Deutsches Musik­informations­zentrum veröffentlicht Bestands­aufnahme zur Situation von Musikclubs

Die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Coronapandemie setzen Musikclubs heute noch ebenso zu wie steigende Mieten, Personalmangel, Investitionsdruck durch Brand- und Lärmschutzauflagen und Zurückhaltung beim Kartenkauf. Wie gehen die Spielstätten mit den Herausforderungen um? Und was motiviert die Betreiber*innen, sich dennoch für die Musik starkzumachen? Dazu legt das Deutsche Musikinformationszentrum (miz), eine Einrichtung des Deutschen Musikrats, in seinem neuen Online-Fokus „Kulturort Musikclub“ eine umfassende Bestandsaufnahme vor, die mit Unterstützung der Initiative Musik und der LiveMusikKommission (LiveKomm) entstanden ist. Der Fokus beleuchtet in einem Grundlagenbeitrag die kulturelle, wirtschaftliche und soziale Bedeutung von rund 1.200 Musikclubs und weiteren Spielstätten, die in Deutschland regelmäßig im Rahmen kuratierter Programme Livemusik auf die Bühne bringen. Aktuelle Herausforderungen aus der Praxis kommen in einem Interview mit zwei Clubbetreiber*innen zur Sprache. „Mit unserem Angebot möchten wir die Wahrnehmung der Livemusikspielstätten für populäre Musik als gesellschaftlich relevante Kulturorte stärken,“ betont miz-Leiter Stephan Schulmeistrat, „gleichzeitig bauen wir eine Datenbank zur Spielstättenlandschaft auf, um ihre Infrastruktur in Deutschland langfristig zu dokumentieren.“ Ab sofort findet man im miz bundesweit Musikclubs, Musikbars und -cafés sowie weitere Livemusikspielstätten. Die Infrastruktur kann geographisch visualisiert und durch unterschiedliche Filter wie Genre, Platzkapazität oder städtischer/ländlicher Raum betrachtet werden. Rund 500 Spielstätten sind bereits online, die Aufnahme weiterer ist in Arbeit.

28.10.2024

APPLAUS: Bewerbungsphase gestartet

Die Bewerbungsphase für den APPLAUS ist gestartet! Bis zum 17. Mai 2023 können sich Spielstättenbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popularmusik und Jazz für die Auszeichnung bewerben. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2022 veranstaltet wurden. Seit 10 Jahren steht der APPLAUS für die kulturelle und soziale Bedeutung von Livemusikspielstätten und Konzertreihen. Der Award will damit unter anderem mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die strukturellen Herausforderungen der Livemusikszene schaffen. Ausgezeichnet werden Spielstättenbetreiber:innen sowie Veranstalter:innen für ihre großartige Arbeit und herausragenden Livemusikprogramme mit Preisgeldern von bis zu 50.000 Euro. Für 2023 stehen dafür insgesamt rund 2,4 Millionen Euro zur Verfügung. 

APPLAUS 2023: Auszeichnungen und Prämien
Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro
Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro
Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro
Sonderpreise für Awareness, Inklusion & Nachhaltigkeit: bis zu 8.000 Euro

27.04.2023

Green Culture Index sucht Musikspielstätten in Baden-Württemberg

In einem Kooperationsprojekt zwischen der Initiative Musik, dem Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit und weiteren regionalen Partnerorganisationen werden ab August 2022 12 Musikspielstätten in Baden-Württemberg dabei unterstützt, erstmals Klimabilanzen für ihren Betrieb zu erstellen. Das Pilotprojekt soll die Datenlage über klimawirksame Aktivitäten von Musikspielstätten verbessern, Maßnahmen zu deren Reduktion definieren und die Grundlage für verbesserte Rahmenbedingungen legen. Ziel ist die Schaffung von Kapazitäten, Kompetenzen und Strukturen zur Etablierung von „Green Culture“ als das neue Normal. Es werden noch interessierte Musikspielstätten aus Baden-Württemberg gesucht; wer Interesse hat, schreibe eine Mail.

