Stadt Köln stellt Soforthilfen bereit
Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt. Bereits bewilligt Förderungen werden nicht zurückgefordert, wenn Veranstaltungen und Projekte wegen der Pandemie abgesagt werden müssen. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.
Ergänzend bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. Das städtische Soforthilfeprogramm richtet sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.
Informationen zu den Maßnahmen in der Kulturförderung sind auf der Corona-Seite des Kulturamtes Köln zu finden.
Deutsche Jazzunion fordert Aufrechterhaltung der Lehre an Musikschulen und Musikhochschulen in Coronakrise
Die Deutsche Jazzunion warnt vor einer Verschärfung der wirtschaftlichen Situation für Honorarkräfte an deutschen Musikschulen und Musikhochschulen. Sie fordert Politik und Institutsleitungen auf, Planungssicherheit für Lehrende, Studierende und Schüler*innen trotz der coronabedingten Verschiebung des Semesterstarts zu schaffen. Um den Unterricht an Musikschulen und -hochschulen in der Coronakrise aufrechtzuerhalten, müssen Politik und Ausbildungsinstitutionen die Rahmenbedingungen für zeitgemäße Lehrangebote mittels E-Learning schaffen.
Honorarkräfte leisten einen wesentlichen Teil der Musiklehre an deutschen Ausbildungsinstituten. Aufgeschobene Honorarverträge und Nichtvergabe von Lehraufträgen für das Sommersemester gefährden die wirtschaftliche Existenz vieler Lehrender angesichts kurzfristiger Verträge und stundenbasierter Abrechnung zusätzlich. Die Einnahmen aus Unterrichtstätigkeit stellen für einen Großteil der Honorarkräfte einen existentiellen Teil des Einkommens dar, so etwa für 80% der Lehrbeauftragten im Jazzbereich.
Die prekäre Situation der Lehrbeauftragten im Fachbereich Jazz an Musikhochschulen wird von den Ergebnissen einer Umfrage bestätigt, die die Deutsche Jazzunion in Abstimmung mit der Bundeskonferenz der Lehrbeauftragten an Musikhochschulen (bklm) durchgeführt hat. Die Ergebnisse zeigen dringenden Verbesserungsbedarf schon im Normalbetrieb – etwa hinsichtlich der Honorierung und der sozialen Absicherung. So müssen Honorarkräfte in aller Regel selbst für die Sozialversicherung aufkommen, haben keine Fortzahlung im Krankheitsfall und meist nur Planungssicherheit für ein Semester.
Eine vorläufige Auswertung der Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten an deutschen Musikhochschulen im Fachbereich Jazz findet sich hier.
Umfrageergebnisse: Landesmusikrat Niedersachsen berichtet über Auswirkungen der Coronakrise
An der kurzfristigen Umfrage des Landesmusikrats Niedersachsen beteiligten sich 339 Teilnehmer*innen.
89,9 % der Teilnehmer*innen arbeiten nach eigenen Auskünften als Solo-Selbstständige. 68,5 % der Befragten sogar ausschließlich.
98 % aller Umfrageteilnehmer*innen haben bereits Veranstaltungsabsagen und Ausfälle durch die Maßnahmen zur Eingrenzung des Coronavirus hinnehmen müssen. Im Durchschnitt sind allen Teilnehmer*innen (bisher) 29 Veranstaltungen und/oder Stunden abgesagt worden. Die Befragten erwarten insgesamt (unter den momentan beschlossenen Voraussetzungen und Perspektiven) somit einen Verdienstausfall von knapp 6 Mio. €. Ausschließlich als Solo-Selbständig tätige sind hierbei mit einem Gesamtvolumen von über 3,5 Mio. € vertreten.
Hierbei gaben knapp zwei Drittel der Befragten an, als Alleinverdiener oder gemeinsam mit einem doppelverdienenden Partner in ihrem Haushalt von der aktuellen Krise betroffen zu sein, woraus sich eine existenzielle Bedrohung ergibt.
