Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik!“ wird weiter gefördert

Das niedersächsische Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik!“ wurde erfolgreich evaluiert und wird weiterhin jährlich mit rund zwei Millionen Euro vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert. Mit dem Programm soll Kindern aus Niedersachsen im Alter von drei bis zehn Jahren unabhängig von ihrer sozialen und kulturellen Herkunft ein niedrigschwelliger Zugang zur Musik ermöglicht werden. „Kulturelle Teilhabe ist ein besonderes Anliegen der Landesregierung. Das Programm ,Wir machen die Musik!‘ leistet dazu einen wichtigen Beitrag, denn frühkindliche musikalische Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, sagt Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić.

Die Evaluation erfolgte durch die unabhängige Agentur für Beratung im Bildungsbereich „edukatione“. Die Ergebnisse zeigen, dass das Programm seinem strategischen Anspruch gerecht wird, zeigt aber zugleich Bereiche mit Verbesserungspotenzial auf. Das Musikalisierungsprogramm „Wir machen die Musik!“ läuft seit dem Schuljahr 2009/10 in enger Kooperation mit dem Landesverband niedersächsischer Musikschulen. Im laufenden Schuljahr 2015/16 beteiligen sich landesweit 78 Musikschulen, die insgesamt mit rund 1.150 Partner-Kitas und Schulen kooperieren. Daraus ergibt sich, dass mehr als 37.000 Kinder von dem Programm profitieren.

24.04.2016

Hessen startet Modellprojekt für die Förderung der Soziokultur und verdoppelt Fördersumme

Kunst- und Kulturminister Boris Rhein hat kürzlich gemeinsam mit den Vertreten der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen e.V. (LAKS) das deutschlandweit einmalige Modellprojekt für die Förderung der Soziokultur im Land gestartet. Kernpunkt des Modellprojekts ist, dass die LAKS künftig die erste Anlaufstation für die Antragsteller sein wird. Hier gibt es kompetente Beratung, Informationen und die Prüfung auf Förderfähigkeit. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) stellt der LAKS die Fördergelder zur Verfügung, die diese dann an die soziokulturellen Zentren und Initiativen weiterleitet. Für beide Seiten, Verwaltung und Kulturakteure erreicht die Landesregierung mit dem Modellprojekt zudem eine nennenswerte Verwaltungsvereinfachung. Die Vereinbarung über den Modellversuch hat eine Laufzeit von vier Jahren, bis 2020. Jährliche Auswertungen über das Verfahren und den Erfolg fließen in die Weiterentwicklung des Projektes ein.

Florian Haupt, Vorsitzender LAKS: „Gerade für die kleineren und mittelgroßen Kulturzentren und –initiativen stellt das Modellprojekt eine große Unterstützung und Erleichterung dar: deutlich weniger Verwaltungsaufwand und viel bessere Möglichkeiten der Verwendung.“ Ein wesentliches Element des Modellprojekts ist die so genannte Strukturförderung. Damit ermöglicht das HMWK erstmals, den Zuschuss vor Ort nicht mehr streng projektbezogen einzusetzen. Künftig können die Kulturakteure die Gelder so nutzen, dass sie die größtmögliche Wirkung im Sinne gelingender Soziokulturarbeit erreichen. Die Einrichtungen sind also weitgehend frei bei der Verwendung der Mittel und können sie ganzjährig sowohl für Programme und Projekte, aber auch für Betriebskosten, Personalkosten oder Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen.
Außerdem verdoppelt die Landesregierung die Fördersumme für die Soziokultur im Vergleich zum Jahr 2014 auf insgesamt 700.000 Euro. Davon profitieren die freien Kultureinrichtungen und damit mehr als 700.000 Menschen, die jährlich in Hessen die rund 4.000 Veranstaltungen z.B. in den Kulturzentren Schlachthof in Kassel und Wiesbaden, das Kulturzentrum Kreuz in Fulda oder die Bessunger Knabenschule in Darmstadt besuchen. Die soziokulturellen Zentren verstehen sich nicht als reine Anbieter von Kultur, sondern sehen sich als Orte für den Dialog, für Partizipation, Mitmachen und Mitgestalten. Sie stehen nicht vorrangig für große und teure Events, sondern für eine offene und genreübergreifende ganzjährige Kulturarbeit.

