Preis „Feminism Now!“: jetzt Vorschläge einreichen

Die Heinrich Böll Stiftung hat den Preis für feministisches Engagement „Feminism Now!“ ausgeschrieben. Damit sollen Feminist*innen geehrt werden, „die mutig, beharrlich und oft unter persönlichen Risiken für Sichtbarkeit und Teilhabe, für sexuelle Rechte und Selbstbestimmung eintreten. Die andere mitreißen und stärken. Die oft selber unsichtbar bleiben. Ihnen geben wir Aufmerksamkeit und einen Ort, an dem sie ihre Geschichte erzählen können und an dem wir sie feiern. Mit einem neuen und mit 10.000 Euro dotierten Preis, mit einer Gala und dem Versprechen, ihren Kampf sichtbar zu machen, wo auch immer er stattfindet. Feminism Now! versteht sich als politische Stellungnahme der Heinrich-Böll-Stiftung: Öffentliche Aufmerksamkeit kann Schutz bieten, internationale Anerkennung kann politische Handlungsspielräume eröffnen und finanzielle Unterstützung kann konkrete Veränderungen ermöglichen“. Vorschläge können bis 31. August 2026 eingereicht werden. Eigenbewerbungen sind ausgeschlossen.

27.07.2026

Rock-, Pop- & Jazz-Stipendien der Hans und Eugenia Jütting Stiftung

Nachwuchskünstler*innen aus den Bereichen Pop, Jazz, Rap/Hip-Hop und Singer-Songwriter aufgepasst, es werden Stipendien vergeben! Solist*innen erhalten 5.000 Euro, Bands bis zu 10.000 Euro, verbunden mit einem Auftritt beim Rolandfest in Stendal und einem weiteren Konzert. Bewerben können sich deutsche und polnische Musiker*innen, die nicht älter als 23–27 Jahre sind (je nach Kategorie). mit Live-Aufnahmen und vollständigen Unterlagen. Die Bewerbungen sind bis zum 31.08.2026 per Post bei der Jütting-Stiftung, Schadewachten 48, 39576 Stendal, einzureichen.

20.07.2026

Förderung der Árvore Stiftung (ab 1.6. bewerben)

Die nächste Bewerbungsrunde für ein Árvore-Stipendium steht vor der Tür. Die Stiftung leistet 4 Jahre lang einen Beitrag an die Lebenskosten von freischaffenden Musiker*innen in der Schweiz und in Deutschland! In der Schweiz werden monatlich CHF 2100 übernommen, in Deutschland € 1200, also ca. 60 % des Mindestlohns. Ziel der Förderung ist ein langfristiger, personenbezogener Support, der vor allem Freiraum für Kreativität und eine gewisse Planungssicherheit schafft, damit die Künstler*innen finanziell entlastet sind und durch den Zeitgewinn gestärkter im Musikbusiness auftreten können. Das nächste Bewerbungsfenster ist vom 1. bis 22. Juni 2026 offen. Dieses Jahr erfolgt die Bewerbung in zwei Stufen: In einem ersten Schritt werden per Losverfahren 100 Personen gezogen, die in einem zweiten Schritt einen Förderantrag stellen können. Eine Kommission beurteilt die Gesuche und wählt 20 Musiker*innen aus. Damit soll ein niederschwelligerer Zugang zum Bewerbungsverfahren ermöglicht werden. Die fünf Grundvoraussetzungen für ein Stipendium findet ihr hier. Wer in den letzten Jahren ein Stipendium bekommen hat, seht ihr hier.

05.05.2026

Förderprogramm „kulturstark“ unterstützt gemeinnützige Kulturorganisationen in Brandenburg

Mit dem neuen Förderprogramm „kulturstark“ unterstützt die Beisheim Stiftung gemeinnützige Kulturorganisationen in Brandenburg mit einem sehr vereinfachten Antrags- und Abrechnungsprocedere. Ihr bekommt die Möglichkeit, eure Arbeit weiterzuentwickeln, euch zu vernetzen und zukunftsfest aufzustellen. Besonders werden Organisationen zur Antragstellung ermutigt, die im ländlichen Raum tätig sind. Ob Festival, Soziokulturzentrum, Musikinitiative oder Kulturverein – jetzt ist eure Zeit, Strukturen zu stärken, neue Ideen anzustoßen und eure Organisation auf das nächste Level zu bringen. Ihr könnt Fördersummen zwischen 3.000-20.000 Euro beantragen (keine Eigenmittel nötig). 

