Musikrat kritisiert Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung

Der Deutsche Bundestag forderte im Entschließungsantrag vom Mai 2021 parteiübergreifend durch alle demokratischen Fraktionen, „dass die Bundesregierung die Baunutzungsverordnung dahingehend anpasst, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden”. Dies wurde auch durch den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Mai 2025 bekräftigt: „Es braucht ‚Kulturschutzgebiete‘, in denen Bestandsschutz gilt und Clubs als Kulturorte durch die Baunutzungsverordnung anerkannt und in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) berücksichtigt werden.” Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat nun einen Referentenentwurf für die Anpassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) veröffentlicht und eine Länder- und Verbändeanhörung dazu gestartet. Der aktuelle Entwurf würde den Forderungen nicht ausreichend gerecht, sagt der Deutsche Musikrat in einer Mitteilung. Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats: „Wer Kulturorte wie Musikclubs sichern will, muss sie auch wirksam im Baurecht verankern – genau daran fehlt es dem aktuellen Referentenentwurf. Nach wie vor werden sie als Kulturorte zweiter Klasse behandelt und nicht in die bestehenden Regelungen für Kulturorte aufgenommen. Anstelle dessen wird das Baurecht durch Einführung des Nutzungsbegriffs Musikclubs weiter verkompliziert. Hinzu kommt eine Lärmschutzregelung – TA-Lärm genannt – die nicht zeitgemäß ist und aktuelle Möglichkeiten zur Schalldämmung außer Acht lässt. Dabei steht viel auf dem Spiel: Musikclubs sind ein zentraler Bestandteil der musikalischen Infrastruktur, Labore für den Nachwuchs und als Dritte Orte von hoher Bedeutung für kulturelle Teilhabe und Demokratie.“ 

06.05.2026

Deutscher Musikrat legt aktuelle Empfehlung zu Honoraruntergrenzen in der Kulturförderung des BKM vor

Um den langfristigen Folgen eines zu niedrigen Einkommens selbstständiger Musiker:innen entgegenzuwirken, gibt es seit Juli 2024 die Vorgabe des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Mindesthonorare zu zahlen, die zu mindestens 50 % durch den BKM finanziert werden. Der Deutsche Musikrat berät regelmäßig über Honoraruntergrenzen für den Konzertbereich im Kontext der öffentlichen Förderung und hat nun seine aktuelle Empfehlung für das Jahr 2026 vorgelegt. Rückwirkend zum 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat genreübergreifend Mindesthonorare von 350 Euro pro Tag für Proben und Konzerte. 

Infos 

01.04.2026

Deutsche Jazzunion begrüßt neue Honoraruntergrenzen und fordert höhere Fördertöpfe

Der Deutsche Musikrat hat die gemeinsame Empfehlung zur Honoraruntergrenze für Konzerte erstmals angepasst. In der AG Faire Vergütung – der auch Camille Buscot und Johanna Schneider von der Deutschen Jazzunion angehören – kommen Vertreter*innen der Musizierenden, der Veranstalter*innenseite sowie der Musikwirtschaft zusammen, um regelmäßig die Bedarfe für eine auskömmlichen Vergütung zu ermitteln. Die aktualisierte Empfehlung sieht künftig 350 Euro Tagessatz für Konzerte und Proben, die mindestens zu 50 % mit Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanziert sind, vor.

Die Deutsche Jazzunion begrüßt die Anpassung zwar als einen wichtigen Schritt und schließt sich dieser an, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass die Empfehlung weiterhin deutlich unter dem eigentlich erforderlichen Niveau liegt. Berechnungen hätten ergeben, dass eine angemessene Vergütung aktuell bei rund 770 Euro pro Tagessatz liegen müsste, um nachhaltig prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen in Jazz und Improvisierter Musik zu vermeiden. Die Deutsche Jazzunion fordert daher die Politik auf, öffentlich geförderte Projekte so auszustatten, dass faire Honorare tatsächlich gezahlt werden könnten. Es reiche nicht aus, kulturpolitisch eine Honoraruntergrenze einzuführen, ohne gleichzeitig die entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. 

