Festivalstudie geht in Verlängerung (bis 13.12.2024)
Die Festivalstudie geht in Verlängerung! Die Initiative Musik hat noch ein paar Tage draufgepackt, sodass Ihr als Veranstaltende bis zum 13.12. Zeit habt, an der Studie teilzunehmen. Macht also mit und helft der Initiative dabei, eine wissenschaftlich fundierte Datenlage zur Situation der Musikfestivals in Deutschland zu schaffen!
Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt das Institut für Demoskopie Allensbach (IfD). Die bundesweit angelegte Studie soll einen Überblick zur Lage der Musikfestivals in Deutschland liefern und wirtschaftliche, organisatorische und programmatische Kennzahlen liefern und Aspekte wie Nachhaltigkeit, Diversität und Inklusion berücksichtigen. Die Ergebnisse werden im Sommer 2025 veröffentlicht und frei zugänglich gemacht. Die Festivalstudie ist ein Kooperationsprojekt der Initiative Musik, der Bundesstiftung LiveKultur und dem Deutschen Musikinformationszentrums (miz). Ermöglicht wird die Festivalstudie durch eine Sonderförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
An der Umfrage kann eine vorab ausgewählte und vom miz kontaktierte Grundgesamtheit an Festivals teilnehmen. Wenn ihr keine Mail erhalten habt und teilnehmen wollt, meldet euch per Mail.
Clubkombinat Hamburg startet Nachhaltigkeitskampagne
Neue Antragsrunde beim Programm Live 500 der Initiative Musik
13.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
16.09., 14 Uhr – Zur Anmeldung
18.09., 11 Uhr – Zur Anmeldung
HELGA! Festival Award: jetzt bewerben!
Ihr seid stolz auf euer Festival und die tollen Dinge, die ihr auf die Beine gestellt habt? Dann bewerbt euch für den Festival Award HELGA!.Der Festival Award geht am 19.09.2024 im Rahmen des Reeperbahnfestivals in die 11. Runde. Erneut haben die Festivalmacher*innen eine hochkarätige, mehrköpfige Fachjury zusammengestellt, die in fünf prägnanten Kategorien die angesagtesten, kreativsten, lustigsten und blumigsten Festivals des Landes auszeichnet. Auch Festival-Fans sind eingeladen, Teil der Jury zu werden und im Public Voting für ihr Lieblingsfestival zu stimmen. Berücksichtigt werden können Festivals, die im Zeitraum vom 01.09.2023 – 31.08.2024 stattfinden. Bewerbungsschluss: 31.08.2024
Popakademie Talks zum Thema Musik und Nachhaltigkeit starten am 10.10.2023
Im Wintersemester 2023/2024 veranstaltet die Popakademie wieder die Reihe „Popakademie Talks“. Im Herbst stellen Gäste aus dem Musik- und Kulturbereich das Thema „Musik und Nachhaltigkeit“ vor. Die Popakademie Talks starten am Dienstag, den 17. November um 19 Uhr mit Zora Brändle, die einen Überblick über das Thema Nachhaltigkeit gibt. Zora Brändle studierte an der Popakademie Baden-Württemberg Musikbusiness, wo sie unter anderem am Projekt Green Touring beteiligt war. Brändle war von 2018 bis 2023 Vorsitzende des Clubverband EventKultur Rhein-Neckar, Co-Initiatorin der Delta Frauen und Co-Initiatorin, Gründungsmitglied und aktuell 2. Vorsitzende von Clubkultur Baden- Württemberg. Seit 2020 absolviert sie berufsbegleitend den MBA Sustainability Management an der Leuphana Universität Lüneburg und beschäftigt sich beruflich, privat und im Ehrenamt mit Nachhaltigkeit in der Kultur. Außerdem ist sie seit 2022 in der Fachjury Nachhaltigkeit des Applaus-Spielstättenpreis der Initiative Musik. Am 14. November 2023 geht es im Talk mit Nicholas Müller um das Thema soziale Nachhaltigkeit als Musiker. Am 05. Dezember 2023 ist Laura Knobloch zu Gast und spricht über Nachhaltigkeit bei Festivalplanungen am Beispiel von Enjoy Jazz. Die Talks finden jeweils in der Popakademie in Raum 001 statt, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Digitale Weiterbildung „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen“ 25.+28.09.2023
