Unsigned Only Music Competition
Jetzt bewerben: aktuelle Kulturförderprogramme in Hessen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt
Hessen
LandKulturPerlen: Förderprogramm für kulturelle Bildung ausgeweitet
Das Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, das Kulturelle Bildung im ländlichen Raum stärktist nun hessenweit aktiv. Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V. ist Träger des Programms. In drei Regionalbüros bietet das Programm auch Beratung zur Projektentwicklung und weiteren Fördermöglichkeiten, kostenlose Kulturseminare sowie Vernetzung der Kulturschaffenden vor Ort. Insgesamt werden mindestens 30 Projekte im Landkreis Kassel, im Schwalm-Eder-Kreis, im Lahn-Dill-Kreis, im Landkreis Limburg-Weilburg, im Landkreis Darmstadt-Dieburg und im Odenwaldkreis gefördert. Die Anträge sind über die Regionalbeauftragten erhältlich und können bis zum 15. Juni 2021 eingereicht werden. Am 21.April 2021 um 11 Uhr stellt die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. gemeinsam mit Kunstministerin Angela Dorn das Angebot der LandKulturPerlen bei einer digitalen Kick-off-Veranstaltung im Detail vor. Infos
„Ins Freie!“
Kulturveranstalter*innen in Hessen können Anträge für das Programm „Ins Freie!“ stellen, mit dem das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Sommer den Aufbau neuer und die Erweiterung bestehender Open-Air-Spielstätten sowie pandemie-kompatibler Pop-Up-Spielstätten unterstützt. Die erste Programlinie richtet sich an geübte Veranstalter mit größeren Projekten. Ausdrücklich gewünscht ist die Kooperation verschiedener Veranstalter und Gruppen. So können mehrere Beteiligte gemeinsam eine Spielstätte einrichten, kann ein Veranstalter freien Akteuren Programmslots einräumen oder ein traditionelles Open-Air-Programm sein Angebot erweitern. Ein Gesamtprojekt soll eine Mindestdauer von einem Monat haben und pro Veranstaltungsmonat mindestens 15 Veranstaltungen umfassen. Ein wichtiges Element der Programme sollten Auftritte hessischer Künstlerinnen und Künstler sein. Die zweite Linie unterstützt kleine, auch semiprofessionelle Veranstalter mit Summen bis zu 40.000 Euro. Den Antrag können auch Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern stellen. Auch hier gilt die Idee, dass möglichst mehrere Akteure zusammenarbeiten sollten. Hier gilt eine Mindestzahl von zehn Veranstaltungen pro Monat. Für die ersten beiden Linien konnte die erfahrene Agentur Diehl+Ritter als Kooperationspartnerin gewonnen werden, über die nun die Antragstellung und Beratung läuft. Es gibt keine Antragsfrist. Anträge werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nach Verfügbarkeit der Mittel bewilligt. Eine dritte Linie richtet sich an Open-Air-Kinos. Infos
Förderprogramm #viertelnach12 des Hessischen Musikverbands
Amateurmusikvereine sind durch Corona schwer getroffen – viele sind in ihrer Existenz gefährdet. Der Hessische Musikverband e.V. will hier finanzielle Abhilfe schaffen. Das Programm ist niederschwellung angelegt und kann zum Beispiel für Kosten für Dirigent*innen und Miete verwendet werden. Besonders hilfreich für Antragsteller*innen ist die Möglichkeit der Selbstprüfung des Antrages vorab: Das Antragsformular ist so konzipiert, dass bereits beim Ausfüllen eine Fehlermeldung erfolgt, wenn auf Basis der eingegebenen Zahlen keine Fördermittel zu erwarten sind. Zusätzlich sorgt ein nicht zuwendungsschädlicher Selbstbehalt in Höhe von 5.000 € dafür, dass Vereine noch liquide Mittel in dieser Höhe besitzen dürfen, um nach Corona wieder Konzerte anfinanzieren zu können. Infos
Baden-Württemberg
„Kunst trotz Abstand“ fördert Veranstaltungen im Freien
Mit der aktuellen Ausschreibung von „Kunst trotz Abstand“ unterstützt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kulturelle Einrichtungen und Vereine bei der Umsetzung von Freiluftveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 28. Februar 2022 stattfinden. Gefördert werden analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten, die unter Einhaltung der bestehenden Auflagen und rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die Mittel sollen dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Auch digitale Formate können gefördert werden, sind aber kein Schwerpunkt der Ausschreibung. Eine Antragstellung im Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ ist noch bis zum 18. April 2021 über die Website des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst möglich. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro; die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro.