28.03.2016

Neues Förderprogramm für Kulturprojekte mit jungen Flüchtlingen

Projekte, die der kulturellen Bildung von jungen Flüchtlingen dienen oder deren Teilnahme am kulturellen Leben unterstützen, leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration. Nicht zuletzt Einrichtungen der Freien Szene sowie einzelne KünstlerInnen engagieren sich intensiv auf diesem Feld und erleichtern damit den jungen Menschen den Start in Rheinland-Pfalz. Um die Kulturschaffenden bei der Organisation solcher Angebote zu unterstützen, hat das Kulturministerium ein neues Förderprogramm in Höhe von 50.000 Euro aufgelegt. Damit können Initiativen mit Modellcharakter eine Landesförderung von bis zu 5.000 Euro erhalten. Bis zum 31. März können Anträge auf die neue Landesförderung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier, eingereicht werden.

Hier findet Ihr die Förderrichtlinien: http://kulturland.rlp.de/uploads/media/Foerderrichtlinie-_Freie_Szene.pdf.
Für inhaltliche Fragen: Yvonne Globert, Kulturministerium, Tel. 06131/16-2722.

28.02.2016

Stadt Köln verabschiedet Konzept zur Förderung der Pop-Kultur

Auch die Sparte Popkultur im Kulturamt Köln verfügt jetzt über ein eigenes Förderkonzept, das Ziele, Kriterien und Schwerpunkte der Förderung der freien Kölner Popkultur benennt. Der Ausschuss für Kunst und Kultur hatte es in seiner Januarsitzung verabschiedet. Das Konzept soll Leitlinie der aktuellen Förderung und Impulsgeber für künftige Entwicklungen in der Szene sein. Orientiert an den aktuellen Fragestellungen der Popkulturförderung in Deutschland und basierend auf Gesprächen mit Akteuren vor Ort formuliert das Konzeptpapier klare Ziele und Schwerpunkte für eine längerfristige Förderpraxis des Kulturamtes. Diese umfassen unter anderem die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen, Strukturen und künstlerischen Qualität der Popkultur in Köln.

„Die starke und lebendige Popkulturszene in Köln bildet einen wichtigen Standortfaktor für die Kulturstadt Köln. Ihre Protagonisten fallen dennoch oft durch das Raster der klassischen Subventionskultur, weil sie Hybride aus Kunstszene und Kreativwirtschaft sind. Das von Referent Till Kniola im Dialog mit der Popkulturszene erarbeitete Förderkonzept reflektiert die Notwendigkeit, das Raster zu verändern. Es macht die Ziele der kommunalen Förderung in der Sparte Popkultur für Kulturschaffende, politische Entscheidungsträger sowie interessierte Kölnerinnen und Kölner transparent. Das Papier zählt zu den wichtigen Instrumenten für eine erfolgreiche Fördertätigkeit des Kulturamtes“, erläutert dessen Leiterin Barbara Foerster.

Das Popkulturförderkonzept informiert potenzielle AntragstellerInnen über die Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Förderung im Referat Popkultur. Sie können Projektanträge zu acht Schwerpunktbereichen stellen. Diese reichen von der Förderung für Konzertreihen und Festivals bis hin zu Gastspielen von Kölner Künstlerinnen und Künstlern im Ausland. Unterstützt werden weiterhin die Suche und Bereitstellung von Proberäumen für MusikerInnen in Köln und die bauliche und technische Erneuerung von Clubs und anderen Spielstätten. Neu für die Akteure der Popkultur ist die Möglichkeit, für künstlerisch herausragende Sonderprojekte, wie spezielle Veröffentlichungen, Koproduktionen oder Festivalauftritte, eine Förderung beantragen zu können. Ebenso neu ist ein Fachbeirat, der die Stadtverwaltung in Fragen der Mittelvergabe und grundsätzlichen konzeptionellen Ausrichtung der Popkulturförderung berät.

(Quelle: www.miz.org)

22.02.2016

Popakademie stellt 18. Bandpool-Generation vor: Ason, Lara Maria Gräfen, Liza & Kay, Planetarium u.a.