Gefragt sind Ideen, die euch langfristig stärken. Gefördert werden z.B.:
  • Beratung & Qualifizierung (z.B. Organisationsentwicklung, Weiterbildung, Coaching)
  • Vernetzung & Kooperation (z.B. Austausch, gemeinsame Projekte, Netzwerkarbeit)
  • Strategische Weiterentwicklung (z.B. Zukunftsplanung, neue Konzepte, Digitalstrategien)
  • Aktivierung & Einbindung von Engagierten (z.B. Freiwilligenarbeit, Community-Aufbau)

Zur Ausschreibung gibt es zwei Infocalls, bei denen ihr eure Fragen loswerden und euch Informieren könnt: 09.12.2025, 17 Uhrvia Teams & 08.01.2026, 17 Uhrvia Teams. Bewerbungsschluss: 19. Januar 2026

10.11.2025

De la Motte-Musikstiftung vergibt Stipendien für Neue Musik

Die De la Motte-Musikstiftung, ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, die 2012 gegründet wurde. Zweck der Stiftung ist die Förderung neuer Musik und Klangkunst, neuen Musikdenkens und musikpädagogischer, der neuen Musik gewidmeten Projekten. Einzelne Projekte wurden bislang mit Beiträgen zwischen 200 und 2.500 € unterstützt. Bewerbungsfrist: 28.Februar 2026

23.10.2025

Freundinnen & Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern Projekte

Die Freundinnen und Freunde der Heinrich-Böll Stiftung fördern mit ihren Mitgliedsbeiträgen Kunst-, Kultur- und Bildungsprojekte zu den Themen Klima/Umwelt, Frauen, Partizipation und Menschenrechte. Erwartet wird, dass die Projekte eine Strahlkraft in die Gesellschaft entfalten. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 €. Die Antragskommission entscheidet über die Förderungen jeweils zeitnah nach den Stichtagen 31. März und 30. September. Es werden keine universitären oder Forschungsprojekte sowie keine Druckkosten für Publikationen, keine Schnitt- und Fertigstellungskosten für Filmproduktionen gewährt.

10.09.2025

Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Hamburger Musiker*innen

Die Café Royal Kulturstiftung fördert künstlerische Projekte von Menschen, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Für Projekte wie z.B. Veranstaltungen (Theater, Performance, Konzert, Festival, etc.) oder Musikproduktionen können bis zu 6.000 € Förderung beantragt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden. 

23.07.2025

PROJEKT:KULTUR fördert die Realisierung von Kulturprojekten an Schulen

PROJEKT:KULTUR ist ein alljährliches Stiftungsprojekt der NEUMAYER STIFTUNG, für das sich Schulen aller Schulformen bewerben können. PROJEKT:KULTUR fördert die Realisierung von Kulturprojekten in Jahrgangsstufen 7 bis 10 an ausgewählten Schulen in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit bis zu 10.000 Euro pro Schuljahr. Im Schuljahr 2021/2022 startete PROJEKT:KULTUR in die Pilotphase, aktuell läuft bereits der vierte Förderjahrgang. Gerne können sich Schulen nun für das kommende Schuljahr 2025/2026 bewerben. Bewerbungsschluss: 30. April 2025

