„Herrenberg-Urteil“: Übergangsregelung für Musikschulen bis Ende 2026

Die Bundesregierung hat am 29. Januar 2025 eine Übergangsregelung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ für Musikschulen beschlossen. Diese wurde im Rahmen eines Änderungsantrags von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen im Vierten Sozialgesetzbuch gesetzlich verankert. Das Herrenberg-Urteil hatte weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse von Musikschullehrkräften, insbesondere betraf das Urteil die Frage der Sozialversicherungspflicht und die Einstufung von Lehrkräften als freie Mitarbeiter*innen oder angestellte Fachkräfte.

Kernpunkte der Übergangsregelung:
–    Die Übergangsregelung gilt bis 31.12.2026. Bis dahin können Honorarverträge an Musikschulen abgeschlossen und gelebt werden, wenn beide Vertragsparteien der selbständigen Tätigkeit zustimmen. 
–    keine Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung vom Bildungsträger bei festgestellter Scheinselbstständigkeit an Musikschulen bis 31.12.2026, sofern die Vertragspartner von Selbständigkeit ausgegangen sind und die Lehrkraft der Anwendung der Übergangsregelung spätestens im Falle einer Überprüfung zustimmt.  
–    Mit dieser Regelung wird ein Zeitfenster geöffnet, in dem dauerhaft tragfähige Lösungen umgesetzt und ggf. notwendige Finanzierungen geschaffen werden können.

Der Deutsche Tonkünstler Verband arbeitet weiter an einer dauerhaften Lösung. Er steht für das duale System von Ausbau der Festanstellungen bei gleichzeitiger Ermöglichung von selbständiger Tätigkeit. 

11.02.2025

Wahlprogramme: Musikverbände fordern größeren Fokus auf freie Musikszene

Nach der Veröffentlichung ihrer fünf Kernforderungen im November 2024 haben sich die Musikverbände Deutsche Jazzunion, FREO, PRO MUSIK und unisono intensiv mit den Wahlprogrammen zur Bundestagswahl auseinandergesetzt und die geplanten Maßnahmen für die professionelle Musikszene in Deutschland analysiert. Dabei zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Parteien hinsichtlich der Förderung und Unterstützung der freien Musikszene, wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Während SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  und DIE LINKE eine deutliche Stärkung und Ausweitung der bisherigen Bundeskulturförderung anstrebten, verträten FDP und AfD die Ansicht, dass die Verantwortung für kulturelle Förderung primär bei den Ländern liege. Diese Haltung könne insbesondere für die freie Musikszene Herausforderungen mit sich bringen, da sie auf eine stabile und verlässliche Bundesförderung angewiesen sei, wie sie z.B. der Musikfonds bereitstelle. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE sprächen sich für mehr soziale Absicherung und faire Vergütung von Musikschaffenden aus. Demgegenüber äußerten sich CDU, FDP, BSW sowie AfD entweder nicht oder lehnten entsprechende Maßnahmen ab. Zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts fänden sich keine konkreten Vorschläge, zur Doppelbesteuerung bei internationalen Auftritten hätten lediglich FDP und DIE LINKE eine klare Position formuliert. Die Musikverbände appellieren an die zukünftige Bundesregierung, die Anliegen der freien Musikszene stärker im Fokus zu haben, entsprechend ihrer kulturpolitischen Bedeutung zu fördern und die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik müsse die gesellschaftliche Relevanz und das kreative Potenzial der freien Musikszene im Blick haben und ihre spezifischen Bedarfe angemessen berücksichtigen.

11.02.2025

Barrierefrei Feiern gründet Beratungsagentur „Wir kümmern uns“

„Der Musikclub ist nur über Stufen zu erreichen, das Festival hat keine Informationen zur Barrierefreiheit auf der Homepage und auf den Musik- und Theaterbühnen sind fast ausschließlich Akteur* innen ohne Behinderung sichtbar. Die aktuelle Situation zur Barrierefreiheit im Kultursektor ist nach wie vor weit entfernt davon, für alle Kulturinteressierten zugänglich zu sein. Auch im internationalen Vergleich fehlt es in Deutschland an klar definierten und gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards, die von den Festivals, Clubs und Veranstaltenden allgemein erfüllt werden müssen. (…) Und all das, obwohl die menschenrechtlichen Grundlagen und das Recht auf kulturelle Teilhabe klar im Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert sind“, schreibt Franziska Lammers, Gründungmitglied der 2019 gegründeten Initiative Barrierefrei Feiern in Nürnberg in einem Beitrag für die Kulturpolitischen Mitteilungen. Um der Utopie des gleichberechtigten Feierns näherzukommen, hat die Initiative die gemeinnützige Beratungsagentur „Wir Kümmern Uns“ gegründet, die Beratung und Begleitung hinsichtlich Barrierefreiheit und Inklusion in der Kultur anbietet. Das Angebot reicht von Workshops über Team-Fortbildungen, Sprechstunden bis hin zu mittel- und langfristigen Prozessbegleitungen. Alle Beratungen werden dabei federführend von Expert* innen in eigener Sache, also Menschen mit Behinderung, ausgeführt.