19.07.2022

Infrastrukturförderung (Bewerbungsschluss: 20.06.22)

Bis 20.06.2022 können Anträge für die Infrastrukturförderung gestellt werden. Mit diesem Programm unterstützt die Initiative Musik Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Frühestmöglicher Projektbeginn ist der 1. August 2022. Anträge für Projekte, die nach dem 31. Oktober 2022 starten, können erst in späteren Förderrunden eingereicht werden. Für die Neuauflage des Förderprogrammes wurde die Programmbeschreibung aktualisiert. Damit haben sich auch die Förderbedingungen geändert. Die Förderentscheidungen werden voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2022 bekannt gegeben. 

13.06.2022

9. APPLAUS-Preis ausgeschrieben

Zum neunten Mal schreibt Kulturstaatsministerin Claudia Roth die „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, kurz: APPLAUS, aus, mit der die Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für herausragende Livemusikprogramme und Arbeit gewürdigt werden. Mit ihren Konzertprogrammen sind die Clubs für aktuelle Musik ein wesentlicher Bestandteil einer vielseitigen Kulturlandschaft in Deutschland. 2,4 Millionen Euro stellt Roth für den APPLAUS zur Verfügung. Bis zum 25. Mai 2022 können sich Clubs und Spielstätten in drei Kategorien für den APPLAUS bewerben: „Beste Livemusikprogramme: bis zu 50.000 Euro pro Auszeichnung“, „Beste Livemusikspielstätten: bis zu 35.000 Euro pro Auszeichnung“ und „Beste kleine Spielstätten und Konzertreihen: bis zu 10.000 Euro pro Auszeichnung“, zudem gibt es noch Sonderpreise für „Awareness“, „Innovation“ und „Nachhaltigkeit“ mit bis zu 5.000 Euro pro Auszeichnung. Die Prämien sollen die Programmmacher*innen in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Musiker*innen zu verbessern. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Bereichen von Popmusik und Jazz. Eingereicht werden können Livemusikprogramme, die 2021 durchgeführt wurden – sowohl Konzerte in den Musikspielstätten als auch alternative Formen wie Online-Streaming-Angebote, Konzerte in Ausweichlocations sowie Open-Air-Veranstaltungen. Die Preisverleihung findet im November statt.

16.05.2022

„Perspektive Pop“ fördert Spielstätten & Musiker*innen in Baden-Württemberg

Am 22. April ging die zweite Ausschreibungsrunde des Förderprogramms „Perspektive Pop“ an den Start. Mit „Perspektive Pop“ wird die besondere Stärkung der Livemusik-Szene in Baden-Württemberg fortgeführt, um Spielstätten, Kultureinrichtungen und Musiker*innen zu fördern. Gefördert werden können: Livemusik in popmusiktypischen Spielstätten, Kultureinrichtungen und an außergewöhnlichen Spielorten (z. B. Leerstände wie Fabrikhallen, Lofts, Läden und Gasthäuser) sowie die Produktion von Tonträgern und Videoaufzeichnungen (z. B. Referenzprojekte). Die Fördersumme liegt zwischen 10.000 und 75.000 Euro. Anträge könnt ihr bis zum 31. Mai 2022 über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellen. Das Ministerium bietet allen Antragstellenden eine Förderberatung per Webex an. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 11. Mai 2022 von 17 bis 18 Uhr statt.

