Dokumentation der Ausfälle
Es ist wichtig, dass ihr alle eure finanziellen Ausfälle dokumentiert, damit ihr sie geltend machen könnt. Hier findet ihr ein Formular, das ihr als Vorlage nutzen könnt; es wurde von Musikland Niedersachsen nach verdi-Vorgaben erstellt.
Der Deutsche Musikrat hat eine Umfrage gestartet, um das Ausmaß der Beeinträchtigungen und sinnvolle Hilfsmaßnahmen abschätzen zu können, an der ihr unbedingt bis 31.03.2020 hier teilnehmen solltet. Der DMR, in dem über 100 Dachverbände des Musiklebens als Mitglieder vertreten sind, fordert ein auf sechs Monate befristetes Grundeinkommen in Höhe von 1.000.-€ für alle freiberuflichen Kreativschaffenden.
Der Landesmusikrat Berlin e.V. macht zur Zeit eine Umfrage zu den Auswirkungen auf die Berliner Musiklandschaft.
Meldet euch gern auch beim VUT (Verband Unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.). Je besser dieser Bescheid weiß, umso effektiver kann er konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger*innen richten. Die Ansprechpartnerin Beate ist im Home-Office per Mail zu erreichen. (Foto: NDR)
Infos Konzertabsagen & Verdienstausfall
Veranstalter dürfen Konzerte nach einer Risikobewertung auch ohne behördliche Anordnung absagen. Ob euch als Freischaffenden dann ein Ausfallhonorar zusteht, hängt von eurem jeweiligen Vertrag ab (der auch in mündlicher oder per SMS/WhatsApp vereinbarter Form wirksam ist). Handelt der Veranstalter aufgrund einer behördlichen Empfehlung, lässt sich darüber streiten, wer die Schuld an der Absage trägt. Doch schon jetzt spricht viel dafür, dass bei einer Pandemie höhere Gewalt vorliegt und der Veranstalter keine Gage zahlen muss (Quelle). Sind bereits Teilleistungen zu einem Projekt (z.B. Proben) erbracht worden, besteht der Honoraranspruch zumindest anteilig. Mehr Infos findet ihr in einem Leitfaden der DOV und im Factsheet von RockCity e.V. Der Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs hat eine übersichtliche Info bzgl. Lohnzahlungen bei Musikschulschließungen veröffentlicht. Hier können betroffene Lehrer*innen schauen, ob ihr Gehalt weiterbezahlt werden muss. Der VDSG beantwortet die Frage, was passiert, wenn ein*e Selbständige*r auf Corona positiv getestet wurde und das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den Verdienstausfall ersetzt.
Der Deutsche Tonkünstlerbund (DTKV) äußert sich zu Anfragen, ob der Vertrag bei reinem Online-Unterricht weiter seine Gültigkeit behält. Nach Aussage des Justiziars Hans-Jürgen Werner „… ist der Vertrag nicht nichtig, sondern es gibt nur eine Abweichung hinsichtlich Örtlichkeit und evtl. Uhrzeit des Unterrichts. Hier kann eine – auch mündliche – Vertragsanpassung Abhilfe schaffen. Zwei übereinstimmende Willenserklärungen des Vertraggebers und des Vertragnehmers, hinsichtlich des Unterrichtsortes „Online“ zu dem und dem Zeitpunkt heilen den Vertrag“. Einzelunterricht falle vielerorts noch nicht unter die Verbote der allgemeinen Verordnungen, sodass die Verdienstausfallentschädigungen nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nicht unbedingt griffen. Er rät, bei den örtlichen Gesundheitsämtern um Auskunft zu bitten. Das Infektionsschutzgesetz siehe Entschädigungen vor und man könne über die Landrats-/Gesundheitsämter auch als Selbständiger das Antragsformular wegen Verdienstausfällen herunterladen. Sobald Abmeldungen vom Unterricht erfolgen, sollten Eltern gebeten werden, dies als Begründung zum Ausdruck zu bringen, damit man bei Antragsstellung diesen Nachweis hat. Der Vordruck heißt meist: Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Foto: Caramondo) (Quelle).