Hierbei ist für die Teilnehmer*innen der Wegfall von weiteren Engagements und Einnahmen in der nahen Zukunft an vielen Stellen noch nicht einmal bezifferbar. Die Künstler*innen werden aufgrund der aktuellen Situation weniger Anfragen für die nächsten Monate erwarten. Der Verlust wird somit sicherlich bis ins kommende Jahr spürbar sein. Der Landesmusikrat arbeitet aktuell an Strategien, mit dieser Lage umzugehen, auch in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden. Von ihnen fordert er besonders, die bis jetzt schon zugesagten öffentlichen Mittel und Maßnahmen von Bund, Land und Kommunen schnell und weitgehend unbürokratisch an die Bedürftigen zu verteilen bzw. umzusetzen, um existenzbedrohende Auswirkungen der Krise zu verhindern.
Die Landeshilfe in Niedersachsen für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende sowie gewerblich tätige Unternehmen. Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach dem derzeitigen Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden. Zuschüsse können für das erste Programm bei der NBank beantragt werden, die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Mit einer ständig aktualisierten Informations- und Hilfesammlung, sowie einer Telefonsprechstunde bietet Musikland Niedersachsen bereits Hilfen für Freischaffende Musiker*innen, Veranstalter*innen, Künstler*innen, Techniker*innen oder auch Dozent*innen an.
Kulturdezernat Frankfurt setzt Notfallfonds auf
Mit einem Notfallfonds will die Stadt Frankfurt Künstler*innen unterstützen, die infolge der Coronakrise in Notlagen geraten sind. Der Fonds habe ein Volumen von zunächst 200 000.-€, teilte eine Sprecherin des Kulturdezernats am Freitag mit. „Durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat wird ein Notfallfonds eingerichtet, mit dem Künstlerinnen und Künstler in besonderen Härte- und Notsituationen unbürokratisch geholfen werden kann“, sagte Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD). „Das richtet sich insbesondere an diejenigen, die bei den Maßnahmen von Bund und Land durchs Raster fallen. Mit diesem Notfallfonds wollen wir gegensteuern und ab sofort eine schnelle Hilfe bereitstellen.“ Voraussetzung sei, dass eine existenzielle finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie vorliege und keine Fördermaßnahmen von Bund, Land oder anderen in Anspruch genommen werden können (Quelle).
In einem Interview mit der Frankfurter Rundschau sagte Hartwig: „Solange es keine Entscheidung des Gesamtmagistrats für einen zusätzlichen Hilfsfonds für die Kultur gibt, werde ich durch kurzfristige Umschichtungen in meinem Etat einen Notfalltopf von zunächst 200 000 Euro einrichten. Er hilft denjenigen im Kulturbereich, die bei den Maßnahmen von Bund und Land möglicherweise durchs Raster fallen. Antragsberechtigt sind Einzelkünstler und Künstlerinnen, Künstlergruppen und Kollektive der unterschiedlichen künstlerischen Genres aus Frankfurt. Formlose Anträge können ab sofort per Brief an das Kulturamt gerichtet werden sowie per Mail an ed.tr1746792055ufkna1746792055rf-td1746792055ats@g1746792055nured1746792055reofr1746792055utluk1746792055. Die Förderung ist zwischen 500 Euro und höchstens 5000 Euro gestaffelt und wird zunächst als rückzahlbare Zuwendung gewährt. In Einzelfällen kann diese später in eine nicht rückzahlbare Zuwendung geändert werden. Denn nicht alle werden in der Lage sein, diese Hilfen zurück zu zahlen“ (Quelle).
#artistathome: RIA bei Sachsen #bleibt-Daheeme
Der Freistaat Sachsen und die Plattform „So geht sächsisch.“ haben die Aktion #Bleibt-Daheeme ins Leben gerufen. In verschiedenen Online-Formaten bietet „So geht sächsisch.“ seine digitalen Kanäle und die weiterer Partner als Plattformen für Kreative und Künstler*innen aus Sachsen. Hier präsentieren sie Auszüge ihres Schaffens in linearen und Live-Formaten. Vom live Couch-Konzert unterschiedlicher Musiker*innen, über digitale Museumsführungen und Work-outs mit Spitzensportler*innen, bis hin zum gemütlichen Sofa-Kino. Interessierte Künstler*innen können sich an ed.ne1746792055shcas1746792055.ks@e1746792055meeha1746792055dtbie1746792055lb1746792055 wenden.
