miteinander und den kulturellen Dialog im Land deutlich befördert und zu zahlreichen Begegnungen zwischen Geflüchteten und Brandenburgerinnen und Brandenburgern geführt. Ich danke allen Akteuren und Teilnehmern der Kultur-Projekte sehr herzlich für ihr Engagement“, so Münch. „Ich freue mich, dass wir dieses Kultur-Förderprogramm auch im kommenden Jahr fortsetzen können. Kultur ist einer der wichtigsten Mittler, um Menschen zusammenzubringen. Das Land Brandenburg hat mit seinem reichhaltigen kulturellen Leben und den vielen in der Kultur engagierten Menschen beste Voraussetzungen, um Integration durch gemeinsame Aktivitäten zu gestalten.“
Die Ausschreibungsfrist für das Programm „Kulturprojekte zur Integration und Partizipation von Geflüchteten im Land Brandenburg“ läuft seit Ende November und endet am 16. Januar 2017. Die Förderung ist für alle Sparten offen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich leicht zugänglicher Angebote. Zudem soll die Förderung eine möglichst breite Wirkung in der Fläche des Landes erzeugen. Eine externe Jury berät das Kulturministerium bei der Entscheidung darüber, welche Projekte gefördert werden. Die Fördergrundsätze und das dazugehörige Antragsformular können auf der Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur hier abgerufen werden.
(Quelle: http://www.miz.org)
LAG-Jazz Preis 2017
Der Kemptener Kleinkunstverein Klecks e.V. schreibt zur Förderung junger JazzkünstlerInnen in Bayern sowie der landesweiten Jazzszene den Hansjürg-Hensler-Jazz-Wettbewerb in Kooperation mit der „LAG Jazz in Bayern“ aus. Die Siegerband erhält den LAG-Jazz Preis, eine organisierte und begleitete Tournee durch namhafte Clubs und Spielstätten in Bayern. Bewerbungsschluss: 15.01.2017.
Stipendien für Studien- und Arbeitsaufenthalte in Italien & Frankreich
KünstlerInnen mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2017 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2018 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano oder dem Deutschen Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten) können sich auch für Residenzstipendien an der Cité Internationale des Arts in Paris bewerben. Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte, jüngere KünstlerInnen vorgesehen. Diese sollen in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Die Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und in dem Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate.
Ausschreibung: Europe for Festivals, Festivals for Europe (EFFE) Label 2017-2018
Festivals jeglicher Größe aus dem Kulturbereich können sich um das EFFE Label 2017-2018 bewerben. Folgende Kriterien müssen von den BewerberInnen erfüllt sein: künstlerisches Engagement und Innovation, Beteiligung der lokalen Bevölkerung, Europäische und Globale Dimension. Zusätzlich zum EFFE Label wird eine internationale Jury den EFFE Award an Festivals verleihen, die international Trends setzen. Das EFFE Label ist ein Qualitätslabel, das internationale Anerkennung für die exzellente Arbeit von Festivals bietet. Für 2015-2016 haben 761 Festivals in 31 Ländern das Label erhalten, 12 erhielten den Award. EFFE ist eine Initiative der Europäischen Union. Träger ist die European Festivals Association (EFA). Bewerbungsschluss: 17. Februar 2017
Infos: http://www.effe.eu/apply_now
Förderpreis InTakt 2017
Seit 2004 verleiht die miriam-stiftung jährlich den Förderpreis InTakt. Ausgezeichnet werden einerseits inklusive Musikgruppen und zum anderen MusikpädagogInnen für die Entwicklung beispielgebender inklusiver musikalischer Arbeit, die sich gut in vergleichbare Kontexte übertragen lassen. Im Jahr 2017 wird der Förderpreis zum Thema CHOR INKLUSIV ausgeschrieben. Um den Förderpreis können sich Chöre und Vokalensembles bewerben, die Inklusion und kulturelle Teilhabe am Musikleben aller als ihren Auftrag verstehen und modellhaft umsetzen. Der Förderpreis InTakt 2017 ist mit 5.000.- € dotiert. Bewerbungsschluss ist der 17. März 2017.
Rheinland-Pfalz vergibt Fördergelder für Kulturprojekte mit jungen Flüchtlingen
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in diesem Jahr erstmals Fördermittel für Kulturprojekte mit jungen Flüchtlingen bereitgestellt und möchte dies im Jahr 2017 erneut tun. Ziel dieser Initiative ist es, möglichst viele Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Bildung und kulturellen Teilhabe von jungen Flüchtlingen zu ermöglichen, mit deren Hilfe diese verschiedene Kunst- und Kulturformen kennenlernen und gleichsam selbst künstlerisch aktiv werden können. Vorbehaltlich der letztlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möchte die Landesregierung auch für 2017 Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 € bereitstellen, mit denen vor allem kleinere Vorhaben unterstützt werden sollen. Projekte, die im kommenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen, sollen bis spätestens 01.02.2017 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 32, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier beantragt werden. Weitere Infos zu den Teilnahmebedingungen: http://www.kulturbuero-rlp.de/downloads/F%C3%B6rderungKulturprojekteFl%C3%BCchtlinge.pdf
Pop Camp Abschlusskonzert & Nominierungsphase für neue Staffel: jetzt bei uns bewerben!
