Am 7. Mai 2025 jährt sich das Datum, an dem der Deutsche Bundestag per Entschließungsantrag Clubs als Kulturorte einstufte, bereits zum vierten Mal. Damit einhergehend hätten auch Verordnungen und Vorschriften angepasst werden müssen – getan hat sich jedoch wenig. Für die Schallschutz-Bestimmungen gilt noch immer: Clubgeräusche sind vermeintlich das gleiche wie Industrielärm, z. B. Motorsägen. Und laut Baunutzungsverordnung sind Clubs z.B. in Industriegebieten weiterhin überhaupt nicht und in Gewerbegebieten nur ausnahmsweise zulässig. Reformen sind schon länger als vier Jahre überfällig – die Schallschutz-Bestimmungen z.B. wurden für den clubrelevanten Bereich seit 1968 nicht angepasst! Die neue Regierung will laut Koalitionsvertrag Clubs als Kulturorte schützen und würdigen. Die LiveKomm fordert deshalb laut einer Pressemitteilung von der Bundesregierung, auf Beschlüsse auch Taten folgen zu lassen und Verordnungen und Vorschriften zügig anzupassen.
Im übrigen hat die LiveKomm im Rahmen ihres aktuellen Monitorings kürzlich erneut alarmierende Zahlen vorgelegt: Trotz leicht verbesserter Besucher*innenzahlen und geringerer Umsatzverluste (-2,8 %) stehen viele Clubs und Festivals wirtschaftlich massiv unter Druck. 97 % der befragten Musikspielstätten melden stark gestiegene Kosten, 81 % kämpfen mit grundlegenden finanziellen Herausforderungen – vor allem wegen hoher Mieten und steigender Gagenforderungen. Die Folgen: die Nachwuchsförderung bricht weiter ein: 61 % bieten seltener Bühnen für Newcomer*innen. 78 % der Betriebe brauchen 2025 Fördermittel, um weiter bestehen zu können!