Green Culture Index sucht Musikspielstätten in Baden-Württemberg
In einem Kooperationsprojekt zwischen der Initiative Musik, dem Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit und weiteren regionalen Partnerorganisationen werden ab August 2022 12 Musikspielstätten in Baden-Württemberg dabei unterstützt, erstmals Klimabilanzen für ihren Betrieb zu erstellen. Das Pilotprojekt soll die Datenlage über klimawirksame Aktivitäten von Musikspielstätten verbessern, Maßnahmen zu deren Reduktion definieren und die Grundlage für verbesserte Rahmenbedingungen legen. Ziel ist die Schaffung von Kapazitäten, Kompetenzen und Strukturen zur Etablierung von „Green Culture“ als das neue Normal. Es werden noch interessierte Musikspielstätten aus Baden-Württemberg gesucht; wer Interesse hat, schreibe eine Mail.
Infrastrukturförderung (Bewerbungsschluss: 20.06.22)
Bis 20.06.2022 können Anträge für die Infrastrukturförderung gestellt werden. Mit diesem Programm unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. August 2022. Anträge für Projekte, die nach dem 31. Oktober 2022 starten, können erst in späteren Förderrunden eingereicht werden. Für die Neuauflage des Förderprogrammes wurde die Programmbeschreibung aktualisiert. Damit haben sich auch die Förderbedingungen geändert. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2022 bekannt gegeben.
9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben
Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.
„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg
Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.
Perspektive Pop – neues Förderprogramm für Livemusik in Baden-Württemberg
„Über Popmusik oder Populäre Musik machen viele Menschen wie auch Künstlerinnen und Künstler ihre ersten kulturellen Erfahrungen. Die Kulturpolitik der Zukunft wird sich daher stärker auch der Populären Kultur öffnen. Darauf haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Samstag (30. Oktober) anlässlich der About Pop-Konferenz in Stuttgart. Die Staatssekretärin diskutiert auf einem Panel mit VertreterInnen von Kultur und Stadt über den Wert von Musik und die Frage, wie nachhaltige Popförderung gelingen kann. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Populäre Kultur stärker in den Blick zu nehmen. In dieser Legislaturperiode wird das Kunstministerium den ersten partizipativen „Dialog Populäre Kultur“ starten. Mit dem mit zwei Millionen Euro dotierten Förderprogramm wollen sie dazu beitragen, dass sich die Live-Musikszene durch neue künstlerische Impulse weiterentwickeln kann. Das Programm soll Akteure und Spielorte stärken und dabei unterstützen, neue Locations für Konzerte zu erschließen. „Perspektive Pop“ richtet sich an alle Genres der Populären Musik, an genreübergreifende Projekte, Singer und Songwriter*innen, künstlerische DJs, die Off- und Subkultur-Szene, Newcomer*innen sowie an etablierte Musiker*innen. Neben der Bespielung außergewöhnlicher Spielorte, wie leerstehende Fabrikhallen, Lofts oder Geschäfte, wird auch die Öffnung von Kultureinrichtungen – von Theatern, Museen oder Kinos – für Live-Musik gefördert. Die eingegangenen Anträge werden durch eine unabhängige Jury begutachtet; die Bekanntgabe der Förderentscheidung ist für Dezember 2021 geplant.
Spielstättenprogramm Bayern
Bayern unterstützt mit dem Spielstättenprogramm bis zum 30. Juni 2021 Livekulturbühnen (Musik, Kleinkunst, Privattheater). Das Programm ist bereits am 1. Juli 2020 gestartet und finanziert die Grundkosten (Mieten, Pacht, Leasingkosten, Versicherungen, Verbrauchskosten etc.), plus 100 Prozent der Personalkosten, plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.180 Euro/Monat für den*die Clubbetreiber*in. Das Spielstättenprogramm wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2020 und mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 um ein Förderprogramm für dezentral agierende örtliche Kulturveranstaltungsagenturen erweitert. Um insbesondere kleine und mittlere Agenturen zu fördern, ist das Programm gedeckelt für Agenturen bis zu einem Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro.