19.03.2026

Kongress „Musikalische Bildung im Ökosystem Musik“ – 25. & 26. März 2026 in Berlin

Musik ist in nahezu allen Lebensbereichen präsent – als gemeinsames Erlebnis, Ausdrucksform und verbindende Kraft. Über ein Fünftel der Menschen in Deutschland musiziert aktiv und zeigt damit, dass Musik ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens ist und zusammen mit allen beiteiligten Institutionen und der Musikwirtschaft ein eigenes Ökosystem bildet. Grundlage dafür bildet die Musikalische Bildung. Sie vermittelt weit mehr als künstlerische Fähigkeiten: Musikalische Bildung stärkt Demokratiebewusstsein, Diversität, transkulturelles Verständnis und soziale Bindungen. Sie fördert Ausdrucks- und Wahrnehmungsfähigkeit, Kreativität und Teilhabe – auch im digitalen Raum. Mit einem Kongress vom 25.-26.03.2026 setzt sich der Deutsche Musikrat dafür ein, das Bewusstsein für die Musikalische Bildung im Ökosystem Musik zu stärken und dessen Potenziale für Zusammenhalt, Inklusion, Integration, Demokratie, Transformation und persönliche Entfaltung zu würdigen. Interessante Panels beschäftigen sich mit Musikalischer Bildung in Wirtschaftsunternehmen, Inklusion an Musikhochschulen, Public Health, Transkulturellen und diversitätsorientierten Entwicklungen und mehr. Am Samstag gibt es zahlreiche inspirierende Mini-Workshops/Präsentationen. 

 
12.03.2026

Deutscher Musikrat legt aktualisierte Empfehlung für Honoraruntergrenzen in der musikalischen Bildung vor

Ab 1. März 2026 empfiehlt der Deutsche Musikrat Mindesthonorare von 56,- Euro für 45 Minuten und 74,- Euro für 60 Minuten Unterricht. Untergrenzen sollten möglichst nicht unterschritten werden. Als angemessen werden Honorare in Höhe von 67,- Euro für 45 Minuten und 89,- Euro für 60 Minuten betrachtet.

Mit einer Untergrenze sollen bei Tätigkeiten auf Honorargrundlage kritische Arbeitsverhältnisse vermieden werden.  Zudem sollen so die Qualität und der Nachwuchs in musikpädagogischen Berufsfeldern gesichert werden. Die neuen Empfehlungen sollen die Honorare an Tarifentwicklungen anpassen und zeigen, dass musikpädagogische Arbeit wertgeschätzt wird. Sie richten sich vor allem an Städte, Länder, private Auftraggeber*innen, Musikschulen und Hochschulen.

Infos

09.03.2026

PopCamp 2026: jetzt bewerben!

Das PopCamp ist ein High-Level-Förderprogramm für Newcomer-Künstler*innen. Jährlich werden fünf Artists in das Programm aufgenommen und bekommen ein Jahr Coachings mit hochkarätigen Dozent*innen aus der Musikwelt geboten. Damit werden sie auf dem Weg in die Professionalität begleitet und können ihr Netzwerk ins Musikbusiness erweitern. Unter dem Leitsatz „Vielfalt statt Mainstream“ werden Musiker*innen gesucht, die dabei sind, den Schritt in die Professionalität zu vollziehen und diesen unbedingt und zielstrebig verfolgen. Die Band soll bereits über ein ausgeprägtes Profil verfügen – auch „Kantiges“ hat eine gute Chance. Außerdem sollte sich die Band/Musiker*in (regional) bereits einen Namen erarbeitet haben und über ein entsprechendes Umfeld und Netzwerk verfügen. Für das PopCamp könnt ihr euch nicht selbst bewerben, aber wir dürfen bis Ende Januar 2025 eine Band/Solo-Künstler*in für das Popcamp nominieren! Meldet euch bis 10.01.2026 bei uns per Mail mit euren Infos und warum wir euch nominieren sollen.