Finanzielle Soforthilfe
Der Bund will 40 Milliarden Euro für Klein- und Kleinstunternehmer*innen zur Verfügung stellen. 10 Mrd. sollen direkte Transferleistungen für in Not geratene Solo-Selbständige sein, die restlichen 30 Mrd. Euro sollen als Darlehen vergeben werden. Alle Anträge sollen zunächst bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst nachträglich. Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung bis zu 9000.-€ für 3 Monate, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Beantragung ist über die jeweiligen Landesbanken in den meisten Bundesländern ab 25.03. möglich. Eine Übersicht über die jeweiligen Nothilfeprogramme und Kontaktadressen könnt ihr hier einsehen; auch das Jazzinstitut Darmstadt hat eine übersichtliche und laufend aktualisierte Liste erstellt. Die Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) lassen den Bundesländern Spielraum bei der Frage, ob betrieblich relevante Lebenshaltungskosten bei Selbstständigen für die Inanspruchnahme von staatlicher Soforthilfe anerkannt werden oder ob nur Betriebskosten wie Büroräume, Leasingraten u.ä. angegeben werden können. Dies wird von den für die Antragsbearbeitung und Auszahlung zuständigen Landesbehörden bislang unterschiedlich gehandhabt. Ob diese Soforthilfe also wirklich bei Musiker*innen greift, bleibt abzuwarten. Habt ihr bereits Soforthilfe erhalten? Dann schreibt uns eine Mail.
Außerdem wird Selbstständigen der Zugang zur Grundsicherung erleichtert: jede*r kann für die nächsten sechs Monate Grundsicherung (ALG II) beantragen, ohne zuerst ihre/seine Rücklagen aufbrauchen oder seine Raumverhältnisse rechtfertigen zu müssen (was insbesondere für bildende Künstlerinnen und Künstler, ebenso für Tänzerinnen und Tänzer wichtig ist). Aktuelle Infos findet ihr hier. Ob ein Antrag wirklich sinnvoll ist, sollte gut überlegt sein; die Süddeutsche Zeitung hat sich so einen Antrag genauer angeschaut und berichtet in einem Artikel darüber.
Über die GVL können Inhaber*innen eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250.-€ beantragen. Darüber hinaus vergibt sie auch Künstler*innen-Vorschüsse an Wahrnehmungsberechtigte. Die Frist zur Antragstellung ist der 30. April 2020, wer bereits die Corona-Hilfe in Anspruch genommen hat, muss keinen erneuten Antrag stellen. Die Orchesterstiftung hat einen Nothilfefonds für freiberuflichen Musiker*innen (die Mitgliedschaft in der DOV ist keine Antragsvoraussetzung) aufgesetzt, aus dem sie bereits 2500 Antragsteller*innen eine Unterstützung von 400.-€ ausgezahlt hat; aktuell werden weitere der rund 4000 vorliegenden Anträge bearbeitet und entsprechend der vorhandenen Spendenmittel Unterstützungen ausgezahlt. Sollte es zukünftig der Spendenstand wieder ermöglichen, werden weitere Anträge zugelassen und zuvor darüber informiert. Wer selbst spenden will, kann hier das Spendenkonto einsehen.
Das Musikmagazin Crescendo hat ebenfalls ein Hilfskonto eingerichtet. Musiker*innen können bis zu 500.-€ formlos bis 28.03. per Mail beantragen. Die Sängerhilfe hat für freiberufliche Sänger*innen, Regisseur*innen, Regieassistent*innen und all jene freien Künstler*innen, die ausschließlich für einzelne Projekte oder Aufführungen engagiert und bezahlt werden, eine Spendenaktion gestartet, die bis heute fast 100.000.-€ gesammelt hat. Betroffene können bei der Manfred Strohscheer Stiftung eine einmalige Nothilfe von bis zu 2000.-€ beantragen. Dazu scannen sie den ausgefüllten Antrag und mailen ihn an ed.gn1728490354utfit1728490354s-ree1728490354hcsho1728490354rts-d1728490354erfna1728490354m@efl1728490354ihreg1728490354neas1728490354.
Bei der Künstlersozialkasse (KSK) könnt ihr über das Absinken des vorrausichtlichen Jahreseinkommens informieren, bis Ende März eingereichte Korrekturen können einen geringeren Beitrag ab Mai ermöglichen. Eine Absenkung auf 3900.-€ ist möglich (hierbei handelt es sich um das niedrigste was geht). Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten, können individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Es genügt ein formloser, schriftlicher Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung per E-Mail an ed.es1728490354sakla1728490354izosr1728490354eltsn1728490354euk@t1728490354fnuks1728490354ua1728490354 . Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.
