Diskriminierung ist keine Kunst – Klägerin gibt Stellungnahme zu Knabenchor-Urteil

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 16.08.2019 die Klage der Anwältin Susann Bräcklein abgewiesen, deren Tochter Aufnahme sich um die in einem Knabenchor beworben hatte. Nun hat sie in einer Stellungnahme das Urteil kritisiert.

Das Das Gericht verkenne ganz maßgeblich, dass die Ausbildungsmöglichkeiten von Mädchen und Jungen in Berlin gerade nicht gleich oder gleichwertig sind. Nur Jungen erhalten die intensive und kostenfreie Gesangsausbildung an der UdK. Fantastisch sei dabei die Interpretation der Richter, bei dem explizit auf „Jungen“ ausgerichteten Werbeangebot des Chores seien „Mädchen“ mitgemeint.
Sie kritisiert die Auffassung des Gerichts, die Ablehnung eines Mädchens beruhe bei einem zu 100 Prozent männlich besetzten Chor nicht unmittelbar auf dem weiblichen Geschlecht als lebensfremd. Kinder seien weder Instrumente, durch die sich ein Chorleiter in seiner künstlerischen Freiheit verwirkliche, noch Profis, die mit dem Singen ihren Lebensunerhalt verdienen. Daher stehe in staatlichen Chorschulen die Ausbildung und nicht wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Zudem habe das Gericht von der Klägerin vorgelegte Studien nicht ausreichend berücksichtigt, nach denen bei gleichem Repertoire und gleichem Gesangstraining Zuhörer nur mit an Zufälligkeit grenzender Wahrscheinlichkeit einen Klangunterschied zwischen Mädchen- und Jungenchören wahrnehmen (vgl. Howard, Independent vom 9.3.2003: “Girls‘ singing voices‚ are just as pure as boys”.). Die Aufnahme von Mädchen könne die Kunstfreiheit deshalb nur minimal berühren; der generelle Ausschluss von Mädchen führe dagegen zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Diskriminierungsfreiheit.

Die Klägerin schließt mit dieser Feststellung: „Das Gericht stellt tragend auf die subjektive Wahrnehmung des Chorleiters ab. Entscheiden sei, wie er allein Stimme und Motivation einer Bewerberin beurteile. Diese Rechtsauffassung eröffnet jedenfalls dann praktisch unbegrenzte Spielräume für individuelle Ablehnungsmöglichkeiten, wenn keine fairen und geschlechtergerechten Aufnahmeverfahren installiert sind (sog. blind auditions).

30.09.2019

Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig

Das Landgericht München hat gestern ein Urteil im Rechtsstreit der GEMA gegen YouTube um die Verwendung der sogenannten GEMA-Sperrtafeln verkündet. Die Sperrtafeln auf YouTube sind illegale Anschwärzung und Herabwürdigung, so das Landgericht München. Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos, Livestreams u.ä. auf der Internetplattform YouTube findet der User statt Musik folgende oder ähnliche Hinweise: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Das Landgericht München urteilte heute, dass diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine „absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“ sei. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt, begründet das Gericht weiter. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt. Hintergrund des Streits: YouTube zahlt keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, über die Entscheidung des Gerichts: „Seit fast 3 Jahren führt YouTube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. YouTube stellt sich einerseits auf den Standpunkt, keine Lizenz und damit keine Rechte für die Videos zu benötigen. Andererseits sollen laut der Sperrtafel die Videos gerade aufgrund der unterbliebenen Rechteeinräumung nicht zu sehen sein. Diesen Widerspruch hat das Gericht erkannt und das Verhalten von YouTube als unzulässig eingestuft. Die Entscheidung ist ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: Es ist nicht die GEMA, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich YouTube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können.“

Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen zur Urteilsverkündung sowie Hintergründe zum Konflikt zwischen der GEMA und YouTube finden Sie hier: www.gema.de/youtube.

26.02.2014

Pussy Riot Russland wegen Antiputin-„Punkgebet“ zu zwei Jahren Lagerhaft verurteilt

Das Ende eines Schauprozesses: Das Moskauer Gericht verurteilt a 17.08.2012 die drei Musikerinnen der Band Pussy Riot Marija Alechina, Nadezhda Tolokonnikova und Ekaterina Samutsecitch zu zwei Jahren Lagerhaft. Richterin Marina Syrowa befindet in ihrem Urteil, sie hätten religiösen Hass gesät, indem sie in der Christus-Erlöser-Kathedrale im Februar ein sogenanntes Punkgebet gegen Wladimir Putin aufgeführt hätten. Damals waren sie zu fünft. Bis heute ist unklar, warum das Gericht ausgerechnet diese drei Frauen belangt, die beiden anderen Musikerinnen befinden sich in Freiheit. Für Alechina und Tolokonnikova könnte es außerdem weitreichende Folgen haben: ihre kleinen Kinder werden ihnen bzw. den Vätern möglicherweise weggenommen (Tolokonnikova’s Ehemann ist selbst radikaler Aktivist) und in staatliche Obhut gegeben.
„Das heutige Urteil gegen drei Mitglieder der Punk-Band Pussy Riot ist ein harter Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Russland“, sagt die Russlandexpertin von Amnesty International, Friederike Behr. „Zwei Jahre Straflager für eine vielleicht provokante, aber friedliche Protestaktion: Das ist erschütterndes, politisch motiviertes Unrecht. Das Urteil ist nicht nur der Versuch, die drei jungen Frauen zum Schweigen zu bringen. Es soll auch eine Warnung an alle anderen sein, die es wagen, Präsident Putin und seine Regierung zu kritisieren. Auch die Festnahmen am Rande der Urteilsverkündung zeigen, dass Behörden weiterhin hart gegen Regimekritiker vorgehen wollen.“ Bereits mit der jüngsten Verschärfung des Demonstrationsrechts und dem sogenannten NGO-Gesetz hatte Russland die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Amnesty International geht davon aus, dass Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich nur aufgrund ihrer legitimen Meinungsäußerung verurteilt wurden und stuft sie deshalb als gewaltlose politische Gefangene ein.
Weltweit haben Tausende Menschen gegen die Verurteilung der russischen Punkband Pussy Riot protestiert. Deutsche Politiker machen Russlands Präsidenten Vorwürfe. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel ließ eine kritische Stellungnahme veröffentlichen.

Das feministische Kunstkollektiv Pussy Riot gründete sich im Herbst 2011 nach der Ankündigung von Wladimir Putin, erneut als Präsident zu kandidieren. Bekannt wurde die Punkband mit einem illegalen Auftritt auf dem berühmten Roten Platz. Einige der etwa 20 Mitglieder leben seit der Festnahme ihrer Mitstreiterinnen im Exil oder im Untergrund.

Wer den drei Frauen helfen will, kann sich hier informieren, wie: http://freepussyriot.org/de/content/hilfe-bei-finanzierung-und-organisation

(Quellen: http://www.zeit.de, http://www.freepussyriot.org, http://www.fr-online.de)

19.08.2012