Am 25. und 28. September startet die Kulturpolitische Gesellschaft mit der zweiten Runde ihres im Rahmen der Initiative Culture4Climate entwickelten Weiterbildungsangebots, das sich an aktuelle und künftige Entscheidungsträger*innen in Kulturorganisationen aller Sparten richtet. Das modulare Angebot besteht aus sieben kompakten, thematisch abgegrenzten und einzeln buchbaren Online-Seminaren, in denen die Teilnehmenden zu Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, zentralen Handlungsfeldern und Umsetzungsmöglichkeiten für die Übernahme von Klimaverantwortung in Kulturorganisationen qualifiziert werden. Den Start machen Prof. Dr. Martin Zierold (KMM Hamburg) und Dr. Florian Antony (Öko-Institut) am 25.09. mit dem Thema „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen: Das Prinzip Cultural Leadership“ (Anmeldung). Am 28. September 2023 werden Dr. Ralf Weiß und Selina Kahle (2N2K Deutschland e.V.) im Online-Seminar „Klimaverantwortung in Kulturorganisationen: Rahmenbedingungen und Ziele“ den Teilnehmenden einen aktuellen Überblick über die spezifischen Rahmenbedingungen für Kulturorganisationen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit vermitteln. Hier geht es zur Anmeldung.
Bewerbung für Live Music Fonds Stuttgart ab 22.03. möglich
Der Live Music Fonds Stuttgart ist ein Förderfonds für Veranstalter*innen in popkulturellen und popmusikalischen Bereichen. Mit der Förderung unterstützen das Kulturamt Stuttgart und das Pop-Büro Region Stuttgart Veranstalter*innen aus der Region, die jeweils im vergangenen Jahr Livemusik Veranstaltungen oder Events mit künstlerischen DJs in Stuttgarter Clubs, Musikspielstätten und auf Open Air Flächen durchgeführt haben. Zu diesem Zweck stellte das Kulturamt Stuttgart eine Fördersumme von jährlich € 80.000,- zur Verfügung. Ab dem 22.03.2023 könnt ihr euch wieder für den LMFS 2023 bewerben!
Aktuelle Förderung: NRW und Niedersachsen
Landesregierung NRW schreibt erneut 15.000 Künstlerstipendien aus
Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten erneut Anträge für das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ der Landesregierung NRW stellen. Sie erhalten im Erfolgsfall 6.000 Euro für die Dauer von sechs Monaten (April bis September), um ihrer künstlerischen Arbeit auch unter den Bedingungen der Pandemie nachzugehen. Das Antragsformular steht über die Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft zur Verfügung. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2021. Infos.
Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen in Niedersachsen geht in die vierte Runde
Vom Amateurtheater über das Kulturzentrum bis zum ehrenamtlich organisierten Museum – das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt in diesem Jahr bereits zum vierten Mal kleine Kultureinrichtungen mit einem Investitionsprogramm, für das insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das Investitionsprogramm richtet sich an Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen oder nicht mehr als fünf Neuproduktionen pro Jahr durchführen. Das Programm besteht aus zwei Förderlinien: Anträge mit einer Fördersumme von 1000 Euro bis 25.000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Fördersummen über 25.000 Euro bis zu 75.000 Euro können bis zum 30. Juni 2021 direkt beim MWK beantragt werden. Infos
Neustart Kultur für Musikclubs und Veranstalter*innen: Antragsfrist verlängert
Die Antragsfrist der Teilprojekte des Pakets NEUSTART KULTUR für Clubs und Veranstalter*innen ist noch einmal verlängert worden: Noch bis zum 30.11.2020 können Musikclub-Betreibende und Veranstalter*innen von Live-Musik und Festivals im Rahmen des Förderpakets Geld beantragen.
