Musikalische Teilhabegerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen in Gefahr?
Am 26. und 27. April 2024 fand unter dem Titel „Arbeitsplatz Musikschule: Nachwuchsgewinnung, Berufsbild, Diversität, Nachhaltigkeit, Tarifentwicklung, Digitalität“ in Wuppertal die Hauptarbeitstagung und Trägerkonferenz mit Bundesversammlung des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) statt. In einem Pressegespräch hat sich der Verband zu den Schwerpunkten seiner Arbeit positioniert, in deren Mittelpunkt die Bildungsgerechtigkeit mit gleichwertigen Zugangsmöglichkeiten zur musikalischen Bildung durch die öffentlichen Musikschulen stand. Dazu betonte der Bundesvorsitzender des VdM, Friedrich-Koh Dolge: „(…) musikalische Bildung hängt immer stärker vom Zufall des Geburtsortes ab. Dabei tragen die Kommunen gemeinsam mit den Eltern als Gebührenzahler nach wie vor den größten Anteil an der Finanzierung der musikalischen Bildung. Angesichts der Dynamik der Kostenentwicklungen benötigen öffentliche Musikschulen dringend eine stärkere und verlässlichere ordnungspolitische und finanzpolitische Verantwortungsübernahme durch die Bundesländer, um die musikalische Bildungsgerechtigkeit zu stabilisieren“. Das ‚Herrenberg-Urteil‘ des Bundessozialgerichts, das die Träger der Musikschulen zwingend dazu anhält, Musikschullehrkräfte nur noch im Anstellungsverhältnis zu beschäftigen, würde zusätzlich Musikschulen in finanzielle Bedrängnis bringen, die letztlich die musikalische Bildung von Kindern zusätzlich und unmittelbar gefährde.
Der VdM ist der Fach- und Trägerverband der über 933 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, in denen in bundesweit rund 21.000 Unterrichtsstätten über 1,4 Millionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene von 37.000 Fachlehrkräften im gesamten Spektrum des Musizierens unterrichtet werden. Er engagiert sich als Fachpartner für die bundesweite Entwicklung und Umsetzung musikalischer Jugend- und Erwachsenbildung.