Sachsen-Anhalt
Förderprogramm Kultur ans Netz geht in die zweite Runde
Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt können Anträge für die Neuauflage des Stipendienprogramms „Kultur ans Netz“ stellen. Mit dem Programm gewährt das Land Kulturschaffenden für das Erstellen einer künstlerischen Leistung einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro monatlich, für die Dauer von bis zu drei Monaten. Die Anträge können bis 5. Juni 2021 per Onlineverfahren bei der IB gestellt werden. Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die hauptberuflich in den Sparten Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermedialen Kunstformen tätig sind. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen von freiberuflich tätigen Kulturschaffenden, die im Zuge der Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ihren künstlerischen Tätigkeiten nicht nachgehen konnten. Infos
Vocation Music Award 2021
Erstmals wird in Deutschland und mehreren europäischen Ländern der „Vocation Music Award 2021“ ausgeschrieben, nachdem er 2019 mit Erfolg in Österreich stattfand. Bei diesem Wettbewerb können junge Musiker*innen einen selbstgeschriebenen Song zum Thema Berufung einreichen und damit eine professionelle CD-Produktion ihres Beitrags sowie ein Preisgeld gewinnen. Gemeinsam mit der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj), der Ordensgemeinschaft der Kapuziner und der Jugendkirche SAMUEL in Mannheim führt das Zentrum für Berufungspastoral der Deutschen Bischofskonferenz (ZfB) diesen Musikwettbewerb durch. Die Musikrichtung ist nicht festgelegt. Sie reicht von Rock/Pop über Lobpreis bis zu Volksmusik oder klassischer Kirchenmusik. Ab sofort können eigene Songs über die Homepage eingereicht werden. Dort sind auch alle weiteren Informationen zu den Teilnahmebedingungen zu finden. Eine Fachjury wird die eingereichten Songs bewerten und auch ein Online-Voting berücksichtigen. Die Teilnehmer*innen können ihre Beiträge in den sozialen Medien verbreiten und darum werben, dass viele auf der Homepage des Wettbewerbs für ihren Beitrag stimmen. Die Komponist*innen der 20 besten Songs werden zu einem Finale nach Mannheim eingeladen: Am 17. Juli 2021 werden sie in der Jugendkirche SAMUEL ihre Songs live aufführen und eine Bewertung durch die Jury erhalten. Der erste Platz erhält das Preisgeld von € 2.000.-, der zweite Platz € 1.000.- und der dritte Platz € 500.-. Einsendeschluss ist der 15. Juni 2021.
Elbphilharmonie Jazz Academy – Jetzt bewerben
Die »Elbphilharmonie Jazz Academy« bietet begabten Jazzmusiker*innen im Alter von 18–30 die Gelegenheit, eine Woche lang mit namhaften Musiker*innen und Dozent*innen in Gruppen- und Einzeltrainings zu arbeiten und dabei ein gemeinsames Programm zu entwickeln, das zum Abschluss gemeinsam im Großen Saal präsentiert wird. Neben Yaron Herman (piano) als künstlerischem Leiter und Ziv Ravitz (drums) stehen den Teilnehmern mit Matt Brewer (bass), Theo Croker (trumpet), Julia Hülsmann (arrangement/composition), Melissa Aldana (saxophone) sowie Experten zu Themen der Musikvermittlung ein hochkarätiges Team an Mentor*innen zur Seite. Die Workshops lau´fen vom 23.–27. August 2021 und enden mit einem Abschlusskonzert am 28. August 2021 im Großer Saal der Elbphilharmonie. Die »Elbphilharmonie Jazz Academy« ist für die Teilnehmer*innen kostenfrei (inkl. Unterbringung und Verpflegung vor Ort). Die Anreise nach Hamburg erfolgt individuell und auf eigene Kosten. Anmeldungen sind noch bis zum 21.2.2021 möglich. Rückfragen werden unter ed.ei1761132996nomra1761132996hlihp1761132996ble@y1761132996medac1761132996azzaj1761132996 beantwortet.