Heute um 19h gibt die Songwriterin RIA ein Couch-Konzert. Weitere Termine kommen ständig hinzu.
Corona Soforthilfen von Bund & Ländern
Je nachdem, in welchem Bundesland ihr wohnt und arbeitet, könnt ihr schon jetzt oder erst in der nahen Zukunft Anträge auf Soforthilfe stellen. Diese sind meist bei den jeweiligen Landesbanken zu stellen, Anträge sind in den meisten Bundesländern ab dem 25.03. möglich. Hier findet ihr eine Übersicht inklusive genauen Infos, wo ihr die Anträge stellen könnt.
Hessen stellt mit dem Bund z.B. 2 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen, Künstler*innen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Hier kann man ab Montag die Anträge einsehen. Damit es schnell und einfach geht, sollen die Anträge ausschließlich online und über das Regierungspräsidium Kassel laufen. Es werde eine Frage von Tagen sein, wann Geld überwiesen werde. Letztendlich werde es daran liegen, wie viele Anträge eingehen; mit rund 200.000 rechnet die Landesregierung. Die Landesregierung habe bewusst noch etwas abgewartet, bis auch die Gelder des Bundes zur Verfügung stünden. So müssten Betroffene nur einen einzigen Antrag für die Finanzhilfen stellen.
Women in Jazz wird virtuell – jetzt bewerben für Festivalprojekt Next Generation 2021
Das 15. Festival WOMEN IN JAZZ (25. April bis 9. Mai 2020) ist auf Grund der Corona-Pandemie in seiner Durchführung gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die vorbereiteten Konzerte nicht wie geplant stattfinden können. Aber die Veranstalter möchten die Aufmerksamkeit für das Festival nutzen, um auf die Entwicklung der Frauenjazzszene hinzuweisen: Ein virtuelles Festival soll entstehen.
Mit dem 15. Festival sollte die Reihe NEXT GENERATION gestartet werden. Die Idee ist es im Rahmen des Festivals junge kreative Jazzmusikerinnen vorzustellen. Diese Idee soll nun nicht aufgegeben, sondern vertieft werden. Über die Webseite www.womeninjazz.de will das Festival jungen Jazzmusikerinnen die Möglichkeit geben, sich der Community vorzustellen. Gemeinsam mit dem Publikum wird dann eine junge Jazzmusikerin mit ihrem Projekt zum WOMEN IN JAZZ FESTIVAL 2021 eingeladen. Damit verbunden ist ein garantiertes Konzerthonorar von 750.- € pro am Konzertprojekt beteiligter Künstlerin/beteiligten Künstler.
Interessierte Jazzmusiker*innen können einen Konzertmitschnitt (Bild und Ton) von einer Länge zwischen 30 und 90 Minuten an das Festival senden. Diese werden im Zeitraum vom 25. April bis 9. Mai 2020 auf der Seite des Festivals veröffentlicht. Die Einsendung gilt gleichzeitig als Bewerbung für die Next Generation 2021. Einsendeschluss ist der 15.04.2020.
Bewerbung: Per Wetransfer, Dropbox oder FTP Link an: ed.gn1746792055ilheb1746792055hpots1746792055irhc@1746792055ofni1746792055, inklusive Angaben zu Bandname, beteiligte Künstler, Foto, Titelfolge, Webseite.
Das Format sollte MP4 oder ein anderer H.264 Codec sein. Empfohlene Auflösung: min. 720p.
#artistathome: Coolanova, Danny June Smith, Sascha Ley
Nach „The artist is absent“ und „The artist is present“ setzt sich nun notgedrungen das Konzept „The artist is at home“ durch. Die Welt bleibt zu Hause, aber die Musik spielt weiter – und wir sagen euch, wo!
