Ein offener Brief von Prof. Dr Zorka Wollny kritisiert das Ergebnis der aktuellen Auswahl der Arbeitsstipendien im Bereich Neue Musik/Klangkunst des Berliner Senats, die nur 3 von 20 Stipendien an Künstlerinnen vergeben hat, obwohl der Anteil der Bewerberinnen 39% betrug. Zwar gingen im Vorjahr 8 von 19 Stipendien an Frauen, jedoch sieht die Gesamtbilanz eher mau aus: Von 2007-2018 erhielten 180 Musiker, aber nur 60 Musikerinnen die Förderungen „Kompositionsstipendium“ und „Kulturaustauschstipendium“ des Berliner Senats (d.h. 75% Musiker, 25% Musikerinnen). Die Petition fordert deshalb, weitere Mittel für sieben Stipendien an weibliche Künstlerinnen und Kuratorinnen freizustellen und für zukünftige Ausschreibungen eine verbindliche Quote von 50 % festzulegen, um der großen Zahl der in Berlin lebenden und international anerkannten Künstlerinnen gerecht zu werden und eine Chancengleichheit herzustellen. Der offene Brief richtet sich an den Senator für Kultur und Europa Dr. Klaus Lederer und kann noch bis Mitte Juni hier unterzeichnet werden.
Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin
Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden.
Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.
Hessen vergibt Projektstipendien
In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.
Neustart Kultur – 50 Millionen für die Bundeskulturfonds
Das Rettungsprogramm der Bundesregierung NEUSTART KULTUR sieht die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstler*innen und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Als erste einer ganzen Reihe von Organisationen haben die sechs Bundeskulturfonds Informationen zu Fördergrundsätzen und Antragsmodalitäten auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Sie erhalten aus dem Programm NEUSTART KULTUR insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlich, um in den von ihnen vertretenen Kultursparten Projekte zu fördern. Viele ihrer Förderungen richten sich unmittelbar an Künstler*innen. Der Fonds Soziokultur e.V. baut mit „Sonderförderung Neustart Kultur“ auf seinem Corona-Sonderprogramm „Inter-Aktion“ auf. Er wird die Kulturproduktion in Einrichtungen freier Trägerschaft, darunter auch Jugendkunstschulen, und anderer Akteure der kulturellen Bildung unterstützen. Ziel ist es, fragile Strukturen und kulturelle Teilhabemöglichkeiten zustärken. Der Musikfonds e.V. fördert die Stabilisierung und Neuorientierung des aktuellen Musikschaffens unter anderem durch ein neues Stipendienprogramm. Damit werden zum Beispiel Recherchen, Kompositionsvorhaben oder die Entwicklung neuer künstlerischer Arbeiten gefördert.
Arbeitsstipendien der Hessischen Kulturstiftung
Die Hessische Kulturstiftung vergibt Stipendien von einmalig 2000€ an in Hessen gemeldete und in der KSK versicherte Künstler*innen aller Sparten. Damit will sie Freiräume zum Arbeiten schaffen. Für diejenigen, die nicht in der Künstlersozialkasse gemeldet sind, gibt es im August die Möglichkeit, sich auf die Projektstipendien des Landes zu bewerben. Hier werden Stipendien für 1000 Einzelpersonen à 5000 Euro und 250 Gruppen (ab drei Personen) à 18.000 Euro vergeben.
Thüringen startet Stipendienprogramm „Resilienzen“
Am 1. Juni 2020 hat die Kulturstiftung Thüringen ein Stipendienprogramm unter dem Titel Resilienzen eröffnet. Das Programm richtet sich an freischaffende Künstler*innen mit Hauptwohnsitz in Thüringen und beinhaltet 30 Stipendien in Höhe von je 3.000 Euro. Mit der Ausschreibung möchte die Kulturstiftung Kulturschaffende ermutigen, sich in ihrer künstlerischen Arbeit mit den durch die Corona-Pandemie veränderten individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie deren Bewältigung, auseinanderzusetzen. Der Titel „Resilienzen“ meint im erweiterten Sinn eine Form von Widerstand. Er ist bewusst im Plural gehalten, da Individuen Widerstandskräfte in unterschiedlicher Gestalt entwickeln können. Auch eine Gesellschaft kann kulturelle Formen von Resilienz entwickeln, indem sie auf Störungen reagiert, diese verkraftet und sogar zum Anlass für Weiterentwicklungen werden lässt. Alle Informationen und der Online-Antrag sind auf der Website der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen abrufbar. Die Stipendienvergabe wird bis 1. August 2020 von einer Fachjury geprüft und anschließend bekanntgegeben.
Neues Programm „Denkzeit“ unterstützt sächsische Künstler*innen
Unter dem Titel »Denkzeit« können sächsische Künstlerinnen und Künstler seit dem 23. April 2020 bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Stipendien in Höhe von je 2.000 Euro beantragen. Das Programm soll sie darin ermutigen, auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer künstlerischen Arbeit festzuhalten und individuelle Handlungsansätze für den Umgang mit der Corona-Krise zu entwickeln. Für die Umsetzung des Programms hat der Sächsische Landtag zwei Millionen Euro bewilligt. Die Stipendien werden in Form einer einmaligen Zuwendung für die Dauer von zwei Monaten gewährt. Es sollen sächsische Künstler*innen aus den Sparten Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur und Film von der Förderung profitieren. Beantragt werden können die Stipendien ausschließlich über ein Online-Formular auf der Webseite der Kulturstiftung. Ein einfaches Antragsverfahren wird dafür sorgen, dass die Mittel zügig an die Antragsteller*innen ausgereicht werden können. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ansätze und Formate. So können beispielsweise Recherche- und Konzeptarbeiten oder Ideen der künstlerischen Reflexion der Krise ebenso Gegenstand des Stipendiums sein wie das Ausloten digitaler Interaktionstechniken, die Erprobung von Veranstaltungsformaten im virtuellen Raum oder die Restrukturierung von Arbeitsprozessen. Eine kurze Skizzierung des Vorhabens ist ausreichend. Weitere Details zur Antragsstellung finden sich hier. Fragen zum Programm beantworten die Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter der Kulturstiftung unter ed.sf1747104057dk@ti1747104057ezkne1747104057d1747104057 sowie der Telefonnummer 0351-88480-33.
Stipendien am Berklee College of Music in Valencia
Das Berklee College of Music in Valencia gibt heute mit Stolz die Unterstützung von Seiten international bekannter Künstler, Musiker und Experten aus der Musikindustrie bekannt: Alberto Iglesias, Howard Shore, Michel Camilo und Juan Luis Guerra stehen mit ihren Namen künftig Pate für Stipendien. Diese decken über 50% der Unterrichtsgebühren ab und werden an ausgewählte StudentInnen des Colleges vergeben, die am ersten, im September 2012 beginnenden Master-Studienprogramm teilnehmen.
Die Bewerbungsfrist für die im September 2012 startenden Masterstudiengänge endet Anfang August 2012.
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