27.11.2025

Deutsche Jazzunion, Deutscher Musikrat u.a. fordern höhere Kulturetats

In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern die Deutsche Jazzunion, der Deutsche Musikrat, FREO und unisono die neue Bundesregierung sowie die zuständigen Politiker*innen auf Landes- und Kommunalebene auf, sich bundesweit für eine Aufstockung der Kulturhaushalte und Förderprogramme einzusetzen. Ziel müsse es sein, in öffentlich geförderten Projekten und Institutionen faire Honorare und nicht nur Mindesthonorare für selbstständige künstlerische Leistungen zu bezahlen. Bereits mit den aktuellen Förderbudgets sei die kürzlich durch den Deutschen Musikrat veröffentlichte „Empfehlung für Honoraruntergrenzen in durch BKM geförderten Projekten und Einrichtungen 2025/26“ mit einem Tagessatz von 300 Euro nur schwer zu realisieren. Würden die Kulturhaushalte in Bund, Ländern und Kommunen und damit auch die Fördertöpfe für das Musikleben nicht entsprechend erhöht, seien angemessene Honorare im Kreativbereich auch künftig mehr Wunsch als Wirklichkeit, schreiben sie in ihrer Pressemitteilung. Die FREO-Geschäftsführerin Lena Krause warnt, dass die niedrigen Honorarstandards auf lange Sicht hohe gesamtgesellschaftliche Folgekosten mit sich bringen würden. Robin von Olshausen, Mitglied der Geschäftsführung von unisono ergänzt: „Die hohe künstlerische Qualität und das gesellschaftliche Engagement professioneller Musiker*innen stehen in eklatantem Widerspruch zu ihrem oft prekären Einkommen. Wer jahrelang auf höchstem Niveau arbeitet, darf im Alter nicht in Armut leben müssen.“ Und Camille Buscot, die Geschäftsführerin der Deutschen Jazzunion e.V. hebt hervor, dass die Konzepte, Ideen und Inspiration der Musiklandschaft dringend gebraucht würden „in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Gesellschaft und Demokratie. Dafür braucht es eine starke Förderlandschaft, die auch abseits von Wirtschaftslogiken für die Kunst genau diese Räume des Neuen und Experimentellen ermöglicht, wie Jazz und Improvisierte Musik es tun.

10.04.2025

Deutsche Jazzunion schließt sich Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an

Als einer der ersten Verbände hat die Deutschen Jazzunion bereits 2014 eine Mindestgagenempfehlung herausgegeben, die sich bisher an den durchschnittlich gezahlten Gagen orientiert hat. Nun geht die Interessenvertretung der Jazzmusiker*innen in Deutschland einen wichtigen Schritt und schließt sich in einer Pressemitteilung der gemeinsamen Honoraruntergrenzenempfehlung des Deutschen Musikrats an. Für selbstständige Musiker*innen soll für die Jahre 2025/2026 bei zu mind. 50 Prozent durch den Bund geförderten Projekten ein Tagessatz von mind. 300 Euro (sowohl für Proben- als auch Konzerttage) gezahlt werden. Dabei handelt es sich um eine politische Kompromissgröße, die gleichzeitig ein wichtiges Signal im Prozess der Etablierung fairer Honorare sendet, sich aber an der politischen und wirtschaftlichen Realität orientiert, wie die beteiligten Verbände klar herausstellen. Unter Mitwirkung vieler Verbände, die sich unter dem Dach des Deutschen Musikrats in der AG Faire Vergütung mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, wurde unter Einbezug rechnerischer Größen wie unsichtbarer Arbeit, Betriebskosten und durchschnittlicher Anzahl der Arbeitstage eigentlich ein Tagessatz einer auskömmlichen Untergrenze von 622 Euro errechnet. Wie Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, in der Pressemitteilung dazu betont, muss es weiterhin eine Forderung an die Politik sein, die Fördertöpfe für Musik zu erhöhen, damit ein Wegbrechen wichtiger Strukturen verhindert wird.
 

