Bis einschließlich 7. Mai 2023 können sich Kulturschaffende aus Baden-Württemberg beim Innovationsfonds Kunst bewerben. Gefördert werden innovative und außergewöhnliche Kunst- und Kulturprojekte, die neue Wege gehen – beispielsweise in Bezug auf Zielgruppen, Spielorte, Inhalte, Beteiligungsstrategien, Darstellungsformen oder spartenübergreifende Ansätze. Die bedeutendste Neuerung ist in diesem Jahr aber, dass Investionen in einen klimafreundlichen Kulturbetrieb gefördert werden. „Klimaschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und der besonders sichtbare Kunst- und Kulturbereich hat Vorbildcharakter. Dies berücksichtigen wir in der Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2023: Kulturschaffende, die ein ressourcenschonendes Umsetzungskonzept für ihr Projekt vorlegen, dürfen erstmals bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten für Investitionen im Bereich ,Green Culture‘ ansetzen“, erklärte Staatssekretär Arne Braun. Die Förderhöchstsumme pro Projekt beträgt 50.000 Euro, mindestens aber 10.000 Euro. Die Förderentscheidungen trifft eine unabhängige Jury. Projekte ohne ressourcenschonendes Umsetzungskonzept können keine Investitionskosten geltend machen, haben ansonsten aber die gleichen Chancen auf eine Förderung aus dem Innovationsfonds Kunst.
Bayern fördert über 70 kulturelle Projekte
Bayernweit erhalten 70 Kunst- und Kulturprojekte eine Förderung aus Mitteln des Kulturfonds in Höhe von maximal 25.000 Euro. Das gab Kunstminister Markus Blume kürzlich in München bekannt: „Wir bringen Kultur zu den Menschen: Mit dem Kulturfonds fördern wir das kreative Potenzial in allen Landesteilen. Ich freue mich, dass wir so mit 734.300 Euro dem kulturellen Leben in den Regionen zusätzliche Impulse geben können“. Die in dieser Runde bewilligten Fördermittel aus dem Kulturfonds bewegen sich in einem Rahmen bis maximal 25.000 Euro und unterstützen u.a. das „Wild Tunes Festival 2023“ in Bamberg. Weitere Anträge mit einer höheren Fördersumme werden im April auf Vorschlag von Kunstminister Blume durch den Ministerrat mit Billigung des Haushaltsausschusses beschlossen. Eine detaillierte Liste der im Kulturfonds Bayern 2023 mit bis zu 25.000 Euro geförderten Projekte findet ihr hier.
Bayern stellt Mittel für Kulturprojekte mit Ukraine-Bezug bereit
„Kunst und Kultur bauen Brücken über Grenzen hinweg. Sie können heilsam sein bei der Verarbeitung der schmerzhaften Fluchterlebnisse und sind Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft.“ Darum stellt Bayern eine halbe Million Euro für Kunst- und Kulturprojekte mit Ukraine-Bezug zur Verfügung. Förderfähig sind neue Vorhaben mit überregionaler Bedeutung, die von einem nichtstaatlichen Träger im Jahr 2022 durchgeführt werden und einen Bezug zur Ukraine aufweisen. Für eine Förderung in Frage kommen Sonderproduktionen nichtstaatlicher Theater, Sonderausstellungen ukrainischer Kunst, Konzerte, Literaturveranstaltungen oder Mischformen hieraus. Mit den Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern. Dieses Förderprogramm wird über die Bezirksregierungen abgewickelt.
Bayrische Kunstförderpreise
Jazzsängerin Alma Naidu und lilly among clouds gehören zu den Gewinner*innen des Bayrischen Kunstförderpreises 2021. Jedes Jahr verleiht der Freistaat bis zu 16 Kunstförderpreise in den vier Sparten „Musik“, „Bildende Kunst“, „Darstellende Kunst (inkl. Tanz)“ sowie „Literatur“.
Alma Naidu (*1995) ist eine der großen Nachwuchskünstlerinnen der bayerischen und deutschen Jazzszene. Die Sängerin und Komponistin begeisterte unter anderem bereits bei der Jazzwoche Burghausen, dem Nublu Festival New York und den Leverkusener Jazztagen. Konzertreisen brachten sie in den vergangenen Jahren bis nach Indien, Myanmar und in die USA. Mit ihrer hellen und flexiblen Stimme voller Zartheit und Wärme gepaart mit einer ausgezeichneten Gesangstechnik erzeugt Alma Naidu eine ganz besondere persönliche Ausstrahlung. Die Jury betont die Vielseitigkeit und musikalische Breite der jungen Jazz-Künstlerin. Alma Naidu beeindrucke durch ihren kompositorischen Einsatz und die geschickte Verwendung von Allusionen.