Kleinkunstpreis Baden-Württemberg erneut ausgeschrieben
Um den Kleinkunstpreis des Landes können sich Künstler*innen aus Baden-Württemberg noch bis zum 31. März 2021 bewerben. Die Bewerber*innen sollten mindestens 16 Jahre alt sein und aus Baden-Württemberg kommen. Vergeben werden bis zu drei mit 5.000 Euro dotierte Hauptpreise und ein Förderpreis in Höhe von 2.000 Euro, seit 2010 kann zusätzlich eine Persönlichkeit mit einem Ehrenpreis ausgezeichnet werden. Die Verleihung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für den 12. Oktober 2021 in der Württembergischen Landesbühne in Esslingen geplant ist. Die Preise aus dem Jahr 2020 werden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenfalls an diesem Tag verliehen; ausgezeichnet wurde u.a. Magdalena Ganter.
Thüringen schreibt neue Sonderstipendien für Künstler*innen aus
Mit dem Thüringer Landeshaushalt wurde auch ein Sonderstipendienprogramm für Künstler*innen beschlossen. Es betrifft die Bereiche Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Film/Video sowie Literatur. Gefördert werden allgemeine Arbeitsvorhaben mit einem Betrag von 4.000 Euro. Das Verfahren wird von der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen betreut. Das Stipendienprogramm richtet sich an freischaffende Künstler*innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, für welche die Pandemie-Maßnahmen existenzbedrohende ökonomische Folgen haben. Die Stipendien sollen die Kulturakteure dabei unterstützen, zukunftsweisende Konzepte und Formate zu entwickeln. Ausgelobt werden 250 Einzelstipendien in Höhe von je 4.000 Euro. Beispiele für förderfähige Vorhaben: Formatentwicklung für die zukünftige künstlerische Arbeit, Online-Konzerte, Komponieren, Einstudierung von Werken/Repertoirepflege, Online-Ausstellung, Online-Mitmachprojekte, Recherchearbeiten für künftige Projekte, Schreiben von Manuskripten und Konzepten, Online-Kurse, interaktive Projekte, Online-Kooperationen bei interdisziplinären Arbeiten etc. Die Stipendien können bis 25.02.2021 bei der Thüringer Kulturstiftung ausschließlich über ein Online-Formular, abrufbar unter www.kulturstiftung-thueringen.de, beantragt werden. Die Entscheidung über einen Antrag obliegt der Geschäftsstelle der Kulturstiftung.
Künstler*innenstipendien Mecklenburg-Vorpommern 2021
Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch in diesem Jahr seine bewährten Künstler*innenstipendien. Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstler*innen beispielsweise eine monatliche Unterstützung von bis zu 2.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiat*innen über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2021 (Posteingang). Zudem werden auch die Überbrückungsstipendien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder aufgelegt. Diese können in der neuen Phase auch ein zweites Mal beantragt werden.
Neues Bewerbungsportal der Kulturstiftung freigeschaltet
Mit dem Start der neuen Bewerbungsrunde um Stipendien für Auslandsaufenthalte von Bund und Ländern ändert sich das Bewerbungsverfahren. Künstler*innen bewerben sich ab sofort online über die Kulturstiftung der Länder. Bewerbungsschluss bleibt weiterhin jeweils der 15.01. für einen Studienaufenthalt im Folgejahr. Das Bewerbungsportal ist ab sofort freigeschaltet. Vergeben werden Stipendien für Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und im Deutschen Studienzentrum Venedig. Die Einrichtungen wie die Stipendien werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanziert. Herausragende Künstler*innen der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik sollen durch Studienaufenthalte in diesen Institutionen gefördert werden. Darüber hinaus ermöglichen die Länder Künstlerstipendien in den „Bundesateliers“ der Cité Internationale des Arts in Paris.