APPLAUS 2019 verliehen
Der Musikpreis für herausragende Livemusikprogramme geht in diesem Jahr an 107 Liveclubs und Programmreihen. Die „Auszeichnung für die Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ belohnt die Macher*innen mit einem Preisgeld von insgesamt fast 1,8 Millionen Euro. Damit ist der APPLAUS einer der höchstdotierten Kulturpreise des Bundes.
Die Auszeichnungen für die Spielstätten des Jahres gingen dabei z.B. an das Quasimodo in Berlin (Kategorie I) sowie das Café Wagner in Jena (Kategorie II ). Das Quasimodo ist eine legendäre Adresse für die Jazzszene aus der ganzen Welt. Anfang 2018 übernahm Fee Schlennstedt das Booking und führte den Club zurück zu seinen Wurzeln aus Jazz, Soul, Blues, Fusion und Funk. Sie setzt auf faire Vergütung aller Musikschaffenden und den nachhaltigen Wiederaufbau des Clubprofils. Das Café Wagner beitet seit 18 Jahren ein abwechslungsreiches Programm von von Metal bis Jazz, von Elektro zu Musik aus der ganzen Welt. Das Programm wird basisdemokratisch gebucht, der Verein unterstützt aktiv Studierende und Kunstschaffende bei der Entwicklung ihrer künstlerischen Aktivitäten.
In der Rhein-Main-Region dürften sich der Jazzkeller Frankfurt (Kat. I), die Kreativfabrik in Wiesbaden (Kat. II) und „ACHTER“, JazzArchitekt in Wiesbaden, Jazz Montez aus Frankfurt, JIF – Jazz in Frankfurt, Jazz-Initiative Frankfurt am Main e.V. und der Verein zur Förderung des zeitgenössischen Jazz in Darmstadt (jeweils Kat. III) über eine Finanzspritze freuen. Weitere Preise gingen an das STAGE off LIMITS (Kategorie III) in Münster, das Birdland in Neuburg an der Donau, die Lila Eule in Bremen und an Inklusion Muss Laut Sein in Buchholz.
APPLAUS für Hessen – Preis für Spielstätten 2018
Die hessische Kulturlandschaft entwickelt sich – an gleich 8 Clubs und Veranstaltungsreihen wurde in diesem Jahr der APPLAUS verliehen. Mit insgesamt 1,8 Millionen Euro Fördergeldern ist er der höchstdotierte Musikpreis des Bundes. Die Juroren wählten in diesem Jahr aus 323 Bewerbern 94 Preisträger aus. In der Kategorie I mit mehr als 104 Konzerten pro Jahr qualifizierte sich wie im letzten Jahr der Jazzkeller Frankfurt und erhielt 40.000€. In der Kategorie II (mindestens 52 Konzerte pro Jahr) ist erneut Hafen II aus Offenbach unter den Preisträgern, und in der Kategorie III (mindestens 10 Konzerte) wurden gleich fünf Veranstalter aus dem Rhein-Main-Gebiet ausgezeichnet: „Jazz in Frankfurt“ von der Jazz Initiative Frankfurt am Main e.V., der ACHTER in Wiesbaden (früher „Jazz im Rudersport“), HoRsT Frankfurt, Jazz Montez (ebenfalls in Frankfurt) und der Verein zur Förderung des zeitgenössischen Jazz in Darmstadt. Herzlichen Glückwunsch an alle Preisträger!
APPLAUS 2018 Auszeichnung für 94 Spielstätten
Mit dem Musikpreis APPLAUS, der „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, der Initiative Musik wurden am 14.11. im Namen von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in Mannheim 94 Musikclubs und Veranstaltungsreihen aus insgesamt 15 Bundesländern ausgezeichnet. Der höchstdotierte Musikpreis des Bundes verteilte eine Gesamtsumme von 1,8 Millionen Euro Fördergelder an die Preisträger in drei Kategorien und mehreren Sonderpreisen.