Elisabeth Brüchner alias „lilly among clouds“ (Popsängerin)
Die Musikerin (*1989 als Elisabeth Brüchner) aus Straubing konnte u. a. auf renommierten Veranstaltungen wie dem Reeperbahnfestival, Nürnberg Pop oder Eurosonic überzeugen. 2019 nahm sie am deutschen Vorentscheid für den Eurovision Song Contest teil, wo sie vielgelobte Dritte wurde. Sie schreibt ihre Texte selbst und schafft es, musikalisch beeindruckend vielseitig stetig wechselnde Atmosphären zu erzeugen. Die Jury schätzt neben dem sehr persönlichen Stil insbesondere die technisch makellose Performance der Sängerin. Ihre Pop-Balladen klängen majestätisch groß, aber nie kitschig. Ihrer Stimme, ein sonores Alt mit filigranem Vibrato, könne man sich nicht entziehen, so die Jury.
Initiative Aufstehen für die Kunst kritisiert Coronamaßnahmen in Bayern und Sachsen
In Bayern und Sachsen, die aktuell so starke Inzidenzen haben wie nie zuvor, sind neue Coronamaßnahmen in Kraft getreten, die Kulturveranstaltungen stark einschränken. In Bayern wird die Saalbelegung pauschal auf 25% begrenzt, in Sachsen bleiben die Vorhänge gleich ganz geschlossen. AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST weißt auf die bekannten und aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Risikoabwägung von Theaterbesuchen hin: Sowohl die Konzertstudie der Universität Halle, die Studie der Bayerischen Staatsoper/TU München zum Opernbetrieb, die Konzerthausstudie in Dortmund, ebenso diejenige im Konzertsaal des NDR, wie auch alle internationalen Studien (z. B. des Institut Pasteur) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen das Risiko von Virusübertragungen – selbst unter den Bedingungen der Delta-Variante –im Publikum nahezu auszuschließen ist. Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, existieren nach wie vor nicht. Vor allem die Entscheidung des Freistaates Sachsen ist aus Sicht der Initiative unverständlich: Erneut gibt es einen kompletten Lockdown für alle Kultureinrichtungen, gleichzeitig werden Gastronomie und der nicht lebensnotwendige Einzelhandel offen gehalten. Erst kürzlich haben die bundesweiten Auswertungen der Luca-App ergeben, daß alle Kultureinrichtungen zusammengenommen lediglich für 0,9 % der App-Warnungen den Ausschlag gaben, hingegen waren es bei den Restaurants knapp 11%. Auch in Sachsen war die Kultur zehn Monate länger untersagt als die Religion und sieben Monate länger als der Einzelhandel, selbst der Probenbetrieb war monatelang eingestellt. Dabei gilt natürlich auch hier: Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz auf der gleichen Stufe wie die Religionsfreiheit garantiert und sie hat eine viel stärkere grundrechtliche Verankerung als der nicht lebensnotwendige Einzelhandel oder etwa die Gastronomie. Zudem ist im neuen, von Sachsen gerade erst mitbeschlossenen Infektionsschutzgesetz, eine Komplettschließung der Kultur ausgeschlossen. In der vorherigen Version, auf welcher die jetzt beschlossenen Schließungen noch beruhen, war eine besondere Begründungspflicht im Kulturbereich vorgesehen, um der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Diese seien aber hier nicht im Ansatz erfüllt.
Aktuelle Perspektiven für die Musik in den Bundesländern
In einigen Bundesländern laufen schon Vorbereitungen für den kulturellen Neustart, wärend diese Perspektive andernorts noch weit weg scheint.