Das Finanzamt kann Steuervorauszahlungen (u.a. für Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer) für das Quartal 2/2020 herabstufen. Kurzarbeitergeld bekommt nur, wer in einem Unternehmen festangestellt ist. (Foto: Matthew Waring)
Tipps für Online-Unterricht
Wenn der Musik-Unterricht face-to-face nicht stattfinden kann, können Musiklehrer*innen auf Programme wie Skype, FaceTime, Signal oder Zoom zurückgreifen, die auf dem Handy, Laptop oder PC laufen. Derzeit bieten viele erfahrene Online-Musiklehrer*innen ihren Kolleg*innen Tipps für den Online-Unterricht an. Bei der Harfenistin Nicole Müller könnt ihr euch für ein Online Training anmelden. Die Cellistin Stefanie Buller bietet ebenfalls Unterstützung bei Online-Ersatzunterricht an. Auch Maria Busqué bietet wichtige Tipps und Best Practices an.
Im Podcast Motivation Musikpädagogik geht es ebenfalls um die Frage, wie ihr eure Schüler*innen auch über die wochenlange Zwangspause mit Input versorgen könnt und was ihr als Musikpädagog*innen mit der gewonnenen Zeit anfangen könnt (Fragen & Anregungen könnt ihr direkt per ed.ki1728490354gogad1728490354eapki1728490354sum-n1728490354oitav1728490354itom@1728490354ofni1728490354" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mail senden). Die Forschungsstelle Appmusik hat in einem ausführlichen Beitrag viele Fragen & Tipps von Musiker*innen zum Online-Musikunterricht zusammengetragen inklusive Video-Tutorials. Stadtkultur Hamburg hat eine Handreichung fürs homeoffice geschrieben und verschiedene Tools für kooperatives Arbeiten vorgestellt, mit denen eine online Zusammenarbeit möglich ist. Vielleicht hilft sie ja auch für euren Unterricht: AP_Handreichnung_Homeoffice_extern. Der Deutsche Tonkünstlerbund lädt Musikpädagog*innen ein, sich über sein Facebook-Profil über best-practice-Beispiele und gemachte Erfahrungen auszutauschen (Foto: Musikschule Darmstadt).
Online Vermarktung
Die GEMA sagt folgendes zum Thema Live-Stream: Wenn ihr als Veranstaltende euer geplantes vertraglich geregeltes Konzert nun ins Internet verlegt, dann ist dieses bereits durch den bestehenden Pauschal- bzw. Lizenzvertrag, den ihr habt, abgedeckt. Das heißt eine separate Lizenzierung ist nicht notwendig. Wenn euer Konzert über Social Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitch, Twitter läuft, ist ebenfalls nichts weiter zu tun. Anders sieht es jedoch aus, wenn ihr Live-Streams auf der eigenen Website anbietet, hier gilt der Tarif VR-OD 10. Dieser kann jedoch, in Absprache mit der GEMA, bei unangemessener Härte angepasst werden. Dazu solltet ihr euch direkt mit der GEMA in Kontakt setzen. Mehr hier.
Ob Wohnzimmerkonzert, digitales Festival oder Studiolivekonzert: nach der ersten lähmenden Phase des Corona-Shutdowns sind Visionär*innen und kreative Köpfe auf die Idee gekommen, Festivals und Konzerte einfach ins Internet zu verlegen. Und zwar nicht „für umme“ – das wäre ja nicht der Sinn der Sache – sondern gegen einen virtuellen Eintrittspreis. So gibt es inzwischen viele großartige Plattformen, auf denen Künstler*innen ihre Konzerte gegen Entgelt für die Bands streamen können. Weil dieser Beitrag zu groß geworden ist, haben wir die Infos zu Live-Streaming-Plattformen und Digitalen Festivals in einem eigenen Report ausgelagert, den ihr hier lesen könnt.