BranchenexpertInnen der Musikszene haben die 18. Bandpool-Generation an der Popakademie in Mannheim gekürt. Sieben NachwuchsmusikerInnen und Bands aus ganz Deutschland konnten sich durchsetzen und nehmen nun am anderthalbjährigen Förderprogramm teil. In den kommenden 18 Monaten erhalten die sieben Bands und SolokünstlerInnen der neuen Bandpool-Generation individuelle Förderung und werden professionell auf das Musikgeschäft vorbereitet. Unterschiedlichste Musikstile sind in der 18. Ausgabe des Popakademie-Talentpools vertreten. Aus mehr als 300 MitbewerberInnen aus allen Bundesländern konnten sich am Ende ASON (Wiesbaden), Planetarium (Köln), Liza & Kay (Hamburg), Lara Maria Gräfen (Berlin), MAS (Stuttgart), Charlotte (Ravensburg) und Walking on Rivers (Dortmund) durchsetzen.

„Die hochkarätig besetzte Fachjury mit Vertretern der Musikwirtschaft hat sieben Acts mit enormem Potenzial ausgewählt, sodass wir mit gewohnter Qualität in die nunmehr 18. Generation unseres Nachwuchsförderungsprogramms starten. Besonders erfreulich ist, dass wir unter den Künstlern einen Anteil von knapp 50 Prozent Frauen haben“, sagt Prof. Hubert Wandjo, Business Direktor und Geschäftsführer der Popakademie Baden-Württemberg. In die letzte Runde des Bewerbungsverfahrens hatten es 18 Bands geschafft. Dort bekamen sie die Möglichkeit, sich live vor der Expertenjury zu behaupten, der neben den Popakademie-Vertretern Prof. Hubert Wandjo und Nils Max unter anderem Angelina Muth (Four Music), Jan-Simon Wolff (Department Musik), Magnus Textor (Columbia), Alexander Kralisch (Universal Music), Martin Müller (Karlstorbahnhof) und Sarah Schneider (Sony ATV) angehörten.

Am Samstag, den 19. März 2016, präsentiert sich die neue Bandpool-Generation zum ersten Mal live on stage in der Popakademie Baden-Württemberg. Der Eintritt ist frei.

17.02.2016

Jugend kulturell Förderpreis „Acoustic Pop“ 2016

Der Newcomer-Wettbewerb um den Jugend kulturell Förderpreis „Acoustic Pop“ geht 2016 in eine neue Runde! Popbands sowie SolokünstlerInnen zwischen 18 und 35 Jahren aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die auch „unplugged“ überzeugen, können sich ab sofort bewerben. Es geht um

– insgesamt 20.000 Euro Preisgeld
– Begleitung und Feedback von Pop-ExpertInnen (VeranstalterInnen, JournalistInnen, Coaches)
– Live-Auftritte in der Vorentscheidungsrunde und dem Finale
– Promotion, Kontakte zu Veranstaltern und neue Fans

Alle Infos, die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular gibt es hier: https://www.jugend-kulturell.de/posts/jetzt-bewerben-jugend-kulturell-foerderpreis-2016-acoustic-pop/. Einsendeschluss ist der 15. April 2016.

17.02.2016

Berlin schreibt Jazzförderung 2016 aus

Für das Jahr 2016 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Das Förderungsangebot umfasst die Projekt- und Tourneeförderung sowie die Vergabe von Stipendien (einschließlich Stipendien für Audio- und Videoproduktionen).
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den MusikerInnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen. Alle übrigen Förderungen dienen ausschließlich der direkten Förderung von Berliner Musikgruppen bzw. MusikerInnen und können nur von diesen selbst beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen in besonderen Einzelfällen Reisekostenzuschüsse vergeben.

Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten MusikerInnen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Stipendien können für alle genannten Vorhaben in Höhe von 2.000.- €, 4.000.- €, 6.000.- € oder 8.000.- € beantragt werden.

Alle fristgerecht eingehenden Anträge (Bewerbungsfrist: 16.02.2016) werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt.