Als „Spielstätte des Jahres“ wurde in der Kategorie I mit 40.000€ das Institut fuer Zukunft (IfZ) in Leipzig ausgezeichnet. In der Kategorie II (20.000€) gewann das LOCH in Wuppertal und in der Kategorie III (7.500€)die Halle424 in Hamburg.
Den Preis für Gleichstellung gewannen ebenfalls das Institut fuer Zukunft (IfZ) in Leipzig und das LOCH in Wuppertal.
Der Preis für das beste Programm im ländlichen Raum wurde an den saxstall in Pohrsdorf (Sachsen) vergeben.Außerdem vergab die Jury zwei Sonderpreise an den Green Club Index der Green Music Initiative sowie an die Initiative „Eine Million gegen Rechts!“ vom Büro für Offensivkultur.
APPLAUS 2018: jetzt bewerben
Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit der Initiative Musik einmal pro Jahr Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für ihre herausragenden Livemusikprogramme von Pop bis Jazz. Die Bewerbungsphase für APPLAUS 2018 endet am 22. Juni 2018.
Der Förderpreis schafft seit 2013 mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Kulturorte und Livemusikprogramme, verbunden mit einer konkreten finanziellen Förderung. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich beispielweise durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertangebote aus. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber*innen von Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Veranstalter*innen von Konzertreihen. Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Spielstätten, an denen die öffentliche Hand unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.
Fördermittel für Hamburger Jazzreihen ausgeschrieben
Die Kulturbehörde Hamburg stellte 2014 erstmals Fördermittel in Höhe von 50.000 Euro für die Ausrichtung von Jazzreihen zur Verfügung. Damit wurde die bisherige Jazzreihenförderung aus dem Jahr 2012 mit 15.000 Euro mehr als verdreifacht. Für das Jahr 2015 beginnt die Ausschreibung ab sofort. Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Die von der Jazz-Jury ausgewählten acht Projekte stellen einen hochkarätigen Querschnitt der aktuellen Hamburger Jazzszene dar. Ich bin gespannt, welche Konzertreihen sich für die Vergabe der Projektmittel im Jahr 2015 qualifizieren werden.“ Die Förderung richtet sich an Hamburger Musikinitiativen, Musikschaffende sowie Veranstalter, auch professionelle Konzertagenturen, die Jazzreihen durchführen möchten. Die Kulturbehörde fördert dabei Reihen, die aus mindestens drei Konzerten bestehen, Festivals werden nicht gefördert. Die Antragsphase für die Jazzreihen 2015 läuft ab sofort bis zum 1. Oktober 2014 (Eingang des Antrags bei der Kulturbehörde). Berücksichtigt werden alle Anträge, deren Projektzeitraum zwischen dem 1. Februar 2015 und dem 31. Januar 2016 liegt. Das Jazzbüro Hamburg berät Interessierte bei der Antragstellung.