30.04.2022

Perspektive Pop – neues Förderprogramm für Livemusik in Baden-Württemberg

„Über Popmusik oder Populäre Musik machen viele Menschen wie auch Künstlerinnen und Künstler ihre ersten kulturellen Erfahrungen. Die Kulturpolitik der Zukunft wird sich daher stärker auch der Populären Kultur öffnen. Darauf haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski am Samstag (30. Oktober) anlässlich der About Pop-Konferenz in Stuttgart. Die Staatssekretärin diskutiert auf einem Panel mit VertreterInnen von Kultur und Stadt über den Wert von Musik und die Frage, wie nachhaltige Popförderung gelingen kann. Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, die Populäre Kultur stärker in den Blick zu nehmen. In dieser Legislaturperiode wird das Kunstministerium den ersten partizipativen „Dialog Populäre Kultur“ starten. Mit dem mit zwei Millionen Euro dotierten Förderprogramm wollen sie dazu beitragen, dass sich die Live-Musikszene durch neue künstlerische Impulse weiterentwickeln kann. Das Programm soll Akteure und Spielorte stärken und dabei unterstützen, neue Locations für Konzerte zu erschließen. „Perspektive Pop“ richtet sich an alle Genres der Populären Musik, an genreübergreifende Projekte, Singer und Songwriter*innen, künstlerische DJs, die Off- und Subkultur-Szene, Newcomer*innen sowie an etablierte Musiker*innen. Neben der Bespielung außergewöhnlicher Spielorte, wie leerstehende Fabrikhallen, Lofts oder Geschäfte, wird auch die Öffnung von Kultureinrichtungen – von Theatern, Museen oder Kinos – für Live-Musik gefördert. Die eingegangenen Anträge werden durch eine unabhängige Jury begutachtet; die Bekanntgabe der Förderentscheidung ist für Dezember 2021 geplant.

08.11.2021

Spielstättenprogramm Bayern

Bayern unterstützt mit dem Spielstättenprogramm bis zum 30. Juni 2021 Livekulturbühnen (Musik, Kleinkunst, Privattheater). Das Programm ist bereits am 1. Juli 2020 gestartet und finanziert die Grundkosten (Mieten, Pacht, Leasingkosten, Versicherungen, Verbrauchskosten etc.), plus 100 Prozent der Personalkosten, plus einen fiktiven Unternehmerlohn von 1.180 Euro/Monat für den*die Clubbetreiber*in. Das Spielstättenprogramm wurde ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2020 und mit Laufzeit bis zum 30. Juni 2021 um ein Förderprogramm für dezentral agierende örtliche Kulturveranstaltungsagenturen erweitert. Um insbesondere kleine und mittlere Agenturen zu fördern, ist das Programm gedeckelt für Agenturen bis zu einem Jahresumsatz von max. 10 Millionen Euro.

05.11.2020

APPLAUS 2019 verliehen

Der Musikpreis für herausragende Livemusikprogramme geht in diesem Jahr an 107 Liveclubs und Programmreihen. Die „Auszeichnung für die Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ belohnt die Macher*innen mit einem Preisgeld von insgesamt fast 1,8 Millionen Euro. Damit ist der APPLAUS einer der höchstdotierten Kulturpreise des Bundes.

Die Auszeichnungen für die Spielstätten des Jahres gingen dabei z.B. an das Quasimodo in Berlin (Kategorie I) sowie das Café Wagner in Jena (Kategorie II ). Das Quasimodo ist eine legendäre Adresse für die Jazzszene aus der ganzen Welt. Anfang 2018 übernahm Fee Schlennstedt das Booking und führte den Club zurück zu seinen Wurzeln aus Jazz, Soul, Blues, Fusion und Funk. Sie setzt auf faire Vergütung aller Musikschaffenden und den nachhaltigen Wiederaufbau des Clubprofils. Das Café Wagner beitet seit 18 Jahren ein abwechslungsreiches Programm von von Metal bis Jazz, von Elektro zu Musik aus der ganzen Welt. Das Programm wird basisdemokratisch gebucht, der Verein unterstützt aktiv Studierende und Kunstschaffende bei der Entwicklung ihrer künstlerischen Aktivitäten.

In der Rhein-Main-Region dürften sich der Jazzkeller Frankfurt (Kat. I), die Kreativfabrik in Wiesbaden (Kat. II) und „ACHTER“, JazzArchitekt in Wiesbaden, Jazz Montez aus Frankfurt, JIF – Jazz in Frankfurt, Jazz-Initiative Frankfurt am Main e.V. und der Verein zur Förderung des zeitgenössischen Jazz in Darmstadt (jeweils Kat. III) über eine Finanzspritze freuen. Weitere Preise gingen an das  STAGE off LIMITS (Kategorie III) in Münster, das Birdland in Neuburg an der Donau, die Lila Eule in Bremen und an Inklusion Muss Laut Sein in Buchholz.