(Quelle: www.miz.org)

24.01.2016

Stipendium „Akademie Musiktheater heute“

Die Deutsche Bank Stiftung schreibt ab sofort wieder das Stipendienprogramm „Akademie Musiktheater heute“ 2016–2018 für junge Bühnen- und KostümbildnerInnen, DirigentInnen, DramaturgInnen, KomponistInnen, Kultur- managerInnen und RegisseurInnen aus. Ist die Oper noch zeitgemäß? Welche Möglichkeiten der ästhetisch-künstlerischen Erneuerung gibt es, um das Musiktheater lebendig zu halten? Und wie kann man Kinder und Jugendliche für die Oper begeistern? Dies sind einige der Fragen, mit denen sich die Stipendiaten der „Akademie Musiktheater heute“ bei Workshops und internen Arbeitstreffen beschäftigen werden. Das Stipendienprogramm wurde 2001 aus einer studentischen Initiative heraus gegründet und ist von der Deutsche Bank Stiftung ausgebaut und institutionalisiert worden. Ziel ist die Vernetzung junger begabter Akteure, die sich interdisziplinär mit ihrem Berufsfeld und seiner Entwicklung auseinandersetzen und gemeinsam neue Wege in ihrer Arbeit beschreiten möchten. Es bietet Workshops an deutschsprachigen und europäischen Bühnen, den Besuch eines internationalen Festivals, einen Kommunikationsworkshop, Inszenierungsbesuche von MitstipendiatInnen, Unterstützung bei praktischen Projekten und Fachwettbewerben sowie ein großes Netzwerk musiktheaterbegeisterter KollegInnen. Im Rahmen unterschiedlicher Kooperationen wie mit den Berliner Philharmonikern und dem Festspielhaus Baden-Baden, bietet die „Akademie Musiktheater heute“ Möglichkeiten der praktischen Erprobung. Gesucht werden begabte und begeisterungsfähige junge Menschen (max. Jahrgang 1984), die im Musiktheater etwas bewegen sowie Verantwortung übernehmen möchten und deren bisheriger Weg dies erkennen lässt. Die Ausschreibung richtet sich an Studierende sowie Berufs- und Quereinsteiger in den Sparten: Bühnen- und Kostümbild, Dirigieren, Dramaturgie, Komposition, Kulturmanagement und Regie. Bewerbungsschluss: 31.05.2016

19.01.2016

Jazz-Echo Gewinnerin Eva Kruse startet Crowdfunding-Kampagne

Die Kontrabassistin und mit ihrem Trio [em] zweifache Jazz-Echo Gewinnerin Eva Kruse hat vor kurzem eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, um ihr zweites Soloalbum „On the Mo“ zu finanzieren. Mit ihren BegleitmusikerInnen Tjadina Wake-Walker (Oboe), Uwe Steinmetz (Saxophon), Christian Jormin (Piano) und Eric Schaefer (Drums) hat sie bereits das Album „In Water“ herausgebracht, jetzt plant sie ein Instrumental-Album, das zwischen Improvisierter Musik, Klassik, Hiphop und anderen Stilen Brücken schlägt. Es soll im Frühjahr 2016 auf dem kleinen schwedischen Independent Jazzlabel „Redhorn Records“ von Nils Landgren veröffentlicht werden. Das anvisierte Budget soll die Albumproduktion, Coverdesign, Pressung, Reisekosten usw. finanzieren. Hier könnt Ihr die Kampagne unterstützen: https://www.kickstarter.com/projects/815516141/eva-kruse-on-the-mo.

Weitere Infos: http://evakruse.com

18.01.2016

Jazz Workshop Stipendium der Selbst.Los!-Kulturstiftung

Die Selbst.Los!-Kulturstiftung hat nach Vorschlag von und in Kooperation mit dem Jazzinstitut Darmstadt ein Jazz Workshop Stipendium ausgeschrieben, mit dem Jazz-Workshop-TeilnehmerInnen, deren soziale oder finanzielle Lage es ihnen nicht erlauben würde, den Teilnahmebeitrag zu entrichten (auch Jugendliche aus einkommensschwachen Familien) ermöglicht werden soll, sich in Jazzworkshops musikalisch fortzubilden. Das Stipendium wird von den Workshops-Veranstaltern beantragt und abgerechnet und beträgt bis zu 400.- Euro je TeilnehmerIn. Hier geht es zum Antragsformular: http://www.selbstlos-stiftung.de/fileadmin/user_upload/redaktion/gallery/Projekte/Jazz_Darmstadt/2015_11_20_Stipendium_Antragsinfo.pdf.

