Musikalische Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr?
Am 26. und 27. April 2024 fand unter dem Titel „Arbeitsplatz Musikschule: Nachwuchsgewinnung, Berufsbild, Diversität, Nachhaltigkeit, Tarifentwicklung, Digitalität“ in Wuppertal die Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) statt. In einem Pressegespräch hat sich der Verband zu den Schwerpunkten seiner Arbeit positioniert, in deren Mittelpunkt die Bildungsgerechtigkeit mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zur musikalischen Bildung durch die öffentlichen Musikschulen stand. Dazu betonte der Bundesvorsitzender des VdM, Friedrich-Koh Dolge: „(…) musikalische Bildung hängt immer stärker vom Zufall des Geburtsortes ab. Dabei tragen die Kommunen gemeinsam mit den Eltern als Gebührenzahler nach wie vor den größten Anteil an der Finanzierung der musikalischen Bildung. Angesichts der Dynamik der Kostenentwicklungen benötigen öffentliche Musikschulen dringend eine stärkere und verlässlichere ordnungspolitische und finanzpolitische Verantwortungsübernahme durch die Bundesländer, um die musikalische Bildungsgerechtigkeit zu stabilisieren“. Das ‚Herrenberg-Urteil‘ des Bundessozialgerichts, das die Träger der Musikschulen zwingend dazu anhält, Musikschullehrkräfte nur noch im Anstellungsverhältnis zu beschäftigen, würde zusätzlich Musikschulen in finanzielle Bedrängnis bringen, die letztlich die musikalische Bildung von Kindern zusätzlich und unmittelbar gefährde.
Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 933 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen in bundesweit rund 21.000 Unterrichtsstätten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.
Bundesgeschäftsführung beim Verband deutscher Musikschulen (Bonn)
Der Verband deutscher Musikschulen e. V. (VdM), Fachverband der Träger der öffentlichen Musikschulen in Deutschland, sucht zum 01. Juli 2024 eine*n Bundesgeschäftsführer*in in Bonn. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit (TvöD 15). Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Bonn und beschäftigt derzeit 23 Mitarbeiter*innen. Bewerbungsfrist ist der 30. November 2023.
Deutscher Musikrat begrüßt geplante Ausnahmeregelung der KSK zu Nebeneinkünften
Statt derzeit 450 Euro sollen in der Künstlersozialkasse Versicherte künftig monatlich 1300 Euro aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazuverdienen können, ohne ihren Versicherungsschutz zu verlieren. Gemeinsam mit dem Deutscher Tonkünstlerverband und dem Verband deutscher Musikschulen begrüßt der Deutsche Musikrat diese von Arbeitsminister Hubertus Heil angekündigte Ausnahmeregelung, die auf die derzeit schwierige Erwerbssituation von freiberuflichen Kreativschaffenden reagiert und bis Ende 2022 gelten soll. Zudem soll der Abgabensatz zur KSK auch im Jahr 2022 stabil bei 4,2% gehalten werden, wofür – nach Ankündigung von Hubertus Heil – Bundesmittel von insgesamt etwa 85 Millionen Euro an die KSK fließen sollen. Die Vorschläge von Hubertus Heil sollen im Mai verabschiedet werden.
„Medienpreis Leopold – Gute Musik für Kinder“ ausgeschrieben
Auch in diesem Jahr gibt es eine neue Wettbewerbsrunde des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) für den alle zwei Jahre verliehenen Medienpreis LEOPOLD – Gute Musik für Kinder. Neu ist nun der Sonderpreis Elementare Musikpraxis digital. Damit werden Materialien zu ergänzendem digital gestütztem Lernen für die Altersgruppe ab zwei Jahren und den Themenbereich der Elementaren Musikpädagogik ausgezeichnet, die Kindern auch zu Hause angeleitet musikalische Aktivität ermöglichen. Die 13. Ausschreibung wendet sich aber ebenso wie bisher auch wieder an Produzent*innen fantasievoller CDs, DVDs, CD- und DVD-ROM in bester Qualität, die in unterschiedlichster Weise Musik zum Thema haben. Außerdem sind weiterhin musikbezogene deutschsprachige Online-Formate wie Internetportale und Applicationprogramme gesucht, die zu kreativer Nutzung durch Kinder anregen. Eingereicht werden können Produktionen, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Januar 2021 erschienen und über den Handel oder andere (Verkaufs-)Wege zu beziehen sind. Einsendeschluss: 31. Januar 2021