Klangspektrum BW sucht Beiträge von Musiker*innen aus Baden-Württemberg

Viele Musiker*innen leiden nach wie vor stark unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Baden-Württemberg Stiftung hat deshalb in Kooperation mit der Eva Mayr-Stihl Stiftung ein Programm ins Leben gerufen, bei dem bis zu 1.000 baden-württembergische Musiker*innen aus den verschiedensten Stilrichtungen gegen Honorar ihre neuesten, bisher kommerziell unveröffentlichten musikalischen Werke und Interpretationen per Video präsentieren und einsenden können. Es richtet sich an soloselbstständige Musikschaffende, die ihren steuerlichen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und zusätzlich mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: Hochschulabschluss einer Musikhochschule/eines Musikkonservatoriums, Immatrikulation an einer Musikhochschule/einem Musikkonservatorium, Umsatzsteuerbefreiung für Künstler oder Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, dem Tonkünstlerverband, der GEMA, der Union deutscher Jazzmusiker (UdJ) oder einem anderen vergleichbaren Musikverband. Die ersten 1.000 Musiker*innen, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, erhalten für ihren Beitrag ein einmaliges Honorar in Höhe von 1.500.-€. Jeder Beitrag muss einer der fünf Kategorien Klassik, Jazz, Populäre Musikstile, Cultural Diversity sowie Blas- und Volksmusik zugeordnet werden können. Für jede Kategorie vergibt eine Jury im Herbst 2020 zusätzlich einen Hauptpreis in Höhe von 3.000.-€. Klangspektrum BW ist damit Förderprogramm und Wettbewerb zugleich. Schnell sein lohnt sich: Die Einreichungsfrist endet spätestens am 15. September 2020 oder sobald 1.000 qualifizierte Einreichungen eingegangen sind. Alle eingesandten Videos sind ab Herbst hier zu sehen, der SWR begleitet das Klangspektrum BW in seinen Programmen und Online-Angeboten.

17.08.2020

„Jugend komponiert“ Baden-Württemberg 2020

Alle Jugendlichen in Baden-Württemberg, die Interesse haben am Noten schreiben, am Experimentieren mit Klängen und die wissen möchten, was neu ist in der Musik sind eingeladen, sich für die Teilnahme an „Jugend komponiert“ 2020 des Landesmusikrats Baden-Württemberg zu bewerben. Auf dem Programm stehen Eure eigenen Kompositionen, Grundlagen des Komponierens, musikalische Gäste, Improvisationen, Diskussionen, Proben eigener Werke mit einem Profiensemble, ein öffentliches Abschlusskonzert und vieles mehr. Aus den Einsendungen werden ca. 10–15 Bewerber*innen ausgewählt, denen der Landesmusikrat Baden-Württemberg als Förderpreis die kostenlose Teilnahme an „Jugend komponiert“ ermöglicht.

21.07.2020

Lockerungen für Veranstaltungen in Berlin und Baden-Württemberg

Ständig gibt es neue Verordnungen, so dass auch einschlägige Listen zu den Regeln in verschiedenen Bundesländern nicht immer aktuell sind. Am sichersten ist daher immer die Information über die offiziellen Webseiten der einzelnen Bundesländer bzw. deren großer Kulturverbände. Aktuell gibt es mancherorts. wieder Erleichterungen für Veranstalter zu verzeichnen: Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung vom 28.05.2020 beschlossen, dass seit dem 02. Juni 2020 Veranstaltungen für Publikum bis zu 150 Personen durchgeführt werden dürfen. Open Air können es 200 Personen sein. Ab dem 30. Juni 2020 wird das für Veranstaltungen in Räumen bis zu 300 Personen möglich sein. Open Air können ab 16. Juni bis zu 500 Personen und ab 30. Juni bis zu 1000 Personen teilnehmen. Es gelten die einschlägigen Hygieneregeln. Insbesondere der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen muss gewährleistet werden. Öffentliche Veranstaltungen in überwiegend öffentlich geförderten Theatern, Konzert- und Opernhäusern dürfen allerdings nicht stattfinden. Die Perspektive für diese Häuser ist die neue Spielzeit. In Baden-Württemberg sind seit dem 1. Juni Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können.