SASCHA LEY
In Luxemburg gibt es das Projekt LIVE aus der STUFF, das Künstler*innen während des Corona-Shutdowns live präsentiert. SASCHA LEY war am 24.3. live aus dem Wohnzimmer zu hören, hier nachzuerleben; im Herbst erschien ihr Album “It’s Alright To Be Everywhere”.
COOLANOVA
… haben ein „Anti-Corona“-Balkonkonzert in Frankfurt gegeben. Das Video ist auf Facebook zu sehen.
DANNY JUNE SMITH
… hat aus aktuellem Anlass ein Lied veröffentlicht: „Was der Planet uns sagen will (jetzt, wo alles still ist)“
Deutsche Jazzunion fordert unbürokratisches Grundeinkommen als Corona-Soforthilfe
Die Deutsche Jazzunion schließt sich der Forderung des Deutschen Musikrats nach einer unbürokratischen Auszahlung von Soforthilfen in Form eines befristeten Grundeinkommens für Musiker*innen. Sie begrüßt zwar die von der Bundesregierung angekündigten „Soforthilfen für Solo-Selbstständige, kleine Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe“ in der Corona-Krise. Allerdings seien zahlreiche Fragen weiterhin offen. Die Deutsche Jazzunion fordert darum die Bundesregierung auf, die Lebens- und Arbeitssituation von Jazzmusiker*innen und anderen Kunst- und Kulturschaffenden bei der Detailplanung und Umsetzung der Soforthilfen zu berücksichtigen.
In einem offenen Brief hat die Deutsche Jazzunion Politik und Musikwirtschaft zu Solidarität aufgerufen und auf die existenzbedrohenden Verdienstausfälle für Jazzmusiker*innen hingewiesen. Auf Basis der Daten der von der Bundesregierung finanzierten Jazzstudie 2016 geht die Deutsche Jazzunion davon aus, dass für bis zu 70% der Jazzmusiker*innen mit einem Betrag von mindestens 1.000 Euro/Monat kurzfristige Liquidität gewährleistet werden kann.
Bei größeren Verdienstausfällen sollen auch entsprechend höhere Hilfszahlungen beantragt werden können. Langfristig entstehende Folge-Einnahmenausfälle durch ausbleibende CD-Verkäufe, GEMA-Vergütungen und vieles mehr sowie Einbußen durch ausbleibende Folgeengagements müssen ebenso berücksichtigt werden wie getätigte Ausgaben, zu denen u.a. Reisekosten, Visakosten, Werbung und Proberaummieten zählen.
Besondere Unterstützung benötigen Musiker*innen mit Kindern, die aktuell eine zusätzliche Belastung haben und von den Folgekosten besonders betroffen werden.
Die Deutsche Jazzunion hat der Bundesregierung Mitwirkung bei der konkreten Ausgestaltung der Soforthilfe-Maßnahmen angeboten, um der Realität in der Jazzszene möglichst gerecht werden zu können. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits in vielen erfolgreichen Projekten wie dem Spielstättenprogrammpreis APPLAUS oder dem Musikfonds bewährt.
Krisengewinnler Amazon
Die Krise hat nicht nur auf die Musiker*innen massive Auswirkungen. Auch Vertriebe und Labels sind an den Rand der Existenzgefährdung getrieben. Der komplette stationäre Tonträgerhandel wurde geschlossen, und den Musikverlegern bleiben in dieser Phase ausschließlich Versandhändler wie Amazon, JPC, buch.de sowie die kleineren Mailorder-Einzelkämpfer, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Dabei sind sie oftmals auf den Marktführer angewiesen. Der Konzern ist schon öfter damit aufgefallen, dass er in absoluter Kapitallogik agiert und seinen eigenen Gewinn auf Kosten seiner Unterhändler maxmiert. In der aktuellen Krise zeigt sich Amazon erneut rücksichtslos.