10.02.2025

Broschüre „(K)ein Kunststück“ zu Rassismus & Antisemitismus

Gesellschaftlich marginalisierte Gruppen sind auch in Kulturbetrieben unterrepräsentiert. Das zeigt sich sowohl beim Blick ins Publikum als auch bei der eigenen Belegschaft und Programmausgestaltung. Viele Kulturbetriebe möchten diesen Zustand jedoch aktiv verändern, Diversität fördern und den Ansatz des Powersharing vorantreiben. Der erste Schritt ist hierbei die Entwicklung einer diskriminierungskritischen Haltung, um im Anschluss Arbeitsprozesse und Strategien zu überprüfen bzw. weiterzuentwickeln. Für alle Kulturbetriebe und Kulturarbeitenden, die Diversität fördern und Diskriminierung abbauen möchten, hat die Bildungsstätte Anne Frank in ihrer digitalen Broschüre „(K)ein Kunststück – Rassismus- und antisemitismuskritisch Handeln im Kulturbetrieb“ Reflexionen und Erkenntnisse sowie praktische Handlungsempfehlungen für diesen Weg zusammengetragen. Sie entstand im Rahmen des Programms „(K)ein Kunststück – Diversität im Kulturbetrieb fördern“, bei dem die Bildungsstätte Anne Frank ausgewählte Kulturinstitutionen über 1,5 Jahre hinweg bei ihrem diversitätsbewussten Veränderungsprozess begleitet hat. Die Broschüre ist kostenlos online erhältlich, die Herausgeber*innen freuen sich aber über eine Spende.

10.02.2025

Digitale Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl: Kulturpolitik im Diskurs 18.02.25

Die Kulturpolitische Gesellschaft veranstaltet vor der Bundestagswahl eine digitale Podiumsdiskussion mit den kulturpolitischen Sprecher*innen aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag, moderiert von Peter Grabowski. Die Veranstaltung findet am 18.02.2025 von 16:30-18 Uhr online statt. Mehr zur Besetzung des Podiums erfahrt ihr in Kürze hier.

10.02.2025

WOMEX25: Call for Proposals

Die nächste Ausgabe der WOMEX findet vom 22. bis 26. Oktober 2025 in Tampere, Finnland statt. Dafür ist nun ein Open Call ausgeschrieben. Musiker*innen, Filmemacher*innen und Musikschaffende aus aller Welt sind eingeladen, bis 28.02.2025 ihre Vorschläge in einer von vier Kategorien einzureichen: Showcase, Club Summit, Konferenz & Mentoring und Film. Die WOMEX begrüßt Vorschläge aus allen Bereichen und ermutigt insbesondere Vorschläge, die die Vielfalt der internationalen Musikszene erhöhen – sei es kulturell, regional oder in Bezug auf das Geschlecht.

10.02.2025

Open Call: World Music Showcase in Sofia (Bulgarien)

Das jährliche World Music Showcase findet zum 3. Mal statt, und die Einreichungen sind offiziell eröffnet! Das Showcase findet am 3. und 4. Juli in Sofia, Bulgarien, statt und bietet aufstrebenden Weltmusikkünstler*innen eine einmalige Gelegenheit, sich ins Rampenlicht zu stellen. Einsendeschluss: 16. Februar 2025

10.02.2025

EJN Green Pilot Tours

Bisher wurden 24 Touren mit einem Gesamtbeitrag von ca. 138.000 € bewilligt, jetzt ist der fünfte Aufruf des EJN-Förderprogramms EJN Green Pilot Tours gestartet worden. Eine Green Pilot Tour ist eine Tournee für EIN einziges künstlerisches Projekt zwischen mindestens VIER verschiedenen Veranstaltungsorten oder Festivals, an der mindestens ZWEI EJN-Mitglieder*innen aus ZWEI verschiedenen Ländern teilnehmen. Sie muss sich auf innovative Tourneemodelle konzentrieren, die auf den Grundsätzen des nachhaltigen Tourneebetriebs und fairer und ausgewogener Praktiken basieren. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen für diese Aufforderung ist der 30. April 2025, und der Förderzeitraum für die Rundgänge erstreckt sich vom 01. Juni 2025 bis zum 31. Dezember 2026.

10.02.2025

Frankfurter Interkulturelle Woche fördert ausrichtende*n Verein/Initiative für 2025