Am 25.11.2016 ist es soweit: der 12. PopCamp-Jahrgang beendet seine zweite Arbeitsphase, um dann gemeinsam dem Jahr 2016 einen gebührenden Abschluss zu geben. Location des PopCamp-Live Abschluss-Konzerts wird in diesem Jahr erstmals das Haus13 auf dem Pfefferberg in Berlin sein. Etwas kleiner als der FrannzClub erhoffen sich die VeranstalterInnen eine familiäre und tolle Atmosphäre, wenn die 5 PopCamp Bands Flooot, Lenna, Lucas Newman, William’s Orbit und Wir bringen kalten Kaffee mit für jeweils 25 Minuten die Bühne entern werden.
Die Nominierungsphase für den nächsten Jahrgang der Bandförderung beginnt Mitte Dezember. Teilnehmen können Bands/Acts/Projektteams aller möglichen Musikstile und jeden Alters. Einzige Voraussetzungen: Ihr habt schon ein kleines Repertoire an eigenen Songs und eine gewisse Bühnenerfahrung. Radio- und TV-Aktivitäten und auch Preise und Auszeichnungen sind natürlich von Vorteil, aber kein Muss. Denn beim Pop Camp zählt Qualität, Originalität, Innovation und Engagement. Wenn Ihr das alles mitbringt, ein ausgeprägtes Bandprofil habt und den Schritt in die Professionalität wagen wollt, dann lasst Euch vorschlagen, denn anmelden kann man sich nicht für das PopCamp. Hier findet Ihr die Timeline des Projekts: http://popcamp.de/popcamp/verfahren.html.
Übrigens: Wir, das Frauen Musik Büro, gehören zu den Vorschlagsberechtigten! Wenn Ihr möchtet, dass wir Euch für die Pop Camp Förderung vorschlagen, schickt uns eine Mail an ed.av1775320327idole1775320327m@kis1775320327um1775320327!
Infos: http://popcamp.de/
Fonds TURN fördert künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und Afrika
Der spartenübergreifende Fonds TURN unterstützt künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern und hat in den letzten vier Jahren zahlreiche Kulturinstitutionen angeregt, mit Partnern aus mittlerweile 30 afrikanischen Staaten gemeinsame Projekte auf den Weg zu bringen. Das thematische Spektrum ist vielfältig: So beschäftigen sich verschiedene TURN-Projekte mit dem kulturellen Erbe der kolonialen Geschichte, untersuchen die sozialen Architekturen der Megacities, gehen postkolonialen Machtstrukturen und der Rolle des Einzelnen darin nach, geben Einblicke in innovative Design-Labs und ungewöhnliche Musikszenen oder erforschen die Ursachen und Folgen von Migrationsbewegungen. Aufgrund der starken Nachfrage wird der Fonds TURN bis 2021 verlängert. Neuer Einsendeschluss für die sechste Förderrunde ist der 31. März 2017.
Förderung von Kulturmaßnahmen für geflüchtete junge Frauen
Das Paritätische Bildungswerk fördert als Verband unter dem Titel „Frauen iD“ Bündnisse für Bildung, die kulturelle Projekte für geflüchtete junge Frauen zwischen 18 und 26 Jahren durchführen. Es handelt sich um eine 100%tige Förderung mit einer maximalen Summe von 50.000 Euro, die im Auftrag des Bundesbildungsministeriums im Programm „Kultur macht stark“ vergeben wird. Gefördert werden Kulturangebote aus allen Sparten wie Malerei, Theater, Musik, Tanz und angewandte Kunst. Ziel ist es, das Selbstwertgefühl und die Selbstlernkompetenzen der geflüchteten Frauen „in Deutschland“ („iD“) durch kulturelle Bildungsangebote zu fördern. Bis zum 31. Dezember 2017 können Kulturmaßnahmen gefördert werden.
Infos: www.frauen-id.de
Förderung für Veranstaltungen mit Flüchtlingen
Bereits seit zwei Jahren führt die „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“ das Projekt „Veranstaltungen mit Flüchtlingen“ durch. Durch die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums des Innern und von Pro Asyl ist es der Stiftung ab sofort möglich, Veranstaltungen im Rahmen dieses Projekts das ganze Jahr über zu fördern. Das Projekt soll Menschen, die in Deutschland aus welchen Gründen auch immer Schutz suchen, die Möglichkeit bieten, in Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen Veranstaltungen zu organisieren, deren Themensetzung und Ablauf sie selbst bestimmen. Für die sog. Mehrheitsgesellschaft besteht dadurch die Gelegenheit, einen Perspektivwechsel zu vollziehen, indem sie von Menschen mit Fluchterfahrung oder von anderen Experten zur Flüchtlingssituation in Deutschland informiert wird oder schlicht mit Geflüchteten zum Austausch zusammenkommt. Geeignete Veranstaltungsformen können z.B. musikalische Abende, Workshops mit inhaltlichen Themen, Tanz, Theater oder Sprachen oder frauenspezifische Veranstaltungen sein. Anfallende Kosten wie Raummieten, Honorare, Fahrtkosten oder Sachmittel können von der „Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus“ gefördert werden. Keine Einreichungsfrist. Hier geht es zur Ausschreibung: www.internationale-wochen-gegen-rassismus.de/wp-content/uploads/16_05_09_BHP_IKR_Fluechtlinge.pdf