Kolleg*innen aus unserem Netzwerk, die aus Gründen der Existenzsicherung anonym bleiben müssen, beschreiben die Lage so: Ihr Haupthandelspartner, der gerade in dieser Situation wichtig wäre, habe sich als komplett unsolidarisch erwiesen. In ihrem Lieferantenportal schreibt Amazon: „Wir beobachten aufmerksam die Entwicklungen von COVID-19 und deren Auswirkungen auf unsere Kunden, Vertriebspartner und Mitarbeiter. Wir haben die Bestellung von Produkten, bei denen es sich nicht um Haushaltsklammern, medizinische Versorgung oder andere Produkte mit hoher Nachfrage handelt, vorübergehend unterbrochen….“
Online-Konzerte, Podcasts & virtuelle Museumstouren
Die Berliner Philharmoniker bieten ihre Digital Concert Hall mit über 600 Live-Konzerten im Stream für 4 Wochen kostenlos an (bis zum 31. März). Für Fans von Broadway Musicals gibt es einen kostenlosen Stream für einige, viele große Museen weltweit bieten virtuelle Touren an (Quelle: Maria Baptist).
Auf der Website des Hessischen Rundfunks bietet das Funkhaus unter dem Motto „Das hr-Sinfonieorchester ohne Konzert erleben“ ein neues Special namens „Große Sinfonik im Video“ an. Das sind gut sechs Dutzend komplette Werke fürs Wohnzimmer von Bartók bis Wagner. Auch von der hr-Bigband stehen Livestreams zur Verfügung, etwa vom Eröffnungskonzert des „50. Deutsches Jazzfestivals Frankfurt“ oder vom „Europa Open Air“. Auf Anfrage verweist die Presseabteilung auf weitere Highlights, mit denen man sich sicher zuhause unterhalten und informieren lassen kann, z.B. mit Podcasts wie „Das F-Wort – Der Empowerment-Podcast für Frauen“, u.v.a. Ein wahrhaft vielfältiges Angebot wie auch in den Rubriken Hörspiele (etwa „Verstand und Gefühl“ in drei Folgen nach Jane Austen), Lesungen (z.B. „In Auschwitz gab es keine Vögel“, die Konzert-Lesung mit Monika Held und Gregor Praml) und Büchertipps (Quelle: Journal Frankurt).
Das Kulturdezernat in Frankfurt hat die Seite „Kultur auf dem Sofa“ eingerichtet, die alle digitalen Kulturangebote bündeln will – von Wohnzimmerkonzerten und Grußbotschaften der Freien Szene bis musealen Angeboten – und die Kunst und Kultur aus den Museen und Theatern, der Musik, der Literatur und Bildender Kunst sowie Podcasts direkt auf das Sofa bringt.
Soforthilfe für Künstler*innen & Initiativen in NRW
Um von Veranstaltungsabsagen betroffenen freischaffenden Künstler*innen und Initiativen unverzüglich zu helfen und Liquiditätsengpässe zu vermeiden, hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine konkrete Soforthilfe in Höhe von zunächst fünf Millionen Euro beschlossen. Zusätzlich werden die üblichen Regelungen bei Förderverfahren gelockert. Freischaffende, professionelle Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000.-€ erhalten. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars (siehe Downloadbereich) bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden. Die Mittel müssen später nicht zurückgezahlt werden.
Neben der Soforthilfe schaffen Anpassungen in den regulären Förderverfahren Sicherheit für die Kultureinrichtungen und –akteure. Grundsätzlich gilt dabei: Die bereits bewilligten bzw. derzeit noch in Prüfung befindlichen Förderungen (Stichtag: 15. März 2020) im Gesamtvolumen von mehr als 120 Millionen Euro werden in jedem Falle ausgezahlt – auch dann, wenn die Veranstaltungen und Projekte aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Zusätzliche Ausnahmeregelungen sollen Veranstalter und Einrichtungen finanziell wie zeitlich entlasten: So können etwa Ausfallkosten, die durch Absagen entstehen, als zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen der Förderungen anerkannt werden sowie die üblicherweise bei der Verwendung von Fördermittel geltenden zwei-Monats-Fristen gelockert werden. Antragsfrist: 31. Mai 2020.
Hier geht es zum Antragsformular.