Die wechselnden Ausrichter*innen der Frankfurter Interkulturellen Woche (IKW) finden jedes Jahr neue Wege, die Vielfalt der Stadt zu zeigen. Bis Montag, den 3. März, können sich Frankfurter Vereine und Initiativen für die Organisation und Ausrichtung der Interkulturellen Woche vom 18. bis 30. September 2025 bewerben. Dabei spielen Größe und Bereich des Vereins keine Rolle. Wichtig sind hingegen bereits gesammelte Erfahrungen in der Organisation und Koordination von Veranstaltungen. Schließlich soll ein Programm entwickelt werden, an dem sich weitere Gruppen mit eigenen Angeboten und Veranstaltungen beteiligen können. Dabei kann der Themenschwerpunkt des Veranstaltungskonzepts frei gewählt werden. Für die Umsetzung des eigenständig aufgesetzten Programms erhalten die Veranstalter*innen über das Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AmkA) eine Förderung in Höhe von 10 000 Euro. In den vergangenen Jahren ist es „Über den Tellerrand Frankfurt e.V.“ (2023) und „Westkunst Frankfurt Nied e. V.“ (2024) als Ausrichter der Frankfurter IKW bereits gelungen, die unterschiedlichsten Organisationen und Projekte aus allen Bereichen der Stadtgesellschaft zu vereinen und einen kulturübergreifenden Austausch zu ermöglichen. Angeschlossen an die bundesweite Interkulturelle Woche schafft die Frankfurter Veranstaltung jedes Jahr aufs Neue einen Raum für Begegnung, Diversität und Demokratie. Durch das Aufeinandertreffen von Menschen, die sonst nicht zusammengefunden hätten, wird eine offene, tolerante Gesellschaft gefördert und ein Zeichen gegen aktuell erstarkende rechtspopulistische Strömungen gesetzt.
10.02.2025

Gedenktafel zu Ehren Jutta Hipps in Leipzig eingeweiht

Leipzig hat am 04.02.2025 anlässlich des 100. Geburtstags der Jazzmusikerin Jutta Hipp (1925-2003) mit einer Gedenktafel in der Windscheidstraße 35 gedacht. Sie war eine Jazzmusikerin und Künstlerin mit einer außergewöhnlichen Biografie. Im Hot Club Leipzig entdeckte sie ihre Liebe zum Jazz und zog 1945 in die amerikanische Besatzungszone, wo sie sich dem Jazzpiano zuwandte. 1953 gründete sie das Jutta Hipp Quintett in Frankfurt am Main und wurde zur besten deutschen Jazzpianistin gewählt. 1955 ging die „European‘s First Lady in Jazz“ nach New York und erhielt als erste Europäerin einen Plattenvertrag beim US-Label Blue Note Records. Sie trat erfolgreich bis Ende der 1950er Jahre auf. Danach arbeitete sie als Näherin und widmete sich Malerei, Zeichnung, Fotografie und Gestaltung. Mit ihrem Wirken wurde sie zur Wegbereiterin für Frauen im Jazz. Die Gedenktafel wurde von der Leipziger Künstlerin Ute Hellriegel entworfen und mit von und für Jutta Hipp komponierter und von der Leipziger Jazz Band SUM II gespielter Musik enthüllt.

10.02.2025

Mentoring:Musikvermittlung für die niedersächsische Musikszene

Das Mentoring:Musikvermittlung wird im Jahr 2025 erneut von der Niedersächsischen Sparkassenstiftung und Musikland Niedersachen angeboten. Das Programm bietet neue Anreize für Akteur*innen der niedersächsischen Musikszene im Bereich Musikvermittlung und soll dabei helfen, zukunftsfähige Musikformate zu entwickeln. Die 10 Mentor*innen wurden bereits ausgewählt, jetzt werden Mentees gesucht, die von erfahrenen Musikvermittler*innen lernen wollen. Euch erwarten ein Eins-zu-Eins-Mentoring über einen Zeitraum von sechs Monaten von renommierten Expert*innen aus der Musikvermittlung (u.a. Quartett PLUS 1, asambura ensemble, Ensemble Sozusingen), gemeinsame Treffen und digitale Stammtische mit anderen Musikschaffenden aus Niedersachsen, Workshops zu deinen Wunschthemen (z.B. Förderanträge/Projektfinanzierung), praktische Tools und individuelle Unterstützung. Bewerben können sich Musiker*innen, Veranstalter*innen, Festivalmacher*innen, Akteur*innen aus der professionellen Szene oder Laienmusik (im Ehren- oder Hauptamt), als musikalische Leitung oder Management/Vorstand von Orchestern und Chören. Das Programm richtet sich insbesondere an Personen, die Vermittlungsarbeit in ländlichen Räumen leisten (wollen). Die Teilnahmevoraussetzungen findet ihr hier. Bewerbungsschluss: 15.02.2025

10.02.2025

Music Moves Europe

Die Initiative Music Moves Europe fördert einen vielfältigen, wettbewerbsfähigen, innovativen und nachhaltigen europäischen Musiksektor. Der Musiksektor steht weiter vor großen Herausforderungen, da er sich nach der COVID-19-Pandemie immer noch in einem Erholungsmodus befindet. Gleichzeitig muss sich der Musiksektor der globalen Herausforderung des Klimawandels stellen und will zu einer grüneren und nachhaltigeren Zukunft beitragen. Im Einklang mit dem Europäischen Green Deal und in Ergänzung der kulturpolitischen Agenda der EU zielt Music Moves Europe darauf ab, den grünen Übergang und die ökologische Nachhaltigkeit des Musik-Ökosystems entlang der Wertschöpfungskette (von der Entstehung bis zum Vertrieb) zu unterstützen. Die Ausschreibung von Music Moves Europe unterstützt die Aktivitäten eines ausgewählten Konsortiums mit fünf Millionen Euro. Bewerbungsfrist: 19. Februar 2025

07.02.2025