10.01.2016

33. Förderrunde der Initiative Musik (Bewerbungsschluss: 19.01.2016)

Mit ihren Förderprogrammen hat die Initiative Musik bereits über 1.500 Projekte von Rock bis Jazz unterstützt, nun wurde entschieden, welche Künstlerprojekte die aktuelle 32. Förderrunde der Initiative Musik fördert. Neben 27 weiteren KünstlerInnen profitiert Sookee in der Förderrunde von den 361.000 Euro Fördergeldern für Projekte in sieben Bundesländern. Die Förderprogramme der Initiative Musik bieten den KünstlerInnen finanzielle Freiräume und somit „Hilfe zur Selbsthilfe“. Ob CD-Produktion, Auslandskonzerttour oder professionelle Promotion, mit der Förderung können die ausgewählten KünstlerInnen ganz konkrete Maßnahmen realisieren, die ohne Förderung nicht denkbar wären. Entscheidend für die kulturwirtschaftliche Förderung der Initiative Musik sind in erster Linie die ganz originäre Qualität und musikalische Sprache der KünstlerInnen, aber auch das musikwirtschaftliche Potential. Über die Künstler- und Infrastrukturförderungen entscheidet der paritätisch zusammengesetzte Aufsichtsrat der Initiative Musik. Die nächste Runde steht schon in den Startlöchern: der Abgabeschluss für Anträge zur 33. Förderrunde ist am 19. Januar 2016.

07.12.2015

Neues Förderprogramm zur Digitalisierung der Live-Musikclubs

Mit dem neuen Förderprogramm „Digitalisierung der Aufführungstechnik in Live-Musikspielstätten in Deutschland“ baut die Initiative Musik ihre Livemusikförderung aus. „Wer innovative Konzerterlebnisse bieten will, benötigt dazu eine zeitgemäße technische Infrastruktur. Mit dem neuen Förderprogramm können wir die kleinen und mittleren Clubs bei dringend notwendigen Erstinvestitionen in digitale Aufführungstechnik unterstützen, damit diese Kulturorte den aktuellen Herausforderungen gerecht werden“, betont die Geschäftsführerin der Initiative Musik Ina Keßler.

Das neue Förderprogramm der Initiative Musik, das gemeinsam mit der Live Musik Kommission e.V. (LiveKomm) realisiert wird, dient der Sicherung und Steigerung der kulturellen Vielfalt und der Programmqualität in unabhängigen Spielstätten in Deutschland. Es unterstützt die Live-Musikclubs, die die konzertante Grundversorgung vor Ort leisten. Es hat zum Ziel, dass die Spielstätten bundesweit auch von der technischen Seite eine kulturelle Rezeption und Bildung für ein anspruchsvolles Publikum auf internationalem Niveau gewährleisten können, denn neue Präsentations- und Aufführungsmöglichkeiten stellen wichtige Voraussetzungen für die künstlerische Entwicklung von Musikern dar.

Antragsberechtigt sind Live-Musikspielstätten mit einem festen Sitz in Deutschland, einer maximalen Kapazität von 2.000 Personen und mindestens 24 Live-Musik-Veranstaltungen im Jahr. Das Förderprogramm dient zur erstmaligen technischen Umstellung von Live-Musikspielstätten auf digitale Aufführungstechnik. Neben digitalen Monitor- und Hauptmischpulten, Lichtmischpulten sowie digitalem Showlicht werden auch DJ-Set-ups kofinanziert. Gefördert werden Anschaffungskosten zwischen 1.000 und 20.000 Euro mit einer gestaffelten Förderung in Höhe von 900 bis 10.000 EUR. Die Differenz muss als Eigenanteil getragen werden. Die Anträge können vom 11.01.2016- 05.02.2016 gestellt werden.

25.11.2015