Spielstättenprogramm Bayern

Bayern unterstützt mit dem Spielstättenprogramm bis zum 30. Juni 2021 Livekulturbühnen (Musik, Kleinkunst, Privattheater). Das Programm ist bereits am 1. Juli 2020 gestartet und finanziert die Grundkosten (Mieten, Pacht, Leasingkosten, Versicherungen, Verbrauchskosten etc.), plus 100 Prozent der Personalkosten, plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.180 Euro/Monat für den*die Clubbetreiber*in. Das Spielstättenprogramm wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2020 und mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 um ein Förderprogramm für dezentral agierende örtliche Kulturveranstaltungsagenturen erweitert. Um insbesondere kleine und mittlere Agenturen zu fördern, ist das Programm gedeckelt für Agenturen bis zu einem Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro.

05.11.2020