The Power Of The Arts fördert Kulturprojekte von Initiativen
The Power of the Arts unterstützt Initiativen und Institutionen, die sich mit Hilfe der Kultur für eine offene Gesellschaft einsetzen. Die Initiative der Philip Morris GmbH zeichnet seit 2017 jährlich Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 200.000 Euro aus, die sich mittels der Kultur für soziale und kulturelle Gleichberechtigung einsetzen und Barrieren abbauen, um die Verständigung aller Menschen zu fördern. Mit der Fördersumme unterstützt The Power of the Arts berufliche und gesellschaftliche Teilhabe sowie Bildungsmöglichkeiten und stärkt wirtschaftliche Chancen in Deutschland. Angesprochen sind Projekte und Initiativen aus den Sparten Musik, Theater, Kunst, Tanz, Literatur, Architektur, Film und angewandte Künste.Eine unabhängige Jury, bestehend aus Personen aus dem Kunst- und Kulturumfeld und der Wissenschaft, wählt die Projekte aus. Alle Preisträgerprojekte des jeweiligen Ausschreibungsjahres werden im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin geehrt. Vom 20.04.-30.06. können sich gemeinnützige Initiativen bewerben.
Community-Projekt „Eine Straße geht ins Konzert“ in Frankfurt
Innovationsfonds Soziokultur fördert Projekte in Brandenburg
Neues Gesprächsformat in Frankfurt: „kep.talks“ ab 02.02.2024
Die Frankfurter Kulturentwicklungsplanung geht weiter, mit Beginn der Konzeptionsphase startet ein neues Format: Die Gesprächsreihe „kep.talks“ wirft einen Blick auf wichtige, kulturpolitische Zukunftsthemen und findet ab Februar 2024 an drei Terminen in der Evangelischen Akademie Frankfurt statt. In Kooperation mit dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain lädt das Kulturamt Expert*innen aus Kultur und Wissenschaft ein, um über aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen in Kunst und Kultur zu diskutieren. Der erste Talk am 02.02. hat den Titel „Invite, empower, connect: Wie gelingt die Öffnung der Kultureinrichtungen?“ und beginnt um 19 Uhr, ab 21 Uhr gibt es ein Get-together mit Drinks & Musik von GG VYBE. Weitere Termine: kep.talk #2: 15.03.2024, kep.talk #3: 26.04.2024. Für den Besuch der „kep.talks“ ist eine Anmeldung erforderlich.
Neue Förderrunde des Fonds Soziokultur
Für die Förderung und Entwicklung kultureller Teilhabe in Deutschland soll nach den Plänen der Regierungskoalition das Budget des Fonds Soziokultur im kommenden Jahr 2024 von 3,9 auf 5,9 Mio. Euro angehoben werden. „Der Ausbau der Bundeskulturfonds als Innovationstreiber ist mir ein Herzensanliegen als eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags“, schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth in ihrem Schreiben an den Fonds Soziokultur. Alle sechs Bundeskulturfonds sollen nach dem Auslaufen von NEUSTART KULTUR eine Erhöhung ihrer Budgets erhalten und können so weitaus besser die freie Kunst- und Kulturarbeit in Deutschland stützen und entwickeln helfen. Der Fonds Soziokultur startet aktuell eine neue Ausschreibungsrunde für die beiden Förderprogramme Allgemeine Projektförderung und U25 – Richtung: Junge Kulturinitiativen. Bis 02. November 2023 sind Kulturschaffende und Einrichtungen der Soziokultur, der Kulturellen Bildung und Medienkulturarbeit aufgerufen, ihre innovativen und partizipativen Projektvorhaben einzureichen.
Hamburgische Kulturstiftung fördert junge Künstler*innen & Projekte
Die Hamburgische Kulturstiftung fördert Vorhaben junger Künstler*innen sowie Kinder- und Jugendkulturprojekte der freien Szene in den Sparten Darstellende Kunst (Tanz, Theater, Performance, Musiktheater), Bildende Kunst, Musik, Literatur, Film und Fotografie sowie interdisziplinäre Vorhaben. Die Projekte sollten in Hamburg erarbeitet werden und stattfinden oder einen Hamburg-Bezug aufweisen. Die nächste Antragsfrist ist der 15.09.2023.
Konferenz zu Kultureller Bildung in ländlichen Räumen 20.-21.09.2023 Leipzig
Auf der Konferenz werden die Erkenntnisse aus vier Jahren BMBF-geförderter Forschung in 20 Forschungsprojekten aus unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen vorgestellt und zwischen Praxis und Wissenschaft diskutiert. Die Teilnehmenden aus Kultureinrichtungen, aus der Kunst- und Jugendbildung im ländlichen Raum, aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung werden an den zwei Tagen gemeinsam neue Impulse für zukünftige Forschung setzen und im Dialog von Praxis und Wissenschaft überlegen, wie kulturelle Bildung im ländlichen Raum zukünftig gestaltet werden kann. Es geht um musikalische Praxen in ländlichen Räumen und welche Rolle Schulen dabei spielen (können), Musikvereine, künstlerische Residenzen, Zugehörigkeitsgefühle und Verlusterfahrungen, den Einfluss kultureller Bildung auf gesellschaftliche Umbrüche, regionale Identitäten und das öffentliche Bild von ländlichen Räumen, Kulturpartizipation u.v.m. Mehr zu den teilnehmenden Projekten hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Kapazität erforderlich und ab 15.09. hier möglich.