In Bayern können ab sofort Kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Konzert- und Opernhäusern durch die Kreisverwaltungsbehörden bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 wieder ermöglicht werden. Dabei richtet sich die maximal zulässige Zuschauerzahl nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben. Ein erster Einstieg in den Probenbetrieb von Laien- und Amateurensembles soll ab dem 21. Mai 2021 wieder möglich sein. Ab diesem Datum sind bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 und einem stabilen und rückläufigen Infektionsgeschehen Proben für Laien- und Amateurensembles mit maximal 10 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 20 Personen im Freien zulässig. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist dabei der Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. Genesung, einem vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder einem vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test verpflichtend. Ein Konzept, wie kulturelle Veranstaltungen im Freien ermöglicht werden können, wird momentan abgestimmt und in Kürze vorgestellt werden.
Auch Sachsen-Anhalt macht den Weg für Öffnungen und zusätzliche Modellprojekte im Kulturbereich frei. Die Landesregierung ermöglicht neben den ohnehin möglichen Öffnungen im Kulturbereich die Durchführung von Kulturveranstaltungen im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten. Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt können bis zu drei Modellprojekte umgesetzt werden. Grundlegende Voraussetzung ist, dass die „bundesrechtliche Notbremse“ in dem jeweiligen Landkreis oder kreisfreien Stadt nicht in Kraft ist. Das Bundesland hat zudem Verordnungen verabscheidet, die Veranstaltungen bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 im Freien und in Veranstaltungshäusern ermöglichen.
Landesmusikrat Berlin begrüßt Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen
Der Berliner Senat erlaubt unter Auflagen den Wiederbeginn des Einzelunterrichts an Musikschulen. Damit können tausende Kinder und Jugendliche in die Berliner Musikschulen zurückkehren und den Einzelunterricht wieder aufnehmen. Seit Dezember 2020 konnte kein Einzelunterricht in Präsenz mehr stattfinden. Konkrete Perspektiven für Kulturveranstaltungen gibt es aktuell dort noch nicht, aber das Pilotprojekt BärCODE arbeitet schon mal an einem Konzept für einen fälschungssicheren, datenschutzkonformen und einfach anwendbaren digitalen Testnachweis. Der BärCODE wird in den Teststellen erzeugt und kann bei der Einlasskontrolle per Prüf-App offline gescannt werden. Auch als digitaler Impfnachweis ist er einsetzbar.
„Aufstehen für die Kunst“ verklagt Bayern
Forderungen haben Kulturverbände seit einem Jahr viele gestellt – jetzt geht es vor Gericht. Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ hat Popularklage zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Es geht den Klägern um eine grundsätzliche Klärung der Vereinbarkeit der erlassenen Kulturveranstaltungsverbote mit der Bayerischen Verfassung. Laut Klage ist das Kulturveranstaltungsverbot rechtswidrig und verletzt die Kläger*innen in ihrer durch in der Bayerischen Verfassung geschützten Kunstfreiheit und in ihrer Berufsausübungsfreiheit. Für Kulturveranstaltungen, die in modern belüfteten Veranstaltungsstätten durchgeführt werden, liegen mittlerweile zahlreiche wissenschaftliche Studien vor, die zum Ergebnis kommen, dass ein signifikantes Infektionsrisiko bei Einhaltung von Hygiene- und Schutzkonzepten nicht festgestellt werden kann. Die Erkenntnissituation unterscheide sich daher – insbesondere in Bezug auf Kulturveranstaltungen – heute sehr deutlich von derjenigen im Frühjahr 2020, als der Staat zunächst nicht anders konnte als pauschale Verbote auszusprechen. Das Totalverbot ist für die Kläger*innen unverhältnismäßig und deshalb unangemessen. Zudem werde der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz verletzt, da die Kulturveranstaltungen aktuell noch vollständig verboten sind, obwohl Gottesdienste, Versammlungen, Einzelhandel (Gartenmärkte, Baumärkte und Buchhandlungen) derzeit mit nur geringen Einschränkungen geöffnet sein dürfen.
BR Klassik sucht den „mit Abstand“ besten Chor Bayerns
Der BR will wissen, was sich die Sänger*innen alles Tolles haben einfallen lassen, um gemeinsam durch diese Zeit zu kommen. Kleine Ideen und ganz große Projekte. Die Bewerbungsphase endet am 22. Februar. Im Anschluss trifft die Jury eine Vorauswahl und stellt die jeweils 10 besten Videos in diesen drei Kategorien zur Abstimmung: mit Abstand bestes Musikvideo, mit Abstand bestes Live-Konzert und mit Abstand bestes Digitalprojekt. Abgestimmt wird im März in einer Online-Umfrage, jede Woche in einer anderen Kategorie.
