Initiative Aufstehen für die Kunst kritisiert Coronamaßnahmen in Bayern und Sachsen

In Bayern und Sachsen, die aktuell so starke Inzidenzen haben wie nie zuvor, sind neue Coronamaßnahmen in Kraft getreten, die Kulturveranstaltungen stark einschränken. In Bayern wird die Saalbelegung pauschal auf 25% begrenzt, in Sachsen bleiben die Vorhänge gleich ganz geschlossen. AUFSTEHEN FÜR DIE KUNST weißt auf die bekannten und aktuellen wissenschaftlichen Studien zur Risikoabwägung von Theaterbesuchen hin: Sowohl die Konzertstudie der Universität Halle, die Studie der Bayerischen Staatsoper/TU München zum Opernbetrieb, die Konzerthausstudie in Dortmund, ebenso diejenige im Konzertsaal des NDR, wie auch alle internationalen Studien (z. B. des Institut Pasteur) kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, daß bei hälftiger Belegung, Maskenpflicht und modernen Belüftungssystemen das Risiko von Virusübertragungen – selbst unter den Bedingungen der Delta-Variante –im Publikum nahezu auszuschließen ist. Studien, die zu gegenteiligen Ergebnissen kommen, existieren nach wie vor nicht. Vor allem die Entscheidung des Freistaates Sachsen ist aus Sicht der Initiative unverständlich: Erneut gibt es einen kompletten Lockdown für alle Kultureinrichtungen, gleichzeitig werden Gastronomie und der nicht lebensnotwendige Einzelhandel offen gehalten. Erst kürzlich haben die bundesweiten Auswertungen der Luca-App ergeben, daß alle Kultureinrichtungen zusammengenommen lediglich für 0,9 % der App-Warnungen den Ausschlag gaben, hingegen waren es bei den Restaurants knapp 11%. Auch in Sachsen war die Kultur zehn Monate länger untersagt als die Religion und sieben Monate länger als der Einzelhandel, selbst der Probenbetrieb war monatelang eingestellt. Dabei gilt natürlich auch hier: Die Kunstfreiheit ist im Grundgesetz auf der gleichen Stufe wie die Religionsfreiheit garantiert und sie hat eine viel stärkere grundrechtliche Verankerung als der nicht lebensnotwendige Einzelhandel oder etwa die Gastronomie. Zudem ist im neuen, von Sachsen gerade erst mitbeschlossenen Infektionsschutzgesetz, eine Komplettschließung der Kultur ausgeschlossen. In der vorherigen Version, auf welcher die jetzt beschlossenen Schließungen noch beruhen, war eine besondere Begründungspflicht im Kulturbereich vorgesehen, um der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Diese seien aber hier nicht im Ansatz erfüllt.

25.11.2021

Deutscher Musikrat und Landesmusikräte fordern die Bundesregierung zur Koordination der Corona-Studienlage auf

Derzeit werden bundesweit zahlreiche Studien zur Gefahr einer Corona-Ansteckung durchgeführt. Die vielfältigen und zum Teil sehr unterschiedlichen Erkenntnisse dieser Untersuchungen werden zur Begründung herangezogen, wenn es um konkrete Hygienekonzepte und Verordnungen geht. So beruft sich auch der Berliner Senat in seiner aktuellen Corona-Verordnung, in der gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen pauschal verboten wird, auf aktuelle Erkenntnisse der Wissenschaft. Der Deutsche Musikrat fordert die Bundesregierung angesichts dieser großen Bandbreite an Erkenntnissen und Meinungen unterschiedlicher Akteure dazu auf, die Studiesnlage zu koordinieren. Es gehe dabei um um Orientierung und Einordnung der natürlicherweise großen Bandbreite an Erkenntnissen. Ziel sei es, auch dem Musikleben unter Wahrung der Hygienevorschriften größere Handlungsspielräume zu eröffnen. Der Deutsche Musikrat hatte bereits am 03. Juni 2020 in einer Pressemitteilung das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt dazu aufgefordert, gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut federführend Corona-Grundlagenforschung zur Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen zu betreiben, zu koordinieren und zur Verfügung zu stellen. In Reaktion auf die aktuelle Corona-Verordnung des Berliner Senats hat der Deutsche Musikrat diese Forderung in einer Pressemitteilung vom 29. Juni 2020 nochmals bekräftigt.

08.07.2020

Stipendien für Studien- und Arbeitsaufenthalte in Italien & Frankreich

KünstlerInnen mit erstem Wohnsitz in Baden-Württemberg können sich bis 15. Januar 2017 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für einen Studien- und Arbeitsaufenthalt in Italien und Frankreich bewerben. Die für das Jahr 2018 ausgeschriebenen Bund-Länder-finanzierten Stipendien in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik (Komposition) beziehen sich auf Studienaufenthalte in der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano oder dem Deutschen Studienzentrum in Venedig. Interessenten aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst und Musik (Komposition und Interpreten) können sich auch für Residenzstipendien an der Cité Internationale des Arts in Paris bewerben. Die Stipendien sind vorrangig für besonders begabte, jüngere KünstlerInnen vorgesehen. Diese sollen in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Die Bewerbung von Studierenden ist ausgeschlossen. Die Studienaufenthalte in Rom belaufen sich auf ein Jahr, in der Casa Baldi in Olevano und in dem Deutschen Studienzentrum in Venedig jeweils auf drei Monate.

01.01.2017