Berlin schreibt spartenoffene Förderung für 1- und 2jährige Festivals & Reihen aus

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und publikumswirksam sichtbar werden. Jede Sparte darf sich bewerben. Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ihren Erstwohnsitz/Hauptsitz haben und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten. Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Die Vorhaben müssen in Berlin entwickelt und gezeigt werden, sowie mehrheitlich Berliner Künstler*innen beteiligen. Folgende Formate sind antragsberechtigt:

  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 verschiedenen Veranstaltungen)
  • Festivals
  • Besondere Programmschwerpunkte (z.B. besondere Jubiläen)

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Oktober 2023, Projektdauer bis Dezember 2024.
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen findet ihr hier.
Bewerbungsfrist: 01. Juni 2023, 18:00 Uhr.

17.04.2023