Künstlerstipendien NRW

Ab sofort können freischaffende Künstler*innen aller Sparten Anträge für die dritte Runde des Stipendienprogramms „Auf geht’s!“ der Landesregierung stellen. Bewerben können sich freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten, deren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegt und die ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Die Stipendien von 6.000 Euro werden für die Dauer von sechs Monaten (Januar bis Juni 2022) vergeben. Antragsteller*innen, die bereits in den beiden vorigen Runden ein Stipendium erhalten haben, sind auch in dieser Runde weiterhin antragsberechtigt. Voraussetzung für die Antragsstellung ist wie bisher eine aussagefähige künstlerische Biografie oder die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bzw. in einem einschlägigen Künstlerverband, die Angabe von zwei Referenzen sowie eine Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Mai 2022. Künstler*innen, die aus bereits im Jahr 2021 bewilligten Maßnahmen des Bundes, der Länder oder der Kommunen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 eine öffentliche Förderung oder ein Stipendium erhalten, kann zur Vermeidung einer Doppelförderung ein Teil-Stipendium für den Zeitraum 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 3.000 Euro gewährt werden.

16.03.2022

Baden-Württemberg vergibt erneut Projektstipendien für freischaffende Künstler*innen aller Sparten

Freischaffende professionell tätige Künstler*innen aller Sparten können sich von jetzt an ein weiteres Mal um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Das Land vergibt Stipendien in Höhe von je 3.500 Euro mit dem Ziel, die künstlerische Praxis unter Corona-Bedingungen zu fördern. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Mit den spartenoffenen Stipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für die erste und jetzt zweite Ausschreibungsrunde 15 Millionen Euro zur Verfügung. Voraussetzung ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch Angaben über die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren sowie ergänzend durch den Nachweis über eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft. Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist vom  15.09. 2021 bis zum 13.10. 2021 über diesen Link möglich.

20.09.2021

Stipendienprogramm der GVL ist gestartet

Ab sofort könnt ihr eure Anträge auf das Stipendienprogramm der GVL einreichen! Im Rahmen von NEUSTART KULTUR unterstützt die GVL freischaffende Künstler*innen der Bereiche Musik, Schauspiel, Synchron und Wort sowie Tanz mit Stipendien im Umfang von 30 Millionen Euro. Für das Stipendium können sich freiberufliche oder auf Produktionsdauer beschäftigte Künstler*innen bewerben, die im Jahr 2020 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro nicht überschritten haben und ihre künstlerische Tätigkeit im Haupterwerb betreiben. Gefördert werden künstlerische Maßnahmen: Darbietungen, Produktionen oder Online-Formate. Aber auch Rechercheprojekte und kreative Weiterbildungsmaßnahmen werden unterstützt. Anträge können bis 19.09. gestellt werden, allerdings werden die Stipendien in der Reihenfolge der Antragstellung vergeben. Weitere Infos erfahrt ihr in den FAQs oder ihr lasst euch telefonisch von Montag bis Sonntag von 6-22 Uhr beraten unter der Tel. 0202-2515 57305.

17.08.2021

Brandenburg kofinanziert Corona-Bundesmittel für die Kultur 

Brandenburgs Kulturministeriumstellt das Land 6 Millionen Euro zur Kofinanzierung von Bundeskulturhilfen zur Verfügung. Kreative und Kultureinrichtungen können diese Mittel ab sofort schnell und unbürokratisch ergänzend zu den Sofortprogrammen des Bundes beantragen. Mit den jetzt bereit gestellten Landesgeldern können – bei erfolgreicher Einwerbung von Bundesmitteln – in der Summe Projekte in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro ermöglicht werden. Das Land will alle Anträge aus Brandenburg kofinanzieren, die über das Bundes-Programm ‘Neustart Kultur‘ bewilligt werden. Kultureinrichtungen sowie selbstständige Künstler*innen, denen eine Corona-Förderung vom Bund bewilligt worden ist, können beim Kulturministerium des Landes die fehlende Kofinanzierung beantragen, die in der Regel zehn Prozent beträgt. 

Das im Mai 2020 gestartete Mikrostipendien-Programm wird überdies auch in diesem Jahr fortgesetzt: Hauptberufliche und freischaffende Künstler*innen der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können sich bis zum 31. Mai 2021 mit einer kurzen Projektskizze bewerben. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis der professionellen Künstlerschaft. Wichtig: Die Unterlagen müssen vollständig sein. Auch wer bereits Mikrostipendien im letzten Jahr erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post an das Kulturministerium geschickt werden. 