Mehr Infos: www.hamburg.de/kulturfoerderung/musik/
Deutsche Jazz Föderation veröffentlicht Jazzspielstätten- und Festivalreport 2014
Die Deutsche Jazz Föderation e.V. hat auf der Grundlage einer bundesweiten Befragung der Jazzspielstätten den Jazzspielstätten- und Festivalreport 2014 erstellt. Dieser zeigt auf, dass die Anzahl der Jazzspielstätten in Deutschland rückläufig und der Generationenwechsel in vollem Gange ist. Zur Sicherung der Spielstätten für die MusikerInnen müsse die Nachfolge der Betreiber, ob ehrenamlich oder professionalisiert, geregelt werden. Die Ausgangslage der Jazz-Spielstätten in Deutschland zeigt, dass sich hier unterschiedlichste Clubformen und Spielstätten etabliert haben, diese nicht nur in den städtischen Regionen, sondern auch in ländlicheren Strukturen und Gebieten. Die meisten Spielstätten liegen in NRW, im Ruhrgebiet und in Berlin. Eine große Dichte an Auftrittsmöglichkeiten hat sich ebenso in der Metropolregion Rhein-Neckar entwickelt. Die ausschließlich jazzorientierten Clubs und Spielstätten, sowie Veranstalter von Konzertreihen führen regelmäßig Veranstaltungen durch. Die AutorInnen unterscheiden zwischen 1. ehrenamtlich arbeitenden VeranstalterInnen und Vereinen zur Pflege der Ursprungsformen des Jazz, wie Swing, Blues, Ragtime, Oldtime-Jazz und moderne Spielarten, die kaum über öffentliche Fördermittel verfügen und bei denen die Nachfolge meist nicht geregelt ist; 2. professionell arbeitenden SpielstättenbetreiberInnen, die sich allen Genres des Jazz und den aktuellen Fusionen mit anderen Musikstilen zugeordnet fühlen und meist in Großstädten etabliert sind. Sie bekommen kommunale Förderungen und erfüllen im weiteren Sinne einen Bildungsauftrag, ähnlich wie soziokulturelle Zentren und sind ein Aushängeschild der Kulturarbeit der betreffenden Kommunen und 3. „Misch-Spielstätten“ für aktuelle Musik und andere Kulturprojekte (Kabarett etc.) statt, in denen sich der Jazz als Kunstform meist nicht professionell entwickeln kann. Diese Clubs gibt es in Kommunen, in welchen Jazzclubs und Jazzgenre-Veranstalter nicht etabliert sind. Für die weitere Entwicklung des Jazz in Deutschland hält die Deutsche Jazz Föderation daher besonders die Spielstätten der Kategorie zwei der mittleren und höheren Ebene wichtig. Diese Clubs und Spielstätten müssten noch intensiver gefördert und beraten und in ihrer strukturellen Entwicklung unterstützt werden.
Festival-Events seien ein Höhepunkt der kulturellen Jahressaison einer Stadt oder Region. Bei knapp 300 Jazzfestivals, die ein- bis mehrtägig und mehr als 45 % davon jährlich stattfinden, sei ein breites Angebot von Auftrittsmöglichkeiten in Deutschland vorhanden. Die Kommunalpolitik der Städte und Regionen sähen ihre Festivals als kulturwirtschaftlichen und als kulturtouristischen Faktor in der Region an und seien deshalb leichter für ein Festival zu überzeugen, als für die dauerhafte Unterstützung einer Spielstätte. Verloren ginge so die künstlerische Förderung des eigenen Nachwuchses in der Region, da Festivals sich nicht zwangsläufig in dieser Verantwortung sehen, sondern sich nach der überregionalen, wie nationalen und internationalen Wahrnehmung orientieren. Gleichwohl die Festivals meist proportional besser finanziell gefördert würden als die Spielstätten, litten sie zunehmend unter dem gleichen Finanzdruck.
In ihrem Fazit führen die AutorInnen aus, dass sich nur in Städten und Regionen, bei welchen das Zusammenspiel aus Clubleben, Fanwelt in den Spielstätten, Hochschulausbildung, Nachwuchsförderung, gute Situation der allgemeinen Kaufkraft der Region, den regionalen Wirtschaftsunternehmen und die Überzeugung der Politiker sich für Fördermaßnahmen einzusetzen bzw. Veranstalter finanziell zu unterstützen, behilflich sei, eine Spielstätte dauerhaft und bestandssicher für die Zukunft etablieren könne.
Der älteste Jazzverband Deutschlands, die Deutsche Jazz Föderation, besteht seit dem 4. Mai 1952 und vertritt die Interessen der JazzveranstalterInnen, -Bühnen und – Festivals.
Mehr Infos: http://www.deutsche-jazz-foederation.de
- 1
- 2