28.11.2019

APPLAUS für Hessen – Preis für Spielstätten 2018

Die hessische Kulturlandschaft entwickelt sich – an gleich 8 Clubs und Veranstaltungsreihen wurde  in diesem Jahr der APPLAUS verliehen. Mit insgesamt 1,8 Millionen Euro Fördergeldern ist er der höchstdotierte Musikpreis des Bundes. Die Juroren wählten in diesem Jahr aus 323 Bewerbern 94 Preisträger aus. In der Kategorie I mit mehr als 104 Konzerten pro Jahr qualifizierte sich wie im letzten Jahr der Jazzkeller Frankfurt und erhielt 40.000€. In der Kategorie II (mindestens 52 Konzerte pro Jahr) ist erneut Hafen II aus Offenbach unter den Preisträgern, und in der Kategorie III (mindestens 10 Konzerte) wurden gleich fünf Veranstalter aus dem Rhein-Main-Gebiet ausgezeichnet: „Jazz in Frankfurt“ von der Jazz Initiative Frankfurt am Main e.V., der ACHTER in Wiesbaden (früher „Jazz im Rudersport“), HoRsT Frankfurt, Jazz Montez (ebenfalls in Frankfurt) und der Verein zur Förderung des zeitgenössischen Jazz in Darmstadt. Herzlichen Glückwunsch an alle Preisträger!

15.11.2018

APPLAUS 2018 Auszeichnung für 94 Spielstätten

Mit dem Musikpreis APPLAUS, der „Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“, der Initiative Musik wurden am 14.11. im Namen von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in Mannheim 94 Musikclubs und Veranstaltungsreihen aus insgesamt 15 Bundesländern ausgezeichnet. Der höchstdotierte Musikpreis des Bundes verteilte eine Gesamtsumme von 1,8 Millionen Euro Fördergelder an die Preisträger in drei Kategorien und mehreren Sonderpreisen.

Als „Spielstätte des Jahres“ wurde in der Kategorie I mit 40.000€ das Institut fuer Zukunft (IfZ) in Leipzig ausgezeichnet. In der Kategorie II (20.000€) gewann das LOCH in Wuppertal und in der Kategorie III (7.500€)die Halle424 in Hamburg.

Den Preis für Gleichstellung gewannen ebenfalls das Institut fuer Zukunft (IfZ) in Leipzig und das LOCH in Wuppertal.

Der Preis für das beste Programm im ländlichen Raum wurde an den saxstall in Pohrsdorf (Sachsen) vergeben.Außerdem vergab die Jury zwei Sonderpreise an den Green Club Index der Green Music Initiative sowie an die Initiative „Eine Million gegen Rechts!“ vom Büro für Offensivkultur.

15.11.2018

APPLAUS 2018: jetzt bewerben

Mit dem Musikpreis „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ würdigt Kulturstaatsministerin Monika Grütters gemeinsam mit der Initiative Musik einmal pro Jahr Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen für ihre herausragenden Livemusikprogramme von Pop bis Jazz. Die Bewerbungsphase für APPLAUS 2018 endet am 22. Juni 2018.
Der Förderpreis schafft seit 2013 mehr öffentliche Aufmerksamkeit für diese Kulturorte und Livemusikprogramme, verbunden mit einer konkreten finanziellen Förderung. Bewerben können sich Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen aus allen Genres der Popularmusik, wie zum Beispiel Rock, HipHop, elektronischer Musik, experimenteller Popmusik oder Jazz. Kulturell herausragende Livemusikprogramme zeichnen sich beispielweise durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Konzertangebote aus. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber*innen von Konzerträumen mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen sowie Veranstalter*innen von Konzertreihen. Unternehmen der öffentlichen Hand sowie Spielstätten, an denen die öffentliche Hand unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.

22.05.2018