11.03.2025

Deutscher Musikrat wählt „Musik und Demokratie“ als Jahresthema 2025

2025 ist Wahljahr – ein Jahr, in dem gesellschaftliche Kräfte neu ausgelotet, grundsätzliche Werte neu hinterfragt oder gestärkt werden. Ein Jahr, in dem die Stimme jeder und jedes einzelnen mehr denn je zählt. Wie passend, dass die Landesmusikräte 2025 die Stimme zum „Instrument des Jahres“ auserkoren haben. Zugleich steht auch im Deutschen Musikrat (DMR) mit der alle vier Jahre stattfindenden Wahl des Präsidiums im Herbst 2025 eine Neuausrichtung bevor. Diese besondere Zeit mit ihren Dynamiken und Diskussionen nimmt der Deutsche Musikrat zum Anlass für eine Erkundungsreise: Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden spürt er der Vernetzung und Verankerung von gesellschaftlich-demokratischen Prozessen im vielfältigen Musikleben nach und hebt diese in den Fokus von Austauschrunden, Veranstaltungen und Veröffentlichungen wie z.B. kostenfreien, allen zugänglichen Online-Formaten. Zudem wird auch die Fachtagung des DMR am 24. Oktober 2025 – als öffentlicher Teil der Mitgliederversammlung – dem Themenschwerpunkt „Musik und Demokratie“ gewidmet sein.

27.01.2025

Deutscher Musikrat kritisiert Wahlprogramme im Hinblick auf Kultur

Quo vadis, Deutschland? In den Entwürfen der Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagwahl am 23. Februar 2025 friste die Kultur in aller Regel ein Nischendasein und Musik als eigenständiger Bereich würde erst gar nicht erwähnt, schreibt der Deutsche Musikrat in einer Pressemitteilung. Dies mache ein Abgleich der Wahlprogramme mit den zentralen Themen und Forderungen des Deutschen Musikrats, die als Positionspapier für den Bundestagswahlkampf veröffentlicht wurden, deutlich. Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont: „Über 15 Millionen Menschen machen in Deutschland Musik. Das ist bei weitem keine Nischengruppe – und doch werden die Interessen, aber auch die Bedeutung des Kultur- und speziell des Musiklebens im Bundestagwahlkampf 2025 viel zu wenig beachtet. (…) Zwar finden sich Vorhaben zur besseren existenziellen Absicherung von Kulturschaffenden zumindest bei Parteien wie der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und dem BSW, und auch die Stärkung der Kreativwirtschaft sowie der Schutz von Urheberrechten haben es bei allen Parteien, die Aussicht auf Einzug in den Bundestag haben, in die Programme geschafft. SPD und FDP plädieren zudem dafür, Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern. Doch den Begriff ‚Amateurmusik‘ zum Beispiel (…) sucht man in den Programmen vergeblich. Kulturelle Bildung war nur der SPD, der CDU/CSU und dem BSW eine Bemerkung wert, Themen wie die Förderung künstlerischer Therapien kommen nirgends vor. Auch bei den Themen Nachhaltigkeit und Vielfalt verzichten die Parteien auf die inhaltlich so sinnvolle Verbindung mit Kultur. Fazit: Kultur läuft im Kulturland Deutschland bei den Parteien derzeit oft unterm Radar – die Konsequenzen trägt unsere Gesellschaft.“

27.01.2025

Stellungnahmen zum geplanten Reformstaatsvertrag

Am 26. September 2024 wurde der Staatsvertragsentwurf zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) zur öffentlichen Anhörung freigegeben, bis 11. Oktober 2024 konnten Verbände und Expert*innen Anregungen und Anmerkungen einreichen. Die Deutsche Jazzunion hat ihr Feedback in einer ausführlichen Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich begrüßt sie die Ausrichtung, die Programmgestaltung näher an den gesellschaftlichen Bedarfen auszurichten und niedrigschwelligere Zugänge zu schaffen. Das dürfe aber nicht zu Lasten einer fundierten journalistischen Expertise fallen, beispielsweise in Form von Abbau jazzspezifischer Redaktionen, oder indem weniger gefällige Inhalte reduziert oder gar ausgeschlossen würden. Der Abbildung von Vielfalt und pluralistischen Zugängen zu Kunstformen wie Jazz und Improvisierter Musik käme in Zeiten massiven Rechtsrucks in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wert zu. Insbesondere die geplante Zusammenlegung der bestehenden Angebote von 3sat und arte sieht der Verband äußerst kritisch, da dies zu Einschränkungen in der Diversität der produzierten und gezeigten Inhalte führen würde.