Konzerthaus Berlin bietet „Freie Räume für Freie Szene“
Mit „Freie Räume für Freie Szene“ startet das Konzerthaus Berlin eine Initiative, die freien Musiker*innen und Ensembles der Hauptstadt die Möglichkeit gibt, im Februar und März 2021 mietfrei in den Sälen des Hauses am Gendarmenmarkt aufzutreten. Daneben unterstützt das Konzerthaus bei der veranstaltungstechnischen Umsetzung und übernimmt den Kartenverkauf – sämtliche Einnahmen gehen an die Ausführenden. Zehn derartige Konzerte sind für Februar geplant. Im März folgen zwei Produktionen, darunter ein Education-Projekt. Bis zum 04.12.2020 können sich professionelle und semi-professionelle Musiker*innen, Instrumentalensembles, gemischte Ensembles und Vokalensembles (max. 12 Sänger*innen) der Sparten klassische Musik, zeitgenössische Musik, Jazz und Weltmusik um einen Auftritt im Großen Saal, Kleinen Saal oder Werner-Otto-Saal bewerben. Neben künstlerischer Qualität des Konzertformats zählt auch die Umsetzbarkeit des Projekts im jeweiligen Saal zu den Vergabekriterien der Fachjury.
Ausschreibung „Digitale Musikkulturen für innovative Konzert-Formate“ in NRW
Mit dem Ende der Open Air-Saison und einem erneuten Lockdown brauchen Musiker*innen wie Bühnen neue Perspektiven für tragfähige Konzertformate. Die Szene der globalen Musikkulturen leidet ganz besonders unter dem erneuten Stillstand der Konzert- und Clubszene. Wie also können andere Formate den Musiker*innen in NRW zu Auftritten verhelfen? Mit welchen digitalen Strategien und praktischen Konzepten lässt sich über das reine Streamen hinaus das Publikum ansprechen und einbinden? Wie lassen sich Live-Erlebnisse durch digitale Anteile ergänzen oder teilweise ersetzen? Welche hybriden Formate kommen womöglich in Frage und wie kann durch digitale Kommunikation Teilhabe gewährleistet werden? Welche u. U. experimentellen Ideen können zukunftsweisende Ansätze hervorbringen? Das NRW KULTURsekretariat (Wuppertal) ruft daher Musiker*innen und Veranstalter im Feld der globalen Musik/Weltmusik mit Wohnsitz in einer der 21 Mitgliedsstädte des NRWKS auf, solche neuen digitalen Formate zu entwickeln, die in der Pandemie (und darüber hinaus) tragfähige Alternativen darstellen. Die Einbindung interaktiver Elemente, die Einbeziehung von digitalen Medien sowie neue Publikumsansprachen für Kinder und/oder Erwachsene sind mitzudenken. Bei allen Erwägungen zur Realisierbarkeit von Konzepten sind grundsätzlich die coronabedingten Schutzverordnungen und Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen. Einsendeschluss ist der 25.11.2020. Eine Fachjury beurteilt die eingereichten Konzepte und verleiht fünf Preisgelder in Höhe von jeweils 3.000 € für die besten Ideen. Formlose Bewerbungen sind ab sofort ausschließlich per Mail zu senden an ed.ru1761132996tluk-1761132996wrn@o1761132996fni1761132996.
Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben
Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.
Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.
Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).
Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.
Bucharest International Jazz Competition 2021: Jetzt bewerben
Musiker*innen, Bands und Ensembles aller musikalischen Gattungen sind eingeladen, sich für die renommierte und im Mai des kommenden Jahres stattfindende 15. „Bucharest International Jazz Competition“ zu bewerben. Bands mit bis zu sechs Mitgliedern dürfen aus Instrumentalist*innen und Vokalist*innen bestehen, die einreichenden Musiker*innen müssen nach dem 1. Mai 1981 geboren sein. Der Gesamtwert der Preise beträgt 7.000 Euro plus Konzerte, wobei 1.200 Euro an den Gewinner des Großen Preises gehen, die Einreichfrist endet am 10. Februar 2021.