04.06.2020

Masterplan Kultur in Baden-Württemberg

Baden-Württembergs Kunstministerin Theresia Bauer hat Ende vergangener Woche den „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ vorgestellt. Er umfasst insgesamt rund 45 Millionen Euro, ist aber noch nicht abschließend: es soll weitere Aktualisierungen, Konkretisierungen und Ergänzungen abhängig von der jeweiligen Situation geben. Das Kunstministerium hat die sukzessive Öffnung des Kulturlebens unter Wahrung von Abstands- und Hygieneregeln bereits eingeleitet. Ab sofort darf auch der Probenbetrieb mit mehr als fünf Personen für professionelle Theater, Orchester sowie Chöre unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wiederaufgenommen werden. Derzeit wird geprüft, ob das erfolgreiche Soforthilfeprogramm verlängert werden kann. Außerdem hat das Ministerium beantragt, ein zweiteiliges Notprogramm für Kunst und Kultur im Umfang von 40 Millionen Euro aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes aufzulegen. Mit einem Nothilfefonds im Umfang von über 32 Millionen Euro sollen wirtschaftlich gefährdete Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Vereine der Breitenkultur unterstützt werden. Mit einem Impulsprogramm ´Kunst trotz Abstand`, ausgestattet mit rund 7 Millionen Euro, werden kulturelle Veranstaltungen gefördert, die auch unter den aktuellen Beschränkungen und unter Einhaltung von Auflagen umgesetzt werden können. Kultureinrichtungen, Vereine der Breitenkultur und Kinos sollten dabei eng mit freischaffenden Künstler*innen zusammenarbeiten; gefördert würden vor allem die Künstlerhonorare. Den gesamten „Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand“ findet ihr hier.

14.05.2020

Allianz der Freien Künste lobt Baden-Württembergs Hilfsmodell

Die Allianz der Freien Künste schreibt in einer gemeinsamen Erklärung: „Baden-Württemberg sorgt bei der Corona-Soforthilfe für eine faire Regelung für Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und kleine Unternehmen. Das schafft Sicherheit für viele freie Künstler*innen und Unternehmen der Kulturwirtschaft. Die 18 in der Allianz der Freien Künste vertretenen Verbände finden: Das ist ein gutes Beispiel! Solo-Selbstständige, Freiberufler*innen und für die in kleinen Unternehmen tätigen
Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können in Baden-Württemberg bei einem durch Corona bedingten Liquiditäts-Engpass auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 Euro pro Monat aus der Soforthilfe des Bundes bestreiten. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miet- und Lebenshaltungskostenkosten abdeckt – zusätzlich zu fortlaufenden Betriebskosten. Dieses Beispiel sollte nun bundesweit Schule machen! Die Allianz der Freien Künste fordert die Landesregierungen der anderen Bundesländer auf, sich am Beispiel Baden-Württembergs zu orientieren.“

14.04.2020

Stellenangebot: Projektkoordinator*in in Stuttgart

Zum 01. April 2020 ist bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart eine Stelle als Projektkoordinator*in (50% Stelle) als Elternzeitvertretung für die Beratungsstelle „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ zu besetzen.

Die Beratungsstelle ist Ansprechpartner für Interessierte, Programmpartner und Bündnisse im Rahmen von „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2018-2022) und die Umsetzung in Baden-Württemberg.

Zu den Aufgaben gehören:

·         Leitung und Organisation der Beratungsstelle
·         Konzeption und Realisation verschiedener Veranstaltungen zum Programm in BW
·         Beratung von Interessierten und Antragsstellern und der Bündnisse vor Ort
·         Öffentlichkeitsarbeit
·         Dokumentation
·         Vertretung die LKJ im überregionalen Austausch im Rahmen des Programms. 

Die Stelle bietet ein interessantes und vielfältiges Aufgabenfeld mit Gestaltungsspielraum in einem engagierten Team und eine Bezahlung in Anlehnung an den TVL 12. Die Stelle ist auf die Dauer der Elternzeit befristet. Arbeitsort ist Stuttgart. Die LKJ ist bestrebt ihr Personal vielfältig und inklusiv zu entwickeln. Bewerbungen von Personen mit einem entsprechenden persönlichen und/oder fachlichen Hintergrund sind besonders willkommen.

Bewerbungsfrist ist der 27. Januar 2020.