Initiative Musik über NEUSTART KULTUR
Das Interesse der Betreiber*innen von kleinen und mittleren Livemusikclubs am NEUSTART-KULTUR-Förderprogramm für Musikclubs ist sehr groß. Bis zum Antragsschluss am 31. Oktober 2020 gingen 536 Anträge von Musikclubs aus allen Bundesländern ein. Bis Ende November sollen möglichst viele Musikclubs eine Zusage erhalten, bis die zur Verfügung stehenden Mittel komplett ausgeschöpft sind. Die insgesamt beantragte Fördersumme liegt 35 Prozent über dem Förderbudget. Die Musikclubs erhalten finanzielle Unterstützung, um unter den aufgrund der Pandemie veränderten Bedingungen, sichere sowie kulturell wertvolle Musikveranstaltungen planen und verwirklichen zu können.
Das Antragsverfahren des Förderprogramms für Festivals und Livemusik-Veranstalter*innen wird verlängert. Der neue Antragsschluss ist nun der 30. November 2020. Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen von Festivals und örtlich gebundenen Livemusikveranstaltungen sowie Tourneeveranstalter*innen, sofern sie die Hauptverantwortung und das wirtschaftliche Risiko für ihren Leistungsanteil tragen. Die Fördermittel können als Zuschüsse sowohl für die Durchführung von Musikveranstaltungen und Musikfestivals als auch für deren Planung bis einschließlich 2022 genutzt werden. Die Höhe der maximalen Förderung ist u.a. von der Antragskategorie abhängig. Die Einordnung erfolgt dabei anhand der Anzahl der Konzerte, der verkauften Tickets und der Umsätze der Jahre 2017 bis 2019. Am 12. November, von 15-16h, bietet die Initiative Musik einen weiteren Info-Call zu diesem Programm an, der ohne Voranmeldung zugänglich ist.
NEUSTART KULTUR fördert Musikfestivals und Veranstalter*innen
Das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR fördert in zwei Teilprogrammen Musikclubs, Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen. Spielstätten und Musikclubs können – gestaffelt nach der Publikumskapazität – Fördermittel bis zu einer Höhe von 150.000 Euro erhalten. Der Förderanteil beträgt dabei bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Im Fokus stehen vor allem die Programmplanung sowie die öffentlichkeitswirksame Präsentation der Wiederaufnahme des Kulturbetriebs, z.B. durch pandemiegerechte Formate zur Nachwuchsförderung und Gender Equality. Antragsberechtigt sind Betreiber*innen von Musikclubs mit einer Gesamtkapazität bis maximal 2.000 unbestuhlte Plätze und einer Veranstaltungsfläche von bis zu 1.000 qm. Sie müssen nachweisen, dass sie bis zur pandemiebedingten Schließung im März 2020, seit mindestens einem Jahr einen regelmäßigen und kuratierten Konzertbetrieb realisiert haben. Der Bundesverband der Musikspielstätten in Deutschland LiveMusikKommission (LiveKomm) unterstützt die Initiative Musik dabei als Partner mit seiner fachlichen Expertise aus der Clubbranche. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Anträge für die Förderung für Musikfestivals und Livemusik-Veranstalter*innen – ebenfalls gestaffelt bis zu einer Höhe von 150.000€ pro Antragssteller*in – starten am 06.09.2020. Telefonische Antragsberatung gibt die Initiative Musik ab dem 01.09.2020. Oder ihr schaut euch dieses kompakte Erklärvideo an:
„Hessen kulturell neu eröffnen“ – Spielstätten- und Künstler*innenförderung
Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets „Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds „innovativ neu eröffnen“ (Phase 3a) stellen. Dieser soll Kultureinrichtungen mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme erleichtern. Unter anderem Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren und Freie Bühnenkönnen bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich. Anträge werden bis zum 30.09.2020 möglich sein.
Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms „Hessen kulturell neu eröffnen“ können weiterhin gestellt werden. So können Veranstalter*innen bis 30.11.2020 die Festivalförderung „Sofort helfen“ (Phase 1) beantragen. Freie Künstler*innen können bis 15.09.2020 Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben (Phase 2). Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstler*innen sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstler*innen in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen.
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