07.02.2025

Förderpreis für interkulturellen Dialog

Der Förderpreis der Pill Mayer Stiftung würdigt herausragende, beispielhafte und nachhaltig wirkende interkulturelle Kulturprojekte für Kinder und/oder Jugendliche, die mit künstlerischen Ausdrucksformen den interkulturellen Dialog fördern. Die Pill Mayer Stiftung ist davon überzeugt, dass ideenreiche Kulturarbeit den Kulturaustausch fördern kann: Als Kulturdolmetscher kann sie den Blick weiten, anregen und zur Verständigung zwischen unterschiedlichen Kulturen beitragen. Der Preis richtet sich an regionale, überregionale und internationale Kulturschaffende aller Art. Angesprochen sind alle künstlerischen Ausdrucksformen wie Musik, Literatur, Theater, Tanz, Film oder Bildende Kunst, aber auch Museen und Ausstellungen. Preiswürdig sind bereits bewährte bzw. abgeschlossene Projekte ebenso wie neue Konzepte und Vorhaben. Für den Preis in Betracht kommen Menschen, die sich in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung und im Einsatz für demokratische Werte engagieren. Der Förderpreis für interkulturellen Diaog wird alle zwei Jahre vergeben und ist mit 1.000 Euro dotiert. Eine Verleihung an mehrere Preisträger ist möglich. Bewerbungsfrist: 30. April 2025

07.02.2025

Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen

Die Rusch-Stiftung fördert Einzelprojekte junger Künstler*innen im Bereich Musik und Theater mit einem Betrag von bis zu 7.500 Euro (im Einzelfall auch höher) und konzentriert sich auf die Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen Berlin und Hamburg. Anträge auf Förderung können formlos an den Stiftungsvorstand gerichtet werden. Eingereicht werden muss eine detaillierte Projektbeschreibung mit Darstellung des Bezugs zu den Städten Berlin und Hamburg sowie ein Finanzplan.

20.01.2025

Stipendien der Hans und Eugenia Jütting Stiftung für begabte Nachwuchsmusiker*innen

Einmal im Jahr vergibt die Stiftung Förderungen an begabte deutsche und polnische Nachwuchsmusiker*innen aus den Bereichen Jazz, Rock / Pop, Rap / Hip Hop, Singer & Songwriter (inklusive Folk-Rock). Es können Stipendien im Gesamtwert von 30.000 € für hervorragende Musiker*innen vergeben werden, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und/oder in Wettbewerben profilieren konnten, nämlich je 5.000 € für eine*n Solist*in und je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band. Bewerber*innen um ein Stipendium müssen die deutsche bzw. die polnische Staatsbürgerschaft nachweisen. Zum Stichtag 31.08.2024 dürfen Einzelbewerber*innen im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolist*innen nicht das 23. Lebensjahr. Mit der Annahme eines Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat*innen, auf dem Rolandfest in Stendal (13.-15. Juni 2025) aufzutreten, hilfsweise in einem anderen Rahmen (z.B. Theater der Altmark oder Musikforum Katharinenkirche) sowie für ein weiteres kostenloses Konzert zur Verfügung zu stehen.

05.08.2024

Nächste Bewerbungsrunde für Arvoré-Förderung

Die Stiftung Árvore vergibt auch in diesem Jahr wieder 20 Stipendien in Form von monatlichen Lebenskostenbeiträgen, die über 4 Jahre an freischaffende, hauptberufliche Musiker*innen ausbezahlt werden (in der Schweiz monatlich 2100 Franken und in Deutschland 1200 Euro). Das sind jeweils 60 % des Mindestlohns in den beiden Ländern. Die Stiftung unterstützt jedoch keine CD-Produktionen, Tourneen, Festivals oder Konzertreihen! Bewerben können sich Musiker*innen aus den Bereichen Electronica, improvisierter Musik, Hip-Hop, Jazz, Pop/Indie und Rock und den Schnittstellen dazu, die seit mindestens 6 Jahren hauptberuflich Musik machen, also mind. die Hälfte ihres Lebensunterhaltes durch ihre musikalische Tätigkeit finanzieren ODER mind. die Hälfte der Normalarbeitszeit (42 Std./Woche) für ihre musikalische Tätigkeit einsetzen. Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnort und Steuersitz in Deutschland oder der Schweiz haben und in einem Berufsverband (z.B. SONART, Deutsche Jazzunion) oder einer Interessensvertretung (z.B. Helvetiarockt, Music Women* Germany) Mitglied sein. Achtung: In diesem Jahr können sich nur Musiker*innen mit einem geraden Geburts-Jahrgang bewerben (z.B. 1980, 1974, 1992, etc). Mit dieser Einschränkung soll die sehr hohe Anzahl an Bewerbungen möglichst fair und transparent reduziert werden. Bewerbungen sind nur vom 20.– 21.06.2024 hier möglich.

06.06.2024