Nachfragen zu Inhalten der Stelle: Geschäftsführerin Susanne Rehm: 0711 95 80 28 10 oder ed.wb1757835818jkl@m1757835818her1757835818.

 

20.01.2020

Bandpool – jetzt bewerben

Die Popakademie Baden-Württemberg begleitet mit ihrem Bandpool-Programm Bands und Solo-Acts auf dem Weg zur Professionalisierung ihrer Karriere. Das Programm richtet sich an Acts, die das kreative Talent, den nötigen Willen und die professionelle Disziplin mitbringen, die für den Durchbruch als erfolgreiche Musiker*innen nötig sind. Jährlich werden aus ca. 300 Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet sieben bis acht Acts für den Bandpool ausgewählt. Diese Acts werden über einen Zeitraum von 18 Monaten unentgeltlich beraten und im Rahmen von zehn Workshop-Wochenenden in Mannheim gecoacht. Dabei wird jeder Act individuell supportet – speziell auf die Bedürfnisse und Ziele der Musiker*innen zugeschnitten.
Noch bis zum 30.11.2019 können Bands und Musiker*innen sich für die aktuelle Runde bewerben.
 
 
Im Mittelpunkt der Bandpool-Arbeit stehen Coachings und Karriereberatungen sowie der Aufbau eines funktionsfähigen Businesspartner-Netzwerks für die Acts. Gemeinsam mit Experten*innen aus der Musik- und Medien-Branche arbeitet das Team der Popakademie mit den Musikern und Musikerinnen an wichtigen Themenfeldern – vom Songwriting bis zum Interviewtraining, von Musikrecht bis zu strategischer Planung. Mit den Live&Laut-Konzerten bietet der Bandpool den Bandpool-Acts außerdem regelmäßig eine Bühne, sich einem breiten Publikum zu präsentieren und die erlernten Coaching-Inhalte direkt umzusetzen.

Noch mehr Infos dazu auf der Bandpool-Webseite.

17.10.2019

„SONGS“ – Wettbewerb für junge Songwriter*innen in Baden Württemberg

Songs selbst schreiben, Texte tüfteln, Kompositionen kreieren – SONGS der Songwriting-Wettbewerb in Kooperation mit der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda Bank Baden-Württemberg geht 2019 in die vierte Runde und gibt jungen Songwriter*innen wieder die Chance, mit ihrem Song auf der großen Bühne zu stehen. Die Teilnehmer*innen können sich solo oder in einer Band – auch in Zusammenarbeit mit ihren Lehrer*innen und Pädagogen*innen mit ihrem stärksten Song bewerben. Die besten Ideen werden mit attraktiven Preisen belohnt: für die musikalische Ausstattung der Schulen und Jugendzentren gibt es Preisgelder im Gesamtwert von 10.000.- € zu gewinnen. Darüber hinaus erhalten die Gewinner*innen professionelle Coachings der Popakademie Baden-Württemberg. Zudem werden alle teilnehmenden Sänger*innen des Finales zu einem eintägigen Vocal Camp an die Popakademie nach Mannheim eingeladen.

Übrigens: Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte in Schulen und Jugendzentren haben am 28. Januar 2019 in der Popakademie die Chance an einer kostenlosen Fortbildung zum Thema „Songwriting“ teilzunehmen und so den Prozess des Schreibens zu unterstützen. Anmeldungen bitte an ed.ei1757835818medak1757835818apop@1757835818sgnos1757835818.

Das SONGS-Finale findet am 03.05.2019 im SpardaWelt Eventcenter, Am Hauptbahnhof 3 in 70173 Stuttgart statt. Hier haben alle Finalist*innen die Möglichkeit ihre SONGS live vor unserer Jury und einem großen Publikum zu performen.

Kontakt: Tel. 0621 – 53397218, Infos

11.01.2019

Jazzförderung Baden-Württemberg: jetzt bewerben!

Die baden-württembergische Jazzförderung geht im Jahr 2019 weiter. Das Land fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land wieder insgesamt 345.000 Euro bereit.