Auch der Deutsche Musikrat hatte Ende September eine Stellungnahme eingereicht und sich u.a. dafür ausgesprochen, dass der ÖRR weiterhin seinem Kernauftrag nachkommen müsse, sog. meritorischen Gütern eine Plattform und Aufmerksamkeit zu geben, also solchen, die der Markt nicht aus sich selbst heraus erzeugen kann, die aber dem Gemeinwohl dienen. Der geplante Vertrag könne zu einer drastischen Verarmung von Bildungs- und Kulturangeboten und zu einem Rückgang von Diskussions- und
Diskursräumen führen.

Der Reformstaatsvertrag sieht massive Kürzungen im Radio & TV vor: in allen neun Rundfunkanstalten zusammen sollen mindestens 16 Programme gestrichen werden, Spartenkanäle wie 3sat, Arte, Phoenix, ARD-alpha, Tagesschau24 oder ZDFinfo sollen neu organisiert und teilweise zusammengelegt werden. Außerdem sieht der Vertrag vor, dass Texte künftig erst online publiziert werden dürfen, wenn ihr Inhalt zuvor in einer Radio- oder Fernsehsendung gelaufen ist, erklärt die Tagesschau. Dies schwäche die Demokratie, wenn z.B. Hintergrundinfos nicht mehr veröffentlicht werden könnten, auch würde die Erreichbarkeit der jungen Zielgruppe deutlich erschwert, sagen Programmverantwortliche von ARD und hr.

Eine Petition spricht sich dagegen aus, den Sender 3sat einzustellen bzw. die Inhalte in den Sender arte zu überführen.

28.10.2024

Fachtagung des Deutschen Musikrats „Musik und Gesundheit“ 18.10.2024

Klänge können die körperliche und psychische Gesundheit fördern und heilsam sein. Doch ein Leben mit und für die Musik kann auch körperliche und psychische Leiden verursachen: Stichwort Auftrittsangst oder Sehnenscheidenentzündung. Die Wechselwirkungen zwischen Musik und Gesundheit, etwa in den Bereichen Entwicklungspsychologie, Prävention und Demenz, aber auch Musikphysiologie und Musiker*innen-Gesundheit, sind so vielfältig wie faszinierend. Um das Thema zu vertiefen, veranstaltet der Deutsche Musikrat am 18. Oktober 2024 die Fachtagung „Musik und Gesundheit“ in der Katholischen Akademie in Berlin. Auf dem Programm stehen u.a. drei Panels zu den Themen Gesundheitsförderung durch Musik in der Lebensspanne, Musiktherapie und Musikphysiologie und Musiker*innen-Gesundheit. Kooperationspartner ist das Berliner Centrum für Musikermedizin an der Charité Berlin. Ziel der Tagung ist es, deren Resultate in einem kulturpolitischen Positionspapier des Deutschen Musikrats zu bündeln, das mit Blick auf die Potenziale der Musik die Gesundheitsförderung als gesellschaftspolitische Querschnittsaufgabe formuliert. Der Deutsche Musikrat möchte das positive Potenzial der Musik für eine gesunde Gesellschaft auch kulturpolitisch stärker akzentuieren und entsprechende Fördermaßnahmen, etwa zur Kostenübernahme von musiktherapeutischen Angeboten durch die Krankenkassen, etablieren.

Interessierte können sich für die Tagung  hier anmelden. Der Eintritt ist frei. Für alle, die nicht vor Ort sein können, wird es einen Livestream zur Veranstaltung geben.

26.09.2024