Veranstaltungsort: Bibliotheca Albertina, Beethovenstraße 6, 04107 Leipzig
Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung vergibt 120.000 Euro für Musik- und Kunstprojekte mit jungen Menschen
Bereits zum 16. Mal bekommen musikalische und künstlerische Initiativen für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen die Chance auf eine Förderung durch die Liz Mohn Kultur- und Musikstiftung. Ab sofort können sich Projekte aus ganz Deutschland für die bundesweite „Ideeninitiative ‚Kulturelle Vielfalt mit Musik‘“ bewerben. Die Initiative sucht nach Projekten, die durch Musik, bildende und darstellende Kunst oder Literatur das Miteinander von Kindern und Jugendlichen verschiedener kultureller Herkunft stärken möchten. Dabei sind insbesondere die Verantwortlichen in Schulen und Kindergärten, in Jugendeinrichtungen sowie in Vereinen und Verbänden eingeladen, sich mit ihren Ideen zu bewerben. Genauso können einzelne Akteur*innen mit gemeinnützigen Projektpartner*innen ihre Vorschläge einreichen. Ebenfalls sehr willkommen sind Initiativen, die sich in der kulturellen Arbeit mit Geflüchteten einsetzen, oder die den Zugang zu Musik und den Künsten über digitale Formate ermöglichen. Die Kinder und Jugendlichen sollten möglichst an allen Phasen des Projektes aktiv beteiligt sein. Die Projekte dürfen erst ab Januar 2024 starten und ihre Laufzeit sollte zunächst auf sechs Monate begrenzt sein. Eine Förderung kann nur neuen Projekten oder ergänzenden Bausteinen bereits bestehender Projekte zugutekommen. Bewerbungssschluss: 31.10.2023.
Förderprogramm „Musik für alle!“
Das Förderprogramm „Musik für alle!“ des Bundesverbandes Chor & Orchester richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren, die in verschiedenen Risikolagen aufwachsen und bisher keinen oder nur geringen Zugang zur Musik haben. Das Förderprogramm soll Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten in musikalischen Angeboten für alle ermöglichen. Die Risikolage muss nicht für die einzelnen Teilnehmenden nachgewiesen werden. Vielmehr soll das Bündnis im Antrag nachvollziehbar darstellen, wie die Zielgruppe im Sozialraum anhand der drei Risikolagen erreicht werden kann. Es ist möglich und erwünscht, dass auch Kinder und Jugendliche teilnehmen, die nicht von den Risikolagen betroffen sind. Eine Stigmatisierung soll bewusst vermieden werden. Antragsschluss: 1. September 2023
KulturPass für 18Jährige
Ab Mitte Juni kommt der KulturPass! Mit einem Guthaben von 200 Euro möchte der Bund junge Menschen, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern, dazu anregen, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und vieles andere verwendet werden.
Kulturanbietende in ganz Deutschland können sich aktuell auf dem digitalen Marktplatz registrieren und ihre Veranstaltungen und Angebote zur Verfügung stellen.
Elbkulturfonds 2024 (Bewerbungsfrist: 01.06.23)
Mit 500.000 Euro unterstützt Hamburg im Rahmen des Elbkulturfonds Hamburger Künstler*innen, Gruppen und nicht-kommerzielle Projekte aus allen Bereichen der freien Kunst- und Kulturszene. Es werden Projekte der Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Performance, Video, Fotografie, Kunst im öffentlichen Raum und Design gefördert – gerne auch spartenübergreifend. Ziel ist die Entwicklung und Vernetzung der Freien Szene Hamburgs mit überregionalen und internationalen Projekten und Künstler*innen. Eine fünfköpfige, unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder für 2024. Das Fördervolumen liegt pro Projekt in der Regel bei 50.000 bis 100.000 Euro. Die Behörde für Kultur und Medien begrüßt ausdrücklich Bewerbungen von Künstler*innen mit motorischen, visuellen, auditiven oder kognitiven Einschränkungen sowie Anträge, deren Projekte die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglichen oder fördern. Projektanträge können ab sofort hier eingereicht werden (Antragsschluss: 01.06.2023). Aktuell ist das digitale Antragsverfahren leider nicht vollständig barrierefrei; bei Bedarf kann per Mail Unterstützung bei der Antragstellung angefordert werden.
Programm „Zusammenbringen!“ fördert 14 Baden-Württemberger Kulturbetriebe
Das Zentrum für Kulturelle Teilhabe (ZfKT) unterstützt Projekte zur Kulturellen Teilhabe in ganz Baden-Württemberg mit dem neuen Förderprogramm „Zusammenbringen!“. Es unterstützt Kultureinrichtungen dabei, sich im Rahmen von Fachtreffen miteinander zu vernetzen, zu beraten und weiterzubilden, um kulturelle Teilhabe für alle Menschen in Baden-Württemberg zu teilen und weiterzuentwickeln. Die Kultureinrichtungen arbeiten dabei spartenübergreifend zusammen, etwa ein Museum mit einem Theater, oder eine Hochschule mit einem Orchester. Die Einrichtungen gehen bei der Programmgestaltung der Fachtreffen von der Expertise aus, die sie selbst im Umgang mit bestimmten Aspekten von Kultureller Teilhabe bereits erworben haben. „Die Kulturszene muss sich austauschen, die Player sollten voneinander lernen und Best Practice vergleichen, denn gemeinsam sind die Herausforderungen besser zu bewältigen“, sagt Kunststaatssekretär Arne Braun. „Das neue Programm des Zentrums für Kulturelle Teilhabe stellt das in den Mittelpunkt, denn es bringt Können und Wissen aus den unterschiedlichen Bereichen zusammen. Genau diesen Austausch brauchen wir.“ Eine Fachjury wählte sieben Vorhaben zur Förderung aus, die Fördersumme beträgt insgesamt rund 235.000 Euro.