Petitionen & Protestbriefe
Die Petition von David Erler aus Leipzig Hilfen für Freiberufler und Künstler während des Corona Shutdowns fordert von der Bundes- und den Landesregierungen unbürokratische Finanzhilfen für Freiberufler*innen. Auch die Modedesignerin Tonia Merz hat eine Petition gestartet, sie fordert konkret ein bedingungsloses Grundeinkommen (und nicht für Hilfskredite) für 6 Monate. Die Freiberuflerin Maria Kochendörfer fordert in ihrer Petition, dass Künstler*innen über einen Nothilfefonds unterstützt werden. Ingo Mützel hat sich entschlossen, direkt an den Finanzminister Olaf Scholz und weitere Minister*innen zu schreiben und an sie zu appellieren, kurzfristige Liquiditätshilfen für Freiberufler*innen bereitzustellen. Wer das adressfreie PDF zum Selbstversenden haben möchte, schicke eine PM. (Foto: iPetitions.com)
Rat & Hilfe
Wenn du noch Fragen hast, schreib uns einfach eine Mail. Nutze die Schwarm-Intelligenz und trete einer Facebook-Gruppe wie Raketerei Backstage bei, in der sich Musikerinnen* gegenseitig supporten und gute Tipps geben. In der Facebook-Gruppe „Coronakrise – Infos für freischaffende Musiker*innen in Deutschland“ werden nützliche Infos zur Coronakrise und den Einfluss auf den Musikbetrieb sowie die berufliche Existenz geteilt.
Abonniere den Newsletter des Deutschen Kulturrats. Die Hamburg Kreativ Gesellschaft bietet eine Telefon-Hotline (Di-Do 14-17 Uhr, Fr 10-13 Uhr unter der Tel. 040 879 7986 – 28); RockCity e.V. bietet Rad & Tat über das Coronaphone (Mo-Fr 11-17 Uhr unter Tel. 040-317 16 58) an. Auf der jüngst eingerichteten Plattform 2gather.jetzt kannst du dich mit anderen vernetzen: ob Crowdfunding, Petitionen, Online-Aktionen oder den einfachen Austausch von Informationen, hier soll ein Netzwerk geschaffen werden, dass zusammenhält. Der Verband zur Förderung der mentalen Gesundheit in der Musikbranche, kurz: MIM, ist die zentrale Anlaufstelle für alle Personen aus der Musikbranche und Kreativwirtschaft mit einem Interesse am Thema Psychische Gesundheit.
Für Veranstalter*innen
Auf der Website der LiveMusikKommission (LiveKomm) des Verbands der Musikspielstätten in Deutschland e.V. gibt es Handlungsempfehlungen zur Abwehr der Clubinsolvenz, es geht um Kurzarbeitergeld, Steuern, Stakeholder, Finanzen und Clubrettung! Die LiveKomm ist zusammen mit anderen Vereinen (u.a. RockCity Hamburg e.V.) mit der Politik im Gespräch, hat bereits Zahlen evaluiert über Blitzumfragen und ist für Euch da.
Die Bundesregierung hat Hilfen beschlossen, die der Kultur- und Kreativwirtschaft zugutekommen sollen. Dazu zählt, neben dem Kurzarbeitergeld und steuerlichen Liquiditätshilfen, ein massives Kreditprogramm. Ab sofort können betroffene Unternehmen bis hin zu Kleinstselbständigen die neuen Sonderkredite bei der KfW in Anspruch nehmen. Anträge hierzu können bereits jetzt über die Hausbank eingereicht werden. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken arbeiten dazu gemeinsam mit der KfW an beschleunigten Kreditgenehmigungsprozessen.
Die Staatsministerin für Kultur und Medien flankiert die Maßnahmen der Bundesregierung mit speziell auf die Kulturbelange zugeschnittenen Unterstützungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. So soll beispielsweise auf Rückforderungen von Fördermitteln so weit wie möglich verzichtet werden, wenn Veranstaltungen oder Projekte aufgrund der Pandemie nicht umgesetzt werden können. Die Instrumente des Kulturetats, insbesondere die bestehenden Förderprogramme, sollen mit Blick auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst und geschärft werden. Alle Maßnahmen findet ihr hier im Überblick. (Foto: Markus Spiske)
Kinder-Betreuung
Muss ich Kita-Gebühren zahlen, auch wenn mein Kind aufgrund der Corona-Krise nicht in der Kita betreut wird? Dazu gibt es erneut keine einheitliche Regelung. Frankfurts Dezernentin für Bildung und Integration hat z.B. veranlasst, dass die Kita-Gebühren in Frankfurt für den Monat April aufgehoben werden; das gilt auch für Familien, die zu den sog. systemrelevanten Berufsgruppen gehören und eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Manche Bundesländer erheben weiter Gebühren, haben aber eine Erstattung zugesagt.