27.04.2021

Baden-Württemberg vergibt Corona-Stipendien für Künstler*innen

Ab heute, 31. März 2021, können sich freischaffende, professionell tätige Künstler*innen Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern. Mit den Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstler*innen mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolvent*innen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien. Der Nachweis einer hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich. Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden mehrere offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten.

31.03.2021

Künstler*innenstipendien Mecklenburg-Vorpommern 2021

Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch in diesem Jahr seine bewährten Künstler*innenstipendien. Die Stipendien werden in einem geregelten Bewerbungsverfahren vergeben. Bei einem Aufenthaltsstipendium erhalten die Künstler*innen beispielsweise eine monatliche Unterstützung von bis zu 2.000 Euro, bei einem Arbeitsstipendium sind es max. 5.000 Euro. Bei einem Reisestipendium handelt es sich um Zuschüsse in Höhe von max. 3.000 Euro je Projekt. Nach Ablauf des Förderjahres berichten die Stipendiat*innen über die Ergebnisse ihrer Arbeit. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2021 (Posteingang). Zudem werden auch die Überbrückungsstipendien im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wieder aufgelegt. Diese können in der neuen Phase auch ein zweites Mal beantragt werden.

11.01.2021

Neustart Kultur: Weitere Mittel für Musikfonds

Der Musiksfonds erhält weitere Mittel aus Neustart Kultur für ein einmaliges Stipendienprogramm. Anträge für die nächste Förderrunde mit einer Antragssumme höher als 2.000 EUR bis maximal 50.000 EUR können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden. Das Projektvorhaben darf nicht vor dem 1. April 2021 beginnen. Anträge können online eingereicht werden. Die Förderergebnisse der 1. Förderrunde werden spätestens Anfang April bekanntgegeben. Projekte, die Unterstützung durch Mittel aus Neustart-Kultur beantragen, müssen bis zum 30.11.2021 beendet und abgerechnet sein. Die geplanten Veranstaltungen müssen vor Mitte Oktober 2021 stattfinden.

07.12.2020

Berliner Jazzförderung 2021 – jetzt bewerben

Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen und Musiker*innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an. Neben Stipendien und der zweijährigen Basisförderung liegt ein Fokus auf der Förderung von Künstlerinnen (Sonderprojekt „Frauen im Jazz“). Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musiker*innen selbst als auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.) gestellt werden. Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musiker*innen, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches. Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich. Stipendien können für die genannten Vorhaben in Höhe von jeweils pauschal 2.000,00 €, 4.000,00 €, 6.000,00 € oder 8.000,00 € beantragt werden. Im Rahmen der Tourneeförderung werden für die Durchführung von Inlandstourneen Reisekostenzuschüsse in Höhe von 80,00 € pro Musiker/in und Konzert als Stipendien vergeben.

Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes. Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.

Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen. Alle fristgerecht eingehenden Anträge werden einem unabhängigen Fachbeirat zur Beurteilung vorgelegt. Dem Jazzbeirat 2021 gehören an: Angela Ballhorn (Journalistin, Musikerin), Maike Hilbig (Musikerin, Komponistin), Melanie Rossmann (Agentur Aufklang, Sprecherin der Bundeskonferenz Jazz), Nabil Atassi (Journalist), Ulf Drechsel (rbb Kultur) sowie Wolf Kampmann (Journalist, Buchautor, Dozent).

Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr. Für Tourneevorhaben im 2. Halbjahr 2021 ist eine zweite Antragsfrist intendiert, die voraussichtlich im April 2021 enden wird. Anträge sowie alle Anlagen können elektronisch an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierforum ist nicht notwendig.

14.10.2020

Brandenburg setzt Mikrostipendien-Programm für Kulturschaffende fort

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle hat am 2. Oktober den Startschuss für die Fortsetzung des Mikrostipendien-Programms gegeben: Hauptberuflich freischaffende Künstler*innen können bis zum 31.10. 2020 Anträge einreichen. Es werden noch einmal 1000 Mikrostipendien in Höhe von je 2.500 Euro vergeben. Das Mikrostipendium wird nicht auf die Grundsicherung anerechnet. Voraussetzungen sind der Nachweis des Erstwohnsitzes im Land Brandenburg, ein künstlerischer Lebenslauf, die Skizze des künstlerischen Projekts und der Nachweis einer abgeschlossenen künstlerischen Ausbildung oder der Nachweis öffentlich wirksamer künstlerischer Tätigkeit oder Praxis in den vergangenen fünf Jahren. Auch wer bereits in der ersten Runde ein Mikrostipendium erhalten hat, kann sich mit einem neuen Projekt erneut bewerben. Das Kulturministerium vergibt zudem 20 Künstler*innen-Stipendien in Form von Arbeitspaketen. Die Bewerbungen müssen in Papierform per Post bis zum 31. Oktober 2020 an das Kulturministerium geschickt werden. Vom 05.-30.10.2020 steht für Rückfragen zudem eine Hotline unter der Nummer 0331 – 866 4932 bereit. Sie ist montags und dienstags von 09.00 bis 12.00 sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

