Musikstadtfonds fördert freie Musikszene Hamburgs
Hamburg ist Musikstadt. Zu dieser Tradition gehören neben kulturellen Leuchttürmen vor allem die vielfältigen Angebote der Freien Musikszene. Um auch diese weiter auszubauen und ihr die Möglichkeit zu geben, sich weiterzuentwickeln, stellen Senat und Bürgerschaft im Zusammenhang mit der Finanzierung des Spielbetriebs der Elbphilharmonie mit dem Musikstadtfonds 2024 jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von 600.000 Euro pro Jahr bereit. Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Reihen und kleine Festivals, die im Jahr 2024 in Hamburg stattfinden. Mithilfe des Musikstadtfonds soll frei arbeitenden Klangkörpern, Musikschaffenden, Gruppen und Ensembles die Möglichkeit geboten werden, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Insbesondere sollen künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen gefördert werden, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken und neue Kooperationen anregen. Darüber hinaus sind besonders solche Projekte förderwürdig, die die Internationalisierung des Hamburger Musiklebens vertiefen oder das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot stärken. Bewerbungsschluss: 15.06.2023
Musikboard Berlin fördert Festivals & Nachwuchsprojekte
Mit dem Programm Festivalförderung sollen Berliner Popmusik-Festivals gefördert und ihnen eine Planungsperspektive gegeben werden. Insbesondere Festivals, die Nachwuchstalente aus Musik und Musikwirtschaft involvieren, stehen im Fokus. Unter Popmusik versteht das Musicboard dabei alle Genres und Spielarten, die nicht eindeutig der klassischen und Neuen Musik oder dem Jazz zugeordnet werden können. Das umfasst auch jegliche Formen der genreübergreifenden und experimentellen Popmusik.
Mit dem Programm Karrieresprungbrett Berlin sollen Projekte und Plattformen gefördert werden, die den Nachwuchs aller Bereiche der Popmusik, von Musiker:innen bis Musikwirtschaft, bei ihrem nationalen oder internationalen Karrieresprung unterstützen (zum Beispiel durch Konzertreihen, Workshop-Programme, interdisziplinäre Formate).
Mit dem Programm Pop im Kiez sollen Projekte gefördert werden, die die Akzeptanz von Live-Musik im Bereich der Popmusik in einem speziellen Kiez Berlins anhand von Modellprojekten, einer Kampagne oder einer Reihe an Maßnahmen erhöhen. Das Programm greift die gegenwärtige Verdrängung subkultureller Freiräume in Berlin thematisch auf. Es soll szenebasierte Musikakteur*innen und deren Vernetzungsstrukturen innerhalb einer Nachbarschaft Berlins nachhaltig stärken und positive Effekte für lokale Clubs und Spielstätten hervorbringen.
Bewerbungsschluss für alle Programme: 01.11.2022
Neustart Kultur: Teilprogramme bis Dezember 2022 verlängert
Es gibt gute Neuigkeiten: Die Teilprogramme Veranstalter*innen & Festivals und kleinere und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Festivals aus NEUSTART KULTUR werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit können Projekte, die pandemiebedingt 2021 nicht durchgeführt werden konnten und auf 2022 verschoben werden sollen, weiterhin Förderungen erhalten. Für bereits bewilligte Projektförderungen kann daher ab sofort und auf Antrag der Projektzeitraum bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Gleichzeitig wird an einer zweiten Förderrunde mit aktualisierten Fördergrundsätzen gearbeitet. Eine Antragstellung soll noch in diesem Jahr ermöglicht werden und vorrangig denen zugutekommen, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Weitere Details folgen in Kürze.
„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung
Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.
Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.
Kulturverwaltung des Berliner Senats erweitert Fördermöglichkeiten für Festivals und Reihen
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden. Neben der bereits bekannten ein- bis zweijährigen Förderung für Festivals und Reihen (Spartenoffene Förderung) wird eine neue vierjährige Förderung für Festivals und Reihen, die seit mehreren Jahren im Berliner Kulturkalender etabliert sind, vergeben. Ziel der neuen vierjährigen Förderung ist, Festivals und Reihen, die sich in der Vergangenheit durch künstlerische Qualität, ein besonderes Profil und thematische Schwerpunktsetzung etabliert haben, langfristige Planungssicherheit zu verschaffen. Eine Informationsveranstaltung am 08. bzw. 23.11.18 über die Fördermöglichkeiten (Anmeldung erforderlich).
Brückenklang fördert Kulturprojekte in NRW
Auch im Jahr 2018 fördert der Landesmusikrat NRW Projekte der kulturellen Vielfalt in der Breitenkultur. Gefördert werden Festivals, Veranstaltungsreihen, einzelnen Veranstaltungen und Workshops mit interkultureller Laienmusik bzw. brückenbildenden musikalischen Inhalten. Bis zum 15.03.2018 können Anträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum 15. Mai bis 31. Dezember 2018 stattfinden.