Die Bundeselternvertretung der Kindergärten fordert unterdessen eine bundesweit einheitliche Regelung beim Umgang mit Kita-Gebühren während der Coronavirus-Pandemie. Eine flächendeckende Übernahme der Gebühren ist das Gebot der Stunde, erklärte die Bundeselternsprecherin Ulrike Grosse-Röthig. Sie forderte zudem einen finanziellen Ausgleich für Eltern, die ihre Kinder jetzt zu Hause betreuen und dadurch finanzielle Einbußen haben, etwa weil sie unbezahlte freie Tage nehmen müssen. Ähnlich wie bei einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall müsse es in diesen Fällen eine Ausfallzahlung geben, die vom Bund finanziert werden solle, so Grosse-Röthig (Quelle).
Der Bundestag hat jüngst beschlossen, dass in diesen Fällen der Staat einspringt und den Verdienstausfall zumindest teilweise ersetzt. 67 Prozent des Nettoeinkommens sollen diejenigen erhalten, die wegen fehlender Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten können. Es geht darum, den Verdienstausfall zu ersetzen, heißt es in der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes – gezahlt wird für maximal sechs Wochen und maximal 2016 Euro im Monat. Die Eltern müssen dabei glaubhaft versichern, dass sie es anders nicht schaffen, die Kinderbetreuung sicher zu stellen – zu Hause bleiben, obwohl der Partner nicht arbeitet und Zeit hätte, geht also nicht. Und wer noch Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto hat, muss die erstmal aufbrauchen. (Quelle) (Foto: Tagesschau)
Soli-Aktionen
RockCity sammelt Spenden für Hamburger Musiker*innen, Techniker*innen, Veranstalter*innen, Tänzer*innen, DJs mit einem Ausfallhonorarfonds. Alle Spenden ab dem 13.03.2020 gehen zu 100% an Hamburger Musiker*innen in „Corona-Not“. RockCity Hamburg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, Spenden können somit von der Steuer abgesetzt werden. Spendenbescheinigungen werden auf Anfrage ausgestellt.
Mit vielen weiteren guten Ideen können wir jetzt Künster*innen und Veranstalter*innen unter die Arme greifen. Bucht schon jetzt ein Konzert im Herbst, damit helft ihr aktuell den Veranstalter*innen. Manche Veranstalter wie das Musiktheater Rex oder Frank Diedrich in Frankfurt bieten jetzt Gutscheine an, die man einlösen kann, wenn wieder Konzerte stattfinden. Der Jazzkeller Frankfurt veröffentlicht Videos, Musik und Backstage-Geschichten während des Shutdowns – zu sehen und zu hören, wenn ihr euch auf Patreon als „patron“ des Clubs eintragt: mit 5.-€ pro Monat könnt ihr euch als „local hero patron“ eintragen, ab 15.-€ werdet ihr zum „rising star patron“, ab 25.-€ pro Monat zum „world star patron“ könnt ihr unterschiedlich viel Content abrufen. Bei Sofa Concerts könnt ihr einen Mut-machenden Videogruß mit persönlicher Botschaft an Eure Liebsten inform von einem Mini-Konzert versenden. Ihr könnt eure*n Wunschmusiker*in & Song plus den Beitrag, mit dem ihr sie oder ihn unterstützen möchtet, auswählen. Das Video wird euch dann innerhalb von 2-3 Tagen per Downloadlink geschickt, sodass du es mit Familie und Freund*innen teilen kannst.
> Du leitest ein Unternehmen, dem es weiterhin gut geht und möchtest eine Kultureinrichtung sponsern?
> Vielleicht kannst du es dir leisten, für ein bereits gekauftes Konzertticket nicht das Geld zurückzuverlangen?
> Kaufe online eine Konzert-Karte bei einer Künstlerin deiner Wahl für ein Konzert in der Zukunft.
> Hinterlasse deiner/m Lieblingskünstler*in einen netten Kommentar.
> Kaufe CDs, T-Shirts und anderen Merch von deiner Lieblingsband! Am besten nicht bei Amazon, sondern direkt bei der Musikerin oder über Plattformen wie Bandcamp, die nicht eine goldene Nase an den Bands verdienen.
> Werde Mitglied im Förderverein Deiner Lieblingskulturstätte und und und…
Zusammen schaffen wir das! (Foto: Céline Martin/Pixabay)
Alle Angaben ohne Gewähr!
Titelbild: Urs Becher