Die Förderung von Jazzmusiker*innen aus Baden-Württemberg soll Auftrittsmöglichkeiten im In- und Ausland schaffen und so die regionale Jazzszene auch außerhalb des Landes bekannt machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solist*innen ebenso wie Jazz-Ensembles offen. In der Förderlinie für Jazzclubs vergibt die Organisation Aufstockungen von Künstlergagen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2019 stattfinden. Anträge sind bis zum 15. Januar 2019 an den Jazzverband zu stellen.

Im Förderprogramm für Jazzfestivals werden Förderungen in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival vergeben, sofern Jazzmusiker*innen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben.

Infos, Antragsschluss: 15. Januar 2019.

20.11.2018

Tourförderung & Slot für Jazzmusiker*innen in Baden-Württemberg: jetzt bewerben!

Das Land Baden-Württemberg gibt Jazzmusiker*innen und -Ensembles die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Diese Auftrittsförderung soll baden-württembergischen Jazzmusiker*innen die Chance bieten, sich vor nationalem und internationalem Publikum außerhalb des Landes zu präsentieren und als Musikbotschafter für die Jazzszene Baden-Württembergs zu werben. Förderfähig sind Konzerttourneen (ab drei Auftritten) und in Ausnahmefällen Einzelkonzerte von besonderer Bedeutung. Die Förderung pro Musiker*in ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg bis hin zu 800.-€ für Konzerte im Ausland. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 28. Februar 2019 stattfinden.

Außerdem veranstaltet das Land Baden-Württemberg am Samstag, den 27. April 2019 eine Neuauflage der Baden-Württemberg Clubnight im Rahmen der jazzahead! 2019 in Bremen. Dabei erhalten drei Jazzensembles aus Baden-Württemberg die Gelegenheit, sich live vor internationalem Fachpublikum zu präsentieren. Bewerben können sich Ensembles jeder Größe, deren Musiker*innen mindestens zur Hälfte aus Musiker*innen bestehen, die ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben. Die von der Jury ausgewählten Ensembles verpflichten sich dazu, das Konzert am 27. April 2019 wahrzunehmen und zum Auftritt nach Bremen zu reisen.

Entsprechende Anträge zu den beiden Ausschreibungen müssen bis spätestens 15. Juli 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Nähere Infos zu den Ausschreibungen findet Ihr hier.

26.06.2018

Jazzförderung Baden-Württemberg bietet Auftrittsförderung für JazzmusikerInnen

Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische JazzmusikerInnen bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Dabei kommt die Förderung SolistInnen und Ensembles gleichermaßen zugute. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. „Jazz ist ein eigenständiger, lebendiger und zentraler Teil der Musikkultur unseres Landes. Die Szene in Baden-Württemberg ist vielfältig – das zeigen die vielen Jazz-Clubs, die zahlreichen Festivals oder die talentierten Musikerinnen und Musiker selbst. Um die Szene zu stärken, setzen wir in unseren Programmen einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von professionellen Jazzmusikerinnen und -musikern sowie auf die Förderung von Jazzfestivals in Baden-Württemberg“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Freitag (24. November) in Stuttgart.
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben die MusikerInnen die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeitraum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro MusikerIn ist gestaffelt und beginnt bei 200.-€ für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg, für Konzerte im europäischen Ausland sind 400.-€, bei internationalen Konzerte 800.-€ vorgesehen. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.

Auch Jazzfestivals können sich für eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000.-€ je Festival bewerben, sofern JazzmusikerInnen im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

05.12.2017

Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt Stipendien

Finanzielle Unterstützung gesucht? Bis zum 30.09.2017 ist es noch möglich, sich für ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg zu bewerben. Im Bereich Musik können sich KünstlerInnen aus den Bereichen Popularmusik (Elektro, Rock, Klangkunst, Crossover etc.), Klassik und Jazz bewerben. Wichtig ist, dass die Bewerber ihren ersten Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist.

Die Stipendien belaufen sich auf bis zu 12.000 € und sind keine Residenz-Stipendien, d.h. die Stipendiatinnen und Stipendiaten bleiben ungebunden in der Wahl ihres Wohn- und Produktionsortes. Ziel der Kunststiftung ist es, jungen KünstlerInnen in der Anfangsphase ihres Schaffens eine Art „Starthilfe“ zu geben. Rund 20 Stipendien werden pro Jahr vergeben. Eine reine Projektförderung ist leider nicht möglich.

27.09.2017