07.10.2020

Rheinland-Pfalz: Künstler*innenstipendien gehen in die 2. Runde

Seit Mitte Mai hat die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur 884 Projektstipendien für Kulturschaffende aus Rheinland-Pfalz vergeben. Das Kulturministerium ermöglicht es nun allen Stipendiat*innen, sich auf ein zweites Projektstipendium zu bewerben. Ab dem 15. September können Kulturschaffende, die bereits eine Förderung erhalten haben, den Antrag auf ein zweites Projektstipendium in Höhe von 2.000 Euro stellen. Antragsschluss ist der 15. Dezember 2020. Grundsätzlich sind Soloselbständige und Ensembles aller künstlerischen Sparten antragsberechtigt. Anträge können hier online gestellt werden.

07.09.2020

Förderung für Künstler*innen und Kulturbetriebe in Berlin

Der Berliner Senat hat Ende Juli ein weiteres Soforthilfepaket beschlossen. In dem Paket sind 18 Millionen Euro für bis zu 2.000 Sonderstipendien für Berliner Künstler*innen und Kurator*innen enthalten. Die Anträge auf Mittel aus dem Stipendien-Sonderprogramm können von Montag, 31. August 2020, 12 Uhr bis Freitag, 11. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Webseite der Kulturprojekte Berlin GmbH eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Berliner Künstler*innen und Kurator*innen, die eine professionelle, selbstständige künstlerische oder kuratorische Tätigkeit ausüben, dabei sind viele Sparten eingeschlossen, unter anderem Musik, Klangkunst, Kuration im Bereich Musik, Komposition etc. Die Stipendien werden nach Prüfung des Vorliegens der formalen Voraussetzungen im Losverfahren vergeben. Der Link zum Online-Formular kann ab dem 31. August 2020, 12 Uhr im Internet unter www.stipendium.kulturprojekte.berlin aufgerufen werden. 

Eine weitere Soforthilfemaßnahme Berlins richtet sich erneut an kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Unternehmen sind jetzt bereits ab zwei Beschäftigten antragsberechtigt. Der jährliche Umsatz darf 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Die Soforthilfe IV 2.0 umfasst einen Förderzeitraum von September bis Ende November 2020. Anträge können von Montag, 31. August 2020, 9 Uhr bis zum Freitag, 4. September 2020, 18 Uhr in einem ausschließlich online-basierten Antragsverfahren über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u.a. Musikensembles, Musiktheater, Clubs/Musikspielstätten mit einem Schwerpunkt auf einem Livemusikprogramm und/oder einem kuratierten Programm und Festivals. Wichtig ist für die Bewilligung, dass Antragstellende alle relevanten durch den Bund und das Land bereitgestellten Hilfsmaßnahmen genutzt haben. Insbesondere ist es eine Voraussetzung der Soforthilfe IV 2.0, dass sofern möglich, die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch genommen wird.

25.08.2020

Hessen vergibt Projektstipendien

In der dritten Phase seines Corona-Kulturförderpakets fördert das Land Hessen freie Ensembles und Künstler*innen mit einer Projektförderung. In der Zeit der Pandemie sind viele neuartige Ansätze für Kulturveranstaltungen und künstlerische Formate, für Vermittlung und Pädagogik sowie für die Präsentation von Kultur entstanden. Das Stipendium ermöglicht die Realisierung, Dokumentation und Publikation dieser Ansätze. Der Fonds wird über die Hessische Kulturstiftung abgewickelt. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit für Sponsor*innen und Mäzen*innen, Künstler*innen, die sie fördern, direkt für das Stipendium vorzuschlagen. In diesem Fall kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge. Die Anträge können vom 10. August bis zum 23. August 2020 ausschließlich über die Website der Hessischen Kulturstiftung eingereicht werden. Das Antragsformular steht nur in diesem Zeitfenster zur Verfügung.

21.07.2020