Förderungen des Bayrischen Musikrats
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe in Bayern Anträge für das Soloselbstständigenprogramm des Bayrischen Musikrats stellen. Die Anträge gelten rückwirkend für den Zeitraum von Oktober bis Dezember und belaufen sich auf eine einmalige Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen. Das Programm soll mit den Bundeshilfen im Bereich der Wirtschaftsförderung kumulierbar sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen und Angehörige kulturnaher Berufe mit Hauptwohnsitz in Bayern. Die Anträge können ab 18. Dezember, 12 Uhr, bis spätestens 31. März 2021 hier gestellt werden.
Auch für die Laienmusik hat der Bayrische Musikrat ein Hilfsprogramm aufgelegt. Dieses wird nun bis zum 30.06. verlängert. Es richtet sich an alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind. Pro Laienmusikverein stellt der Freistaat bis zu 1.000 Euro bereit. Für jedes weitere Ensemble eines Vereins erhöht sich die Summe um zusätzlich bis zu 500 Euro. Im Rahmen des Hilfsprogramms können beispielsweise auch Maßnahmen zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten oder die vorübergehende Anmietung von möglicherweise erforderlichen Proberäumen gefördert werden, wofür 5 Millionen Euro zur Verfügung stehen werden. Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Sie werden bereits jetzt dazu aufgerufen, ihre Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Alle Infos findet ihr hier.
Spielstättenprogramm Bayern
Bayern unterstützt mit dem Spielstättenprogramm bis zum 30. Juni 2021 Livekulturbühnen (Musik, Kleinkunst, Privattheater). Das Programm ist bereits am 1. Juli 2020 gestartet und finanziert die Grundkosten (Mieten, Pacht, Leasingkosten, Versicherungen, Verbrauchskosten etc.), plus 100 Prozent der Personalkosten, plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.180 Euro/Monat für den*die Clubbetreiber*in. Das Spielstättenprogramm wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2020 und mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 um ein Förderprogramm für dezentral agierende örtliche Kulturveranstaltungsagenturen erweitert. Um insbesondere kleine und mittlere Agenturen zu fördern, ist das Programm gedeckelt für Agenturen bis zu einem Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro.
Kulturfonds Bayern 2020 unterstützt kulturelle Projekte
Der Kulturfonds Bayern unterstützt erneut kreative Projekten im kulturellen Bereich. In diesem Jahr erhalten 17 Projekte im Bereich Bildung und Kultus eine finanzielle Förderung durch die Mittel des Kulturfonds Bayern. Das Repertoire der Förderung beinhaltet kulturelle Projekte, Erwachsenenbildung, kirchliche Bildung und den internationalen Ideenaustausch. Schulfamilien, Träger der Erwachsenenbildung und andere bildungsnahe Institutionen können sich für die nächste Förderrunde 2021 bis zum 1. Februar 2021 bei der zuständigen Regierung bewerben.
Mehr Jazzförderung in Bayern
Bayern weitet seine Jazzförderung aus: Mit dem Jahr 2021 soll die Prämierung von Jazzprogrammen als ergänzender Baustein zur bereits bestehenden „Jazzfestivalförderung“ mit einem Volumen in Höhe von 20.000 Euro an den Start gehen. Die Mittel sollen kleineren und mittleren Veranstaltern zugutekommen. Bewerbungen für die Programmprämierung des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 können erstmals bis 30. September 2021 beim Bayerischen Musikrat (BMR) eingereicht werden. Die Auswahl liegt bei einer Fachjury. Informationen zur Einreichung der Bewerbungen sind auf der Homepage des BMR zu finden. An der Erweiterung des Jazzförderprogramms waren neben dem Bayerischen Kunstministerium und dem BMR das Bayerische Jazzinstitut und der Bayerische Jazzverband beteiligt. Die Prämierung ist ein weiterer Schritt, um den Jazz im Freistaat noch sicht- und hörbarer zu machen. Ihm ging bereits im vergangenen Jahr 2019 die Auslagerung der Musiksparte „Jazz“ aus dem Kunstministerium an den Bayerischen Musikrat (BMR) voraus. Dass Künstler*innen über dessen Netzwerk noch besser erreicht, beraten und zur Antragstellung motiviert werden können, spiegelt sich in den steigenden Zahlen der Förderanträge wider.
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